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Präventivhaft Bayern
Lost_inPages
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#1
14.06.2023, 23:12
Was haltet ihr davon: 

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/b...abweisung/


Ich bin teils echt erschrocken, dass es in DE (ja auch Bayern gehört dazu) möglich ist, Menschen bis zu zwei Monate in Präventivhaft zu nehmen, ohne dass es ein Gerichtsverfahren gibt, sondern ,,nur" den Richtervorbehalt.
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Patenter Gast
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Beiträge: 706
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#2
15.06.2023, 09:49
(14.06.2023, 23:12)Lost_inPages schrieb:  Was haltet ihr davon: 

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/b...abweisung/


Ich bin teils echt erschrocken, dass es in DE (ja auch Bayern gehört dazu) möglich ist, Menschen bis zu zwei Monate in Präventivhaft zu nehmen, ohne dass es ein Gerichtsverfahren gibt, sondern ,,nur" den Richtervorbehalt.

Ich sehe das als leider notwendig an. Man sieht  gerade auf Sylt, dass immer dieselben Personen Sachbeschädigungen im teilweise sechsstelligen Bereich begehen. Sachbeschädigung ist keine Katalogstraftat nach § 112a StPO aber gleichzeitig kann man es mE nicht mit der Rechtsordnung vereinen, dass man wenige Personen (mit Ankündigung) immer weiter Sachbeschädigungen begehen lässt und den Opfern (sowie den potentiellen Opfern) sagt, dass das halt so ist und die Täter nicht von künftigen Straftaten abgehalten werden können. Ich finde, da muss ein Rechtsstaat schon wehrhaft sein. Ansonsten kann es passieren, dass es die Bürger selbst in die Hand nehmen und das will auch keiner von uns.
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Lost_inPages
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Beiträge: 320
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Registriert seit: Mar 2023
#3
15.06.2023, 20:09
(15.06.2023, 09:49)Patenter Gast schrieb:  
(14.06.2023, 23:12)Lost_inPages schrieb:  Was haltet ihr davon: 

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/b...abweisung/


Ich bin teils echt erschrocken, dass es in DE (ja auch Bayern gehört dazu) möglich ist, Menschen bis zu zwei Monate in Präventivhaft zu nehmen, ohne dass es ein Gerichtsverfahren gibt, sondern ,,nur" den Richtervorbehalt.

Ich sehe das als leider notwendig an. Man sieht  gerade auf Sylt, dass immer dieselben Personen Sachbeschädigungen im teilweise sechsstelligen Bereich begehen. Sachbeschädigung ist keine Katalogstraftat nach § 112a StPO aber gleichzeitig kann man es mE nicht mit der Rechtsordnung vereinen, dass man wenige Personen (mit Ankündigung) immer weiter Sachbeschädigungen begehen lässt und den Opfern (sowie den potentiellen Opfern) sagt, dass das halt so ist und die Täter nicht von künftigen Straftaten abgehalten werden können. Ich finde, da muss ein Rechtsstaat schon wehrhaft sein. Ansonsten kann es passieren, dass es die Bürger selbst in die Hand nehmen und das will auch keiner von uns.


Ja klar, muss ein Rechtsstaat wehrhaft sein, aber dafür ist u.a die repressive Strafverfolgung da. Beim PolR geht es um Gefahrenabwehr. Und gerade in dem Bereich ist die Verhältnismäßigkeit äußerst wichtig. Verständnis hätte ich noch, wenn es eine Präventivhaft von wenigen Tagen wäre. Die würde ebenfalls stark abschrecken und den Schadenseintritt wohl abwenden. Aber eine Präventivhaft von bis 2 Monate gleicht meiner Meinung nach eher einer Strafe, als einer vorbeugenden Gefahrenabwehr. Und da finde ich es mit rechtsstaatlichen Grundsätzen schwer vereinbar, wenn ein derart langer Freiheitsentzug auf einer Prognose beruht à la Minority Report statt auf Beweismitteln.
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JuraLiebhaber
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Beiträge: 247
Themen: 5
Registriert seit: Jun 2023
#4
15.06.2023, 21:35
(15.06.2023, 20:09)Lost_inPages schrieb:  
(15.06.2023, 09:49)Patenter Gast schrieb:  
(14.06.2023, 23:12)Lost_inPages schrieb:  Was haltet ihr davon: 

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/b...abweisung/


Ich bin teils echt erschrocken, dass es in DE (ja auch Bayern gehört dazu) möglich ist, Menschen bis zu zwei Monate in Präventivhaft zu nehmen, ohne dass es ein Gerichtsverfahren gibt, sondern ,,nur" den Richtervorbehalt.

Ich sehe das als leider notwendig an. Man sieht  gerade auf Sylt, dass immer dieselben Personen Sachbeschädigungen im teilweise sechsstelligen Bereich begehen. Sachbeschädigung ist keine Katalogstraftat nach § 112a StPO aber gleichzeitig kann man es mE nicht mit der Rechtsordnung vereinen, dass man wenige Personen (mit Ankündigung) immer weiter Sachbeschädigungen begehen lässt und den Opfern (sowie den potentiellen Opfern) sagt, dass das halt so ist und die Täter nicht von künftigen Straftaten abgehalten werden können. Ich finde, da muss ein Rechtsstaat schon wehrhaft sein. Ansonsten kann es passieren, dass es die Bürger selbst in die Hand nehmen und das will auch keiner von uns.


Ja klar, muss ein Rechtsstaat wehrhaft sein, aber dafür ist u.a die repressive Strafverfolgung da. Beim PolR geht es um Gefahrenabwehr. Und gerade in dem Bereich ist die Verhältnismäßigkeit äußerst wichtig. Verständnis hätte ich noch, wenn es eine Präventivhaft von wenigen Tagen wäre. Die würde ebenfalls stark abschrecken und den Schadenseintritt wohl abwenden. Aber eine Präventivhaft von bis 2 Monate gleicht meiner Meinung nach eher einer Strafe, als einer vorbeugenden Gefahrenabwehr. Und da finde ich es mit rechtsstaatlichen Grundsätzen schwer vereinbar, wenn ein derart langer Freiheitsentzug auf einer Prognose beruht à la Minority Report statt auf Beweismitteln.


Die 2 Monate sind ja auch nur der Möglichkeitsrahmen. Der Klimakleber kommt in der Regel sehr zeitnah wieder raus.
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Patenter Gast
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Registriert seit: Oct 2022
#5
16.06.2023, 10:24
(15.06.2023, 21:35)JuraLiebhaber schrieb:  
(15.06.2023, 20:09)Lost_inPages schrieb:  
(15.06.2023, 09:49)Patenter Gast schrieb:  
(14.06.2023, 23:12)Lost_inPages schrieb:  Was haltet ihr davon: 

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/b...abweisung/


Ich bin teils echt erschrocken, dass es in DE (ja auch Bayern gehört dazu) möglich ist, Menschen bis zu zwei Monate in Präventivhaft zu nehmen, ohne dass es ein Gerichtsverfahren gibt, sondern ,,nur" den Richtervorbehalt.

Ich sehe das als leider notwendig an. Man sieht  gerade auf Sylt, dass immer dieselben Personen Sachbeschädigungen im teilweise sechsstelligen Bereich begehen. Sachbeschädigung ist keine Katalogstraftat nach § 112a StPO aber gleichzeitig kann man es mE nicht mit der Rechtsordnung vereinen, dass man wenige Personen (mit Ankündigung) immer weiter Sachbeschädigungen begehen lässt und den Opfern (sowie den potentiellen Opfern) sagt, dass das halt so ist und die Täter nicht von künftigen Straftaten abgehalten werden können. Ich finde, da muss ein Rechtsstaat schon wehrhaft sein. Ansonsten kann es passieren, dass es die Bürger selbst in die Hand nehmen und das will auch keiner von uns.


Ja klar, muss ein Rechtsstaat wehrhaft sein, aber dafür ist u.a die repressive Strafverfolgung da. Beim PolR geht es um Gefahrenabwehr. Und gerade in dem Bereich ist die Verhältnismäßigkeit äußerst wichtig. Verständnis hätte ich noch, wenn es eine Präventivhaft von wenigen Tagen wäre. Die würde ebenfalls stark abschrecken und den Schadenseintritt wohl abwenden. Aber eine Präventivhaft von bis 2 Monate gleicht meiner Meinung nach eher einer Strafe, als einer vorbeugenden Gefahrenabwehr. Und da finde ich es mit rechtsstaatlichen Grundsätzen schwer vereinbar, wenn ein derart langer Freiheitsentzug auf einer Prognose beruht à la Minority Report statt auf Beweismitteln.


Die 2 Monate sind ja auch nur der Möglichkeitsrahmen. Der Klimakleber kommt in der Regel sehr zeitnah wieder raus.

Eben. Dazu beruht es auch nicht auf einer Prognose à la Minority Report, sondern die Straftäter kündigen selbst an, weitere Straftaten zu begehen. Daher ist es genau das, was du sagst, eine Gefahrenabwehr.
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Praktiker
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#6
16.06.2023, 13:14
(14.06.2023, 23:12)Lost_inPages schrieb:  Was haltet ihr davon: 

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/b...abweisung/


Ich bin teils echt erschrocken, dass es in DE (ja auch Bayern gehört dazu) möglich ist, Menschen bis zu zwei Monate in Präventivhaft zu nehmen, ohne dass es ein Gerichtsverfahren gibt, sondern ,,nur" den Richtervorbehalt.

Was verstehst Du unter einem Gerichtsverfahren?

Ein Strafverfahren kann es ja nicht geben, weil wir im präventiven Bereich sind. Und natürlich gibt es da ein gerichtliches Verfahren. Schau mal ins FamFG unter Freiheitsentziehung - da gibt es allerhand von Unterbringung über Fixierung bis Abschiebungshaft ... von Erzwingungshaft ganz zu schweigen...

Teils enthalten die Polizeigesetze überhaupt keine Höchstfrist. Die Frage ist doch eine ganz andere, nämlich ob die Haft im konkreten Fall verhältnismäßig ist. Typischerweise - Normalfall ist der Trunkenheitsgewahrsam, das hat man fast in jedem Bereitschaftsdienst - ist die Dauer eben sehr kurz. Schwierig wird es eben, wenn nicht das Nüchternwerden abgewartet werden muss, sondern eine sich wohl nicht ändernde Tatgeneigtheit vorliegt. Aber das sind Fragen, die sich nicht abstrakt am Gesetz sondern nur am konkreten Fall behandeln lassen.
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Sky
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#7
16.06.2023, 15:17
Bei all den leicht- und schwerverspäteten Opfern ist es wohl verhältnismäßig mögliche Täter in Prüventivhaft zu nehmen. Bestimmt werden das die Gerichte auch so sehen.
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Drin
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#8
17.06.2023, 11:10
Ich empfinde es auch als bedenklich, dass das durchgegangen ist. Knüpft ja alles an den Begriff der drohenden Gefahr an, der schon zu unbestimmt ist (aA Gerichte). Es ist Unfug, dass das Gefahrenabwehr sein soll. Es findet nämlich faktisch nur statt bei Leuten, die schonmal entsprechend auffällig geworden sind. Jedenfalls habe ich von keinem Fall gehört, wo dies angewandt wurde, weil jemand gesagt hat "das mach ich bald auch". Zudem ist es völlig willkürlich, zu sagen 3, 12 oder 30 Tage, wenn völlig  unklar ist, wann diese Person sich wieder festkleben will. Zudem ist es auch deswegen falsch, weil mit anderen potentiellen Tätern einer Sachbeschädigung (Graffiti) meiner Kenntnis nach so nicht umgegangen wird. Es scheint hier die bayerische Polizei, gedeckt von den Gerichten, eine ideologische Schiene zu fahren, die - anders als der Private - der Staat zu unterlassen hat.
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Praktiker
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#9
17.06.2023, 22:16
(17.06.2023, 11:10)Drin schrieb:  Ich empfinde es auch als bedenklich, dass das durchgegangen ist. Knüpft ja alles an den Begriff der drohenden Gefahr an, der schon zu unbestimmt ist (aA Gerichte). Es ist Unfug, dass das Gefahrenabwehr sein soll. Es findet nämlich faktisch nur statt bei Leuten, die schonmal entsprechend auffällig geworden sind. 

"Unfug" ist vielleicht etwas hart, wenn man bedenkt, dass der Polizeigewahrsam zu den Standardmaßnahmen gehört, oder? Und zur Auffälligkeit: So ist es beim Trunkenheitsgewahrsam ja auch. Und geschätzt 90 % aller PsychKHG-Unterbringungen erfolgen, nachdem die Leute auffällig geworden sind. Die Gefahrenprognose ist sogar besonders fundiert, wenn schon einmal etwas passiert ist. Und wenn man zugleich erklärt, es wieder tun zu wollen, dann ist es mit der Prognose wirklich kein Problem. Wie oben ausführlicher dargelegt: das eigentliche Problem ist natürlich die Verhältnismäßigkeit. Die kann man aber nur im konkreten Fall beantworten, nicht abstrakt bei der zulässigen Höchstlänge des Polizeigewahrsams. Deshalb ist gegen das Gesetz nichts zu sagen, spannend wird es erst bei seiner Anwendung.
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Max Sauer
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Beiträge: 128
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2023
#10
17.06.2023, 22:46
(15.06.2023, 09:49)Patenter Gast schrieb:  
(14.06.2023, 23:12)Lost_inPages schrieb:  Was haltet ihr davon: 

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Ich bin teils echt erschrocken, dass es in DE (ja auch Bayern gehört dazu) möglich ist, Menschen bis zu zwei Monate in Präventivhaft zu nehmen, ohne dass es ein Gerichtsverfahren gibt, sondern ,,nur" den Richtervorbehalt.

Ich sehe das als leider notwendig an. Man sieht  gerade auf Sylt, dass immer dieselben Personen Sachbeschädigungen im teilweise sechsstelligen Bereich begehen. Sachbeschädigung ist keine Katalogstraftat nach § 112a StPO aber gleichzeitig kann man es mE nicht mit der Rechtsordnung vereinen, dass man wenige Personen (mit Ankündigung) immer weiter Sachbeschädigungen begehen lässt und den Opfern (sowie den potentiellen Opfern) sagt, dass das halt so ist und die Täter nicht von künftigen Straftaten abgehalten werden können. Ich finde, da muss ein Rechtsstaat schon wehrhaft sein. Ansonsten kann es passieren, dass es die Bürger selbst in die Hand nehmen und das will auch keiner von uns.

Wie würdet du das sehen, wenn es nicht um Sachbeschädigung geht, sondern um einfaches Festkleben auf der Straße? Da sehe ich irgendwie zwei Monate Haft ohne Gerichtsurteil sehr kritisch.


Wird die Präventivhaft zumindest auf spätere Haftstrafen angerechnet? Zwei Monate sind doch schon erheblich, ohne Urteil in der Zelle zu sitzen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.06.2023, 22:48 von Max Sauer.)
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