05.10.2023, 20:15
(05.10.2023, 20:11)NRW_okt schrieb:(05.10.2023, 20:01)DerTill schrieb: m.E. geht die ordentl. Kündigung durch wegen der vertragl. Nebenabrede, da diese nicht der Schriftform des § 550 S. 1 entspricht. Wegen dem Schutzzwevk von § 566 (schützt den Käufer) fallen auch Nebenabreden unter das Schriftformerfordneris. Die Folge ist dann nicht § 125 (nichtigkeit des vertrages) sondern dieser wandelt sich wegen § 550 (lex specialis) in einen unbefristeten MV (sonst wäre auch gar keine ordentl Kündigung möglich) Dann muste man wohl noch an § 580a abs 2 denken und dann passte auch der Hilfsantrag
wie hast du tenoriert?
da war ich mir bischen unsicher, habe das vu betreffend antrag zu 1) aufgehoben und betreffend antrag zu 2) (war bei mir begründet) aufrechterhalten. dann noch verurteilung zur räumung.bis zum 31.12 und iÜ klageabweisubg (wegen antrag zu 1)
05.10.2023, 20:30
Hat jemand ein Urteil gefunden zufällig?
05.10.2023, 20:33
(05.10.2023, 20:30)NRW_okt schrieb: Hat jemand ein Urteil gefunden zufällig?https://dejure.org/dienste/vernetzung/re...U%20244/14 KG Berlin zum falsch bezeichneten Urteil
05.10.2023, 20:44
Weiß jemand was es mit dem richterlichen Hinweis und dem Vermerk verkündet und beschlossen in der mündlichen Prüfung auf sich hatte ? Konnte es irgendwie nicht richtig einordnen.
05.10.2023, 21:01
(05.10.2023, 20:44)Gastnrw20 schrieb: Weiß jemand was es mit dem richterlichen Hinweis und dem Vermerk verkündet und beschlossen in der mündlichen Prüfung auf sich hatte ? Konnte es irgendwie nicht richtig einordnen.
Verkündet und beschlossen steht doch eigentlich immer vor der Beweisaufnahme oder? Hab das nicht verwertet und in der Prozessgeschichte nur aufgenommen, dass Beweis erhoben wurde durch Zeugenvernehmung
05.10.2023, 21:11
(05.10.2023, 21:01)NRW_okt schrieb:(05.10.2023, 20:44)Gastnrw20 schrieb: Weiß jemand was es mit dem richterlichen Hinweis und dem Vermerk verkündet und beschlossen in der mündlichen Prüfung auf sich hatte ? Konnte es irgendwie nicht richtig einordnen.
Verkündet und beschlossen steht doch eigentlich immer vor der Beweisaufnahme oder? Hab das nicht verwertet und in der Prozessgeschichte nur aufgenommen, dass Beweis erhoben wurde durch Zeugenvernehmung
Habe ich auch so. Aber fand es komisch, dass das Gericht vorher einen Hinweis erteilt hat
06.10.2023, 15:21
Z 2 NRW
SV:
- Mandantin ist GmbH und Bauunternehmerin
- will, dass zwei gegen sie geltend gemachte Ansprüche aus zwei verschiedenen Vorfällen vom 02.05.2023 geprüft werden
- beim 1. hat Mitarbeiter Anton Lomberg mit einer Straßenfräse einen Graben gezogen in einem Neubaugebiet, damit dort Straßenlaternen installiert werden
- hat Anwohner nicht informiert, dabei den PKW (Porsche) eines Anwohner beschädigt, das ganze fand um 6 Uhr morgens statt und die Anwohner*innen wurden vorher nicht über Bauarbeiten informiert; Anwohner konnte außerdem wegen dem Graben seinen Porsche für ein paar Tage nicht nutzen, hat noch einen Opel in einer Garage, der immer dort steht und nie genutzt wird
- Fr. Abadi war Bauleiterin der M und organisierte alles immer eigenständig nachdem sie die Baupläne erhielt
- von beiden ließ sich GF der M Zeugnisse zeigen, seit 15 Jahren ging alles gut
- Anwohner macht Lackschaden des Porsche nach fiktiver Abrechnung geltend und verlangt 450 EUR Nutzungsausfall für den Porsche, er hat sich an einen gewissen Standard gewöhnt
- zweiter Vorfall: für die anderen Arbeiten beauftragt M Subunternehmer Sari, sie schließen einen Bauvertrag und halten darin fest, dass dieser gewisse Verkehrssicherungspflichten bezüglich der Baustelle hat
- Anwohnerin fährt mit dem Auto zur Arbeit, dass sie leihweise von ihrer Arbeitgeberin zur privaten Nutzung bekommen hat, kommt abends um 22.30 wieder und fährt in den Schacht, der von Sari gezogen wurde und den sie nicht sehen konnte
- Anwohnerin lässt reparieren, unter anderem die Hinterachse austauschen, obwohl Korrektur auch möglich gewesen wäre, die 2.000 weniger gekostet hätte, ihr selbst ist nichts passiert
- verlangt die Reparaturkosten von M, 14.000 EUR
- M will, falls Anspruch der Anwohnerin besteht, sich gegenüber Sari schadlos halten
- beide Vorträge der Anwohner stellt M unstreitig
SV:
- Mandantin ist GmbH und Bauunternehmerin
- will, dass zwei gegen sie geltend gemachte Ansprüche aus zwei verschiedenen Vorfällen vom 02.05.2023 geprüft werden
- beim 1. hat Mitarbeiter Anton Lomberg mit einer Straßenfräse einen Graben gezogen in einem Neubaugebiet, damit dort Straßenlaternen installiert werden
- hat Anwohner nicht informiert, dabei den PKW (Porsche) eines Anwohner beschädigt, das ganze fand um 6 Uhr morgens statt und die Anwohner*innen wurden vorher nicht über Bauarbeiten informiert; Anwohner konnte außerdem wegen dem Graben seinen Porsche für ein paar Tage nicht nutzen, hat noch einen Opel in einer Garage, der immer dort steht und nie genutzt wird
- Fr. Abadi war Bauleiterin der M und organisierte alles immer eigenständig nachdem sie die Baupläne erhielt
- von beiden ließ sich GF der M Zeugnisse zeigen, seit 15 Jahren ging alles gut
- Anwohner macht Lackschaden des Porsche nach fiktiver Abrechnung geltend und verlangt 450 EUR Nutzungsausfall für den Porsche, er hat sich an einen gewissen Standard gewöhnt
- zweiter Vorfall: für die anderen Arbeiten beauftragt M Subunternehmer Sari, sie schließen einen Bauvertrag und halten darin fest, dass dieser gewisse Verkehrssicherungspflichten bezüglich der Baustelle hat
- Anwohnerin fährt mit dem Auto zur Arbeit, dass sie leihweise von ihrer Arbeitgeberin zur privaten Nutzung bekommen hat, kommt abends um 22.30 wieder und fährt in den Schacht, der von Sari gezogen wurde und den sie nicht sehen konnte
- Anwohnerin lässt reparieren, unter anderem die Hinterachse austauschen, obwohl Korrektur auch möglich gewesen wäre, die 2.000 weniger gekostet hätte, ihr selbst ist nichts passiert
- verlangt die Reparaturkosten von M, 14.000 EUR
- M will, falls Anspruch der Anwohnerin besteht, sich gegenüber Sari schadlos halten
- beide Vorträge der Anwohner stellt M unstreitig
06.10.2023, 15:44
So lief das im GPA auch.
Bei dem zweiten Vorfall war es zusätzlich noch so, dass die Frau schwanger war und sich nach dem Vorfall so viele Sorgen gemacht hat, dass sie für 1000€ hat untersuchen lassen, ob es dem Kind gut geht.
Bei dem zweiten Vorfall war es zusätzlich noch so, dass die Frau schwanger war und sich nach dem Vorfall so viele Sorgen gemacht hat, dass sie für 1000€ hat untersuchen lassen, ob es dem Kind gut geht.
06.10.2023, 16:28
Habt ihr auch vertragliche oder nur deliktische Ansprüche geprüft ?
06.10.2023, 16:49
Ich hab einen vertraglichen Anspruch kurz abgelehnt und dann einen aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter geprüft und aber verneint. Und dann nur Delikt geprüft
Hat jemand einen Antrag ans Gericht gemacht?
Hat jemand einen Antrag ans Gericht gemacht?