08.02.2023, 19:36
(08.02.2023, 17:57)wacaffe schrieb:(08.02.2023, 17:45)ProbeRi schrieb:(07.02.2023, 23:43)omnimodo schrieb: Am WE sollte man als Richter nicht arbeiten.
Tun aber sehr viele
Was mich ersnthaft interessiert:
Was hält einen eigentlich davon ab nur in der Zeit zu arbeiten die zulässig ist und vom Dienstherrn gefordert werden darf? (42,5 Stunden?)
Innerhalb dieser Zeit wird diszipliniert und zügig gearbeitet. Danach lässt man den Stift fallen. Wenn die Akten dann über den Kopf wachsen ist das doch das Problem des Dienstherrn der für adäquate Personaldecke zu sorgen hat und nicht die des, pflichtbewussten, Staatsdieners.
Ich verstehe nicht warum in der Justiz offenbar die Vorstellung vorherrscht man müsse die Defizite des Systems durch Selbstausbeutung kompensieren. Das funktioniert ohnehin nicht, warum es also versuchen?
Das Problem ist, dass wir als Juristen halt nicht Fliesbandarbeiter in einer Fabrik sind. Die meisten hier sind das geworden was sie sind, weil sie irgendwas in die Richtung werden wollten, sprich Selbstverwirklichung etc. Die kannst du komplett knicken, wenn du deinen Job nicht ausreichend machst. Es ist für die meisten einfach unbefriedigend die Arbeit nur halb zu machen, egal woran es liegt.
08.02.2023, 22:07
(08.02.2023, 19:36)Chill3r schrieb:(08.02.2023, 17:57)wacaffe schrieb:(08.02.2023, 17:45)ProbeRi schrieb:(07.02.2023, 23:43)omnimodo schrieb: Am WE sollte man als Richter nicht arbeiten.
Tun aber sehr viele
Was mich ersnthaft interessiert:
Was hält einen eigentlich davon ab nur in der Zeit zu arbeiten die zulässig ist und vom Dienstherrn gefordert werden darf? (42,5 Stunden?)
Innerhalb dieser Zeit wird diszipliniert und zügig gearbeitet. Danach lässt man den Stift fallen. Wenn die Akten dann über den Kopf wachsen ist das doch das Problem des Dienstherrn der für adäquate Personaldecke zu sorgen hat und nicht die des, pflichtbewussten, Staatsdieners.
Ich verstehe nicht warum in der Justiz offenbar die Vorstellung vorherrscht man müsse die Defizite des Systems durch Selbstausbeutung kompensieren. Das funktioniert ohnehin nicht, warum es also versuchen?
Das Problem ist, dass wir als Juristen halt nicht Fliesbandarbeiter in einer Fabrik sind. Die meisten hier sind das geworden was sie sind, weil sie irgendwas in die Richtung werden wollten, sprich Selbstverwirklichung etc. Die kannst du komplett knicken, wenn du deinen Job nicht ausreichend machst. Es ist für die meisten einfach unbefriedigend die Arbeit nur halb zu machen, egal woran es liegt.
Mit der Einstellung wird sich an den mannigfach beklagten zuständen in der Justiz aber sicher nichts ändern, weil als Pflichtgefühl missverstandener Masochismus das dysfunktionale system mehr schlecht als Recht am laufen hält. Das dann aber mit ausgebrannten Personal und entsprechend stetig sinkender Attraktivität des Berufsbildes.
08.02.2023, 22:08
(08.02.2023, 19:36)Chill3r schrieb:(08.02.2023, 17:57)wacaffe schrieb:(08.02.2023, 17:45)ProbeRi schrieb:(07.02.2023, 23:43)omnimodo schrieb: Am WE sollte man als Richter nicht arbeiten.
Tun aber sehr viele
Was mich ersnthaft interessiert:
Was hält einen eigentlich davon ab nur in der Zeit zu arbeiten die zulässig ist und vom Dienstherrn gefordert werden darf? (42,5 Stunden?)
Innerhalb dieser Zeit wird diszipliniert und zügig gearbeitet. Danach lässt man den Stift fallen. Wenn die Akten dann über den Kopf wachsen ist das doch das Problem des Dienstherrn der für adäquate Personaldecke zu sorgen hat und nicht die des, pflichtbewussten, Staatsdieners.
Ich verstehe nicht warum in der Justiz offenbar die Vorstellung vorherrscht man müsse die Defizite des Systems durch Selbstausbeutung kompensieren. Das funktioniert ohnehin nicht, warum es also versuchen?
Das Problem ist, dass wir als Juristen halt nicht Fliesbandarbeiter in einer Fabrik sind. Die meisten hier sind das geworden was sie sind, weil sie irgendwas in die Richtung werden wollten, sprich Selbstverwirklichung etc. Die kannst du komplett knicken, wenn du deinen Job nicht ausreichend machst. Es ist für die meisten einfach unbefriedigend die Arbeit nur halb zu machen, egal woran es liegt.
Am herkömmlichen Fließband in der Fabrik hat man wenigstens einen echten Feierabend. Ich empfand die Arbeit in der Justiz schon ähnlich wie am Fließband (in manchen Dezernaten mehr, in anderen weniger), nur dass es eben mental sehr fordernd ist (je nach Verfahren), man eben die Dinge doch mit nach Hause nimmt (weil einem Sonntags einfällt, man müsse noch was am Urteil für Montag korrigieren u.ä.) und irgendwie ja auch mehr auf dem Spiel steht. Ich fand das schon belastend. Vielleicht hätte sich das ja nach ein paar weiteren Jahren gelegt. Ich finde nur, das war ein schwacher Trost für die Gegenwart.
08.02.2023, 23:49
(08.02.2023, 19:25)ProbeRi schrieb:(08.02.2023, 17:57)wacaffe schrieb:(08.02.2023, 17:45)ProbeRi schrieb:(07.02.2023, 23:43)omnimodo schrieb: Am WE sollte man als Richter nicht arbeiten.
Tun aber sehr viele
Was mich ersnthaft interessiert:
Was hält einen eigentlich davon ab nur in der Zeit zu arbeiten die zulässig ist und vom Dienstherrn gefordert werden darf? (42,5 Stunden?)
Innerhalb dieser Zeit wird diszipliniert und zügig gearbeitet. Danach lässt man den Stift fallen. Wenn die Akten dann über den Kopf wachsen ist das doch das Problem des Dienstherrn der für adäquate Personaldecke zu sorgen hat und nicht die des, pflichtbewussten, Staatsdieners.
Ich verstehe nicht warum in der Justiz offenbar die Vorstellung vorherrscht man müsse die Defizite des Systems durch Selbstausbeutung kompensieren. Das funktioniert ohnehin nicht, warum es also versuchen?
Weil einem das Dezernat dann komplett absäuft. Die obige Vorgehensweise lässt sich leicht vorschlagen, wenn man dann in der Situation ist, ist der Druck trotzdem da. Angeklagte in U-Haft, Eildienste, Neueingänge, Urteilsfristen etc pp. Wenn man beurteilt wird, ist es auch nicht so toll, wenn das Dezernat abgesoffen ist.
Wenn man mal bei den Staatsanwälten ins Büro guckt und da 4 Stapel Akten liegen, ist das sicherlich auch schwer zu ignorieren und übt Druck aus.
Man muss da unterscheiden: In Einarbeitsphasen und bei kurzfristigen Arbeitsspitzen sehe ich es als meine Pflicht an, so viel zu tun wie nötig ist.
Wenn es aber auch mit gewonnener Routine dauerhaft nicht in 8h 12min pro Tag ordentlich zu machen ist, dann stimmt entweder mit meiner Arbeitsweise etwas nicht, oder Präsidium und Justizverwaltung machen massive Fehler bei der Arbeitsverteilung. Ich habe das selbst so noch nicht erlebt. Deshalb weiß ich auch nicht, was ich dann täte. Aber sicher nicht bis zur Pensionierung die Wochenenden durcharbeiten.
09.02.2023, 12:03
(08.02.2023, 23:49)Praktiker schrieb:(08.02.2023, 19:25)ProbeRi schrieb:(08.02.2023, 17:57)wacaffe schrieb:(08.02.2023, 17:45)ProbeRi schrieb:(07.02.2023, 23:43)omnimodo schrieb: Am WE sollte man als Richter nicht arbeiten.
Tun aber sehr viele
Was mich ersnthaft interessiert:
Was hält einen eigentlich davon ab nur in der Zeit zu arbeiten die zulässig ist und vom Dienstherrn gefordert werden darf? (42,5 Stunden?)
Innerhalb dieser Zeit wird diszipliniert und zügig gearbeitet. Danach lässt man den Stift fallen. Wenn die Akten dann über den Kopf wachsen ist das doch das Problem des Dienstherrn der für adäquate Personaldecke zu sorgen hat und nicht die des, pflichtbewussten, Staatsdieners.
Ich verstehe nicht warum in der Justiz offenbar die Vorstellung vorherrscht man müsse die Defizite des Systems durch Selbstausbeutung kompensieren. Das funktioniert ohnehin nicht, warum es also versuchen?
Weil einem das Dezernat dann komplett absäuft. Die obige Vorgehensweise lässt sich leicht vorschlagen, wenn man dann in der Situation ist, ist der Druck trotzdem da. Angeklagte in U-Haft, Eildienste, Neueingänge, Urteilsfristen etc pp. Wenn man beurteilt wird, ist es auch nicht so toll, wenn das Dezernat abgesoffen ist.
Wenn man mal bei den Staatsanwälten ins Büro guckt und da 4 Stapel Akten liegen, ist das sicherlich auch schwer zu ignorieren und übt Druck aus.
Man muss da unterscheiden: In Einarbeitsphasen und bei kurzfristigen Arbeitsspitzen sehe ich es als meine Pflicht an, so viel zu tun wie nötig ist.
Wenn es aber auch mit gewonnener Routine dauerhaft nicht in 8h 12min pro Tag ordentlich zu machen ist, dann stimmt entweder mit meiner Arbeitsweise etwas nicht, oder Präsidium und Justizverwaltung machen massive Fehler bei der Arbeitsverteilung. Ich habe das selbst so noch nicht erlebt. Deshalb weiß ich auch nicht, was ich dann täte. Aber sicher nicht bis zur Pensionierung die Wochenenden durcharbeiten.
Nie erlebt? Wo bist du denn tätig (Gericht und Bundesland)?
09.02.2023, 16:37
(08.02.2023, 17:57)wacaffe schrieb:(08.02.2023, 17:45)ProbeRi schrieb:(07.02.2023, 23:43)omnimodo schrieb: Am WE sollte man als Richter nicht arbeiten.
Tun aber sehr viele
Was mich ersnthaft interessiert:
Was hält einen eigentlich davon ab nur in der Zeit zu arbeiten die zulässig ist und vom Dienstherrn gefordert werden darf? (42,5 Stunden?)
Innerhalb dieser Zeit wird diszipliniert und zügig gearbeitet. Danach lässt man den Stift fallen. Wenn die Akten dann über den Kopf wachsen ist das doch das Problem des Dienstherrn der für adäquate Personaldecke zu sorgen hat und nicht die des, pflichtbewussten, Staatsdieners.
Ich verstehe nicht warum in der Justiz offenbar die Vorstellung vorherrscht man müsse die Defizite des Systems durch Selbstausbeutung kompensieren. Das funktioniert ohnehin nicht, warum es also versuchen?
Erst mal: 40 Stunden sind so wenig nicht. Das bedeutet von montags bis freitags von 09:00 bis 18:00 Uhr (bei insgesamt 1 Stunde Pause täglich, die bei der Berechnung der Arbeitszeit bekanntlich nicht mitzählt).
Zweitens: „Dann lässt man den Stift fallen…“ - So einfach ist es nicht. Es gibt Fristen, deren Verpassen eine Dienstpflichtverletzung darstellt. Es gibt Vorsitzende oder Behördenleiter, die Druck machen. Man hat eigene Ambitionen, die man nicht gefährden will, usw. Sicherlich kein Spezifikum der Justiz.
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
09.02.2023, 17:45
(09.02.2023, 12:03)Fritzle schrieb:(08.02.2023, 23:49)Praktiker schrieb:(08.02.2023, 19:25)ProbeRi schrieb:(08.02.2023, 17:57)wacaffe schrieb:(08.02.2023, 17:45)ProbeRi schrieb: Tun aber sehr viele
Was mich ersnthaft interessiert:
Was hält einen eigentlich davon ab nur in der Zeit zu arbeiten die zulässig ist und vom Dienstherrn gefordert werden darf? (42,5 Stunden?)
Innerhalb dieser Zeit wird diszipliniert und zügig gearbeitet. Danach lässt man den Stift fallen. Wenn die Akten dann über den Kopf wachsen ist das doch das Problem des Dienstherrn der für adäquate Personaldecke zu sorgen hat und nicht die des, pflichtbewussten, Staatsdieners.
Ich verstehe nicht warum in der Justiz offenbar die Vorstellung vorherrscht man müsse die Defizite des Systems durch Selbstausbeutung kompensieren. Das funktioniert ohnehin nicht, warum es also versuchen?
Weil einem das Dezernat dann komplett absäuft. Die obige Vorgehensweise lässt sich leicht vorschlagen, wenn man dann in der Situation ist, ist der Druck trotzdem da. Angeklagte in U-Haft, Eildienste, Neueingänge, Urteilsfristen etc pp. Wenn man beurteilt wird, ist es auch nicht so toll, wenn das Dezernat abgesoffen ist.
Wenn man mal bei den Staatsanwälten ins Büro guckt und da 4 Stapel Akten liegen, ist das sicherlich auch schwer zu ignorieren und übt Druck aus.
Man muss da unterscheiden: In Einarbeitsphasen und bei kurzfristigen Arbeitsspitzen sehe ich es als meine Pflicht an, so viel zu tun wie nötig ist.
Wenn es aber auch mit gewonnener Routine dauerhaft nicht in 8h 12min pro Tag ordentlich zu machen ist, dann stimmt entweder mit meiner Arbeitsweise etwas nicht, oder Präsidium und Justizverwaltung machen massive Fehler bei der Arbeitsverteilung. Ich habe das selbst so noch nicht erlebt. Deshalb weiß ich auch nicht, was ich dann täte. Aber sicher nicht bis zur Pensionierung die Wochenenden durcharbeiten.
Nie erlebt? Wo bist du denn tätig (Gericht und Bundesland)?
Ich war an einem LG in BW.
09.02.2023, 17:54
"Ich bin R1, ich bleib R1" ist doch so selten nicht? Ich habe jedenfalls von erfahrenen Richtern (auf Beförderungsstellen) schon den Tipp bekommen, abgesoffene Dezernate, die man absehbar zur temporär kriegt, nicht aufzuräumen.
Es ist ja auch eine Unsitte, junge Richter auf diese Dezernate zu setzen, wo sie, wenn sie ehrgeizig sind, ein Jahr 55h ackern, um aufzuräumen und ihnen dann das nächste zu geben. Nicht ohne Grund setzt die Verwaltung da nicht den 55-jährigen, erfahrenen Richter hin, der weiß nämlich, dass er nix mehr über R1 wird..
Es ist ja auch eine Unsitte, junge Richter auf diese Dezernate zu setzen, wo sie, wenn sie ehrgeizig sind, ein Jahr 55h ackern, um aufzuräumen und ihnen dann das nächste zu geben. Nicht ohne Grund setzt die Verwaltung da nicht den 55-jährigen, erfahrenen Richter hin, der weiß nämlich, dass er nix mehr über R1 wird..
09.02.2023, 18:36
(09.02.2023, 17:54)HerrKules schrieb: "Ich bin R1, ich bleib R1" ist doch so selten nicht? Ich habe jedenfalls von erfahrenen Richtern (auf Beförderungsstellen) schon den Tipp bekommen, abgesoffene Dezernate, die man absehbar zur temporär kriegt, nicht aufzuräumen.
Es ist ja auch eine Unsitte, junge Richter auf diese Dezernate zu setzen, wo sie, wenn sie ehrgeizig sind, ein Jahr 55h ackern, um aufzuräumen und ihnen dann das nächste zu geben. Nicht ohne Grund setzt die Verwaltung da nicht den 55-jährigen, erfahrenen Richter hin, der weiß nämlich, dass er nix mehr über R1 wird..
In diesen Dezernaten sind dann sicherlich viele angewachsene dicke Akten, die bereits vom Vorgänger dermaßen geschoben wurden, dass es massiv Druck ausübt. Frei nach dem Motto "irgendwann erwischt es jemanden". Und zum Praktiker oben: Ja, es gibt Justizverwaltungen die nicht vernünftig arbeiten und beispielsweise Dezernate immer wieder durch Anfänger besetzen, die es gar nicht aufräumen können (!) in der Zeit. Nichtmal bei 50 Stunden.
09.02.2023, 20:58
(09.02.2023, 16:37)Lucille schrieb: Zweitens: „Dann lässt man den Stift fallen…“ - So einfach ist es nicht. Es gibt Fristen, deren Verpassen eine Dienstpflichtverletzung darstellt. Es gibt Vorsitzende oder Behördenleiter, die Druck machen. Man hat eigene Ambitionen, die man nicht gefährden will, usw. Sicherlich kein Spezifikum der Justiz.
Vor allem kann ein Gerichtspräsident ja inzwischen theoretisch gegen Richter vorgehen, wenn die Erledigungszahlen dauerhaft unterdurchschnittlich sind. Ganz abgesehen von den schlechten Beurteilungen. Dass dieser "Durchschnitt" aber bereits viel zu hoch ist, wird bedauernswerter Weise nicht berücksichtigt. Ebenso behält man die Illusion bei, dass dadurch in keinster Weise die Unabhängigkeit des Richters gefährdet sein soll. Man soll halt einfach schneller arbeiten. (https://www.lto.de/recht/justiz/j/bgh-ri...hme-ruege/).
Man muss sich einfach bewusst sein, dass die Justiz in Deutschland seit Jahrzehnten mit Minimaletats abgespeist wird und vollständig im Schatten der Exekutive steht.
Es gibt einen Grund, warum die Einstellungen nach §§ 153, 153a StPO deutlich zunehmen, ebenso Vergleiche im Zivilrecht.
Um die Arbeitsbelastung annähernd erträglich zu halten und der rein auf Quanität fixierten Verwaltung zu entsprechen muss man halt im Akkord die Akten wegschaffen, sonst wird das nichts. Ob einen das beruflich erfüllt, der Bedeutung der Justiz als eigene Gewalt im Staat gerecht wird und angemessen in Relation zur R1-Besoldung steht, muss jeder für sich entscheiden.