13.10.2023, 21:03
(13.10.2023, 20:55)JuramausRlP schrieb:(13.10.2023, 19:18)Noname1211 schrieb:(13.10.2023, 19:08)JuramausRlP schrieb: Weiß jemand, wo die „Zustellungsmängel“ lagen? Habe da leider nur einen gefunden und ewig unnötige Zeit aufs Suchen verschwendet.In NRW war der alte Verteidiger a den zugestellt wurde nicht mehr bevollmächtigt, es konnte also nichtmehr an diesen zugestellt werden.
Genau, das habe ich auch. Aber in RLP hieß es, dass „mehrere Zustellungsmängel“ vorliegen und alle diskutiert werden sollen in dem Vermerk vom neuen RA.
Und ich hab nichts gefunden… wenn das ne Finte war, bin ich so sauer ?
man konnte in dem zusammenhang noch auf 145a III eingehen, das Gericht hätte auch die Mandantin unterrichten müssen
13.10.2023, 21:06
(13.10.2023, 21:03)DerTill schrieb:(13.10.2023, 20:55)JuramausRlP schrieb:(13.10.2023, 19:18)Noname1211 schrieb:(13.10.2023, 19:08)JuramausRlP schrieb: Weiß jemand, wo die „Zustellungsmängel“ lagen? Habe da leider nur einen gefunden und ewig unnötige Zeit aufs Suchen verschwendet.In NRW war der alte Verteidiger a den zugestellt wurde nicht mehr bevollmächtigt, es konnte also nichtmehr an diesen zugestellt werden.
Genau, das habe ich auch. Aber in RLP hieß es, dass „mehrere Zustellungsmängel“ vorliegen und alle diskutiert werden sollen in dem Vermerk vom neuen RA.
Und ich hab nichts gefunden… wenn das ne Finte war, bin ich so sauer ?
man konnte in dem zusammenhang noch auf 145a III eingehen, das Gericht hätte auch die Mandantin unterrichten müssen
Hat das Unterlassen an sich denn irgendeine Folge? Das hört sich nach einer bloßen Ordnungsvorschrift an?
13.10.2023, 21:15
(13.10.2023, 21:06)Noname1211 schrieb:(13.10.2023, 21:03)DerTill schrieb:(13.10.2023, 20:55)JuramausRlP schrieb:(13.10.2023, 19:18)Noname1211 schrieb:(13.10.2023, 19:08)JuramausRlP schrieb: Weiß jemand, wo die „Zustellungsmängel“ lagen? Habe da leider nur einen gefunden und ewig unnötige Zeit aufs Suchen verschwendet.In NRW war der alte Verteidiger a den zugestellt wurde nicht mehr bevollmächtigt, es konnte also nichtmehr an diesen zugestellt werden.
Genau, das habe ich auch. Aber in RLP hieß es, dass „mehrere Zustellungsmängel“ vorliegen und alle diskutiert werden sollen in dem Vermerk vom neuen RA.
Und ich hab nichts gefunden… wenn das ne Finte war, bin ich so sauer ?
man konnte in dem zusammenhang noch auf 145a III eingehen, das Gericht hätte auch die Mandantin unterrichten müssen
Hat das Unterlassen an sich denn irgendeine Folge? Das hört sich nach einer bloßen Ordnungsvorschrift an?
laut mgs kann das einen wiedereinsetzungsgrund begründen, da ausprägung der prozessualen Fürsorgepflicht, OLG Frankfurt hat es sogar als Revisionsgrund gesehen, aber herrschende Rspr. sieht Wiedereinsetzungsgrund (so der Kommentar)
13.10.2023, 21:57
(13.10.2023, 20:55)JuramausRlP schrieb:(13.10.2023, 19:18)Noname1211 schrieb:(13.10.2023, 19:08)JuramausRlP schrieb: Weiß jemand, wo die „Zustellungsmängel“ lagen? Habe da leider nur einen gefunden und ewig unnötige Zeit aufs Suchen verschwendet.In NRW war der alte Verteidiger a den zugestellt wurde nicht mehr bevollmächtigt, es konnte also nichtmehr an diesen zugestellt werden.
Genau, das habe ich auch. Aber in RLP hieß es, dass „mehrere Zustellungsmängel“ vorliegen und alle diskutiert werden sollen in dem Vermerk vom neuen RA.
Und ich hab nichts gefunden… wenn das ne Finte war, bin ich so sauer ?
Es hat zudem die Unterschrift der Urkundsbeamtin unter dem Protokoll vom 17.8. Gefehlt, dem letzten Verhandlungstag.
= kein fertiges Protokoll
= keine wirksame Zustellung möglich
14.10.2023, 10:38
Guckt ihr euch bestimmte Sachen für Öff recht an?
16.10.2023, 15:00
Im GPA Bereich lief heute eine Klausur aus dem Straßenrecht
Zu prüfen war ein Kostenbescheid und die Anordnung zur Entfernung eines Rades auf dem Gehweg.
Was habt ihr so geprüft?
Bei mir war der Antrag zu 1. nur in Höhe von 300€ begründet, da die Arbeiten an dem Nebenweg mMn nicht erfasst waren und die Deponiekosten nicht
Der Antrag zu 2. war bei mir unbegründet, da Sondernutzung und keine Ermessensfehler
In der Zulässigkeit war die Klage bei mir i.O. wegen 55a VwGO
Und als Vorfrage habe ich die Sache mit dem Gerichtsbescheid erörtert und als zulässig empfunden
Zu prüfen war ein Kostenbescheid und die Anordnung zur Entfernung eines Rades auf dem Gehweg.
Was habt ihr so geprüft?
Bei mir war der Antrag zu 1. nur in Höhe von 300€ begründet, da die Arbeiten an dem Nebenweg mMn nicht erfasst waren und die Deponiekosten nicht
Der Antrag zu 2. war bei mir unbegründet, da Sondernutzung und keine Ermessensfehler
In der Zulässigkeit war die Klage bei mir i.O. wegen 55a VwGO
Und als Vorfrage habe ich die Sache mit dem Gerichtsbescheid erörtert und als zulässig empfunden
16.10.2023, 15:16
(16.10.2023, 15:00)SHRef‘in schrieb: Im GPA Bereich lief heute eine Klausur aus dem Straßenrecht
Zu prüfen war ein Kostenbescheid und die Anordnung zur Entfernung eines Rades auf dem Gehweg.
Was habt ihr so geprüft?
Bei mir war der Antrag zu 1. nur in Höhe von 300€ begründet, da die Arbeiten an dem Nebenweg mMn nicht erfasst waren und die Deponiekosten nicht
Der Antrag zu 2. war bei mir unbegründet, da Sondernutzung und keine Ermessensfehler
In der Zulässigkeit war die Klage bei mir i.O. wegen 55a VwGO
Und als Vorfrage habe ich die Sache mit dem Gerichtsbescheid erörtert und als zulässig empfunden
Hab ich alles wirklich ganz genauso, ärgere mich allerdings, dass es in der Begründetheit mehr einem Besinnungsaufsatz ähnelt.
16.10.2023, 15:50
Ja, ich hatte auch extreme Zeitprobleme
16.10.2023, 15:51
16.10.2023, 16:00
NRW:
was habt ihr für EGL genommen?
Hab bei Ziffer 1) 30 Abs. 4 StrWG und bei Ziffer 2) 22 Abs. 1 StrWG
was habt ihr für EGL genommen?
Hab bei Ziffer 1) 30 Abs. 4 StrWG und bei Ziffer 2) 22 Abs. 1 StrWG