• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Klausuren Dezember 2022
« 1 ... 22 23 24 25 26 ... 30 »
 
Antworten

 
Klausuren Dezember 2022
Law123
Member
***
Beiträge: 166
Themen: 15
Registriert seit: Nov 2021
#231
12.12.2022, 18:57
(12.12.2022, 18:38)NRWe schrieb:  
(12.12.2022, 17:13)MSDO schrieb:  
(12.12.2022, 17:06)Law123 schrieb:  
(12.12.2022, 16:57)MSDO schrieb:  Ansonsten noch zu NRW:
Ich hab differenziert bzgl. Steine und Früchte (im Innenraum) und Nikotin im ""Wintergarten"
Bzgl. Steinen und Früchten ist die Anordnung nach meiner Lösung rechtswidrig, da nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen keine Gesundheitsgefahr besteht
Bzgl. Nikotin ist die Anordnung rechtmäßig, da der "Wintergarten" kein Außenbereich iSd NiSchG ist 
<<Kosten dann 50/50

Ansonsten Ergänzung zur Zulässigkeit:
< Antrag war nach §§122,88 VwGO auszulegen (Anordnung bzgl. Ziff. 3, Wiederherstellung bzgl. Ziff. 1)
< Wirksame Einlegung (+), insbesondere schadet "Unvollständigkeit" nicht (Mindestangaben nach § 82 I VwGO analog sind auf Seite 1 des Eilantrages enthalten)
< Klage in der Hauptsache nicht verfristet, da wegen fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung ("muss Antrag enthalten" ist unrichtig, § 82 VwGO, nur "Soll-Angabe"; es genügt generelle Eignung einer Irreführung, ob tatsächlich Irrtum bestand oder wegen etwaiger anwaltlicher Vertretung nicht, ist wegen der abstrakt-generellen Betrachtungsweise unerheblich) Jahresfrist nach § 58 II VwGO gilt

Habe bzgl. der zwei Shisha-Sorten auch differenziert. Aber den Wintergarten als Außenbereich gesehen.. Hm..

Hab ich auch erst so gesehen, aber kam mir dann klausurtaktisch nicht richtig vor.
Ich denke aber das ist gut vertretbar. War ohnehin eine echte Herausforderung damit in 5 Stunden fertig zu werden und nicht komplett oberflächlich zu bleiben in der Begründung. Ich finde es echt nervig, dass so viele der Klausuren einfach nur viel zu überfrachtet sind. Rennfahrer-Klausur nennt man das glaube ich :D Und die heute war für mich mehr Rennfahrer als Strafrecht im ersten Examen.

Habe auch zwischen Tabak/ ohne Tabak differenziert, aber den Antrag insgesamt aus klausurtaktischen Erwägungen abgelehnt mit der Argumentation über die zweite LT-Drucksache die als Anlage dabei war. Dort stand iwas, dass zwischen den Produkten nicht mehr unterschieden werden soll und zB auch E- und Kräuterzigaretten erfasst werden sollen, die laut Bearbeitervermerk mit Tabak geraucht werden KÖNNEN.  

Denke (bzw hoffe :D) mal dass man so oder so argumentieren und vertreten konnte.

Aber es ging im Innenbereich ja nicht um E- und Kräuterzigaretten sondern bloß um die Shisha ohne Tabak, oder nicht? Denke aber wenn man da noch geschafft hat gut zu argumentieren ist vieles vertretbar...


Worauf tippt ihr für morgen?  Fragezeichen
Suchen
Zitieren
NRWe
Junior Member
**
Beiträge: 5
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2022
#232
12.12.2022, 19:16
(12.12.2022, 18:57)Law123 schrieb:  
(12.12.2022, 18:38)NRWe schrieb:  
(12.12.2022, 17:13)MSDO schrieb:  
(12.12.2022, 17:06)Law123 schrieb:  
(12.12.2022, 16:57)MSDO schrieb:  Ansonsten noch zu NRW:
Ich hab differenziert bzgl. Steine und Früchte (im Innenraum) und Nikotin im ""Wintergarten"
Bzgl. Steinen und Früchten ist die Anordnung nach meiner Lösung rechtswidrig, da nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen keine Gesundheitsgefahr besteht
Bzgl. Nikotin ist die Anordnung rechtmäßig, da der "Wintergarten" kein Außenbereich iSd NiSchG ist 
<<Kosten dann 50/50

Ansonsten Ergänzung zur Zulässigkeit:
< Antrag war nach §§122,88 VwGO auszulegen (Anordnung bzgl. Ziff. 3, Wiederherstellung bzgl. Ziff. 1)
< Wirksame Einlegung (+), insbesondere schadet "Unvollständigkeit" nicht (Mindestangaben nach § 82 I VwGO analog sind auf Seite 1 des Eilantrages enthalten)
< Klage in der Hauptsache nicht verfristet, da wegen fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung ("muss Antrag enthalten" ist unrichtig, § 82 VwGO, nur "Soll-Angabe"; es genügt generelle Eignung einer Irreführung, ob tatsächlich Irrtum bestand oder wegen etwaiger anwaltlicher Vertretung nicht, ist wegen der abstrakt-generellen Betrachtungsweise unerheblich) Jahresfrist nach § 58 II VwGO gilt

Habe bzgl. der zwei Shisha-Sorten auch differenziert. Aber den Wintergarten als Außenbereich gesehen.. Hm..

Hab ich auch erst so gesehen, aber kam mir dann klausurtaktisch nicht richtig vor.
Ich denke aber das ist gut vertretbar. War ohnehin eine echte Herausforderung damit in 5 Stunden fertig zu werden und nicht komplett oberflächlich zu bleiben in der Begründung. Ich finde es echt nervig, dass so viele der Klausuren einfach nur viel zu überfrachtet sind. Rennfahrer-Klausur nennt man das glaube ich :D Und die heute war für mich mehr Rennfahrer als Strafrecht im ersten Examen.

Habe auch zwischen Tabak/ ohne Tabak differenziert, aber den Antrag insgesamt aus klausurtaktischen Erwägungen abgelehnt mit der Argumentation über die zweite LT-Drucksache die als Anlage dabei war. Dort stand iwas, dass zwischen den Produkten nicht mehr unterschieden werden soll und zB auch E- und Kräuterzigaretten erfasst werden sollen, die laut Bearbeitervermerk mit Tabak geraucht werden KÖNNEN.  

Denke (bzw hoffe :D) mal dass man so oder so argumentieren und vertreten konnte.

Aber es ging im Innenbereich ja nicht um E- und Kräuterzigaretten sondern bloß um die Shisha ohne Tabak, oder nicht? Denke aber wenn man da noch geschafft hat gut zu argumentieren ist vieles vertretbar...


Worauf tippt ihr für morgen?  Fragezeichen


Ja genau es ging nur um die Shishas, habe das mit den Kräuter- und E-Zigaretten nur als Argument herangezogen weshalb bei mir das NiSchG auch auf die tabakfreien shishas anwendbar war.
Suchen
Zitieren
Law123
Member
***
Beiträge: 166
Themen: 15
Registriert seit: Nov 2021
#233
12.12.2022, 23:03
Weiß jemand ob Behördenklausur diess Jahr schon war bzw ob das überhaupt wahrscheinlich ist?
Suchen
Zitieren
Gast1202
Junior Member
**
Beiträge: 43
Themen: 8
Registriert seit: Nov 2022
#234
13.12.2022, 07:23
(12.12.2022, 23:03)Law123 schrieb:  Weiß jemand ob Behördenklausur diess Jahr schon war bzw ob das überhaupt wahrscheinlich ist?

Laut Kaiser unwahrscheinlich.

Aber laut Kaiser sind auch EBV Klausuren unwahrscheinlich  Upside_down
Suchen
Zitieren
Ref aus NRW
Junior Member
**
Beiträge: 23
Themen: 0
Registriert seit: Nov 2022
#235
13.12.2022, 07:48
Im Oktober lief schon eine, meine ich hier gelesen zu haben. Ob das was heißt…
Suchen
Zitieren
Gastastan
Junior Member
**
Beiträge: 16
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2022
#236
13.12.2022, 16:44
Und atypische Klausur Nr. 5. Was für ein *********** Durchgang

Berlin:

1. Teil

Stadtfraktion X von Weimar präsentiert Entwurf für eine Hundeleinen-VO für das gesamte Stadtgebiet
Stadtfraktion Y erhebt Einwände und überlegt gerichtliches vorgehen.

Gutachten über materielle RMK der VO und mögliches rechtliches Vorgehen der Y Fraktion. 

Neben der EGL für VO Erlass aus ThürOBG ist Berl Landesrecht anzuwenden (VwGO, VwVfG, VwVG, VwZG des Bundes)

2. Teil

Bescheid nach 51 VwVfG nach Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens für Veterinäramt schreiben.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.12.2022, 16:47 von Gastastan.)
Suchen
Zitieren
RTE
Junior Member
**
Beiträge: 7
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2022
#237
13.12.2022, 17:31
(13.12.2022, 16:44)Gastastan schrieb:  Und atypische Klausur Nr. 5. Was für ein *********** Durchgang

Berlin:

1. Teil

Stadtfraktion X von Weimar präsentiert Entwurf für eine Hundeleinen-VO für das gesamte Stadtgebiet
Stadtfraktion Y erhebt Einwände und überlegt gerichtliches vorgehen.

Gutachten über materielle RMK der VO und mögliches rechtliches Vorgehen der Y Fraktion. 

Neben der EGL für VO Erlass aus ThürOBG ist Berl Landesrecht anzuwenden (VwGO, VwVfG, VwVG, VwZG des Bundes)

2. Teil

Bescheid nach 51 VwVfG nach Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens für Veterinäramt schreiben.


war bei dem Teil mit dem gerichtlichen Vorgehen der Y Fraktion eigentlich nach einer kompletten Zulässigkeitsprüfung gefragt?
Suchen
Zitieren
Gastastan
Junior Member
**
Beiträge: 16
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2022
#238
13.12.2022, 17:34
Nein, wär auch mit den Informationen nicht möglich gewesen.

Ich habs so: Berlin hat keine Bestimmung nach § 47 I Nr. 2 VwGO und keine sonstige Kommunalnormkontrolle also bleibt nur FK der von den Y Fraktion selbst betroffenen auf Feststellung das ihr Recht auf leinenloses Freilaufen weiter bestand hat (Frage war explizit nach rechtliches Vorgehen nach Erlass der VO).
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.12.2022, 17:35 von Gastastan.)
Suchen
Zitieren
IndubioproN
Junior Member
**
Beiträge: 13
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2022
#239
13.12.2022, 17:47
Leider gibt es offenbar seit kurzem doch eine NK in Berlin - 62a JustG. Auch schön mit FK argumentiert… naja, ist vermutlich vielen passiert :D
Suchen
Zitieren
Gastastan
Junior Member
**
Beiträge: 16
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2022
#240
13.12.2022, 18:13
(13.12.2022, 17:47)IndubioproN schrieb:  Leider gibt es offenbar seit kurzem doch eine NK in Berlin - 62a JustG. Auch schön mit FK argumentiert… naja, ist vermutlich vielen passiert :D

Bitter. Hatte das Landesrecht von 2021 und im VwGO Kommentar von 2022 steht noch drin, dass Berlin keine NK hat   Computer
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 ... 22 23 24 25 26 ... 30 »
 
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus