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Präventivhaft Bayern
Lost_inPages
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Themen: 76
Registriert seit: Mar 2023
#11
17.06.2023, 23:28
(17.06.2023, 22:46)Max Sauer schrieb:  
(15.06.2023, 09:49)Patenter Gast schrieb:  
(14.06.2023, 23:12)Lost_inPages schrieb:  Was haltet ihr davon: 

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/b...abweisung/


Ich bin teils echt erschrocken, dass es in DE (ja auch Bayern gehört dazu) möglich ist, Menschen bis zu zwei Monate in Präventivhaft zu nehmen, ohne dass es ein Gerichtsverfahren gibt, sondern ,,nur" den Richtervorbehalt.

Ich sehe das als leider notwendig an. Man sieht  gerade auf Sylt, dass immer dieselben Personen Sachbeschädigungen im teilweise sechsstelligen Bereich begehen. Sachbeschädigung ist keine Katalogstraftat nach § 112a StPO aber gleichzeitig kann man es mE nicht mit der Rechtsordnung vereinen, dass man wenige Personen (mit Ankündigung) immer weiter Sachbeschädigungen begehen lässt und den Opfern (sowie den potentiellen Opfern) sagt, dass das halt so ist und die Täter nicht von künftigen Straftaten abgehalten werden können. Ich finde, da muss ein Rechtsstaat schon wehrhaft sein. Ansonsten kann es passieren, dass es die Bürger selbst in die Hand nehmen und das will auch keiner von uns.

Wie würdet du das sehen, wenn es nicht um Sachbeschädigung geht, sondern um einfaches Festkleben auf der Straße? Da sehe ich irgendwie zwei Monate Haft ohne Gerichtsurteil sehr kritisch.


Wird die Präventivhaft zumindest auf spätere Haftstrafen angerechnet? Zwei Monate sind doch schon erheblich, ohne Urteil in der Zelle zu sitzen.


Glaube man kann es gar nicht anrechnen, weil es ja nichtmal zwangsläufig mit einer späteren Strafverfolgung zu tun hat. Es eben nur präventive ,,Gefahrenabwehr". Das auch möglich sein, ohne dass es später eine repressive Verfolgung gibt.

Für mich persönlich klingt das aber nicht nach Gefahrenabwehr sondern wie Abschreckung durch Bestrafung. Die Norm eröffnet viel zu viele Handlungsspielräume. Wenn man schon gezielt und schnell gegen etwaige Straftäter vorgehen will, dann sollte lieber für eine schnell funktionierende Justiz gesorgt werden, statt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit derart zu überspannen, ebenso rechtsstaatliche Grundrechte auf ein gerichtliches Verfahren, dass eine Strafe ausspricht
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Patenter Gast
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Beiträge: 706
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#12
18.06.2023, 00:36
(17.06.2023, 23:28)Lost_inPages schrieb:  
(17.06.2023, 22:46)Max Sauer schrieb:  
(15.06.2023, 09:49)Patenter Gast schrieb:  
(14.06.2023, 23:12)Lost_inPages schrieb:  Was haltet ihr davon: 

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/b...abweisung/


Ich bin teils echt erschrocken, dass es in DE (ja auch Bayern gehört dazu) möglich ist, Menschen bis zu zwei Monate in Präventivhaft zu nehmen, ohne dass es ein Gerichtsverfahren gibt, sondern ,,nur" den Richtervorbehalt.

Ich sehe das als leider notwendig an. Man sieht  gerade auf Sylt, dass immer dieselben Personen Sachbeschädigungen im teilweise sechsstelligen Bereich begehen. Sachbeschädigung ist keine Katalogstraftat nach § 112a StPO aber gleichzeitig kann man es mE nicht mit der Rechtsordnung vereinen, dass man wenige Personen (mit Ankündigung) immer weiter Sachbeschädigungen begehen lässt und den Opfern (sowie den potentiellen Opfern) sagt, dass das halt so ist und die Täter nicht von künftigen Straftaten abgehalten werden können. Ich finde, da muss ein Rechtsstaat schon wehrhaft sein. Ansonsten kann es passieren, dass es die Bürger selbst in die Hand nehmen und das will auch keiner von uns.

Wie würdet du das sehen, wenn es nicht um Sachbeschädigung geht, sondern um einfaches Festkleben auf der Straße? Da sehe ich irgendwie zwei Monate Haft ohne Gerichtsurteil sehr kritisch.


Wird die Präventivhaft zumindest auf spätere Haftstrafen angerechnet? Zwei Monate sind doch schon erheblich, ohne Urteil in der Zelle zu sitzen.


Glaube man kann es gar nicht anrechnen, weil es ja nichtmal zwangsläufig mit einer späteren Strafverfolgung zu tun hat. Es eben nur präventive ,,Gefahrenabwehr". Das auch möglich sein, ohne dass es später eine repressive Verfolgung gibt.

Für mich persönlich klingt das aber nicht nach Gefahrenabwehr sondern wie Abschreckung durch Bestrafung. Die Norm eröffnet viel zu viele Handlungsspielräume. Wenn man schon gezielt und schnell gegen etwaige Straftäter vorgehen will, dann sollte lieber für eine schnell funktionierende Justiz gesorgt werden, statt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit derart zu überspannen, ebenso rechtsstaatliche Grundrechte auf ein gerichtliches Verfahren, dass eine Strafe ausspricht

Andersrum. Wie willst du denn Täter davon abhalten, wenn sie weitere Straftaten ankündigen? 

Oder zuckst du mit den Schultern und sagst nur, ja gut, dann machen die morgen halt mein Auto kaputt aber danach werden sie dafür auch bestraft in ein paar Monaten. Und in der Zwischenzeit machen sie das Auto von meiner Freundin kaputt, und das Auto von meinem Vater, und unseren Garten, und danach unseren Pool usw.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.06.2023, 00:38 von Patenter Gast.)
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Max Sauer
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Beiträge: 128
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2023
#13
18.06.2023, 01:04
(18.06.2023, 00:36)Patenter Gast schrieb:  
(17.06.2023, 23:28)Lost_inPages schrieb:  
(17.06.2023, 22:46)Max Sauer schrieb:  
(15.06.2023, 09:49)Patenter Gast schrieb:  
(14.06.2023, 23:12)Lost_inPages schrieb:  Was haltet ihr davon: 

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/b...abweisung/


Ich bin teils echt erschrocken, dass es in DE (ja auch Bayern gehört dazu) möglich ist, Menschen bis zu zwei Monate in Präventivhaft zu nehmen, ohne dass es ein Gerichtsverfahren gibt, sondern ,,nur" den Richtervorbehalt.

Ich sehe das als leider notwendig an. Man sieht  gerade auf Sylt, dass immer dieselben Personen Sachbeschädigungen im teilweise sechsstelligen Bereich begehen. Sachbeschädigung ist keine Katalogstraftat nach § 112a StPO aber gleichzeitig kann man es mE nicht mit der Rechtsordnung vereinen, dass man wenige Personen (mit Ankündigung) immer weiter Sachbeschädigungen begehen lässt und den Opfern (sowie den potentiellen Opfern) sagt, dass das halt so ist und die Täter nicht von künftigen Straftaten abgehalten werden können. Ich finde, da muss ein Rechtsstaat schon wehrhaft sein. Ansonsten kann es passieren, dass es die Bürger selbst in die Hand nehmen und das will auch keiner von uns.

Wie würdet du das sehen, wenn es nicht um Sachbeschädigung geht, sondern um einfaches Festkleben auf der Straße? Da sehe ich irgendwie zwei Monate Haft ohne Gerichtsurteil sehr kritisch.


Wird die Präventivhaft zumindest auf spätere Haftstrafen angerechnet? Zwei Monate sind doch schon erheblich, ohne Urteil in der Zelle zu sitzen.


Glaube man kann es gar nicht anrechnen, weil es ja nichtmal zwangsläufig mit einer späteren Strafverfolgung zu tun hat. Es eben nur präventive ,,Gefahrenabwehr". Das auch möglich sein, ohne dass es später eine repressive Verfolgung gibt.

Für mich persönlich klingt das aber nicht nach Gefahrenabwehr sondern wie Abschreckung durch Bestrafung. Die Norm eröffnet viel zu viele Handlungsspielräume. Wenn man schon gezielt und schnell gegen etwaige Straftäter vorgehen will, dann sollte lieber für eine schnell funktionierende Justiz gesorgt werden, statt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit derart zu überspannen, ebenso rechtsstaatliche Grundrechte auf ein gerichtliches Verfahren, dass eine Strafe ausspricht

Andersrum. Wie willst du denn Täter davon abhalten, wenn sie weitere Straftaten ankündigen? 

Oder zuckst du mit den Schultern und sagst nur, ja gut, dann machen die morgen halt mein Auto kaputt aber danach werden sie dafür auch bestraft in ein paar Monaten. Und in der Zwischenzeit machen sie das Auto von meiner Freundin kaputt, und das Auto von meinem Vater, und unseren Garten, und danach unseren Pool usw.

Ja, am Ende wird es aber doch darauf hinauslaufen, dass man solche Leute doch quasi lebenslang wegsperren muss. Nach zwei Monaten können die ja dort weitermachen, wo sie "unterbrochen" wurden. 

Denn ja, die es gibt ja eigentlich keine wirklich andere praktikable Möglichkeit, weitere Taten zu verhindern.
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Patenter Gast
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Registriert seit: Oct 2022
#14
18.06.2023, 12:39
(18.06.2023, 01:04)Max Sauer schrieb:  
(18.06.2023, 00:36)Patenter Gast schrieb:  
(17.06.2023, 23:28)Lost_inPages schrieb:  
(17.06.2023, 22:46)Max Sauer schrieb:  
(15.06.2023, 09:49)Patenter Gast schrieb:  Ich sehe das als leider notwendig an. Man sieht  gerade auf Sylt, dass immer dieselben Personen Sachbeschädigungen im teilweise sechsstelligen Bereich begehen. Sachbeschädigung ist keine Katalogstraftat nach § 112a StPO aber gleichzeitig kann man es mE nicht mit der Rechtsordnung vereinen, dass man wenige Personen (mit Ankündigung) immer weiter Sachbeschädigungen begehen lässt und den Opfern (sowie den potentiellen Opfern) sagt, dass das halt so ist und die Täter nicht von künftigen Straftaten abgehalten werden können. Ich finde, da muss ein Rechtsstaat schon wehrhaft sein. Ansonsten kann es passieren, dass es die Bürger selbst in die Hand nehmen und das will auch keiner von uns.

Wie würdet du das sehen, wenn es nicht um Sachbeschädigung geht, sondern um einfaches Festkleben auf der Straße? Da sehe ich irgendwie zwei Monate Haft ohne Gerichtsurteil sehr kritisch.


Wird die Präventivhaft zumindest auf spätere Haftstrafen angerechnet? Zwei Monate sind doch schon erheblich, ohne Urteil in der Zelle zu sitzen.


Glaube man kann es gar nicht anrechnen, weil es ja nichtmal zwangsläufig mit einer späteren Strafverfolgung zu tun hat. Es eben nur präventive ,,Gefahrenabwehr". Das auch möglich sein, ohne dass es später eine repressive Verfolgung gibt.

Für mich persönlich klingt das aber nicht nach Gefahrenabwehr sondern wie Abschreckung durch Bestrafung. Die Norm eröffnet viel zu viele Handlungsspielräume. Wenn man schon gezielt und schnell gegen etwaige Straftäter vorgehen will, dann sollte lieber für eine schnell funktionierende Justiz gesorgt werden, statt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit derart zu überspannen, ebenso rechtsstaatliche Grundrechte auf ein gerichtliches Verfahren, dass eine Strafe ausspricht

Andersrum. Wie willst du denn Täter davon abhalten, wenn sie weitere Straftaten ankündigen? 

Oder zuckst du mit den Schultern und sagst nur, ja gut, dann machen die morgen halt mein Auto kaputt aber danach werden sie dafür auch bestraft in ein paar Monaten. Und in der Zwischenzeit machen sie das Auto von meiner Freundin kaputt, und das Auto von meinem Vater, und unseren Garten, und danach unseren Pool usw.

Ja, am Ende wird es aber doch darauf hinauslaufen, dass man solche Leute doch quasi lebenslang wegsperren muss. Nach zwei Monaten können die ja dort weitermachen, wo sie "unterbrochen" wurden. 

Denn ja, die es gibt ja eigentlich keine wirklich andere praktikable Möglichkeit, weitere Taten zu verhindern.

Ich gehe davon aus, dass Haft bei den meisten schon zu einem Umdenken führen wird. Die Sinnlosigkeit von „eine Hotelbar kaputt machen, ein Jahr in Haft sein, raus kommen, wieder eine Hotelbar kaputt machen, wieder ein Jahr in Haft sein“ sollten die meisten erkennen.
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Drin
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Themen: 3
Registriert seit: Mar 2022
#15
18.06.2023, 13:32
(18.06.2023, 00:36)Patenter Gast schrieb:  
(17.06.2023, 23:28)Lost_inPages schrieb:  
(17.06.2023, 22:46)Max Sauer schrieb:  
(15.06.2023, 09:49)Patenter Gast schrieb:  
(14.06.2023, 23:12)Lost_inPages schrieb:  Was haltet ihr davon: 

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/b...abweisung/


Ich bin teils echt erschrocken, dass es in DE (ja auch Bayern gehört dazu) möglich ist, Menschen bis zu zwei Monate in Präventivhaft zu nehmen, ohne dass es ein Gerichtsverfahren gibt, sondern ,,nur" den Richtervorbehalt.

Ich sehe das als leider notwendig an. Man sieht  gerade auf Sylt, dass immer dieselben Personen Sachbeschädigungen im teilweise sechsstelligen Bereich begehen. Sachbeschädigung ist keine Katalogstraftat nach § 112a StPO aber gleichzeitig kann man es mE nicht mit der Rechtsordnung vereinen, dass man wenige Personen (mit Ankündigung) immer weiter Sachbeschädigungen begehen lässt und den Opfern (sowie den potentiellen Opfern) sagt, dass das halt so ist und die Täter nicht von künftigen Straftaten abgehalten werden können. Ich finde, da muss ein Rechtsstaat schon wehrhaft sein. Ansonsten kann es passieren, dass es die Bürger selbst in die Hand nehmen und das will auch keiner von uns.

Wie würdet du das sehen, wenn es nicht um Sachbeschädigung geht, sondern um einfaches Festkleben auf der Straße? Da sehe ich irgendwie zwei Monate Haft ohne Gerichtsurteil sehr kritisch.


Wird die Präventivhaft zumindest auf spätere Haftstrafen angerechnet? Zwei Monate sind doch schon erheblich, ohne Urteil in der Zelle zu sitzen.


Glaube man kann es gar nicht anrechnen, weil es ja nichtmal zwangsläufig mit einer späteren Strafverfolgung zu tun hat. Es eben nur präventive ,,Gefahrenabwehr". Das auch möglich sein, ohne dass es später eine repressive Verfolgung gibt.

Für mich persönlich klingt das aber nicht nach Gefahrenabwehr sondern wie Abschreckung durch Bestrafung. Die Norm eröffnet viel zu viele Handlungsspielräume. Wenn man schon gezielt und schnell gegen etwaige Straftäter vorgehen will, dann sollte lieber für eine schnell funktionierende Justiz gesorgt werden, statt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit derart zu überspannen, ebenso rechtsstaatliche Grundrechte auf ein gerichtliches Verfahren, dass eine Strafe ausspricht

Andersrum. Wie willst du denn Täter davon abhalten, wenn sie weitere Straftaten ankündigen? 

Oder zuckst du mit den Schultern und sagst nur, ja gut, dann machen die morgen halt mein Auto kaputt aber danach werden sie dafür auch bestraft in ein paar Monaten. Und in der Zwischenzeit machen sie das Auto von meiner Freundin kaputt, und das Auto von meinem Vater, und unseren Garten, und danach unseren Pool usw.

Jaa aber wenn ich konkrete Anhaltspunkte habe, dass die morgen ein Auto kaputt machen, dann kann ich sie ja für 1 Tag in Haft nehmen. So wie das in anderen BLern der Fall sein kann. Wenn ich aber nur davon ausgehe, dass wie irgendwann in den nächsten 2 Monaten ein Auto kaputt machen, dann muss ich als Staat vielleicht die Ressourcen schaffen wie ich schnell vor Ort bin und das dann unterbinden kann. Wenn ich nicht bereit bin, diese Ressourcen zu schaffen - dann sollte das nicht auf dem Rücken der Grundrechtsträger ausgefochten werden. Nochmal zur Erinnerung: Alle bekannte. Entscheidungen gehen bisher davon aus, dass die Autoblockaden dem Schutzbereich des Art. 8 unterfallen. Insofern müsste man sogar über die Polizeifestigkeit nachdenken, dann wären wir aus aus dem PAG.
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Anon
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#16
18.06.2023, 13:47
Reiht sich ein, in die unschöne Tendez, sehr eingriffsintensive Maßnahmen nicht mehr als ultima ratio der Gefahrenabwehr und/oder Strafverfolgung heranzuziehen, sondern als Bestrafungs- und Abschreckungsmaßnahmen zu verwenden. Das gleiche Spiel haben wir z.B. bei Hausdurchsuchungen. Wegen ein paar Likes auf Twitter ("Pimmelgate") oder ein paar Gramm der falschen Pflanzenblüten rumpeln regelmäßig morgens um halb sechs Einsatzkommandos durch Privatwohnungen, weil irgendwelche Politiker meinen, mit solchen Aktionen Wahlkampf betreiben zu können.
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Patenter Gast
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#17
18.06.2023, 15:30
(18.06.2023, 13:32)Drin schrieb:  
(18.06.2023, 00:36)Patenter Gast schrieb:  
(17.06.2023, 23:28)Lost_inPages schrieb:  
(17.06.2023, 22:46)Max Sauer schrieb:  
(15.06.2023, 09:49)Patenter Gast schrieb:  Ich sehe das als leider notwendig an. Man sieht  gerade auf Sylt, dass immer dieselben Personen Sachbeschädigungen im teilweise sechsstelligen Bereich begehen. Sachbeschädigung ist keine Katalogstraftat nach § 112a StPO aber gleichzeitig kann man es mE nicht mit der Rechtsordnung vereinen, dass man wenige Personen (mit Ankündigung) immer weiter Sachbeschädigungen begehen lässt und den Opfern (sowie den potentiellen Opfern) sagt, dass das halt so ist und die Täter nicht von künftigen Straftaten abgehalten werden können. Ich finde, da muss ein Rechtsstaat schon wehrhaft sein. Ansonsten kann es passieren, dass es die Bürger selbst in die Hand nehmen und das will auch keiner von uns.

Wie würdet du das sehen, wenn es nicht um Sachbeschädigung geht, sondern um einfaches Festkleben auf der Straße? Da sehe ich irgendwie zwei Monate Haft ohne Gerichtsurteil sehr kritisch.


Wird die Präventivhaft zumindest auf spätere Haftstrafen angerechnet? Zwei Monate sind doch schon erheblich, ohne Urteil in der Zelle zu sitzen.


Glaube man kann es gar nicht anrechnen, weil es ja nichtmal zwangsläufig mit einer späteren Strafverfolgung zu tun hat. Es eben nur präventive ,,Gefahrenabwehr". Das auch möglich sein, ohne dass es später eine repressive Verfolgung gibt.

Für mich persönlich klingt das aber nicht nach Gefahrenabwehr sondern wie Abschreckung durch Bestrafung. Die Norm eröffnet viel zu viele Handlungsspielräume. Wenn man schon gezielt und schnell gegen etwaige Straftäter vorgehen will, dann sollte lieber für eine schnell funktionierende Justiz gesorgt werden, statt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit derart zu überspannen, ebenso rechtsstaatliche Grundrechte auf ein gerichtliches Verfahren, dass eine Strafe ausspricht

Andersrum. Wie willst du denn Täter davon abhalten, wenn sie weitere Straftaten ankündigen? 

Oder zuckst du mit den Schultern und sagst nur, ja gut, dann machen die morgen halt mein Auto kaputt aber danach werden sie dafür auch bestraft in ein paar Monaten. Und in der Zwischenzeit machen sie das Auto von meiner Freundin kaputt, und das Auto von meinem Vater, und unseren Garten, und danach unseren Pool usw.

Jaa aber wenn ich konkrete Anhaltspunkte habe, dass die morgen ein Auto kaputt machen, dann kann ich sie ja für 1 Tag in Haft nehmen. So wie das in anderen BLern der Fall sein kann. Wenn ich aber nur davon ausgehe, dass wie irgendwann in den nächsten 2 Monaten ein Auto kaputt machen, dann muss ich als Staat vielleicht die Ressourcen schaffen wie ich schnell vor Ort bin und das dann unterbinden kann. Wenn ich nicht bereit bin, diese Ressourcen zu schaffen - dann sollte das nicht auf dem Rücken der Grundrechtsträger ausgefochten werden. Nochmal zur Erinnerung: Alle bekannte. Entscheidungen gehen bisher davon aus, dass die Autoblockaden dem Schutzbereich des Art. 8 unterfallen. Insofern müsste man sogar über die Polizeifestigkeit nachdenken, dann wären wir aus aus dem PAG.

Nun, die sagen ja relativ klar, wenn ich es Montag nicht kaputt machen kann, dann mache ich es Dienstag kaputt. 

Ich finde es halt sehr bedenklich, Straftäter im Endeffekt schulterzuckend gewähren zu lassen. Stellen wir uns noch vor, das würde Schule machen und irgendwelche anderen politischen Gruppen würden so ein Verhalten adaptieren. 

Wenn sie eine Demo machen ok. Aber inzwischen geht es ja eher in die Richtung, dass einfach Sachbeschädigungen begangen werden. Das unterfährt auch nicht mehr Art. 8.
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Drin
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#18
18.06.2023, 19:50
Warum denn schulterzuckend? Ich drohe ihnen Strafe an und verurteile sie auch. Und sage ihnen, dass ich sie, wenn ich merke, dass sie sich festkleben wollen, unmittelbar und ggfl auch nicht allzu angenehm von der Straße ziehe. 

Der Punkt ist für mich natürlich die Verhältnismäßigkeit (2 monate praventiv in gewahrsam, damit 10 minuten stau verhindert wird), aber eben auch der unbestimmte Rechtsbegriff der drohenden Gefahr. Solange ich nur davon ausgehe, dass in unabsehbarer Zeit an unabsehbarem Ort eine noch nicht bekannte Straftat passieren könnte, ist das mE keine Gefahr, auf die die Polizei so reagieren dürfen sollte.
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Patenter Gast
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Beiträge: 706
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#19
18.06.2023, 22:32
(18.06.2023, 19:50)Drin schrieb:  Warum denn schulterzuckend? Ich drohe ihnen Strafe an und verurteile sie auch. Und sage ihnen, dass ich sie, wenn ich merke, dass sie sich festkleben wollen, unmittelbar und ggfl auch nicht allzu angenehm von der Straße ziehe. 

Der Punkt ist für mich natürlich die Verhältnismäßigkeit (2 monate praventiv in gewahrsam, damit 10 minuten stau verhindert wird), aber eben auch der unbestimmte Rechtsbegriff der drohenden Gefahr. Solange ich nur davon ausgehe, dass in unabsehbarer Zeit an unabsehbarem Ort eine noch nicht bekannte Straftat passieren könnte, ist das mE keine Gefahr, auf die die Polizei so reagieren dürfen sollte.


Wieso sagst du eigentlich immer, dass es zwei Monate sind? Das ist doch nur der Rahmen. 

Und die Zeit ist weder unabsehbar noch ist die Straftat nicht bekannt. Die Straftäter sagen sehr genau, dass sie in den nächsten Tagen wieder Nötigungen und/oder Sachbeschädigungen begehen wollen. Das ist ziemlich konkret. Noch konkreter wäre es nur, wenn sie exakt Zeit und Ort der nächsten Tat nennen würden.
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Praktiker
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Registriert seit: Apr 2021
#20
19.06.2023, 18:23
(18.06.2023, 22:32)Patenter Gast schrieb:  
(18.06.2023, 19:50)Drin schrieb:  Warum denn schulterzuckend? Ich drohe ihnen Strafe an und verurteile sie auch. Und sage ihnen, dass ich sie, wenn ich merke, dass sie sich festkleben wollen, unmittelbar und ggfl auch nicht allzu angenehm von der Straße ziehe. 

Der Punkt ist für mich natürlich die Verhältnismäßigkeit (2 monate praventiv in gewahrsam, damit 10 minuten stau verhindert wird), aber eben auch der unbestimmte Rechtsbegriff der drohenden Gefahr. Solange ich nur davon ausgehe, dass in unabsehbarer Zeit an unabsehbarem Ort eine noch nicht bekannte Straftat passieren könnte, ist das mE keine Gefahr, auf die die Polizei so reagieren dürfen sollte.


Wieso sagst du eigentlich immer, dass es zwei Monate sind? Das ist doch nur der Rahmen. 

Eben. Zwangshaft nach ZPO geht sogar 6 Monate, und manche Polizeigesetze kennen überhaupt keine Höchstfrist. Das heißt alles aber nicht, dass im konkreten Fall diese Dauer verhängt wird.
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