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Meinungsfreiheit in Deutschland
Jona
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Beiträge: 50
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2025
#51
10.04.2025, 12:41
(10.04.2025, 12:15)Negatives Tatbestandsmerkmal schrieb:  Wie wäre es denn, wenn man auch einmal die Kehrseite betrachten würde?

Tatsache ist eben auch, dass immer weniger Menschen überhaupt Lust haben, aktiv am politischen Prozess teilzunehmen. Lokalpolitik, die immer weniger neue Leute findet. Teils aus zunehmenden Desinteresse an der Politik, aber auch aus Frust, sich selbst und die eigene Familie selbst auf kommunaler Ebene nicht weiter den immer weitergehenden Anfeindungen auszusetzen. Spreche da aus eigener Erfahrung Es beginnt im Kleinen und weitet sich immer mehr aus. Im Osten Deutschlands hat sich die AfD inzwischen derweil an der Basis etabliert, dass die Reste, die von den "Kartellparteien" noch übrig sind, zunehmend unter Druck geraten. Dass immer weniger Menschen überhaupt Lust haben, sich unter solchen Umständen überhaupt noch aktiv am politischen Prozess zu beteiligen, kann ich vollends verstehen.

Verleumdungen, Beleidigungen, Hass und Hetze - alles von der Meinungsfreiheit gedeckt. Totale Meinungsfreiheit, wie sie von einem Musk auch auf seiner hart an die politischen Ränder abgedrifteten Plattform X goutiert und gefördert wird.

Wir leben in einer Zeit, in der Meinungen und Tatsachen immer weiter verschwimmen. Ich bin der Meinung, den Klimawandel gibt es nicht. Jetzt könnt ihr mit irgendwelchen Studien kommen, irgendwelche Forschern. Aber die sind doch sowieso von den Kartellparteien oder irgendwelche Reichen gekauft, um deren Interessen durchzusetzen. Nein, den Klimawandel gibt es nicht. Da habe ich auch eine Studie zu, hier von Ernährungswissenschaftler Dr. Schmitz von der Youtube-Universität. Klingt wie Bullshit. Aber man muss diesen Bullshit nur immer wieder und wieder und wieder und wieder wiederholen - und irgendwann steht dieser Bullshit gleichberechtigt im Konkurrenzkampf zur Wahrheit. Schließlich haben wir Meinungsfreiheit. Und irgendwann sind wir an dem Punkt, dass dieser Bullshit die Wahrheit verdrängt. Und dann kann der Bodensee noch so ausgetrocknet sein, die Wälder noch so trocken, die Waldbrände noch so groß. Den Klimawandel gibt es nicht.

Und das führt zu diesem Bild von Frau Faeser. Natürlich, für jemanden der einigermaßen gebildet ist und sich mit Politik objektiv auseinandersetzt, für den mag das relativ offensichtlich sein, dass dies ein Fake ist und dass sie selbst sowas niemals sagen/zeigen würde. Aber man sollte das ganze nicht bloß aus Akademikerbrille bzw. mit einem Jurastudium als Bildungshintergrund betrachten. Selbstredend gibt das draußen auch Menschen, die sowas nicht direkt als Satire erkennen. Insbesondere, wenn sie ohnehin schon ein in diese Richtung vorgefertigtes Weltbild haben und sich insofern in selbigem bestätigt sehen können. Glaubt ihr nicht? Dann setzt euch mal mit diesen verschwörungsideologischen bis rechtsextremistischen Bubbles da draußen auseinander. Das eingebettet in ihre aktive Strategie in sozialen Medien - dem die demokratische Mitte bislang überhaupt nichts entgegenzusetzen hat an Gegenangeboten - halte ich sehr wohl für geeignet in diesen häufig nicht allzu gebildeten Kreisen dafür zu Sorgen, solche Aussagen für echt zu halten. "Schau an, endlich räumt diese Faeser mal ein, was wir alle schon wussten." "Sie hat es doch damals zugegeben."

Noch besser: Heute versucht die vermeintlich demokratische Mitte das zu leugnen, dass Faeser dies eingeräumt hat, in dem sie es so darstellen lassen wollen, als es seien es irgendwelche Internetfakes gewesen. Wir alle kennen aber die Wahrheit, wir alle haben gesehen, wie sich diese Politiker der Kartellparteien selbst entlarvt haben.

Für mich wird hier letztlich Ursache und Wirkung vertauscht. Und wenn dann eine Meinungsfreiheit wie in den USA gefordert wird. Ja cool, da darf man alles sagen. Wenn deine Meinung aber nicht passt, werden dir staatliche Förderungen gestrichen. Wenn deine Forschung der Regierung nicht in den Kram passt, wird dir das Geld entzogen. Wenn deine Arbeit geeignet ist, Regierungsergebnisse zu überprüfen, wird sie eingeschränkt und Berechnungsgrundlagen verändert. Mister Vance sollte erstmal vor der eigenen Haustüre kehren. In den Vereinigten Staaten wird nämlich gerade der "Rechtsstaat" zum "Rechts-Staat"

Du hast völlig Recht, wenn du sagst, dass wir ein gesellschaftliches Problem haben wie Lokalpolitiker teilweise Anfeindungen ausgesetzt sind und unter Druck geraten. Diese zu schützen, ist auch ein sinnvoller Schutzzweck von 188 StGB. 

Wenn jetzt Spitzenpolitiker wegen harmlosester Tweets mit 2 Likes, die sie noch nicht einmal selbst wahrgenommen haben, sondern die irgendeine Agentur für sie regelrecht gesucht hat, Strafantrag stellen und die StA daraufhin dann auch noch drakonische Ermittlungsmaßnahmen veranlasst, dann wird dieser Schutzzweck doch geradezu pervertiert.
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NRW556
Junior Member
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Beiträge: 45
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2024
#52
10.04.2025, 12:55
(10.04.2025, 11:52)E-135 schrieb:  
(10.04.2025, 08:41)NRW556 schrieb:  
(10.04.2025, 07:54)E-135 schrieb:  
(10.04.2025, 07:06)NRW556 schrieb:  
(09.04.2025, 22:06)E-135 schrieb:  Deine Argumentation ist wirklich problematisch, und ich hoffe du kannst bevor du defensiv wirst mal innehalten. Du basierst deine gesamte Argumentation auf deinen persönlichen Eindruck und deine persönliche Perspektive.

Du kannst nicht ernsthaft sowas schreiben "Bewusst  oder gröbst fahrlässig wurde sich vor der Tatsache verschlossen, dass solche Memes Teil der Internetkultur sind. 
Willkür ist somit ganz sicher nicht fernliegend, sondern m.E  sehr naheliegend."

Das ist die schlechteste Subsumtion die ich lange gelesen habe.

das ist wie wenn ich in einem Schriftsatz schreibe "Der Fahrer hat vorsätzlich oder grob fahrlässig die Tatsache missachtet, dass das Anhalten an Stelle X teil der Autofahrerkultur ist.". Es klingt vllt nice, aber es ist eine Nichtaussage. Welchen Mehrwert ziehst du aus dieser Aussage, außer dass deutlich wird dass du die Meinung vertrittst?

Für eine gute Diskussion ist es deswegen immer sehr wichtig, keine Wertungen ohne Bezugspunkt in objektiv nachprüfbaren Fakten aufzustellen.

Du stellst zwar den Bezug zu "Internetkultur" auf, aber erstens versteckst du eine Wertung dazwischen, die nichts damit zu tun hat (vorsätzlich oder grob fahrlässig etwas missachtet) und zweitens ist der Begriff "Internetkultur" selbst kein nachprüfbarer Fakt.

Jeder könnte Internetkultur anders definieren.

Da liegt auch das Problem. So wie ich sehe ist der deutschlandkurier eine rechte hetz-seite. Ixh würde gerne sehen, wie das Bild nun satirisch eingebettet gewesen sein soll, bevor ich die sache für mich einordne.
Internetkultur ist sehr wohl definierbar. Dein Vergleich ist mal wieder schlecht. 

Besser wäre ein Vergleich mit dem Umstand , dass es Teil der der Verkehrskultur ist,  etwas auf die Bremse zu drücken wenn man spielende Kinder am Straßenrand sieht.  


Welcher Politiker, welcher Innenminister würde sich mit so einem Schild in den Händen fotografieren lassen? Welche Leute würden sowas für keine offensichtliche Fälschung halten?  70-80 -90 jährige? Boomer ? Ja, wird es zweifelsfrei geben. Nur sind die nicht der Maßstab.

Im Kontext eingebettet, dass man Faeser seitens des Deutschlandsfunks und der Rechten ohnehin ein problematisches Verhältnis zur Meinungsfreiheit seit dem ( mit Ansage) gescheitertem Compact -Verbot unterstellt, erscheint dir die satirische Absicht vielleicht noch etwas deutlicher. In der Zielgruppe vom Bendels stellt Faeser eine Reizfigur da, so ähnlich wie ein Höcke eine Reizfigur in den Magazinen darstellt, die du wahrscheinlich liest.

Gutes Stichwort: Wie war denn da die Subsumtion des Gerichts, dass der " Faschist" eine im Kern überprüfbare Tatsachengrundlage habe? 

Weil nach Ansicht, persönlichem Eindruck und persönlicher Perspektive  der Richter die zugrunde liegenden Beiträge, Reden und Zitate, vielleicht auch sein Duktus als faschistisch eingeordnet werden können.  Also haben sie unter ihre subjektives Begriffsverständnis von faschistisch subsumiert.

deine beharren auf dem begriff „internetkultur“ ist ein typisches beispiel für leere argumente ohne echten inhalt. anstatt klar zu sagen, was du genau damit meinst, wirfst du den diskurs in einen abgrund von vagen aussagen – so als ob jeder, der ins internet geht, automatisch einer einheitlichen kultur angehören würde.

es ist nicht nachvollziehbar zu behaupten, das internet sei ein einheitlicher raum, wenn doch jeder nutzer seine eigenen ansichten und verhaltensweisen hat. dein vergleich mit der verkehr, wo man an spielende kinder bremst, ist einfach zu kurz gedacht – im verkehr gibt es klare regeln, die messbar sind, während du hier mit einem ungenauen begriff arbeitest.

außerdem behauptest du, dass satirik automatisch zu einer objektiven bewertung führt – als ob jeder, der online ist, in einen kulturraum eintaucht, in dem alles klar ist. das zeigt, dass du persönliche meinungen als fakten tarnst, was nicht überzeugend ist. solange du den begriff „internetkultur“ nicht genau erklärst, bleibt dein standpunkt hohl und unzureichend.
Das  inkriminierte Posting war ja mWn auf X. ( https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/n...09959.html )  Hier kann man schonmal eingrenzen. X funktioniert so, dass man keine langen Aufsätze schreibt, sondern kurze, knackige Botschaften und/oder Memes sendet, um traffic erzeugen ( Reichweite, Interaktion ) Internetkultur ist daher wirklich zu weit, da hast du recht. Es ist die Kultur auf X.  
Jetzt ist der Deutschlandkurier ein Vorfeldmagazin der AfD. Alles was das Magazin macht dient alles einem politischen Zweck und sind damit Meinungsbeiträge. Das hat nichtmal den Anspruch rein faktenbasiert News zu produzieren.

Das alleine sagt dem sachkundigen Juristen 2 Dinge: 

1.  Es richtet sich erstmal ausschließlich an politisch interessierte Nutzer auf X. Leute die noch nie was von KI, Bildverarbeitung etc. gehört haben fallen damit als Zielgruppe raus und können damit nicht ernsthaft als Maßstab gelten.

2. Damit so ein Meme zündet, also etwas mit Wiedererkennungswert erkannt werden kann, muss eine als vom Ersteller  als bekannt vorausgesetzte Vorlage existieren. 
Hier gab es das echte Bild, wo sich Faeser mit  "we remember" auf nem Schild für die Kamera inszenierte. 

Ich finde tatsächlich das sind alles Umstände die sich einfach aufdrängen müssen. Hier kann man nicht losgelöst von dem massiven politischen Kontext und eben der Internetkultur auf X ein Bild bewerten und unterstellen, es handele sich hierbei um eine  reine Tatsachenbehauptung.  

Und im Zweifel sollte doch die Meinungs - und Pressefreiheit, vllt sogar die Kunstfreiheit den Vorzug vor dem Sozialsphären -  APR einer Regierungspolitikerin genießen ?

dein versuch, jetzt plötzlich nur von „der kultur auf X“ zu reden, ändert genau gar nichts an dem problem. du schränkst die gruppe der menschen, die dieses bild sehen können, auf politisch interessierte X-nutzer ein – als ob X nicht längst ein medium ist, in dem memes, bilder und botschaften auch außerhalb der „stammzielgruppe“ zirkulieren. soll das heißen, jeder, der ein internetfähiges gerät hat, müsste sich in eurer „kultur“ auskennen, sonst ist er selbst schuld? oder gilt das nur für X, während auf anderen plattformen wieder ganz andere regeln herrschen?

dein punkt mit dem „wiedererkennungswert“ ist genauso schwammig. ja, satire arbeitet oft mit bestehenden bildern – aber das allein macht noch nicht aus jedem gefälschten bild satire. dass das echte foto existierte, sagt genau nichts darüber aus, ob die verfremdung davon als satire erkennbar war oder ob sie absichtlich als tatsachenbehauptung verbreitet wurde. wenn du das annehmen willst, müsstest du auch erklären, warum genau dieses publikum ohne erklärung oder klaren kontext „automatisch“ satire erkennen soll.

dein letzter punkt zur meinungs- und pressefreiheit ist dann einfach ein ausweichen. klar, diese rechte sind wichtig – aber sie haben grenzen. satire ist nicht einfach ein freifahrtschein für alles. sonst könnten wir jedes manipulierte bild mit „ist doch nur ein meme“ verteidigen. wenn hier gezielt ein falscher eindruck erweckt wurde, dann kann das sehr wohl justiziabel sein. was du hier machst, ist also nichts anderes, als ohne grund anzunehmen, dass es sich um satire handeln muss – aber ohne zu erklären, warum das für alle offensichtlich sein soll.
Selbst wenn das alles nicht stimmten sollte und wir uns absichtlich alle doof stellen oder wirklich von vorgestern sind : 
Weil im Lichte der Meinungsfreiheit bei zwei Auslegungsmöglichkeiten (  Satirisches Meme im Rahmen einer politischen Debatte oder ernst gemeine Tatsachenfalschbehauptung) der Meinungsfreiheit der Vorzug gegeben werden wird. Eigentlich ständige Rechtsprechung, oder ?

Und um das nochmal klarzustellen : Gerne bin ich offen für den Vorschlag, solche Deepfakes und Bildmontagen 
grundsätzlich zu verbieten. Das Strafrecht ist aber das falsche Mittel. Lasst doch Bendels einfach Nr strafbewährte Unterlassungserklärung unterzeichnen und gut ist. Oder am besten einfach ignorieren. Dann bleibt das auch in der rechten X - Bubble und dringt nicht nach außen. 

Stattdessen gehen Justizbehörden mit der ultima ratio des Strafrechts gegen Regierungskritiker vor, was ist das bitte für ein demokratisches Verständnis und für eine schlechte PR...
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kumpelanton
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#53
10.04.2025, 13:15
(10.04.2025, 12:21)Freidenkender schrieb:  
(10.04.2025, 10:26)kumpelanton schrieb:  
(10.04.2025, 09:38)Freidenkender schrieb:  Lügen, Halbwahrheiten, verdrehte Tatsachen sind dort an der Tagesordnung und werden genauso konsumiert wie Schminktipps und Gaming. Jetzt ist doch die Frage, wie der Rechtstaat reagiert. Die Selbstregulierung der Plattformen funktioniert nicht

name und post haben hier ein interessantes verhältnis. vorschlag: die regierung gründet ein neues ministerium zuständig für die wahrheit online. dieses ministerium wird dann schon die entsprechenden gesetze entwerfen, die der amtsrichter im kleinen dann anwendet  DaumenHoch offensichtlich reichen die derzeitigen normen ja nicht aus

interessant was du aus den zitierten Zeilen hier herausziehst. Ich habe zu keiner Zeit gesagt, dass bestehende Normen nicht ausreichen. Aber es gibt hier inzwischen Menschen, die bestehendes Recht offenbar nicht anwenden wollen und glauben beurteilen zu können, was das Gericht für seine Entscheidung zu Grunde gelegt hat, ohne es zu wissen

korrekt, dass derzeitige normen wohl nicht ausreichen, habe ich geschrieben. deswegen steht da auch mein benutzername drüber. das ist auch die konsequenz die man ziehen muss, wenn man die ansicht vertritt, dass das strafrecht die freie rede und den politischen diskurs maßregeln müsse. ich will übrigens auch nicht, dass 188 stgb angewendet wird, diese norm sollte aus dem strafrecht verschwinden. das habe ich schon mit meinem ersten post in diesem thread deutlich ausgedrückt. ganz unabhängig von den entscheidungsgründen des gegenständlichen urteils ist es doch aus rechtsphilosophischen gründen legitim zu sagen, dass der sachverhalt an sich nicht strafwürdig ist. um so eine meinung zu vertreten muss man auch kein afd-anhänger sein, der streit um die strafbarkeit von freier rede wird in der rechtsphilosophie (z.b. hassemer) doch schon spätestens seit den 70ern geführt.
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Freidenkender
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#54
10.04.2025, 15:32
(10.04.2025, 13:15)kumpelanton schrieb:  
(10.04.2025, 12:21)Freidenkender schrieb:  
(10.04.2025, 10:26)kumpelanton schrieb:  
(10.04.2025, 09:38)Freidenkender schrieb:  Lügen, Halbwahrheiten, verdrehte Tatsachen sind dort an der Tagesordnung und werden genauso konsumiert wie Schminktipps und Gaming. Jetzt ist doch die Frage, wie der Rechtstaat reagiert. Die Selbstregulierung der Plattformen funktioniert nicht

name und post haben hier ein interessantes verhältnis. vorschlag: die regierung gründet ein neues ministerium zuständig für die wahrheit online. dieses ministerium wird dann schon die entsprechenden gesetze entwerfen, die der amtsrichter im kleinen dann anwendet  DaumenHoch offensichtlich reichen die derzeitigen normen ja nicht aus

interessant was du aus den zitierten Zeilen hier herausziehst. Ich habe zu keiner Zeit gesagt, dass bestehende Normen nicht ausreichen. Aber es gibt hier inzwischen Menschen, die bestehendes Recht offenbar nicht anwenden wollen und glauben beurteilen zu können, was das Gericht für seine Entscheidung zu Grunde gelegt hat, ohne es zu wissen

korrekt, dass derzeitige normen wohl nicht ausreichen, habe ich geschrieben. deswegen steht da auch mein benutzername drüber. das ist auch die konsequenz die man ziehen muss, wenn man die ansicht vertritt, dass das strafrecht die freie rede und den politischen diskurs maßregeln müsse. ich will übrigens auch nicht, dass 188 stgb angewendet wird, diese norm sollte aus dem strafrecht verschwinden. das habe ich schon mit meinem ersten post in diesem thread deutlich ausgedrückt. ganz unabhängig von den entscheidungsgründen des gegenständlichen urteils ist es doch aus rechtsphilosophischen gründen legitim zu sagen, dass der sachverhalt an sich nicht strafwürdig ist. um so eine meinung zu vertreten muss man auch kein afd-anhänger sein, der streit um die strafbarkeit von freier rede wird in der rechtsphilosophie (z.b. hassemer) doch schon spätestens seit den 70ern geführt.

die Diskussion finde ich deutlich spannender. Da hast du widerstreitende Interessen und da steht auch die Frage im Raum, wie robust eine Demokratie sein muss. Mit Blick auf deutsche Geschichte ist eine wehrhafte Demokratie sehr wichtig und diskutiere gerne was es dafür Bedarf
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Antijurist
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#55
10.04.2025, 16:08
In der heutigen Zeit glauben viele Menschen leider vieles sehr schnell. Da ist der überdurchschnittlich gebildete Akademiker nicht der entscheidende Maßstab. Was für uns offensichtlich ist, ist es vielleicht für andere nicht. Überschriften und Bilder werden gerne einmal einfach so genommen, wie sie auf den ersten Blick erscheinen. Das heißt aber natürlich nicht, dass keine zulässige Meinungsäußerung vorliegt. Man muss seine Meinung auch dann äußern können, wenn ein paar Leute sie für eine Tatsachenbehauptung halten. Angenommen, jemand würde sagen, dass "die ganze Regierung Verbrecher seien", dann ist klar, dass darin in aller Regel ein abschätziges Werturteil steckt und nicht die Behauptung, diese hätten bestimmte Straftaten begangen. Die Grenze ist aber nicht immer scharf. Und die Veränderung von Bildern ist mittlerweile ohnehin ein sehr problematisches Thema. Da können auch Zivil- und Strafrecht auseinanderfallen.
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Jellinek
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#56
10.04.2025, 16:50
(09.04.2025, 20:56)Praktiker schrieb:  Du argumentierst jetzt fast umgekehrt. Davon, dass im Internet die gleichen Regeln gelten wie außerhalb, brauchst Du mich aber nicht zu überzeugen. Dann wird es allerdings wirklich eng: Wenn der SPIEGEL das Foto abgedruckt hätte außerhalb von Titelseite, Karikatur, Glosse o.ä., einfach so in einem Artikel zur Zeitgeschichte, dann wären die Verantwortlichen sehr nah an der Strafbarkeit. Und was glaubst Du, was die Pressekammer in Hamburg mit denen anstellen würde? Die eV wäre erlassen bevor das Heft richtig verkauft wäre.

Ich würde jetzt die These aufstellen, dass die Pressekammer Hamburg sowieso kein Maßstab sein sollte, so oft wie sie schon aufgehoben wurden und vom BVerfG sogar einen ausdrücklichen Rüffel kassiert haben...  Happywide

"Der wiederholte Verstoß des Pressesenats des Oberlandesgerichts gegen das Gesetz der Waffengleichheit bei einstweiligen Anordnungen gibt Anlass, auf die rechtliche Bindungswirkung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hinzuweisen (§ 31 Abs. 1, § 93 c Abs. 1 Satz 2 BVerfGG, dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Januar 2006 - 1 BvQ 4/06 -, Rn. 26 ff.). Bei zukünftigen Verstößen gegen die Waffengleichheit durch den Senat wird die Kammer ein Feststellungsinteresse für eine Verfassungsbeschwerde oder einen Antrag auf einstweilige Anordnung gemäß § 32 BVerfGG stets als gegeben ansehen."

(10.04.2025, 09:38)Freidenkender schrieb:  Mit Internetkultur (die nicht hart definiert ist) wird hier argumentiert, dass man manche Sachen einfach zu akzeptieren hat. So wird ein Teil des heutigen Problems nicht mehr hinterfragt. 

Das führt dann in Teilbereichen zu einer Umkehrung von Ursache und Wirkung. Wer heute Tik Tok betrachtet kann nachvollziehen, warum die AfD bei jungen Menschen solche Beliebtheit hat. Lügen, Halbwahrheiten, verdrehte Tatsachen sind dort an der Tagesordnung und werden genauso konsumiert wie Schminktipps und Gaming. Jetzt ist doch die Frage, wie der Rechtstaat reagiert. Die Selbstregulierung der Plattformen funktioniert nicht

Das Grundproblem sehe ich eher anders: Heutzutage wird besonders hartnäckig versucht, alles in ein Schema zu drücken, in dem eine Aussage die Wahrheit und die andere Lüge ist. Dabei gibt es kaum Fälle, in denen mal wirklich eine reine Tatsachenbehauptung vorliegt, sondern in 90 % dieser Fälle ist das Meinungs-Element maßgeblich für die Aussage. Die Beurteilung, ob etwas noch Meinung ist oder schon Tatsachenbehauptung, war ja schon bei "Soldaten sind Mörder" mehr als strittig. Diese Entscheidung dann den Plattformen zu überlassen, die nun wirklich die absolut ahnungslosesten auf dem Feld ist, halte ich für gefährlicher für die Demokratie als irgendwelche AfDler je sein könnten.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.04.2025, 16:57 von Jellinek.)
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#57
10.04.2025, 17:25
(10.04.2025, 16:50)Jellinek schrieb:  
(09.04.2025, 20:56)Praktiker schrieb:  Du argumentierst jetzt fast umgekehrt. Davon, dass im Internet die gleichen Regeln gelten wie außerhalb, brauchst Du mich aber nicht zu überzeugen. Dann wird es allerdings wirklich eng: Wenn der SPIEGEL das Foto abgedruckt hätte außerhalb von Titelseite, Karikatur, Glosse o.ä., einfach so in einem Artikel zur Zeitgeschichte, dann wären die Verantwortlichen sehr nah an der Strafbarkeit. Und was glaubst Du, was die Pressekammer in Hamburg mit denen anstellen würde? Die eV wäre erlassen bevor das Heft richtig verkauft wäre.

Ich würde jetzt die These aufstellen, dass die Pressekammer Hamburg sowieso kein Maßstab sein sollte, so oft wie sie schon aufgehoben wurden und vom BVerfG sogar einen ausdrücklichen Rüffel kassiert haben...  Happywide

"Der wiederholte Verstoß des Pressesenats des Oberlandesgerichts gegen das Gesetz der Waffengleichheit bei einstweiligen Anordnungen gibt Anlass, auf die rechtliche Bindungswirkung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hinzuweisen (§ 31 Abs. 1, § 93 c Abs. 1 Satz 2 BVerfGG, dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Januar 2006 - 1 BvQ 4/06 -, Rn. 26 ff.). Bei zukünftigen Verstößen gegen die Waffengleichheit durch den Senat wird die Kammer ein Feststellungsinteresse für eine Verfassungsbeschwerde oder einen Antrag auf einstweilige Anordnung gemäß § 32 BVerfGG stets als gegeben ansehen.

LG oder OLG - Hauptsache Italien  Wink Und kein Argument in der Sache...

Fassen wir zusammen:

1. Wenn es eine Meinungsäußerung war, ist sie zulässig und kann nicht strafbar sein, weil eine Abwägung dann zu Gunsten der zugespitzten Argumentation in einer politischen Frage ausfallen würde.

2. Wenn es eine Tatsachenbehauptung ist, ist sie bewusst unrichtig.

3. Auch der Aussagegehalt ist schon im Lichte der Meinungsfreiheit zu ermitteln. "Im Zweifelsfall Meinung" ist aber nicht der Anfang, sondern das mögliche Ende der Würdigung.

4. Es sind also alle Umstände in die Würdigung einzubeziehen. Ob und wie das Gericht das getan hat, wissen wir nicht und können es mutmaßlich schon deshalb nicht wissen, weil das Urteil vermutlich noch nicht abgesetzt ist.

5. Wenn der Kollege hin und wieder mal in die BVerfGE schaut oder hier mitliest, wird der das Urteil so begründen können, dass es nicht willkürlich ist.

6. Ob es richtig ist, ist eine andere Frage.

7. Ob es in der Berufung hält, ist eine nochmal andere Frage.

8. Ob es Sinn ergibt, eine so wacklige Frage anzuklagen, steht nochmal auf einem anderen Blatt, ich meine nein.

9. Es ist nicht in Ordnung, anderen Leuten Dinge in den Mund zu legen, die sie nicht gesagt haben, wenn die ironische Absicht nicht hinreichend klar wird. Das ist bei Bildern nochmal heikler als bei Texten (wie gesagt, die Ziegen...) und wird in Videos nochmal übler, weil sich das verselbständigt und es eben doch viele gibt, die das für echt halten.

10. Dagegen anzukommen ist aber das Strafrecht nicht das geeignete Mittel. Nicht einmal so sehr wegen Ultima Ratio, sondern weil das Strafrecht ein effektives Mittel ist, vereinzelte Normabweichungen zu sanktionieren. Es funktioniert aber nicht gut, um die Normen der Mehrheit zu verändern, die ja, wie wir jetzt erfahren, so etwas im Internet für normal und in Ordnung hält.

11. Alles in allem keine Willkür und kein Ende der Meinungsfreiheit, sondern möglicherweise fehlerhaft und rechtspolitisch wahrscheinlich nicht hilfreich. Für mich ist damit alles gesagt und ich warte auf das Berufungsverfahren bzw. einen neuerlichen Aufreger.
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Jellinek
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#58
10.04.2025, 17:35
(10.04.2025, 17:25)Praktiker schrieb:  4. Es sind also alle Umstände in die Würdigung einzubeziehen. Ob und wie das Gericht das getan hat, wissen wir nicht und können es mutmaßlich schon deshalb nicht wissen, weil das Urteil vermutlich noch nicht abgesetzt ist.

5. Wenn der Kollege hin und wieder mal in die BVerfGE schaut oder hier mitliest, wird der das Urteil so begründen können, dass es nicht willkürlich ist.

Dein Grundvertrauen in die Grundrechtskenntnisse von Amtsrichtern oder allgemein in deren Bereitschaft, das Strafrecht als Teil des öffentlichen Rechts anzuerkennen, hätte ich auch gerne... Wink


(10.04.2025, 17:25)Praktiker schrieb:  8. Ob es Sinn ergibt, eine so wacklige Frage anzuklagen, steht nochmal auf einem anderen Blatt, ich meine nein.

Da ist ja bereits der erste Fehler passiert. Aber Staatsanwaltschaften sind in Sachen Grundrechte halt oftmals noch schlimmer als die Amtsgerichte.
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Sesselpupser
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Registriert seit: Mar 2024
#59
13.04.2025, 15:15
(10.04.2025, 12:41)Jona schrieb:  
(10.04.2025, 12:15)Negatives Tatbestandsmerkmal schrieb:  Wie wäre es denn, wenn man auch einmal die Kehrseite betrachten würde?

Tatsache ist eben auch, dass immer weniger Menschen überhaupt Lust haben, aktiv am politischen Prozess teilzunehmen. Lokalpolitik, die immer weniger neue Leute findet. Teils aus zunehmenden Desinteresse an der Politik, aber auch aus Frust, sich selbst und die eigene Familie selbst auf kommunaler Ebene nicht weiter den immer weitergehenden Anfeindungen auszusetzen. Spreche da aus eigener Erfahrung Es beginnt im Kleinen und weitet sich immer mehr aus. Im Osten Deutschlands hat sich die AfD inzwischen derweil an der Basis etabliert, dass die Reste, die von den "Kartellparteien" noch übrig sind, zunehmend unter Druck geraten. Dass immer weniger Menschen überhaupt Lust haben, sich unter solchen Umständen überhaupt noch aktiv am politischen Prozess zu beteiligen, kann ich vollends verstehen.

Verleumdungen, Beleidigungen, Hass und Hetze - alles von der Meinungsfreiheit gedeckt. Totale Meinungsfreiheit, wie sie von einem Musk auch auf seiner hart an die politischen Ränder abgedrifteten Plattform X goutiert und gefördert wird.

Wir leben in einer Zeit, in der Meinungen und Tatsachen immer weiter verschwimmen. Ich bin der Meinung, den Klimawandel gibt es nicht. Jetzt könnt ihr mit irgendwelchen Studien kommen, irgendwelche Forschern. Aber die sind doch sowieso von den Kartellparteien oder irgendwelche Reichen gekauft, um deren Interessen durchzusetzen. Nein, den Klimawandel gibt es nicht. Da habe ich auch eine Studie zu, hier von Ernährungswissenschaftler Dr. Schmitz von der Youtube-Universität. Klingt wie Bullshit. Aber man muss diesen Bullshit nur immer wieder und wieder und wieder und wieder wiederholen - und irgendwann steht dieser Bullshit gleichberechtigt im Konkurrenzkampf zur Wahrheit. Schließlich haben wir Meinungsfreiheit. Und irgendwann sind wir an dem Punkt, dass dieser Bullshit die Wahrheit verdrängt. Und dann kann der Bodensee noch so ausgetrocknet sein, die Wälder noch so trocken, die Waldbrände noch so groß. Den Klimawandel gibt es nicht.

Und das führt zu diesem Bild von Frau Faeser. Natürlich, für jemanden der einigermaßen gebildet ist und sich mit Politik objektiv auseinandersetzt, für den mag das relativ offensichtlich sein, dass dies ein Fake ist und dass sie selbst sowas niemals sagen/zeigen würde. Aber man sollte das ganze nicht bloß aus Akademikerbrille bzw. mit einem Jurastudium als Bildungshintergrund betrachten. Selbstredend gibt das draußen auch Menschen, die sowas nicht direkt als Satire erkennen. Insbesondere, wenn sie ohnehin schon ein in diese Richtung vorgefertigtes Weltbild haben und sich insofern in selbigem bestätigt sehen können. Glaubt ihr nicht? Dann setzt euch mal mit diesen verschwörungsideologischen bis rechtsextremistischen Bubbles da draußen auseinander. Das eingebettet in ihre aktive Strategie in sozialen Medien - dem die demokratische Mitte bislang überhaupt nichts entgegenzusetzen hat an Gegenangeboten - halte ich sehr wohl für geeignet in diesen häufig nicht allzu gebildeten Kreisen dafür zu Sorgen, solche Aussagen für echt zu halten. "Schau an, endlich räumt diese Faeser mal ein, was wir alle schon wussten." "Sie hat es doch damals zugegeben."

Noch besser: Heute versucht die vermeintlich demokratische Mitte das zu leugnen, dass Faeser dies eingeräumt hat, in dem sie es so darstellen lassen wollen, als es seien es irgendwelche Internetfakes gewesen. Wir alle kennen aber die Wahrheit, wir alle haben gesehen, wie sich diese Politiker der Kartellparteien selbst entlarvt haben.

Für mich wird hier letztlich Ursache und Wirkung vertauscht. Und wenn dann eine Meinungsfreiheit wie in den USA gefordert wird. Ja cool, da darf man alles sagen. Wenn deine Meinung aber nicht passt, werden dir staatliche Förderungen gestrichen. Wenn deine Forschung der Regierung nicht in den Kram passt, wird dir das Geld entzogen. Wenn deine Arbeit geeignet ist, Regierungsergebnisse zu überprüfen, wird sie eingeschränkt und Berechnungsgrundlagen verändert. Mister Vance sollte erstmal vor der eigenen Haustüre kehren. In den Vereinigten Staaten wird nämlich gerade der "Rechtsstaat" zum "Rechts-Staat"

Du hast völlig Recht, wenn du sagst, dass wir ein gesellschaftliches Problem haben wie Lokalpolitiker teilweise Anfeindungen ausgesetzt sind und unter Druck geraten. Diese zu schützen, ist auch ein sinnvoller Schutzzweck von 188 StGB. 

Wenn jetzt Spitzenpolitiker wegen harmlosester Tweets mit 2 Likes, die sie noch nicht einmal selbst wahrgenommen haben, sondern die irgendeine Agentur für sie regelrecht gesucht hat, Strafantrag stellen und die StA daraufhin dann auch noch drakonische Ermittlungsmaßnahmen veranlasst, dann wird dieser Schutzzweck doch geradezu pervertiert.

Man bekommt das Gefühl, dass die Politik sich den 188 als „Majestätsbeleidigungsparagraf“ geschaffen hat, nachdem das BVerfG und sämtliche obergerichtliche Rechtsprechung vorher bei Beleidigungen zulasten von Politikern stets argumentiert hatten, diese müssten sich aufgrund ihrer Machtfülle und den Eingriffsmöglichkeiten in das Leben der Bürger im Vergleich zu Privatpersonen eben gerade mehr „gefallen lassen“. Da braucht es eben die Norm. Dass im Einzelfall von Gerichten und Behörden je nach politischer Einstellung geurteilt wird, lässt sich kaum bestreiten, in jegliche politische Richtung. Man darf auf die „Nazischlampe“ gegen Weidel verweisen, eine völlig harmlose, straffreie Äußerung, während es für den „Schwachkopf“ gegen Habeck eine Hausdurchsuchung oder für diese offensichtlich erkennbare Montage 6 Monate gab, und das obwohl Frau Faeser zB durch das vom Gericht gekippte Compact-Verbot einigen Anlass zu der Kritik an ihrer Einstellung zur Meinungsfreiheit gegeben hat. Jeder der hier dafür argumentiert, die Meinungsfreiheit einzuschränken, der sollte immer bedenken, dass in einer richtigen Demokratie auch immer mal die anderen an die Macht kommen können, und es einem dann selbst auch so ergehen kann…
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#60
13.04.2025, 15:56
(13.04.2025, 15:15)Sesselpupser schrieb:  Jeder der hier dafür argumentiert, die Meinungsfreiheit einzuschränken, der sollte immer bedenken, dass in einer richtigen Demokratie auch immer mal die anderen an die Macht kommen können, und es einem dann selbst auch so ergehen kann…

Ich jedenfalls argumentiere nicht dafür, die Meinungsfreiheit einzuschränken. Sondern dafür, dass unter Berücksichtigung des Kontextes geprüft wird, ob eine Wertung vorliegt oder eine von der Meinungsfreiheit nicht gedeckte falsche Tatsachenbehauptung. In erstem Fall ist es klar zulässig, im zweiten unzulässig. Was es in der konkreten Situation ist, ist Tatfrage und weiß jedenfalls ich ohne Kenntnis der tatsächlichen Feststellungen nicht.

Was ich allerdings sicher weiß: wenn "die anderen" an die Macht kommen (wenn ich Deine Andeutung richtig verstehe), wird mich ganz bestimmt kein Grundrecht mehr vor irgendwas schützen. Das ist eine geradezu putzige Vorstellung. Deshalb seien wir froh, dass das nicht so ist und es noch einen Instanzenzug gibt, in dem das sehr wahrscheinlich abgeändert werden wird...
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