09.04.2025, 23:03
(09.04.2025, 20:56)Praktiker schrieb:(09.04.2025, 20:29)Jellinek schrieb:(09.04.2025, 19:51)Praktiker schrieb: Unabhängig, ob die These richtig oder falsch ist: das Urteil ist vielleicht falsch, darüber kann man streiten, aber "willkürlich" ist es ganz sicher nicht. Die dahinterstehende Frage ist doch einfach: ist das Internet so etwas wie die Titelseite eines Nachrichtenmagazins, wo jeder weiß, dass es sich immer um verfremdete Darstellungen handelt, oder gerade nicht, oder kommt es vielleicht doch auf die Art der Seite an, auf der man es postet? Das ist schon bei Text schwierig, wenn man an Böhmermanns Ziegen denkt, und bei Bildern eben auch. Das ist klassische Sachverhaltsarbeit und dahinter Herstellung praktischer Konkordanz, und dann natürlich noch das Problem, ob die Qualifikation einschlägig ist. Aber willkürliche Verfolgung sieht dann doch nochmal anders aus.
Presse- und Meinungsfreiheit sind doch nicht auf "klassische" Medien wie Zeitungen und Flugblätter beschränkt, und einen Grund, Internet anders zu behandeln als diese Medien sehe ich jetzt nicht in der Verfassung. Und da das Urteil so ein ziemliches Musterbeispiel für "Verkennung von Grundrechten" ist, halte ich auch die Einordnung als Willkür für ziemlich gut begründbar.
Hier kam ja die These, das Urteil verkenne die Meme-Kultur im Internet ("Boomer"). Im Internet sei quasi jede Bildmanipulation von der Meinungsfreiheit gedeckt - das habe ich in Zweifel gezogen.
Das ist ja schon der erste Fehlschluss. Es geht hier nicht um Bildmanipulationen im Internet, sondern konkret um die weltweit verbreitete Praxis, in Kameras gehaltene Plakate/Schilder mit anderen Botschaften zu versehen. In Verbindung mit der in diesem Fall wirklich sehr schlechten Fotobearbeitung kommt hier eine Strafbarkeit(!) unter keinem Gesichtspunkt in Betracht.
Nach der völlig unverhältnismäßigen Hausdurchsuchung wegen des "Schwachkopf-Meme" ein weiterer Tiefpunkt der bayerischen Justiz.
10.04.2025, 05:33
(09.04.2025, 22:31)anfänger schrieb: Ein grundsätzliches Problem ist, dass es zwar richtig ist, dass man ohne Kenntnisse der Urteilsgründe keine qualifizierte Meinung zu einem Urteil abgeben kann. Jedoch ist der Urteilstenor in Fällen von öffentlichem Interesse nun mal Gegenstand der Diskussion. Hier kann man dann dem ganzen den Boden damit entziehen, dass ja keiner die Urteilsgründe kennt. Es besteht aber ein praktisches Bedürfnis nach der Auseinandersetzung damit. Deshalb sollte man die dann auch vollständig veröffentlichen.
Du weißt aber schon, wie das mit der Urteilsabsetzungsfrist in der StPO ist? Oder weißt Du, dass hier ausnahmsweise etwas Verföffentlichungsfähiges schon existiert?
10.04.2025, 05:46
(09.04.2025, 22:07)Jona schrieb:(09.04.2025, 21:11)Praktiker schrieb:(09.04.2025, 20:29)NRW556 schrieb:(09.04.2025, 19:51)Praktiker schrieb: Unabhängig, ob die These richtig oder falsch ist: das Urteil ist vielleicht falsch, darüber kann man streiten, aber "willkürlich" ist es ganz sicher nicht. Die dahinterstehende Frage ist doch einfach: ist das Internet so etwas wie die Titelseite eines Nachrichtenmagazins, wo jeder weiß, dass es sich immer um verfremdete Darstellungen handelt, oder gerade nicht, oder kommt es vielleicht doch auf die Art der Seite an, auf der man es postet? Das ist schon bei Text schwierig, wenn man an Böhmermanns Ziegen denkt, und bei Bildern eben auch. Das ist klassische Sachverhaltsarbeit und dahinter Herstellung praktischer Konkordanz, und dann natürlich noch das Problem, ob die Qualifikation einschlägig ist. Aber willkürliche Verfolgung sieht dann doch nochmal anders aus.
Willkür“ liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, wenn „Rechtsanwendung nicht nur fehlerhaft, sondern unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht“ (1 BvR 3271/14).
Hier drängt sich der Schluss auf, dass hier ein Exempel statuiert werden sollte. Bewusst oder gröbst fahrlässig wurde sich vor der Tatsache verschlossen, dass solche Memes Teil der Internetkultur sind.
Willkür ist somit ganz sicher nicht fernliegend, sondern m.E sehr naheliegend.
Ich liefere hier über mehrere Posts sachliche juristische Argumente dafür, dass ja nach Kontext die Entscheidung vertretbar sein kann. Jetzt musst Du natürlich schreiben, dass meine Ausführungen unter keinem denkbaren Aspekt juristisch vertretbar sind, um Deine Auffassung unter die Definition subsummieren zu können. Ich kann's ertragen ;)
Wir stellen uns jetzt einfach mal alle vor, auf dem Bild wäre nicht Faeser gewesen, sondern zB Alice Weidel. Und auf dem Plakat wäre nicht "Ich hasse die Meinungsfreiheit" eingefügt worden, sondern sowas wie "Ich mache auf Vorzeige-Patriotin, aber wohne in der Schweiz"...
Glaubst du irgendein Richter in diesem Land hätte das verurteilt? Glaubst du der konkrete Richter in Bamberg hätte das verurteilt?
Wenn man zum Ergebnis kommt "Nein", muss man eben die Folgefrage stellen, wo der Unterschied liegt. Und dann drängt sich der Verdacht einer politisch motivierten Urteilsfindung leider auf.
Solange ich den Kontext nicht kenne, würde ich sagen "ja". Selbstverständlich wäre es auch nicht von der Meinungsfreiheit geschützt, die Tatsachenbehauptung aufzustellen, dass Frau W. ein Plakat mit ehrenrührigem Inhalt hochgehalten hat, wenn sie das in Wahrheit nicht hat. Und damit ist hier wie dort eben Tatfrage, ob die satirische Absicht (auch unter Berücksichtigung der "Meme-Kultur") erkennbar war bzw. (subjektiver Tatbestand) der Beschuldigte davon ausgegangen ist. Dabei kommt es auf all die Aspekte an, die jetzt hoch und runter diskutiert worden sind. Und wenn die diskutiert werden, kann das Ergebnis noch immer falsch sein, aber keine Willkür. Nur dass es niemals verleumderisch sein kann, im Internet Sachen auf hochgehaltene Schilder zu photoshoppen, weil wir 2025 haben und das das Internet ist - das wäre mir etwas zu pauschal.
Auf einem anderen Blatt steht, dass ich das als StA ziemlich sicher irgendwie platt gemacht hätte, weil es eben wacklig ist und ich Beschuldigten welcher politischen Richtung auch immer es nie gönnen wollte, nach viel öffentlichem Theater als angebliche Märtyrer dazustehen. Aber das ist eine andere Frage.
10.04.2025, 05:53
(09.04.2025, 23:03)Anon schrieb:(09.04.2025, 20:56)Praktiker schrieb:(09.04.2025, 20:29)Jellinek schrieb:(09.04.2025, 19:51)Praktiker schrieb: Unabhängig, ob die These richtig oder falsch ist: das Urteil ist vielleicht falsch, darüber kann man streiten, aber "willkürlich" ist es ganz sicher nicht. Die dahinterstehende Frage ist doch einfach: ist das Internet so etwas wie die Titelseite eines Nachrichtenmagazins, wo jeder weiß, dass es sich immer um verfremdete Darstellungen handelt, oder gerade nicht, oder kommt es vielleicht doch auf die Art der Seite an, auf der man es postet? Das ist schon bei Text schwierig, wenn man an Böhmermanns Ziegen denkt, und bei Bildern eben auch. Das ist klassische Sachverhaltsarbeit und dahinter Herstellung praktischer Konkordanz, und dann natürlich noch das Problem, ob die Qualifikation einschlägig ist. Aber willkürliche Verfolgung sieht dann doch nochmal anders aus.
Presse- und Meinungsfreiheit sind doch nicht auf "klassische" Medien wie Zeitungen und Flugblätter beschränkt, und einen Grund, Internet anders zu behandeln als diese Medien sehe ich jetzt nicht in der Verfassung. Und da das Urteil so ein ziemliches Musterbeispiel für "Verkennung von Grundrechten" ist, halte ich auch die Einordnung als Willkür für ziemlich gut begründbar.
Hier kam ja die These, das Urteil verkenne die Meme-Kultur im Internet ("Boomer"). Im Internet sei quasi jede Bildmanipulation von der Meinungsfreiheit gedeckt - das habe ich in Zweifel gezogen.
In Verbindung mit der in diesem Fall wirklich sehr schlechten Fotobearbeitung kommt hier eine Strafbarkeit(!) unter keinem Gesichtspunkt in Betracht.
Das Foto im verlinkten Artikel ist technisch nicht "sehr schlecht" bearbeitet. Man sieht weder Reste der ursprünglichen Schrift noch übermäßig verpixelte Flächen o.ä. Aber das ist natürlich auch wieder Folge davon, dass wir den Sachverhalt aus der Ferne feststellen. Vielleicht hat es die WELT ja noch etwas geglättet.
10.04.2025, 07:06
(09.04.2025, 22:06)E-135 schrieb:Internetkultur ist sehr wohl definierbar. Dein Vergleich ist mal wieder schlecht.(09.04.2025, 20:29)NRW556 schrieb:(09.04.2025, 19:51)Praktiker schrieb: Unabhängig, ob die These richtig oder falsch ist: das Urteil ist vielleicht falsch, darüber kann man streiten, aber "willkürlich" ist es ganz sicher nicht. Die dahinterstehende Frage ist doch einfach: ist das Internet so etwas wie die Titelseite eines Nachrichtenmagazins, wo jeder weiß, dass es sich immer um verfremdete Darstellungen handelt, oder gerade nicht, oder kommt es vielleicht doch auf die Art der Seite an, auf der man es postet? Das ist schon bei Text schwierig, wenn man an Böhmermanns Ziegen denkt, und bei Bildern eben auch. Das ist klassische Sachverhaltsarbeit und dahinter Herstellung praktischer Konkordanz, und dann natürlich noch das Problem, ob die Qualifikation einschlägig ist. Aber willkürliche Verfolgung sieht dann doch nochmal anders aus.
Willkür“ liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, wenn „Rechtsanwendung nicht nur fehlerhaft, sondern unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht“ (1 BvR 3271/14).
Hier drängt sich der Schluss auf, dass hier ein Exempel statuiert werden sollte. Bewusst oder gröbst fahrlässig wurde sich vor der Tatsache verschlossen, dass solche Memes Teil der Internetkultur sind.
Willkür ist somit ganz sicher nicht fernliegend, sondern m.E sehr naheliegend.
Deine Argumentation ist wirklich problematisch, und ich hoffe du kannst bevor du defensiv wirst mal innehalten. Du basierst deine gesamte Argumentation auf deinen persönlichen Eindruck und deine persönliche Perspektive.
Du kannst nicht ernsthaft sowas schreiben "Bewusst oder gröbst fahrlässig wurde sich vor der Tatsache verschlossen, dass solche Memes Teil der Internetkultur sind.
Willkür ist somit ganz sicher nicht fernliegend, sondern m.E sehr naheliegend."
Das ist die schlechteste Subsumtion die ich lange gelesen habe.
das ist wie wenn ich in einem Schriftsatz schreibe "Der Fahrer hat vorsätzlich oder grob fahrlässig die Tatsache missachtet, dass das Anhalten an Stelle X teil der Autofahrerkultur ist.". Es klingt vllt nice, aber es ist eine Nichtaussage. Welchen Mehrwert ziehst du aus dieser Aussage, außer dass deutlich wird dass du die Meinung vertrittst?
Für eine gute Diskussion ist es deswegen immer sehr wichtig, keine Wertungen ohne Bezugspunkt in objektiv nachprüfbaren Fakten aufzustellen.
Du stellst zwar den Bezug zu "Internetkultur" auf, aber erstens versteckst du eine Wertung dazwischen, die nichts damit zu tun hat (vorsätzlich oder grob fahrlässig etwas missachtet) und zweitens ist der Begriff "Internetkultur" selbst kein nachprüfbarer Fakt.
Jeder könnte Internetkultur anders definieren.
Da liegt auch das Problem. So wie ich sehe ist der deutschlandkurier eine rechte hetz-seite. Ixh würde gerne sehen, wie das Bild nun satirisch eingebettet gewesen sein soll, bevor ich die sache für mich einordne.
Besser wäre ein Vergleich mit dem Umstand , dass es Teil der der Verkehrskultur ist, etwas auf die Bremse zu drücken wenn man spielende Kinder am Straßenrand sieht.
Welcher Politiker, welcher Innenminister würde sich mit so einem Schild in den Händen fotografieren lassen? Welche Leute würden sowas für keine offensichtliche Fälschung halten? 70-80 -90 jährige? Boomer ? Ja, wird es zweifelsfrei geben. Nur sind die nicht der Maßstab.
Im Kontext eingebettet, dass man Faeser seitens des Deutschlandsfunks und der Rechten ohnehin ein problematisches Verhältnis zur Meinungsfreiheit seit dem ( mit Ansage) gescheitertem Compact -Verbot unterstellt, erscheint dir die satirische Absicht vielleicht noch etwas deutlicher. In der Zielgruppe vom Bendels stellt Faeser eine Reizfigur da, so ähnlich wie ein Höcke eine Reizfigur in den Magazinen darstellt, die du wahrscheinlich liest.
Gutes Stichwort: Wie war denn da die Subsumtion des Gerichts, dass der " Faschist" eine im Kern überprüfbare Tatsachengrundlage habe?
Weil nach Ansicht, persönlichem Eindruck und persönlicher Perspektive der Richter die zugrunde liegenden Beiträge, Reden und Zitate, vielleicht auch sein Duktus als faschistisch eingeordnet werden können. Also haben sie unter ihre subjektives Begriffsverständnis von faschistisch subsumiert.
10.04.2025, 07:54
(10.04.2025, 07:06)NRW556 schrieb:(09.04.2025, 22:06)E-135 schrieb:Internetkultur ist sehr wohl definierbar. Dein Vergleich ist mal wieder schlecht.(09.04.2025, 20:29)NRW556 schrieb:(09.04.2025, 19:51)Praktiker schrieb: Unabhängig, ob die These richtig oder falsch ist: das Urteil ist vielleicht falsch, darüber kann man streiten, aber "willkürlich" ist es ganz sicher nicht. Die dahinterstehende Frage ist doch einfach: ist das Internet so etwas wie die Titelseite eines Nachrichtenmagazins, wo jeder weiß, dass es sich immer um verfremdete Darstellungen handelt, oder gerade nicht, oder kommt es vielleicht doch auf die Art der Seite an, auf der man es postet? Das ist schon bei Text schwierig, wenn man an Böhmermanns Ziegen denkt, und bei Bildern eben auch. Das ist klassische Sachverhaltsarbeit und dahinter Herstellung praktischer Konkordanz, und dann natürlich noch das Problem, ob die Qualifikation einschlägig ist. Aber willkürliche Verfolgung sieht dann doch nochmal anders aus.
Willkür“ liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, wenn „Rechtsanwendung nicht nur fehlerhaft, sondern unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht“ (1 BvR 3271/14).
Hier drängt sich der Schluss auf, dass hier ein Exempel statuiert werden sollte. Bewusst oder gröbst fahrlässig wurde sich vor der Tatsache verschlossen, dass solche Memes Teil der Internetkultur sind.
Willkür ist somit ganz sicher nicht fernliegend, sondern m.E sehr naheliegend.
Deine Argumentation ist wirklich problematisch, und ich hoffe du kannst bevor du defensiv wirst mal innehalten. Du basierst deine gesamte Argumentation auf deinen persönlichen Eindruck und deine persönliche Perspektive.
Du kannst nicht ernsthaft sowas schreiben "Bewusst oder gröbst fahrlässig wurde sich vor der Tatsache verschlossen, dass solche Memes Teil der Internetkultur sind.
Willkür ist somit ganz sicher nicht fernliegend, sondern m.E sehr naheliegend."
Das ist die schlechteste Subsumtion die ich lange gelesen habe.
das ist wie wenn ich in einem Schriftsatz schreibe "Der Fahrer hat vorsätzlich oder grob fahrlässig die Tatsache missachtet, dass das Anhalten an Stelle X teil der Autofahrerkultur ist.". Es klingt vllt nice, aber es ist eine Nichtaussage. Welchen Mehrwert ziehst du aus dieser Aussage, außer dass deutlich wird dass du die Meinung vertrittst?
Für eine gute Diskussion ist es deswegen immer sehr wichtig, keine Wertungen ohne Bezugspunkt in objektiv nachprüfbaren Fakten aufzustellen.
Du stellst zwar den Bezug zu "Internetkultur" auf, aber erstens versteckst du eine Wertung dazwischen, die nichts damit zu tun hat (vorsätzlich oder grob fahrlässig etwas missachtet) und zweitens ist der Begriff "Internetkultur" selbst kein nachprüfbarer Fakt.
Jeder könnte Internetkultur anders definieren.
Da liegt auch das Problem. So wie ich sehe ist der deutschlandkurier eine rechte hetz-seite. Ixh würde gerne sehen, wie das Bild nun satirisch eingebettet gewesen sein soll, bevor ich die sache für mich einordne.
Besser wäre ein Vergleich mit dem Umstand , dass es Teil der der Verkehrskultur ist, etwas auf die Bremse zu drücken wenn man spielende Kinder am Straßenrand sieht.
Welcher Politiker, welcher Innenminister würde sich mit so einem Schild in den Händen fotografieren lassen? Welche Leute würden sowas für keine offensichtliche Fälschung halten? 70-80 -90 jährige? Boomer ? Ja, wird es zweifelsfrei geben. Nur sind die nicht der Maßstab.
Im Kontext eingebettet, dass man Faeser seitens des Deutschlandsfunks und der Rechten ohnehin ein problematisches Verhältnis zur Meinungsfreiheit seit dem ( mit Ansage) gescheitertem Compact -Verbot unterstellt, erscheint dir die satirische Absicht vielleicht noch etwas deutlicher. In der Zielgruppe vom Bendels stellt Faeser eine Reizfigur da, so ähnlich wie ein Höcke eine Reizfigur in den Magazinen darstellt, die du wahrscheinlich liest.
Gutes Stichwort: Wie war denn da die Subsumtion des Gerichts, dass der " Faschist" eine im Kern überprüfbare Tatsachengrundlage habe?
Weil nach Ansicht, persönlichem Eindruck und persönlicher Perspektive der Richter die zugrunde liegenden Beiträge, Reden und Zitate, vielleicht auch sein Duktus als faschistisch eingeordnet werden können. Also haben sie unter ihre subjektives Begriffsverständnis von faschistisch subsumiert.
deine beharren auf dem begriff „internetkultur“ ist ein typisches beispiel für leere argumente ohne echten inhalt. anstatt klar zu sagen, was du genau damit meinst, wirfst du den diskurs in einen abgrund von vagen aussagen – so als ob jeder, der ins internet geht, automatisch einer einheitlichen kultur angehören würde.
es ist nicht nachvollziehbar zu behaupten, das internet sei ein einheitlicher raum, wenn doch jeder nutzer seine eigenen ansichten und verhaltensweisen hat. dein vergleich mit der verkehr, wo man an spielende kinder bremst, ist einfach zu kurz gedacht – im verkehr gibt es klare regeln, die messbar sind, während du hier mit einem ungenauen begriff arbeitest.
außerdem behauptest du, dass satirik automatisch zu einer objektiven bewertung führt – als ob jeder, der online ist, in einen kulturraum eintaucht, in dem alles klar ist. das zeigt, dass du persönliche meinungen als fakten tarnst, was nicht überzeugend ist. solange du den begriff „internetkultur“ nicht genau erklärst, bleibt dein standpunkt hohl und unzureichend.
10.04.2025, 08:41
(10.04.2025, 07:54)E-135 schrieb:Das inkriminierte Posting war ja mWn auf X. ( https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/n...09959.html ) Hier kann man schonmal eingrenzen. X funktioniert so, dass man keine langen Aufsätze schreibt, sondern kurze, knackige Botschaften und/oder Memes sendet, um traffic erzeugen ( Reichweite, Interaktion ) Internetkultur ist daher wirklich zu weit, da hast du recht. Es ist die Kultur auf X.(10.04.2025, 07:06)NRW556 schrieb:(09.04.2025, 22:06)E-135 schrieb:Internetkultur ist sehr wohl definierbar. Dein Vergleich ist mal wieder schlecht.(09.04.2025, 20:29)NRW556 schrieb:(09.04.2025, 19:51)Praktiker schrieb: Unabhängig, ob die These richtig oder falsch ist: das Urteil ist vielleicht falsch, darüber kann man streiten, aber "willkürlich" ist es ganz sicher nicht. Die dahinterstehende Frage ist doch einfach: ist das Internet so etwas wie die Titelseite eines Nachrichtenmagazins, wo jeder weiß, dass es sich immer um verfremdete Darstellungen handelt, oder gerade nicht, oder kommt es vielleicht doch auf die Art der Seite an, auf der man es postet? Das ist schon bei Text schwierig, wenn man an Böhmermanns Ziegen denkt, und bei Bildern eben auch. Das ist klassische Sachverhaltsarbeit und dahinter Herstellung praktischer Konkordanz, und dann natürlich noch das Problem, ob die Qualifikation einschlägig ist. Aber willkürliche Verfolgung sieht dann doch nochmal anders aus.
Willkür“ liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, wenn „Rechtsanwendung nicht nur fehlerhaft, sondern unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht“ (1 BvR 3271/14).
Hier drängt sich der Schluss auf, dass hier ein Exempel statuiert werden sollte. Bewusst oder gröbst fahrlässig wurde sich vor der Tatsache verschlossen, dass solche Memes Teil der Internetkultur sind.
Willkür ist somit ganz sicher nicht fernliegend, sondern m.E sehr naheliegend.
Deine Argumentation ist wirklich problematisch, und ich hoffe du kannst bevor du defensiv wirst mal innehalten. Du basierst deine gesamte Argumentation auf deinen persönlichen Eindruck und deine persönliche Perspektive.
Du kannst nicht ernsthaft sowas schreiben "Bewusst oder gröbst fahrlässig wurde sich vor der Tatsache verschlossen, dass solche Memes Teil der Internetkultur sind.
Willkür ist somit ganz sicher nicht fernliegend, sondern m.E sehr naheliegend."
Das ist die schlechteste Subsumtion die ich lange gelesen habe.
das ist wie wenn ich in einem Schriftsatz schreibe "Der Fahrer hat vorsätzlich oder grob fahrlässig die Tatsache missachtet, dass das Anhalten an Stelle X teil der Autofahrerkultur ist.". Es klingt vllt nice, aber es ist eine Nichtaussage. Welchen Mehrwert ziehst du aus dieser Aussage, außer dass deutlich wird dass du die Meinung vertrittst?
Für eine gute Diskussion ist es deswegen immer sehr wichtig, keine Wertungen ohne Bezugspunkt in objektiv nachprüfbaren Fakten aufzustellen.
Du stellst zwar den Bezug zu "Internetkultur" auf, aber erstens versteckst du eine Wertung dazwischen, die nichts damit zu tun hat (vorsätzlich oder grob fahrlässig etwas missachtet) und zweitens ist der Begriff "Internetkultur" selbst kein nachprüfbarer Fakt.
Jeder könnte Internetkultur anders definieren.
Da liegt auch das Problem. So wie ich sehe ist der deutschlandkurier eine rechte hetz-seite. Ixh würde gerne sehen, wie das Bild nun satirisch eingebettet gewesen sein soll, bevor ich die sache für mich einordne.
Besser wäre ein Vergleich mit dem Umstand , dass es Teil der der Verkehrskultur ist, etwas auf die Bremse zu drücken wenn man spielende Kinder am Straßenrand sieht.
Welcher Politiker, welcher Innenminister würde sich mit so einem Schild in den Händen fotografieren lassen? Welche Leute würden sowas für keine offensichtliche Fälschung halten? 70-80 -90 jährige? Boomer ? Ja, wird es zweifelsfrei geben. Nur sind die nicht der Maßstab.
Im Kontext eingebettet, dass man Faeser seitens des Deutschlandsfunks und der Rechten ohnehin ein problematisches Verhältnis zur Meinungsfreiheit seit dem ( mit Ansage) gescheitertem Compact -Verbot unterstellt, erscheint dir die satirische Absicht vielleicht noch etwas deutlicher. In der Zielgruppe vom Bendels stellt Faeser eine Reizfigur da, so ähnlich wie ein Höcke eine Reizfigur in den Magazinen darstellt, die du wahrscheinlich liest.
Gutes Stichwort: Wie war denn da die Subsumtion des Gerichts, dass der " Faschist" eine im Kern überprüfbare Tatsachengrundlage habe?
Weil nach Ansicht, persönlichem Eindruck und persönlicher Perspektive der Richter die zugrunde liegenden Beiträge, Reden und Zitate, vielleicht auch sein Duktus als faschistisch eingeordnet werden können. Also haben sie unter ihre subjektives Begriffsverständnis von faschistisch subsumiert.
deine beharren auf dem begriff „internetkultur“ ist ein typisches beispiel für leere argumente ohne echten inhalt. anstatt klar zu sagen, was du genau damit meinst, wirfst du den diskurs in einen abgrund von vagen aussagen – so als ob jeder, der ins internet geht, automatisch einer einheitlichen kultur angehören würde.
es ist nicht nachvollziehbar zu behaupten, das internet sei ein einheitlicher raum, wenn doch jeder nutzer seine eigenen ansichten und verhaltensweisen hat. dein vergleich mit der verkehr, wo man an spielende kinder bremst, ist einfach zu kurz gedacht – im verkehr gibt es klare regeln, die messbar sind, während du hier mit einem ungenauen begriff arbeitest.
außerdem behauptest du, dass satirik automatisch zu einer objektiven bewertung führt – als ob jeder, der online ist, in einen kulturraum eintaucht, in dem alles klar ist. das zeigt, dass du persönliche meinungen als fakten tarnst, was nicht überzeugend ist. solange du den begriff „internetkultur“ nicht genau erklärst, bleibt dein standpunkt hohl und unzureichend.
Jetzt ist der Deutschlandkurier ein Vorfeldmagazin der AfD. Alles was das Magazin macht dient alles einem politischen Zweck und sind damit Meinungsbeiträge. Das hat nichtmal den Anspruch rein faktenbasiert News zu produzieren.
Das alleine sagt dem sachkundigen Juristen 2 Dinge:
1. Es richtet sich erstmal ausschließlich an politisch interessierte Nutzer auf X. Leute die noch nie was von KI, Bildverarbeitung etc. gehört haben fallen damit als Zielgruppe raus und können damit nicht ernsthaft als Maßstab gelten.
2. Damit so ein Meme zündet, also etwas mit Wiedererkennungswert erkannt werden kann, muss eine als vom Ersteller als bekannt vorausgesetzte Vorlage existieren.
Hier gab es das echte Bild, wo sich Faeser mit "we remember" auf nem Schild für die Kamera inszenierte.
Ich finde tatsächlich das sind alles Umstände die sich einfach aufdrängen müssen. Hier kann man nicht losgelöst von dem massiven politischen Kontext und eben der Internetkultur auf X ein Bild bewerten und unterstellen, es handele sich hierbei um eine reine Tatsachenbehauptung.
Und im Zweifel sollte doch die Meinungs - und Pressefreiheit, vllt sogar die Kunstfreiheit den Vorzug vor dem Sozialsphären - APR einer Regierungspolitikerin genießen ?
10.04.2025, 09:38
Mit Internetkultur (die nicht hart definiert ist) wird hier argumentiert, dass man manche Sachen einfach zu akzeptieren hat. So wird ein Teil des heutigen Problems nicht mehr hinterfragt.
Das führt dann in Teilbereichen zu einer Umkehrung von Ursache und Wirkung. Wer heute Tik Tok betrachtet kann nachvollziehen, warum die AfD bei jungen Menschen solche Beliebtheit hat. Lügen, Halbwahrheiten, verdrehte Tatsachen sind dort an der Tagesordnung und werden genauso konsumiert wie Schminktipps und Gaming. Jetzt ist doch die Frage, wie der Rechtstaat reagiert. Die Selbstregulierung der Plattformen funktioniert nicht
Man wird sich auch mit Einzelfällen auseinandersetzen müssen. Da sind auch die Gerichte gefordert. Und ich finde es persönlich schwierig, dass sich hier Juristen ohne Kenntnis der Urteilsgründe anmaßen, die Sorgfältigkeit von Gericht und Staatsanwaltschaft anzweifeln zu können.
Das führt dann in Teilbereichen zu einer Umkehrung von Ursache und Wirkung. Wer heute Tik Tok betrachtet kann nachvollziehen, warum die AfD bei jungen Menschen solche Beliebtheit hat. Lügen, Halbwahrheiten, verdrehte Tatsachen sind dort an der Tagesordnung und werden genauso konsumiert wie Schminktipps und Gaming. Jetzt ist doch die Frage, wie der Rechtstaat reagiert. Die Selbstregulierung der Plattformen funktioniert nicht
Man wird sich auch mit Einzelfällen auseinandersetzen müssen. Da sind auch die Gerichte gefordert. Und ich finde es persönlich schwierig, dass sich hier Juristen ohne Kenntnis der Urteilsgründe anmaßen, die Sorgfältigkeit von Gericht und Staatsanwaltschaft anzweifeln zu können.
10.04.2025, 09:47
(10.04.2025, 09:38)Freidenkender schrieb: Mit Internetkultur (die nicht hart definiert ist) wird hier argumentiert, dass man manche Sachen einfach zu akzeptieren hat. So wird ein Teil des heutigen Problems nicht mehr hinterfragt.
Das führt dann in Teilbereichen zu einer Umkehrung von Ursache und Wirkung. Wer heute Tik Tok betrachtet kann nachvollziehen, warum die AfD bei jungen Menschen solche Beliebtheit hat. Lügen, Halbwahrheiten, verdrehte Tatsachen sind dort an der Tagesordnung und werden genauso konsumiert wie Schminktipps und Gaming. Jetzt ist doch die Frage, wie der Rechtstaat reagiert. Die Selbstregulierung der Plattformen funktioniert nicht
Man wird sich auch mit Einzelfällen auseinandersetzen müssen. Da sind auch die Gerichte gefordert. Und ich finde es persönlich schwierig, dass sich hier Juristen ohne Kenntnis der Urteilsgründe anmaßen, die Sorgfältigkeit von Gericht und Staatsanwaltschaft anzweifeln zu können.
Danke
10.04.2025, 10:26
(10.04.2025, 09:38)Freidenkender schrieb: Lügen, Halbwahrheiten, verdrehte Tatsachen sind dort an der Tagesordnung und werden genauso konsumiert wie Schminktipps und Gaming. Jetzt ist doch die Frage, wie der Rechtstaat reagiert. Die Selbstregulierung der Plattformen funktioniert nicht
name und post haben hier ein interessantes verhältnis. vorschlag: die regierung gründet ein neues ministerium zuständig für die wahrheit online. dieses ministerium wird dann schon die entsprechenden gesetze entwerfen, die der amtsrichter im kleinen dann anwendet
