17.05.2024, 08:35
(16.05.2024, 08:43)Questioner schrieb:(15.05.2024, 22:23)LeicaM3 schrieb:(15.05.2024, 10:08)Questioner schrieb: Falls es dir hilft, können wir auch über Klausurtechniken reden. Vom ersten Lesen bis zur Niederschrift
Da gibt es sicherlich viele Herangehensweisen. Ich habe mich jetzt mal dazu entschieden, bei Urteils/Beschluss- oder Bescheidsklausuren zunächst nach dem Lesen und dem Erfassen des Sachverhaltes die Lösungsskizze zu verfassen und dann in 3,5 Stunden den Tenor, Tatbestand/Sachbericht und die Entscheidungsgründe abzufassen. Ich habe oft für das Lesen und das Abfassen des Tatbestandes um die zwei Stunden gebraucht. Das finde ich zu lange. Und wenn man dann mit der Lösungsskizze länger als eine Stunde hadert, dann schafft man die Entscheidungsgründe eben nicht in weniger als zwei Stunden. Zudem habe ich oft in der Zulässigkeit zu lange Ausführungen gemacht, weil ich dachte, die sicheren Punkte nimmt man mit.
Mit meiner jetzigen Arbeitsweise habe ich mich zumindest schon mal mit der rechtliche Bewertung des Aktenstücks auseinander gesetzt, womit auch der Tatbestand schneller von der Hand geht.
Ich versuche bei den genannten Klausurentypen ca. 30 Minuten für das Lesen des Akteninhaltes aufzuwenden. Kann aber bei langen Klausurakten auch schon mal 40 Minuten dauern. Dann erstelle ich einen Zeitstrahl mit den relevanten Daten und Seitennummern zum Inhalt.
Anschließend mache ich eine Tabelle, in welche ich den Parteivortrag anhand eines oder zwei Stichwörtern gegenüber stelle mit jeweiliger Seitenanzahl zu den Vorträgen. Die Lösungsskizze versuche ich so kurz wie möglich zu fassen. Die Zulässigkeit stelle ich nur insoweit dar, als dass sie problematisch ist. In der Begründetheit versuche ich den Tatbestand der Norm anhand der Tatbestandsvoraussetzungen aufzubauen. Dann kommt unter die einzelnen Tatbestandsmerkmale im Zweifel die Randnummer zur Definition und die Seitenzahl mit dem jeweiligen Klägervortrag hierzu in einem oder zwei Wörtern.
Ich versuche die Lösungsskizze wie gesagt wirklich kurz zu halten.
Womit ich dann allerdings oft hadere ist, die Formulierung im Ausschreiben. Bei langen Definitionen neige ich oft dazu mich dann im subsumieren zu verlieren. Hier verliere ich dann wohl oft die Zeit, welche mir am Ende fehlt. Vielleicht hilft es ja, einfach mal nebenbei bei einem Lerntag Subsumptionsübungen zu machen anhand von Tatbeständen, welche beliebt sind?
Staatsanwaltsklausuren und Rechtsanwaltsklausuren sind nochmal ein anderes Thema. Hier versuche ich wirklich im Idealfall für das Lesen, Ordnen des Sachverhaltes und die Lösungsskizze eine Stunde bis maximal 1 Stunde und 15 Minuten zu brauchen.
Auch hier versuche ich mich in der Lösungsskizze kurz zu fassen. Nur kurz die Randnummern, mögliches Beweismittel Anhand Nennung dieses und der Seitenanzahl.
Bei Staatsanwaltschaftsklausuren brauche ich immer ziemlich lange für die Verwertung der Beweismittel. Und die hat ja unter der zu beweisenden Tatsache zu erfolgen, die das Tatbestandsmerkmal erfüllen könnte. Da geht dann oft für den ersten zu prüfenden objektiven Tatbestand schonmal viel Zeit drauf. Falls hier jemand eine Idee für flottes Arbeiten hat, gerne her damit :)
Klingt eig ziemlich durchdacht. Was genau wird denn in den Klausuren kritisiert? Mir hat auch sehr geholfen, beim ersten Lesen bereits an den Rand des Sachverhalts Stichwörter oder Paragraphen zu notieren. Wenn ich die dann in die Klausur eingebaut habe, habe ich die durchgestrichen, so wusste ich sicher, dass ich alle von mir gesehenen Probleme verarbeitet habe
Stichwörter und Paragrafen notiere ich mir auch neben den Partei/Beteiligtenvortrag oder eben neben die Polizeiberichte/Beweismittel oder eben das Hauptverhandlungsprotokoll.
Kritisiert wird oft, dass rechtliche Probleme aus den Vorträgen an falscher Stelle problematisiert werden. Also Subsumptionsfehler.
Oder es werden Normen fehlerhaft angewandt. Das sind so die beide häufigsten Kritikpunkte derzeit.
21.05.2024, 21:43
Wenn ich das richtig verstehe, stimmt die Richtung doch: Du hast in die Klausuren Einsicht genommen, hattest nachvollziehbare Voten und hast sogar selbst erkannt, was besser werden muss.
Jetzt musst Du nur noch in der Zeit fertig werden, denn unfertig ist in der Tat schlecht. Du solltest aber nicht bei der Gliederung sparen, denn die Klausur muss sauber gelöst sein, bevor die Reinschrift beginnt. Aber vielleicht formulierst Du beim Gliedern schon zu stark aus? Geht es da noch stichwortartiger? Oder kann es sein, dass Du beim Anfang der Reinschrift zu breit Unwesentliches darstellst, sodass Die später die Zeit fehlt? Das liest man nicht selten, dass am Anfang der Bearbeitung alles ausführlichst behandelt wird, auch unproblematische Zulässigkeitsfragen, und ab der Hälfte wird es dann wegen Zeitnot immer knapper, geht in Stichworte über und bricht dann ab. Versuche, da die richtige Balance zu finden. Viel Erfolg Dir!
Jetzt musst Du nur noch in der Zeit fertig werden, denn unfertig ist in der Tat schlecht. Du solltest aber nicht bei der Gliederung sparen, denn die Klausur muss sauber gelöst sein, bevor die Reinschrift beginnt. Aber vielleicht formulierst Du beim Gliedern schon zu stark aus? Geht es da noch stichwortartiger? Oder kann es sein, dass Du beim Anfang der Reinschrift zu breit Unwesentliches darstellst, sodass Die später die Zeit fehlt? Das liest man nicht selten, dass am Anfang der Bearbeitung alles ausführlichst behandelt wird, auch unproblematische Zulässigkeitsfragen, und ab der Hälfte wird es dann wegen Zeitnot immer knapper, geht in Stichworte über und bricht dann ab. Versuche, da die richtige Balance zu finden. Viel Erfolg Dir!
22.05.2024, 09:17
Vielleicht nicht der beste Zeitpunkt, jetzt noch die Schreibtaktik zu wechseln, aber ich bin immer mit einer anderen Zeiteinteilung besser gefahren: habe meistens erst nach 3 Stunden angefangen zu schreiben, aber dafür war alles schon so sehr durchdacht, dass ich nur noch runterschreiben musste und am Ende gar nicht mehr nachdenken musste. Das war für mich besser, weil am Ende die Konzentration immer nachgelassen hat.
Bewundere es, wie du dich reflektierst und damit auseinander setzt, ist bestimmt nicht einfach! Manchmal hat man aber auch einfach Pech mit den Klausuren und beim nächsten Mal sieht es schon ganz anders aus :) Ich drücke dir die Daumen!
Bewundere es, wie du dich reflektierst und damit auseinander setzt, ist bestimmt nicht einfach! Manchmal hat man aber auch einfach Pech mit den Klausuren und beim nächsten Mal sieht es schon ganz anders aus :) Ich drücke dir die Daumen!
23.05.2024, 08:34
(21.05.2024, 21:43)Praktiker schrieb: Wenn ich das richtig verstehe, stimmt die Richtung doch: Du hast in die Klausuren Einsicht genommen, hattest nachvollziehbare Voten und hast sogar selbst erkannt, was besser werden muss.
Jetzt musst Du nur noch in der Zeit fertig werden, denn unfertig ist in der Tat schlecht. Du solltest aber nicht bei der Gliederung sparen, denn die Klausur muss sauber gelöst sein, bevor die Reinschrift beginnt. Aber vielleicht formulierst Du beim Gliedern schon zu stark aus? Geht es da noch stichwortartiger? Oder kann es sein, dass Du beim Anfang der Reinschrift zu breit Unwesentliches darstellst, sodass Die später die Zeit fehlt? Das liest man nicht selten, dass am Anfang der Bearbeitung alles ausführlichst behandelt wird, auch unproblematische Zulässigkeitsfragen, und ab der Hälfte wird es dann wegen Zeitnot immer knapper, geht in Stichworte über und bricht dann ab. Versuche, da die richtige Balance zu finden. Viel Erfolg Dir!
Danke dir :)
Das was du darstellst, passiert mir auch noch häufiger. Ich versuche derzeit die Lösungsskizze so knapp wie möglich zu halten. Grundsätzlich versuche ich, die Tatbestandsmerkmal einer Norm als Gliederungspunkte darzustellen, bei Definitionen eine Randnummer aus dem Kommentar darunter zu schreiben oder eine Randnummer für Anwendungsfälle und dann im Zweifel mit ein bzw. zwei Stichwörtern die streitige Tatsache(Vortrag) oder Rechtsansicht darunter zu schreiben, welche in der Reinschrift zu subsumieren ist.
Derzeit vertue ich hier glaube ich noch ein bisschen Zeit, da ich doch oft zu viele Stichwörter dazu schreibe. Dies erfolgt unter dem Gedanken, dass ich es dann beim Abfassen der Entscheidungsgründe/Gutachten nicht vergesse. Oft ergeben sich dann beim ausformulieren "Textnudeln" in welchem man sich verliert, und welche dann aufwendig überarbeitet werden müssen. Mein Ziel ist es, bei der Subsumption besser auf dem Punkt zu kommen. Kann aber natürlich auch sein, dass sich das mit meiner jetzigen Arbeitsweise, welche ich versuche einzuüben und durchzuhalten, auch verbessert.
Das von dir dargestellte zur Zulässigkeit trifft auch ganz gut auf mich zu. Gerade in Zivilurteilen neige ich dazu, bei der Zulässigkeit in einen "Perfektionismus" zu verfallen, unter dem Gedanken, dass ja mit der Zulässigkeit leicht Punkte zu holen sind. Teilweise vergehen dann durch das Ausformulieren 20 bis 30 Minuten verloren, welche dann in den Begründetheit fehlen.
Ich gehe derzeit dazu über, unstreitige Zulässigkeitspunkte in der Lösungsskizze gar nicht mehr dazustellen, da man z.B. die örtlich und sachliche Zuständigkeit ohnehin in den meisten Fällen aus dem Kopf kennt.
Im verwaltungsgerichtlichen Urteil stelle ich die Eröffnung des Verwaltungsrechtsweg nach § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO oder die Beteiligtenfähigkeit meist gar nicht dar (was in den Probeklausuren manchmal auch bemängelt wird).
Ich habe auch überlegt, die Zulässigkeitspunkte, welche dargestellt werden, zunächst nur als Stichpunkte in den Entscheidungsgründen darzustellen, und zuerst die Begründetheit auszuformulieren. Grundsätzlich werden ja da die Punkte vergeben und klausurtaktisch erscheint es mir sinnvoller, im Zweifel die Zulässigkeit einer Klage mit dem Satz "die Klage ist zulässig" darzustellen, und dafür die Begründetheit komplett zu schaffen.
Das werde ich jetzt mal so versuchen und schauen, wie ich mit der Zeit hinkomme.
23.05.2024, 08:42
(22.05.2024, 09:17)Julia1996 schrieb: Vielleicht nicht der beste Zeitpunkt, jetzt noch die Schreibtaktik zu wechseln, aber ich bin immer mit einer anderen Zeiteinteilung besser gefahren: habe meistens erst nach 3 Stunden angefangen zu schreiben, aber dafür war alles schon so sehr durchdacht, dass ich nur noch runterschreiben musste und am Ende gar nicht mehr nachdenken musste. Das war für mich besser, weil am Ende die Konzentration immer nachgelassen hat.
Bewundere es, wie du dich reflektierst und damit auseinander setzt, ist bestimmt nicht einfach! Manchmal hat man aber auch einfach Pech mit den Klausuren und beim nächsten Mal sieht es schon ganz anders aus :) Ich drücke dir die Daumen!
Danke dir :)
Ich glaube, dass mir die Zeit von nur zwei Stunden bei einem Urteil, was ja dann auch Rubrum, Tenor, Tatbestand und die Entscheidungsgründe umfasst, dafinitiv zu wenig sind. Mir ist aufgefallen, dass das Ausformulieren definitiv sehr zeitintensiv ist, und sich manche Kleinigkeiten gerade hier ergeben.
Das gilt bei mir auch für das Gutachten mit anschließenden Schriftsatz.
Bei einer zu aufwendigen Lösungsskizze verliere ich mich dann in der Reinschrift im Ausformulieren.
Aber es gibt ja grundsätzlich keine Allheilmittel für Klausuren, die eine Variante funktioniert für die eine Person, für die andere aber wieder nicht :)
Ich versuche gerade rauszufinden, was für mich gut passt, und da mir oft angekreidet wurde, dass ich keinen Normbezug hergestellt habe, erstelle ich mir anhand meiner Lösungsskizze ein "Gerüst" anhand der Tatbestandsmerkmale.
23.05.2024, 11:13
Ich hab immer anders herum gedacht betreffend der Zulässigkeit. Ich dachte immer, in der Zulässigkeit gibt es keine Punkte, sondern nur Zeitverlust, sofern dort kein Problem angelegt ist. Die Punkte gibt es dann vor allem in der Begründetheit.
Deshalb habe ich die Zulässigkeit kurz abgehandelt, außer es gab ein konkretes Problem. Nur bei einem konkreten Problem habe ich mehr geprüft.
Aber ich würde abraten von nur einem Satz wie ,,die Klage ist zulässig".
Ein paar Prüfüngspunkte wollen die Korrektoren immer lesen (glaube ich). Da muss man mal schauen, was die Standardpunkte sind im Zivilrecht und Örecht.
Im ZivilR zB immer was zur Zuständigkeit sagen, im Örecht immer mindestens was zum Verwaltungsrechtsweg, Statthafter Klageart, Klagebefugnis, Klagegegner, Vorverfahren, Klagefrist finde ich. Die anderen Punkte kann ich nicht einordnen.
Aber wenn ganz klar ein VA vorliegt, und dessen Aufhebung begehrt wird, ohne dass es iwelche Probleme gibt, würde ich das zb schnell abhandeln. Bei einem VA, der sich bereits erledigt hat, würde ich persönlich etwas mehr zu den Punkten schreiben.
So zumindest bin ich vorgegangen
Deshalb habe ich die Zulässigkeit kurz abgehandelt, außer es gab ein konkretes Problem. Nur bei einem konkreten Problem habe ich mehr geprüft.
Aber ich würde abraten von nur einem Satz wie ,,die Klage ist zulässig".
Ein paar Prüfüngspunkte wollen die Korrektoren immer lesen (glaube ich). Da muss man mal schauen, was die Standardpunkte sind im Zivilrecht und Örecht.
Im ZivilR zB immer was zur Zuständigkeit sagen, im Örecht immer mindestens was zum Verwaltungsrechtsweg, Statthafter Klageart, Klagebefugnis, Klagegegner, Vorverfahren, Klagefrist finde ich. Die anderen Punkte kann ich nicht einordnen.
Aber wenn ganz klar ein VA vorliegt, und dessen Aufhebung begehrt wird, ohne dass es iwelche Probleme gibt, würde ich das zb schnell abhandeln. Bei einem VA, der sich bereits erledigt hat, würde ich persönlich etwas mehr zu den Punkten schreiben.
So zumindest bin ich vorgegangen
23.05.2024, 21:47
(23.05.2024, 11:13)Lost_inPages schrieb: Ich hab immer anders herum gedacht betreffend der Zulässigkeit. Ich dachte immer, in der Zulässigkeit gibt es keine Punkte, sondern nur Zeitverlust, sofern dort kein Problem angelegt ist. Die Punkte gibt es dann vor allem in der Begründetheit.
Deshalb habe ich die Zulässigkeit kurz abgehandelt, außer es gab ein konkretes Problem. Nur bei einem konkreten Problem habe ich mehr geprüft.
Aber ich würde abraten von nur einem Satz wie ,,die Klage ist zulässig".
Ein paar Prüfüngspunkte wollen die Korrektoren immer lesen (glaube ich). Da muss man mal schauen, was die Standardpunkte sind im Zivilrecht und Örecht.
Im ZivilR zB immer was zur Zuständigkeit sagen, im Örecht immer mindestens was zum Verwaltungsrechtsweg, Statthafter Klageart, Klagebefugnis, Klagegegner, Vorverfahren, Klagefrist finde ich. Die anderen Punkte kann ich nicht einordnen.
Aber wenn ganz klar ein VA vorliegt, und dessen Aufhebung begehrt wird, ohne dass es iwelche Probleme gibt, würde ich das zb schnell abhandeln. Bei einem VA, der sich bereits erledigt hat, würde ich persönlich etwas mehr zu den Punkten schreiben.
So zumindest bin ich vorgegangen
"Die Klage ist zulässig" und gut fertig werden ist aber immer noch besser als schöne Ausführungen zur Zulässigkeit, aber nicht fertig geworden.
Im Zivilrecht gibt es größere Probleme in der Zulässigkeit vor allem im Zwangsvollstreckungsrecht. Aber auch dann: lieber knapp abhandeln und dafür fertig werden...
24.05.2024, 16:16
Mir hat für das eigene Gefühl immer geholfen, mit dem Tenor auch schon die Nebenentscheidungen (Kosten und vorläufige Vollstreckbarkeit) und den Streitwertbeschluss für die letzte Seite zu verfassen. Damit endet das Urteil zumindest vernünftig wie in der Praxis, auch wenn die Entscheidungsgründe davor vielleicht abbrechen.
Kann natürlich nicht bewerten, ob das wirklich das Ergebnis beeinflusst, für die eigene Aufregung und den Stress hat es mir allerdings enorm geholfen.
Kann natürlich nicht bewerten, ob das wirklich das Ergebnis beeinflusst, für die eigene Aufregung und den Stress hat es mir allerdings enorm geholfen.
24.05.2024, 19:13
(24.05.2024, 16:16)ZEITNOT schrieb: Mir hat für das eigene Gefühl immer geholfen, mit dem Tenor auch schon die Nebenentscheidungen (Kosten und vorläufige Vollstreckbarkeit) und den Streitwertbeschluss für die letzte Seite zu verfassen. Damit endet das Urteil zumindest vernünftig wie in der Praxis, auch wenn die Entscheidungsgründe davor vielleicht abbrechen.
Kann natürlich nicht bewerten, ob das wirklich das Ergebnis beeinflusst, für die eigene Aufregung und den Stress hat es mir allerdings enorm geholfen.
Das kann ich auch empfehlen, vor allem beim E-Examen. Es war ein gutes Gefühl am Ende nur noch die Entscheidungsgründe schreiben zu müssen und die ganzen nervigen Kleinigkeiten, die jedoch ein Urteil abrunden (Kostenentscheidung, Rechtsmittel) schon fertig waren. Die Noten zeigten dann auch, dass das rundere Bild durchaus bei den Noten Anerkennung findet, obwohl man nicht gänzlich fertig geworden ist.
Weiterhin würde ich, da das Thema aufkam, bei der Zulässigkeit empfehlen kurz Zuständigkeit und Frist in jeweils 1 bis 2 Sätzen anzusprechen. Länger wenn etwas problematisch wird.
25.05.2024, 11:43
Die wichtigen Stellschrauben hast Du selber schon erkannt. Mein Tipp: Schreib doch die Probeklausuren mal ganz bewusst mit Timer, aber nur 4 oder 4:30 Stunden. Hab' Mut, unwichtiges kurz abzufassen. Lieber steht am Ende drunter "schade, etwas oberflächlich hier und da, 7 Punkte" als "schade, nicht fertig, eine nicht praxistaugliche Leistung, 3".