11.12.2025, 16:00
Erstmal Glückwunsch an alle. Traut sich einer die LSK für die heutige Klausur für BW zu teilen. Habe die Klausur bereits maximal versemmelt indem ich eine FK angenommen haben.
11.12.2025, 16:03
NRW fand ich auch sehr angenehm (nur 11 Blatt SV, wovon viele Seiten nichtmals voll mit Text waren + 1 Anhang mit Auszug von § 16 BewachV und § 15 AO). Ging darum, dass Kläger die Stadt mit einer Feststellungsklage dazu verurteilen lassen wollte, dass festgestellt wird, dass die Stadt verpflichtet ist, einem Überwachungsunternehmen, bei denen sich der Kläger beworben hatte, nach § 34a III GewO mitzuteilen, dass der Kläger die gewerberechtliche Zuverlässigkeit nach § 34a Abs. 1a S. 1 Nr. 1 iVm § 16 Abs. 1 Nr. 1 BewachV (war in den relevanten Auszügen abgedruckt) als Wachperson hat.
11.12.2025, 16:06
(11.12.2025, 16:03)RefHoffeNichtMehrLange schrieb: NRW fand ich auch sehr angenehm. Ging darum, dass Kläger die Stadt mit einer Feststellungsklage dazu verurteilen lassen wollte, dass festgestellt wird, dass die Stadt verpflichtet ist, einem Überwachungsunternehmen, bei denen sich der Kläger beworben hatte, nach § 34a III GewO mitzuteilen, dass der Kläger die gewerberechtliche Zuverlässigkeit nach § 34a Abs. 1a S. 1 Nr. 1 iVm § 16 Abs. 1 Nr. 1 BewachV (war in den relevanten Auszügen abgedruckt) als Wachperson hat.
War nicht eher die VK statthaft? Wenn man annimmt, dass die Zuverlässigkeitsmitteilung ein VA ist, fand ich das vertretbarer.
11.12.2025, 16:10
(11.12.2025, 16:06)redlicherbesitzer schrieb:hab auch VK, aber viele haben auch FK , aaaber ich habe soeben mal die Endtscheidung gefunden, dürfte nach diesem Urteil eine LK sein.... mist aber vllt ist ja vieles vertretbar(11.12.2025, 16:03)RefHoffeNichtMehrLange schrieb: NRW fand ich auch sehr angenehm. Ging darum, dass Kläger die Stadt mit einer Feststellungsklage dazu verurteilen lassen wollte, dass festgestellt wird, dass die Stadt verpflichtet ist, einem Überwachungsunternehmen, bei denen sich der Kläger beworben hatte, nach § 34a III GewO mitzuteilen, dass der Kläger die gewerberechtliche Zuverlässigkeit nach § 34a Abs. 1a S. 1 Nr. 1 iVm § 16 Abs. 1 Nr. 1 BewachV (war in den relevanten Auszügen abgedruckt) als Wachperson hat.
War nicht eher die VK statthaft? Wenn man annimmt, dass die Zuverlässigkeitsmitteilung ein VA ist, fand ich das vertretbarer.
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/NJRE001612018
11.12.2025, 16:14
Von mir auch Glückwunsch an alle! Hat jemand eine Lösungsskizze für BW?
11.12.2025, 16:14
(11.12.2025, 16:10)gastbbg schrieb:(11.12.2025, 16:06)redlicherbesitzer schrieb:hab auch VK, aber viele haben auch FK , aaaber ich habe soeben mal die Endtscheidung gefunden, dürfte nach diesem Urteil eine LK sein.... mist aber vllt ist ja vieles vertretbar(11.12.2025, 16:03)RefHoffeNichtMehrLange schrieb: NRW fand ich auch sehr angenehm. Ging darum, dass Kläger die Stadt mit einer Feststellungsklage dazu verurteilen lassen wollte, dass festgestellt wird, dass die Stadt verpflichtet ist, einem Überwachungsunternehmen, bei denen sich der Kläger beworben hatte, nach § 34a III GewO mitzuteilen, dass der Kläger die gewerberechtliche Zuverlässigkeit nach § 34a Abs. 1a S. 1 Nr. 1 iVm § 16 Abs. 1 Nr. 1 BewachV (war in den relevanten Auszügen abgedruckt) als Wachperson hat.
War nicht eher die VK statthaft? Wenn man annimmt, dass die Zuverlässigkeitsmitteilung ein VA ist, fand ich das vertretbarer.https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/NJRE001612018
wollte gerade sagen, solange man das nicht einfach übergangen hat, sondern den VA kurz definiert und subsummiert hat, wird alles ok sein. WÄre es unproblematisch, hätte das Gericht den VA auch im Originalurteil gar nicht erst problematisiert.
11.12.2025, 16:20
(11.12.2025, 16:14)redlicherbesitzer schrieb:Mag einer schreiben, was überhaupt dran kam???(11.12.2025, 16:10)gastbbg schrieb:(11.12.2025, 16:06)redlicherbesitzer schrieb:hab auch VK, aber viele haben auch FK , aaaber ich habe soeben mal die Endtscheidung gefunden, dürfte nach diesem Urteil eine LK sein.... mist aber vllt ist ja vieles vertretbar(11.12.2025, 16:03)RefHoffeNichtMehrLange schrieb: NRW fand ich auch sehr angenehm. Ging darum, dass Kläger die Stadt mit einer Feststellungsklage dazu verurteilen lassen wollte, dass festgestellt wird, dass die Stadt verpflichtet ist, einem Überwachungsunternehmen, bei denen sich der Kläger beworben hatte, nach § 34a III GewO mitzuteilen, dass der Kläger die gewerberechtliche Zuverlässigkeit nach § 34a Abs. 1a S. 1 Nr. 1 iVm § 16 Abs. 1 Nr. 1 BewachV (war in den relevanten Auszügen abgedruckt) als Wachperson hat.
War nicht eher die VK statthaft? Wenn man annimmt, dass die Zuverlässigkeitsmitteilung ein VA ist, fand ich das vertretbarer.https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/NJRE001612018
wollte gerade sagen, solange man das nicht einfach übergangen hat, sondern den VA kurz definiert und subsummiert hat, wird alles ok sein. WÄre es unproblematisch, hätte das Gericht den VA auch im Originalurteil gar nicht erst problematisiert.
11.12.2025, 16:25
Bin bei der FK geblieben, da mE beides möglich war aber der Antrag eindeutig bekräftigt wurde. Berichterstatter -, ohne mündliche Verhandlung +
Klage unbegründet da maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung war. Da war er aber unzuverlässig aufgrund der Verurteilungen.
Verpflichtungsklage war doch offensichtlich nicht gewollt? Keine Regelungswirkung und das LJPA hat extra rein geschrieben, dass beide Seiten sich einig sind, dass kein VA vorliegt. Das wäre sonst aber eine herrliche Falle.
Klage unbegründet da maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung war. Da war er aber unzuverlässig aufgrund der Verurteilungen.
Verpflichtungsklage war doch offensichtlich nicht gewollt? Keine Regelungswirkung und das LJPA hat extra rein geschrieben, dass beide Seiten sich einig sind, dass kein VA vorliegt. Das wäre sonst aber eine herrliche Falle.
11.12.2025, 16:31
Lief in Berlin/Brandenburg auch. Wird vermutlich streng und undankbar korrigiert werden, weil es materiellrechtlich (m.E.) kein besonders schwieriger Fall war. Gewerberechtliche Zuverlässigkeit gehört ja ohnehin zu den Klassikern, zudem war die Subsumtion hier (m.E.) recht eindeutig und einfach. Die Begründetheit konnte man ja quasi aus dem K/S abschreiben…
Punkten konnte man vor allem in der Zulässigkeit, denke ich, wobei die Frage, ob diese Mitteilung der Zuverlässigkeit ein VA ist oder nicht, m.E. doof war. War halt eine Entweder-Oder-Entscheidung, die man sich nicht besonders gut aus dem Kommentar herleiten konnte.
Allen, die morgen zum letzten Mal ran müssen: Das Licht am Ende des Tunnels ist da, morgen wird die Vorfreude aufs Danach einen auch noch durch die letzte Klausur tragen!
Punkten konnte man vor allem in der Zulässigkeit, denke ich, wobei die Frage, ob diese Mitteilung der Zuverlässigkeit ein VA ist oder nicht, m.E. doof war. War halt eine Entweder-Oder-Entscheidung, die man sich nicht besonders gut aus dem Kommentar herleiten konnte.
Allen, die morgen zum letzten Mal ran müssen: Das Licht am Ende des Tunnels ist da, morgen wird die Vorfreude aufs Danach einen auch noch durch die letzte Klausur tragen!
11.12.2025, 16:35
"Denn anders als sonst bei hoheitlichen Eingriffen, die die berufliche Betätigung aufgrund einer angenommenen Unzuverlässigkeit behindern, ist die Unzuverlässigkeitsentscheidung über Wachpersonen, die - wie der Antragsteller - den Beruf bereits ausüben, mangels Regelungscharakter kein Verwaltungsakt."
VG München, Beschluss v. 08.09.2022 – M 16 E 22.2966, Rn. 45
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Do...83?hl=true
verstehe ich so, dass es bei uns dann doch ein VA war, weil er ja den Beruf noch nicht ausgeübt hat bei uns, was meint ihr dazu?
VG München, Beschluss v. 08.09.2022 – M 16 E 22.2966, Rn. 45
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Do...83?hl=true
verstehe ich so, dass es bei uns dann doch ein VA war, weil er ja den Beruf noch nicht ausgeübt hat bei uns, was meint ihr dazu?


