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  5. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
hyaene_mit_hut
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#1
25.08.2025, 17:59
Kind reminder, bitte diese beiden Dinge auszufüllen und unterschrieben auffindbar zu haben. 
Ernsthaft. 
Als Angehörige:r ist das scheiße, ja - mitzukriegen, dass man ziemlich so verreckt, wie man es eigentlich nicht wollte, ist allerdings um ein Vielfaches schlimmer.  Und ohne Papier in der Hand, auf dem das draufsteht, ist es fucking schwer, darzulegen, was jemand wollte oder gewollt haben würde. 

Jurabezug? Keine Ahnung. Keiner. Medizinrecht, vielleicht. Bitte macht den Scheiß einfach, falls ihr das noch nicht habt. Es geht schnell, und ihr könnt sicher sein, dass am Lebensende die letzten Tage so sind, wie ihr es wollt. 

(Soweit zu sehr oft topic, kann geschlossen oder gelöscht werden. Aber ernsthaft. Macht das bitte.)
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Praktiker
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#2
25.08.2025, 18:54
Betreuungsrecht. Vorsorgevollmacht erspart die Betreuerbestellung. Im Detail ist das alles sowohl juristisch (Bestimmtheit) als auch tatsächlich (was würde man unter welchen Umständen wollen?) durchaus knifflig.
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Egal_
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#3
25.08.2025, 19:39
(25.08.2025, 18:54)Praktiker schrieb:  Betreuungsrecht. Vorsorgevollmacht erspart die Betreuerbestellung. Im Detail ist das alles sowohl juristisch (Bestimmtheit) als auch tatsächlich (was würde man unter welchen Umständen wollen?) durchaus knifflig.

Vorsorgevollmacht entweder beim Notar oder zusätzlich den Partner/die Partnerin als Kontobevollmächtigte eintragen lassen. Banken akzeptieren nämlich die Vorsorgevollmacht nicht immer.
Wer eine Immobilie hat, die Risikolebensversicherung nicht vergessen. Die Witwenrente ist verdammt niedrig.
Plus eine BU, denn das VW zahlt erst bei 100% Berufsunfähigkeit.
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Praktiker
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#4
25.08.2025, 22:40
(25.08.2025, 19:39)Egal_ schrieb:  
(25.08.2025, 18:54)Praktiker schrieb:  Betreuungsrecht. Vorsorgevollmacht erspart die Betreuerbestellung. Im Detail ist das alles sowohl juristisch (Bestimmtheit) als auch tatsächlich (was würde man unter welchen Umständen wollen?) durchaus knifflig.

Vorsorgevollmacht entweder beim Notar oder zusätzlich den Partner/die Partnerin als Kontobevollmächtigte eintragen lassen. 

Die meisten Bundesländer ermöglichen eine Unterschriftsbeglaubigung bei der Betreuungsbehörde: öffentliche Urkunde für viel, viel weniger Gebühren.
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Äfes
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#5
25.08.2025, 23:23
Vorsorgevollmacht bitte bei mir, gemeinsam mit Patientenverfügung und Testament ("Notfallkoffer"). Außerdem öffentlich beglaubigen lassen für Grundstücksgeschäfte und je nach Gusto Auskunftsverpflichtung streichen, damit die Miterben den Vollmachtnehmer nicht nerven  Wink

Mache gute Pauschalpreise.

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Egal_
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Registriert seit: Nov 2024
#6
26.08.2025, 09:16
(25.08.2025, 22:40)Praktiker schrieb:  
(25.08.2025, 19:39)Egal_ schrieb:  
(25.08.2025, 18:54)Praktiker schrieb:  Betreuungsrecht. Vorsorgevollmacht erspart die Betreuerbestellung. Im Detail ist das alles sowohl juristisch (Bestimmtheit) als auch tatsächlich (was würde man unter welchen Umständen wollen?) durchaus knifflig.

Vorsorgevollmacht entweder beim Notar oder zusätzlich den Partner/die Partnerin als Kontobevollmächtigte eintragen lassen. 

Die meisten Bundesländer ermöglichen eine Unterschriftsbeglaubigung bei der Betreuungsbehörde: öffentliche Urkunde für viel, viel weniger Gebühren.

Danke für den Hinweis. Bei mir ist es anlassbedingt soweit, mich darum zu kümmern. Bislang habe ich das immer vor mir hergeschoben.
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JuraHassLiebe
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#7
26.08.2025, 09:26
(25.08.2025, 23:23)Äfes schrieb:  Vorsorgevollmacht bitte bei mir, gemeinsam mit Patientenverfügung und Testament ("Notfallkoffer"). Außerdem öffentlich beglaubigen lassen für Grundstücksgeschäfte und je nach Gusto Auskunftsverpflichtung streichen, damit die Miterben den Vollmachtnehmer nicht nerven  Wink

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Äfes
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#8
26.08.2025, 12:07
(26.08.2025, 09:26)JuraHassLiebe schrieb:  
(25.08.2025, 23:23)Äfes schrieb:  Vorsorgevollmacht bitte bei mir, gemeinsam mit Patientenverfügung und Testament ("Notfallkoffer"). Außerdem öffentlich beglaubigen lassen für Grundstücksgeschäfte und je nach Gusto Auskunftsverpflichtung streichen, damit die Miterben den Vollmachtnehmer nicht nerven  Wink

Mache gute Pauschalpreise.

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Äfes
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#9
26.08.2025, 12:09
(26.08.2025, 09:16)Egal_ schrieb:  
(25.08.2025, 22:40)Praktiker schrieb:  
(25.08.2025, 19:39)Egal_ schrieb:  
(25.08.2025, 18:54)Praktiker schrieb:  Betreuungsrecht. Vorsorgevollmacht erspart die Betreuerbestellung. Im Detail ist das alles sowohl juristisch (Bestimmtheit) als auch tatsächlich (was würde man unter welchen Umständen wollen?) durchaus knifflig.

Vorsorgevollmacht entweder beim Notar oder zusätzlich den Partner/die Partnerin als Kontobevollmächtigte eintragen lassen. 

Die meisten Bundesländer ermöglichen eine Unterschriftsbeglaubigung bei der Betreuungsbehörde: öffentliche Urkunde für viel, viel weniger Gebühren.

Danke für den Hinweis. Bei mir ist es anlassbedingt soweit, mich darum zu kümmern. Bislang habe ich das immer vor mir hergeschoben.

Klappt aber auch bei anderen Stellen. In BW bspw. beim Ratsschreiber der Gemeinde, in RLP beim Bürgermeister oder Ortsvorsteher. Dürfte mWn aber dieselbe Gebühr sein, wie die öffentliche Beglaubigung (nicht Beurkundung) beim Notar bis auf ggf. die USt..
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Praktiker
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#10
26.08.2025, 12:54
(26.08.2025, 12:09)Äfes schrieb:  
(26.08.2025, 09:16)Egal_ schrieb:  
(25.08.2025, 22:40)Praktiker schrieb:  
(25.08.2025, 19:39)Egal_ schrieb:  
(25.08.2025, 18:54)Praktiker schrieb:  Betreuungsrecht. Vorsorgevollmacht erspart die Betreuerbestellung. Im Detail ist das alles sowohl juristisch (Bestimmtheit) als auch tatsächlich (was würde man unter welchen Umständen wollen?) durchaus knifflig.

Vorsorgevollmacht entweder beim Notar oder zusätzlich den Partner/die Partnerin als Kontobevollmächtigte eintragen lassen. 

Die meisten Bundesländer ermöglichen eine Unterschriftsbeglaubigung bei der Betreuungsbehörde: öffentliche Urkunde für viel, viel weniger Gebühren.

Danke für den Hinweis. Bei mir ist es anlassbedingt soweit, mich darum zu kümmern. Bislang habe ich das immer vor mir hergeschoben.

Klappt aber auch bei anderen Stellen. In BW bspw. beim Ratsschreiber der Gemeinde, in RLP beim Bürgermeister oder Ortsvorsteher. Dürfte mWn aber dieselbe Gebühr sein, wie die öffentliche Beglaubigung (nicht Beurkundung) beim Notar bis auf ggf. die USt..

Gebühren Betreuungsbehörde sind jedenfalls in BW 10 Euro. Notar wertabhängig zwischen 20 und 70 Euro. Aber klar, darauf kommt es dann normalerweise auch nicht mehr an. "Viel, viel weniger" bezog sich auf Beurkundung.

Sinnvoll ist auch die Registrierung im zentralen Vorsorgeregister, wo die Betreuungsgerichte abfragen. Kostet ab 20,50 Euro ;)
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.08.2025, 12:55 von Praktiker.)
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