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Energie im Feierabend?
guga
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#21
30.12.2022, 11:54
(30.12.2022, 10:44)Freidenkender schrieb:  Mein Hinweis an guga bezog sich eher auf den Workload der dir drauf geschaufelt wird. Das Problem kann jede TZ-Kraft haben. Kenne auch genug Beispiele wo das so ist und diese Bekannten und Freunde arbeiten eben nicht irgendwo als Jurist

Das kann nicht jeder Teilzeitkraft passieren. Das kann fast nur in Bürojobs passieren. Im Supermarkt stehst du nach 4h von der Kasse auf und gehst heim Prost . Gleiches bei deiner Arzthelferin. Ansonsten reine Klugscheißerei. Natürlich kann das auch bei anderen Jobs passieren. Und jetzt? Wo ist jetzt die hilfreiche Erkenntnis? Wir sind eben Juristen und ob der 80% Arzt genau so viele Patienten behandelt, wie der 100% Arzt, ist mir ziemlich egal.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.12.2022, 11:57 von guga.)
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Freidenkender
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#22
30.12.2022, 12:00
bei der Arzthelferin ist es aber nicht nur das am Tresen sitzen. Da werden Abrechnungen am Monatsende gemacht und zumindest bei meiner Bekannten ist es auch mal ein Botengang und Co. Komischerweise soll das immer sie als TZ-Kraft machen "Du machst ja Teilzeit und hast Zeit, die anderen müssen ja arbeiten". Auch im Handwerk kann man Dir die Arbeit draufladen. hast halt einfach genauso viele Aufträge wie die Kollegen. Bei der Kassiererin mag es vielleicht ein wenig anders sein, aber selbst da, kann der AG durch das Schreiben des Dienstplans dafür sorgen, dass es partiell mehr wird

und schön wenn dir als Jurist die Welt da draußen egal ist. Ich habe nur auf deinen in meinen Augen eindimensionalen Hinweis reagiert
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.12.2022, 12:02 von Freidenkender.)
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guga
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#23
30.12.2022, 12:17
Was ist da dran eindimensional, wenn ich einen Juristen davor warne, dass er in 80% der Zeit nicht 100% der Arbeit machen soll? Das ist eine ganz normale Warnung. Soll ich da jetzt alle Berufe aufzählen, die das gleiche Problem haben könnten, damit du zufrieden bist? Fragezeichen Eindimensional ist nur deine Denkweise. Woher soll ich wissen, dass ich für dich die Arzthelferin auch hätte erwähnen sollen.

Ist es so angenehmer und weniger eindimensional:

"Da muss man aber auch aufpassen. Je nachdem kriegt man dann gleichen Workload und darf den in 80% der Zeit abarbeiten. Pass also auf, dass es dir nicht wie einer Arzthelferin ergeht, die in Teilzeit arbeitet und Botengänge machen muss."

Ich hoffe diese Ergänzung war jetzt inklusiver und stellt dich zufrieden.

PS: Mein Beitrag war nicht einmal berufsspezifisch. Also Glückwunsch zu deiner Klugscheißerei.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.12.2022, 12:20 von guga.)
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Freidenkender
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#24
30.12.2022, 12:28
da muss ich aber jemanden sehr in seinem Ego getroffen haben....
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guga
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Registriert seit: Jul 2020
#25
30.12.2022, 12:49
Ja, mein Ego ist zerstört, weil ich deinen sinnlosen Beitrag als sinnlos entlarvt habe. Ich werde es hoffentlich überleben.
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Äfes
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#26
30.12.2022, 14:49
Mal ne andere Frage: Hat schon mal jemand mitbekommen, dass jemand dieselbe Arbeit zum selben Gehalt weitermacht, aber die Arbeitszeit in Absprache mit dem Arbeitgeber praktisch auf bspw. 80% reduziert hat?

Natürlich nicht so, dass er einfach aufhört, wenn noch was wichtiges erledigt werden muss, aber ich denke mir schon an manchen Tagen, dass ich zwar, wenn ich nicht im Forum zur letzten Instanz lesen, sondern wirklich arbeiten würde, um 14 Uhr für heute fertig wäre und gehen könnte, ich das aber eher nicht mache, weil das den Chefs bestimmt nicht so gut gefällt.
Und auch generell könnte ich/man wahrscheinlich an vielen Tagen auch die Arbeit von 8 Stunden in 6 Stunden schaffen.

Wenn man das anspricht, birgt es natürlich die Gefahr, dass der Arbeitgeber denkt, er muss einem mehr Arbeit aufs Auge drücken, weil man nicht ausgelastet ist. Aber wenn ich weiß, ich kann nach meinem Botengang Feierabend machen (um mal im Thread zu bleiben), dann lauf/fahr ich eben evtl ein bisschen schneller, als wenn das nicht so ist und ich mir auf dem Weg noch was zu essen hole.

Würde mich einfach mal interessieren, ob das jemandem aus der Praxis bekannt ist?
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ALTER MANN
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Registriert seit: Nov 2022
#27
30.12.2022, 14:54
Das geht dann, wenn Vertrauensarbeitszeit vereinbart ist ganz gut. Wobei es das ja bald vielleicht nicht mehr gibt (danke, BAG). Oder im Homeoffice.

Ansonsten mal die Arbeitgebersicht: wenn ich einen RA für 40 Stunden einstelle und bezahle, er aber seine Arbeit in 30 Stunden erledigt, dann verlange ich, dass er in den übrigen 10 Stunden etwas sinnvolles macht (z.B. einen Newsletter zum neuen BAG Urteil für die Kanzlei schreiben, einen Aufsatz etc.) und lasse ihn nicht nach Hause gehen, jedenfalls nicht regelmäßig.
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omnimodo
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#28
30.12.2022, 18:21
(30.12.2022, 14:54)ALTER MANN schrieb:  Das geht dann, wenn Vertrauensarbeitszeit vereinbart ist ganz gut. Wobei es das ja bald vielleicht nicht mehr gibt (danke, BAG). Oder im Homeoffice.

Ansonsten mal die Arbeitgebersicht: wenn ich einen RA für 40 Stunden einstelle und bezahle, er aber seine Arbeit in 30 Stunden erledigt, dann verlange ich, dass er in den übrigen 10 Stunden etwas sinnvolles macht (z.B. einen Newsletter zum neuen BAG Urteil für die Kanzlei schreiben, einen Aufsatz etc.) und lasse ihn nicht nach Hause gehen, jedenfalls nicht regelmäßig.

Schlechte Einstellung. Als AN merkt man das sofort und wird künftig halt genau so schnell und gut machen wie es verlangt wird oder ausreichend ist dass keiner meckert.

Wenn man mehr Leistung liefert sollte man das honorieren und fördern und nicht durch irgendwelche Dulliaufgaben niedermachen.
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Äfes
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Themen: 2
Registriert seit: Jul 2022
#29
31.12.2022, 12:54
(30.12.2022, 18:21)omnimodo schrieb:  
(30.12.2022, 14:54)ALTER MANN schrieb:  Das geht dann, wenn Vertrauensarbeitszeit vereinbart ist ganz gut. Wobei es das ja bald vielleicht nicht mehr gibt (danke, BAG). Oder im Homeoffice.

Ansonsten mal die Arbeitgebersicht: wenn ich einen RA für 40 Stunden einstelle und bezahle, er aber seine Arbeit in 30 Stunden erledigt, dann verlange ich, dass er in den übrigen 10 Stunden etwas sinnvolles macht (z.B. einen Newsletter zum neuen BAG Urteil für die Kanzlei schreiben, einen Aufsatz etc.) und lasse ihn nicht nach Hause gehen, jedenfalls nicht regelmäßig.

Schlechte Einstellung. Als AN merkt man das sofort und wird künftig halt genau so schnell und gut machen wie es verlangt wird oder ausreichend ist dass keiner meckert.

Wenn man mehr Leistung liefert sollte man das honorieren und fördern und nicht durch irgendwelche Dulliaufgaben niedermachen.


Ich verstehe den Arbeitgeber da schon. Aber stelle ich einen Rechtsanwalt ein, damit er 40h arbeitet oder damit er seine Arbeit erledigt?

Die Folge ist nämlich tatsächlich, dass ich einfach doppel so lange Mittagspause mache oder alles ein bisschen ruhiger angehe, weil ich weiß, wenn ich früher fertig bin, kann ich entweder nicht gehen oder muss noch irgendeinen Müll machen.

Ich hatte einmal eine Stellenausschreibung gesehen, wo es hieß "wir wollen, dass Sie am Tag maximal sechs Stunden arbeiten". Sollte aber das gleiche Arbeitspensum sein. Fand ich nicht schlecht, aber wohl die extreme Ausnahme.
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Chill3r
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Registriert seit: Jul 2022
#30
31.12.2022, 14:23
(31.12.2022, 12:54)Äfes schrieb:  
(30.12.2022, 18:21)omnimodo schrieb:  
(30.12.2022, 14:54)ALTER MANN schrieb:  Das geht dann, wenn Vertrauensarbeitszeit vereinbart ist ganz gut. Wobei es das ja bald vielleicht nicht mehr gibt (danke, BAG). Oder im Homeoffice.

Ansonsten mal die Arbeitgebersicht: wenn ich einen RA für 40 Stunden einstelle und bezahle, er aber seine Arbeit in 30 Stunden erledigt, dann verlange ich, dass er in den übrigen 10 Stunden etwas sinnvolles macht (z.B. einen Newsletter zum neuen BAG Urteil für die Kanzlei schreiben, einen Aufsatz etc.) und lasse ihn nicht nach Hause gehen, jedenfalls nicht regelmäßig.

Schlechte Einstellung. Als AN merkt man das sofort und wird künftig halt genau so schnell und gut machen wie es verlangt wird oder ausreichend ist dass keiner meckert.

Wenn man mehr Leistung liefert sollte man das honorieren und fördern und nicht durch irgendwelche Dulliaufgaben niedermachen.


Ich verstehe den Arbeitgeber da schon. Aber stelle ich einen Rechtsanwalt ein, damit er 40h arbeitet oder damit er seine Arbeit erledigt?

Die Folge ist nämlich tatsächlich, dass ich einfach doppel so lange Mittagspause mache oder alles ein bisschen ruhiger angehe, weil ich weiß, wenn ich früher fertig bin, kann ich entweder nicht gehen oder muss noch irgendeinen Müll machen.

Ich hatte einmal eine Stellenausschreibung gesehen, wo es hieß "wir wollen, dass Sie am Tag maximal sechs Stunden arbeiten". Sollte aber das gleiche Arbeitspensum sein. Fand ich nicht schlecht, aber wohl die extreme Ausnahme.

Naja kommt sehr drauf an wie du abrechnest. Nach GVG macht das alles evtl Sinn.

Ich habe als Rechtsanwalt bislang nur auf Grundlage von abrechnenbaren Stunden gearbeitet und da macht es für deinen Chef - unabhängig vom Inhalt - schon einen Unterschied, ob nachher 8 oder 10 Stunden auf dem Zettel stehen.
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