26.08.2025, 14:27
(26.08.2025, 12:54)Praktiker schrieb:(26.08.2025, 12:09)Äfes schrieb:(26.08.2025, 09:16)Egal_ schrieb:(25.08.2025, 22:40)Praktiker schrieb:(25.08.2025, 19:39)Egal_ schrieb: Vorsorgevollmacht entweder beim Notar oder zusätzlich den Partner/die Partnerin als Kontobevollmächtigte eintragen lassen.
Die meisten Bundesländer ermöglichen eine Unterschriftsbeglaubigung bei der Betreuungsbehörde: öffentliche Urkunde für viel, viel weniger Gebühren.
Danke für den Hinweis. Bei mir ist es anlassbedingt soweit, mich darum zu kümmern. Bislang habe ich das immer vor mir hergeschoben.
Klappt aber auch bei anderen Stellen. In BW bspw. beim Ratsschreiber der Gemeinde, in RLP beim Bürgermeister oder Ortsvorsteher. Dürfte mWn aber dieselbe Gebühr sein, wie die öffentliche Beglaubigung (nicht Beurkundung) beim Notar bis auf ggf. die USt..
Gebühren Betreuungsbehörde sind jedenfalls in BW 10 Euro. Notar wertabhängig zwischen 20 und 70 Euro. Aber klar, darauf kommt es dann normalerweise auch nicht mehr an. "Viel, viel weniger" bezog sich auf Beurkundung.
Sinnvoll ist auch die Registrierung im zentralen Vorsorgeregister, wo die Betreuungsgerichte abfragen. Kostet ab 20,50 Euro ;)
War mir nicht bewuust, danke für den Hinweis! Auch zum Register - ist absolut richtig.
26.08.2025, 20:03
(25.08.2025, 23:23)Äfes schrieb: Vorsorgevollmacht bitte bei mir, gemeinsam mit Patientenverfügung und Testament ("Notfallkoffer"). Außerdem öffentlich beglaubigen lassen für Grundstücksgeschäfte und je nach Gusto Auskunftsverpflichtung streichen, damit die Miterben den Vollmachtnehmer nicht nervenJetzt mal ohne Scheiß, gefragt von jemandem, der Humor selten versteht und gerade auch alles andere als den Kopf dafür hat:
Mache gute Pauschalpreise.
Ist übrigens was für Erbrechtler
Machst du sowas tatsächlich?
26.08.2025, 22:39
(26.08.2025, 20:03)hyaene_mit_hut schrieb:(25.08.2025, 23:23)Äfes schrieb: Vorsorgevollmacht bitte bei mir, gemeinsam mit Patientenverfügung und Testament ("Notfallkoffer"). Außerdem öffentlich beglaubigen lassen für Grundstücksgeschäfte und je nach Gusto Auskunftsverpflichtung streichen, damit die Miterben den Vollmachtnehmer nicht nervenJetzt mal ohne Scheiß, gefragt von jemandem, der Humor selten versteht und gerade auch alles andere als den Kopf dafür hat:
Mache gute Pauschalpreise.
Ist übrigens was für Erbrechtler
Machst du sowas tatsächlich?
Ja. Das ist typisches Geschäft für Erbrechtler. Auch der Begriff "Notfallkoffer" für die drei Dinge stammt nicht von mir, sondern ist gebräuchlich in der "Szene".
27.08.2025, 10:57
(26.08.2025, 22:39)Äfes schrieb:(26.08.2025, 20:03)hyaene_mit_hut schrieb:(25.08.2025, 23:23)Äfes schrieb: Vorsorgevollmacht bitte bei mir, gemeinsam mit Patientenverfügung und Testament ("Notfallkoffer"). Außerdem öffentlich beglaubigen lassen für Grundstücksgeschäfte und je nach Gusto Auskunftsverpflichtung streichen, damit die Miterben den Vollmachtnehmer nicht nervenJetzt mal ohne Scheiß, gefragt von jemandem, der Humor selten versteht und gerade auch alles andere als den Kopf dafür hat:
Mache gute Pauschalpreise.
Ist übrigens was für Erbrechtler
Machst du sowas tatsächlich?
Ja. Das ist typisches Geschäft für Erbrechtler. Auch der Begriff "Notfallkoffer" für die drei Dinge stammt nicht von mir, sondern ist gebräuchlich in der "Szene".
Dann würde ich in den nächsten Monaten tatsächlich einen Termin bei dir anfragen wollen. Ich halte meine Unterlagen zwar für okay, aber better save than sorry.
Und btw Respekt für Tätigkeiten im Erbrecht. Erbe bringt das Hässlichste im Menschen hervor. Die shitshow muss man erstmal aushalten.
27.08.2025, 16:03
(Wenn die Frage hier erlaubt ist:)
Ganz allgemein wäre ich für Empfehlungen in Bezug auf Kolleg:innen im Bereich Erbrecht im Umkreis von 50 km in und um Hamm (Westf.) herum gerade ganz dankbar.
Die verschissene Leichenfledderei geht hier ernsthaft schon los, WÄHREND ICH AM BETT DER NOCH LEBENDEN PERSON SITZE!
Geht um kaum Erbmasse, es soll nichts erstritten werden, aber wenn es da ein Aufeinandertreffen gibt, bräuchte ich wahrscheinlich einen Strafverteidiger. Hätte gerne jemanden, an den man das abgeben kann, und ich kenne tatsächlich niemanden, der Erbrecht macht und noch praktiziert. Wer sich also gerne in die Schusslinie der Ekeligkeiten werfen will: gerne.
Ganz allgemein wäre ich für Empfehlungen in Bezug auf Kolleg:innen im Bereich Erbrecht im Umkreis von 50 km in und um Hamm (Westf.) herum gerade ganz dankbar.
Die verschissene Leichenfledderei geht hier ernsthaft schon los, WÄHREND ICH AM BETT DER NOCH LEBENDEN PERSON SITZE!
Geht um kaum Erbmasse, es soll nichts erstritten werden, aber wenn es da ein Aufeinandertreffen gibt, bräuchte ich wahrscheinlich einen Strafverteidiger. Hätte gerne jemanden, an den man das abgeben kann, und ich kenne tatsächlich niemanden, der Erbrecht macht und noch praktiziert. Wer sich also gerne in die Schusslinie der Ekeligkeiten werfen will: gerne.
27.08.2025, 20:20
(27.08.2025, 10:57)hyaene_mit_hut schrieb:(26.08.2025, 22:39)Äfes schrieb:(26.08.2025, 20:03)hyaene_mit_hut schrieb:(25.08.2025, 23:23)Äfes schrieb: Vorsorgevollmacht bitte bei mir, gemeinsam mit Patientenverfügung und Testament ("Notfallkoffer"). Außerdem öffentlich beglaubigen lassen für Grundstücksgeschäfte und je nach Gusto Auskunftsverpflichtung streichen, damit die Miterben den Vollmachtnehmer nicht nervenJetzt mal ohne Scheiß, gefragt von jemandem, der Humor selten versteht und gerade auch alles andere als den Kopf dafür hat:
Mache gute Pauschalpreise.
Ist übrigens was für Erbrechtler
Machst du sowas tatsächlich?
Ja. Das ist typisches Geschäft für Erbrechtler. Auch der Begriff "Notfallkoffer" für die drei Dinge stammt nicht von mir, sondern ist gebräuchlich in der "Szene".
Dann würde ich in den nächsten Monaten tatsächlich einen Termin bei dir anfragen wollen. Ich halte meine Unterlagen zwar für okay, aber better save than sorry.
Und btw Respekt für Tätigkeiten im Erbrecht. Erbe bringt das Hässlichste im Menschen hervor. Die shitshow muss man erstmal aushalten.
Klar, musst mir nur ne Kontaktmöglichkeit sagen, wenn es soweit ist.
Naja, man entwickelt eigentlich ein Verständnis dafür, dass Situationen auch dann eskalieren können, wenn sich die Beteiligten zu Beginn eigentlich gar nichts Böses wollen. Im besten Fall ist man ohnehin vor dem Erbfall tätig und nicht danach.
Einen Kollegen in Deiner Gegend habe ich leider grade nicht auf dem Schirm. Ich würde aber in jedem Fall auf den Fachanwaltstitel achten, dann weiß man, dass der Kollege zumindest schon ein bisschen Erbrecht gemacht hat
28.08.2025, 06:20
Aus meiner Sicht gibt es bei der Thematik noch zwei schwierige Punkte, die in der Natur der Sache liegen:
Einmal die Wahl zwischen Sicherheit und Praktikabilität. Manche denken sich ausgeklügelte Sicherheitsmechanismen aus. So sollen etwa über lebensverlängernde Maßnahmen mehrere Kinder und Ehepartner gemeinsam entscheiden. Oder die Vollmacht soll nur eingesetzt werden können, "wenn ich selbst nicht mehr handeln kann". Das führt dann zielsicher dazu, dass im Falle des Falles die Bevollmächtigten nicht alle greifbar oder untereinander uneins sind, und die Bank will nachgewiesen haben, dass die Bedingung eingetreten ist... Umgekehrt: Wer unbedingt bevollmächtigt ist, kann eben auch das Konto leerräumen, wenn er mit der neuen Partnerin durchbrennt. Alles steht und fällt daher mit einer geeigneten Person...
Zum anderen geht es um die Prognose, was man unter Umständen wollen würde, die schwer vorhersehbar sind und in die man sich schwer hineinversetzen kann. Manche Musterformulare widersprechen lebensverlängernden Maßnahmen kategorisch - wirklich? Auch wenn gute Heilungsprognosen in kurzer Zeit bestehen? Anderswo wird ihnen für den Fall geistiger Erkrankungen widersprochen - sicher? Auch wenn man subjektiv glücklich und zufrieden ist? Ich kenne alte Menschen mit gegenläufiger Patientenverfügung, die vor der Operation weit von sich weisen, dass der Verfügung gemäß gehandelt wird. Und selbst Studien mit Querschnittsgelähmten ergeben erstaunliche Lebenszufriedenheit. Es ist also in der konkreten Situation oft alles nochmal ganz anders als man sich das jung und gesund denken mag. Am ehesten kann man es noch bei chronischer Erkrankung mit vorhersehbaren Verlauf einschätzen. Bei allem anderen ist es so einfach nicht...also läuft auch hier vieles auf Entscheidung einer geeigneten Person, jedenfalls aber regelmäßige Aktualisierung hinaus.
Einmal die Wahl zwischen Sicherheit und Praktikabilität. Manche denken sich ausgeklügelte Sicherheitsmechanismen aus. So sollen etwa über lebensverlängernde Maßnahmen mehrere Kinder und Ehepartner gemeinsam entscheiden. Oder die Vollmacht soll nur eingesetzt werden können, "wenn ich selbst nicht mehr handeln kann". Das führt dann zielsicher dazu, dass im Falle des Falles die Bevollmächtigten nicht alle greifbar oder untereinander uneins sind, und die Bank will nachgewiesen haben, dass die Bedingung eingetreten ist... Umgekehrt: Wer unbedingt bevollmächtigt ist, kann eben auch das Konto leerräumen, wenn er mit der neuen Partnerin durchbrennt. Alles steht und fällt daher mit einer geeigneten Person...
Zum anderen geht es um die Prognose, was man unter Umständen wollen würde, die schwer vorhersehbar sind und in die man sich schwer hineinversetzen kann. Manche Musterformulare widersprechen lebensverlängernden Maßnahmen kategorisch - wirklich? Auch wenn gute Heilungsprognosen in kurzer Zeit bestehen? Anderswo wird ihnen für den Fall geistiger Erkrankungen widersprochen - sicher? Auch wenn man subjektiv glücklich und zufrieden ist? Ich kenne alte Menschen mit gegenläufiger Patientenverfügung, die vor der Operation weit von sich weisen, dass der Verfügung gemäß gehandelt wird. Und selbst Studien mit Querschnittsgelähmten ergeben erstaunliche Lebenszufriedenheit. Es ist also in der konkreten Situation oft alles nochmal ganz anders als man sich das jung und gesund denken mag. Am ehesten kann man es noch bei chronischer Erkrankung mit vorhersehbaren Verlauf einschätzen. Bei allem anderen ist es so einfach nicht...also läuft auch hier vieles auf Entscheidung einer geeigneten Person, jedenfalls aber regelmäßige Aktualisierung hinaus.
28.08.2025, 08:41
(28.08.2025, 06:20)Praktiker schrieb: Aus meiner Sicht gibt es bei der Thematik noch zwei schwierige Punkte, die in der Natur der Sache liegen:
Einmal die Wahl zwischen Sicherheit und Praktikabilität. Manche denken sich ausgeklügelte Sicherheitsmechanismen aus. So sollen etwa über lebensverlängernde Maßnahmen mehrere Kinder und Ehepartner gemeinsam entscheiden. Oder die Vollmacht soll nur eingesetzt werden können, "wenn ich selbst nicht mehr handeln kann". Das führt dann zielsicher dazu, dass im Falle des Falles die Bevollmächtigten nicht alle greifbar oder untereinander uneins sind, und die Bank will nachgewiesen haben, dass die Bedingung eingetreten ist... Umgekehrt: Wer unbedingt bevollmächtigt ist, kann eben auch das Konto leerräumen, wenn er mit der neuen Partnerin durchbrennt. Alles steht und fällt daher mit einer geeigneten Person...
Zum anderen geht es um die Prognose, was man unter Umständen wollen würde, die schwer vorhersehbar sind und in die man sich schwer hineinversetzen kann. Manche Musterformulare widersprechen lebensverlängernden Maßnahmen kategorisch - wirklich? Auch wenn gute Heilungsprognosen in kurzer Zeit bestehen? Anderswo wird ihnen für den Fall geistiger Erkrankungen widersprochen - sicher? Auch wenn man subjektiv glücklich und zufrieden ist? Ich kenne alte Menschen mit gegenläufiger Patientenverfügung, die vor der Operation weit von sich weisen, dass der Verfügung gemäß gehandelt wird. Und selbst Studien mit Querschnittsgelähmten ergeben erstaunliche Lebenszufriedenheit. Es ist also in der konkreten Situation oft alles nochmal ganz anders als man sich das jung und gesund denken mag. Am ehesten kann man es noch bei chronischer Erkrankung mit vorhersehbaren Verlauf einschätzen. Bei allem anderen ist es so einfach nicht...also läuft auch hier vieles auf Entscheidung einer geeigneten Person, jedenfalls aber regelmäßige Aktualisierung hinaus.
Absolut richtig. Bedingte oder auf bestimmte Rechtsgeschäfte beschränkte Vollmachten bringen in der Praxis eine Menge Probleme mit sich. Und bei unbedingten hat der Vollmachtsnehmer eben auch die Möglichkeit, ganz viele Dinge zu tun, die er nicht tun sollte. Solange man selbst noch fit ist, ist der einfachste Weg oft, ihm die Vollmachtsurkunde nicht auszuhändigen, aber zu sagen, wo er sie im Notfall ungefähr findet. Wenn er sie dann hat, muss man sich einfach darauf verlassen, dass er im Sinne des Vollmachtgebers handelt. Bei mehreren Bevollmächtigten hat man dann noch ganz andere Probleme: Das eine Kind schließt einen Heimvertrag und quartiert den Vater im Heim ein, das andere Kind holt ihn eine Woche später wieder nach hause und dann gehts los... Auch schön und nicht selten: Vollmachtgeber ist noch (mehr oder weniger) testiersfähig und geht freiwillig ins Pflegeheim. Bevollmächtigtes Kind 1 teilt dem Heim mit, dass Kind 2 nicht zum Vollmachtgeber gelassen werden darf, weil es ihn "zu sehr aufregt". Kind 2 will ihn besuchen, wird aber nicht reingelassen. Vollmachtgeber fragt Kind 1, warum Kind 2 ihn nie besuchen kommt. Nach einiger Zeit und negativem Zureden durch Kind 1 ist der Vollmachtgeber verbittert gegenüber Kind 2 und enterbt es. Anfechtungsgrund bzw. Testierunfähigkeit nachzuweisen, ist nicht einfach.
Bei Patientenverfügungen habe ich tatsächlich noch nie erlebt, dass ein Mandant eine Änderung der Vorlage haben wollte. Die meisten setzen sich wenn überhaupt erst wirklich konkret mit den Fällen, in denen sie greift, auseinander, wenn sie die Vorlage mal gelesen haben. Im Endeffekt steht aber sinngemäß auch nur drin "wenn ich nicht mehr reden, denken und selbst essen kann, nur noch vor mich hinvegetiere und dieser Zustand aller Wahrscheinlichkeit nach reversibel ist, dann will ich keine Wiederbelebungsmaßnahmen und diese und diese Maßnahme nur zur Linderung der Beschwerden." Die einzelnen Fälle und Maßnahmen müssen eben möglichst genau beschrieben werden, damit die Verfügung im Ernstfall auch greift. Die Ärzte sind da durchaus vorsichtig.
28.08.2025, 13:37
Mit Blick auf die angeratene Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde will ich der Vollständigkeit halber anmerken, dass diese (für Beglaubigungen seit 01.01.2023) einen Hinkefuß hat:
Die Beglaubigungswirkung endet mit dem Tod des Vollmachtgebers (§ 7 Abs. 1 S. 2 BtOG). Die Vollmacht selbst kann aber natürlich transmortal ausgestaltet sein. Gerade im Grundbuchvollzug kann das jedoch möglicherweise dazu führen, dass das Grundbuchamt bei etwaigen Zweifeln an der Lebendigkeit des Vollmachtgebers umständlich werden kann.
Im Übrigen gibt es auch Gründe, die für eine beurkundete Vorsorgevollmacht sprechen können:
- der Notar vermerkt in der Urkunde die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers = streitvermeidend,
- sie muss von allen Stellen akzeptiert werden,
- der Notar kann bei Bedarf weitere Ausfertigungen erteilen.
So richtig teuer sind auch beurkundete Vorsorgevollmachten (inkl. Patverf.) nicht. Aber natürlich teurer als die anderen genannten Optionen.
Die Beglaubigungswirkung endet mit dem Tod des Vollmachtgebers (§ 7 Abs. 1 S. 2 BtOG). Die Vollmacht selbst kann aber natürlich transmortal ausgestaltet sein. Gerade im Grundbuchvollzug kann das jedoch möglicherweise dazu führen, dass das Grundbuchamt bei etwaigen Zweifeln an der Lebendigkeit des Vollmachtgebers umständlich werden kann.
Im Übrigen gibt es auch Gründe, die für eine beurkundete Vorsorgevollmacht sprechen können:
- der Notar vermerkt in der Urkunde die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers = streitvermeidend,
- sie muss von allen Stellen akzeptiert werden,
- der Notar kann bei Bedarf weitere Ausfertigungen erteilen.
So richtig teuer sind auch beurkundete Vorsorgevollmachten (inkl. Patverf.) nicht. Aber natürlich teurer als die anderen genannten Optionen.
28.08.2025, 13:49
U.a. deswegen hatte ich bislang noch keine Patientenverfügung. Was weiß ich jetzt, ob ich im Zustand X noch leben möchte, in Zustand Y aber nicht mehr. Beides ist aber in der Verfügung nicht näher differenziert.
Und ja, auch Erb- und Familienstreitigkeiten entstehen schnell. Ich habe aktuell meiner Mutter mehrmals gesagt, sie solle bitte auch meinen Bruder und Schwägerin über eine bestimmte Situation informieren, weil ich nicht der Sündenbock sein will, der sie angeblich dazu gedrängt hat. Am Ende habe dann doch ich die beiden informiert.
Einen Erbrechtler brauche ich auch noch, aber da kenne ich jemanden.
Und ja, auch Erb- und Familienstreitigkeiten entstehen schnell. Ich habe aktuell meiner Mutter mehrmals gesagt, sie solle bitte auch meinen Bruder und Schwägerin über eine bestimmte Situation informieren, weil ich nicht der Sündenbock sein will, der sie angeblich dazu gedrängt hat. Am Ende habe dann doch ich die beiden informiert.
Einen Erbrechtler brauche ich auch noch, aber da kenne ich jemanden.