08.09.2022, 17:12
(08.09.2022, 16:45)RefHess1234 schrieb: ich bin heute überhaupt nicht klargekommen... mein Tatbestand ist unvollständig und meine rechtliche Würdigung wohl auch fehlerhaft...
Ich kann ja mal raushauen woran ich gedacht habe:
Bei mir war die Klage voll begründet und alle 3 Beklagten haften als Gesamtschuldner. Auch der Feststellungsantrag war weiter zulässig (begründet mit stetig steigenden Preisen etc... war mir aber mega unsicher)
Zulässigkeit: gewillkürte Prozessstandschaft, gemeinsamer Gerichtsstand 32 ZPO, objektive und subjektive Klagehäufung und nachträgliche Erweiterung auf die anderen 2 Beklagten
Beklagter zu 1 habe ich nach 906 Abs. 2 S. 2 analog haften lassen... War mir am Ende unsicher wegen der Formulierung "bewegliche Sachen" aber hatte keine Zeit mehr meine Lösung umzuwerfen.
Beklagter zu 2 habe ich nach 831 haften lassen und keine Exkulpation.
Beklagter zu 3) nach 823.
Insgesamt habe ich eine ausführliche Beweiswürdigung gemacht und das schadenstiftende Ereignis darin gesehen, dass B2 die Seilwinde nicht straff gespannt hatte. Daraufhin haben B2 und B3 jedoch minutenlang die Bäume wackeln gesehen und keine Sicherungsmaßnahmen durchgeführt. Deshalb ist der angestoßene Baum aus klägerische Pachtgrundstück gestützt...
Alle zusammen nach 840 I, 421 Gesamtschuldner..
Insgesamt alles etwas verwirrend.
Mich hat total rausgebracht, dass auf einmal 28.000,00 Euro Streitwert festgesetzt wurden (Antrag 1 + 2 addiert). Wo kamen denn die 21.000,00 Euro auf einmal her? Ich hatte den SV so verstanden, dass 14.000 Euro die Reparatur des Daches kostet und 7.000 Euro eine neue Hütte --> 21.000 Euro des Antrages. Die 7.000 Euro für den zweiten Antrag hab ich irgendwie nicht so ganz gecheckt... Dachte im 1. ist die Hütte an sich schon beziffert enthalten und der 2. dreht sich nur um weitergehende Mehraufwendungen für eine Ersatzbeschaffung (Rohstoffpreise steigen etc.).
Wie habt ihr es?
Heute fand ich die Klausur auch extrem überfrachtet.
Ich habe in der ZLK das gleiche wie du.
In der Begründetheit habe ich nur einen Anspruch gegen B2 aus 823 I bejaht. Verletzungshandlung war für mich das Betätigen des Seilzugs ohne Kontrolle der verhakten Bäume.
Bei 906 analog bin ich bei B1 aus taktischen Gründen raus, da das Gericht ja über die Kontrolle des Forstbeamten Beweis erhoben hatte (Was ja nur im Rahmen einer VSP nach 823ff. relevant wird und deshalb 906 ja nicht voll durchgehen darf). Hab da mit ner Mindermeinung aus dem Kommentar argumentiert, dass dem B1 als Störer nicht das Verhalten von B2 zurechenbar ist.
Im Nachgang fibde ich es aber einleuchtender den Anspruch nur für den Schuppen des pachtenden Klägers abzulehnen (Da ja hier kein 1004) und für das Dach der Verpächterin zu bejahen.
Da bin ich aber in der Klausur nicht mehr drauf gekommen. Da ging einfach viel zu viel ab in diesem Fall.
08.09.2022, 17:13
ich hab' § 906 II S. 2 verneint, da die B2 und B3 zugegeben haben, nicht die Buche sondern die Erle (die auf dem klägerischen Grundstück wuchs) auf das Gebäude fiel, daher keine Grobimmission aus dem benachbarten Grundstück... ich vermute aber dass es falsch war...
B2 und B3 haften gesamtschuldnerisch aus § 823
habt ihr noch zusätzlich einen streitwertbeschluss am ende geschrieben? der war schon am Schluss der mündlichen Verhandlung verkündet, daher war ich verwirrt, ob er noch am ende der Entscheidung noch mal zu schreiben ist...
B2 und B3 haften gesamtschuldnerisch aus § 823
habt ihr noch zusätzlich einen streitwertbeschluss am ende geschrieben? der war schon am Schluss der mündlichen Verhandlung verkündet, daher war ich verwirrt, ob er noch am ende der Entscheidung noch mal zu schreiben ist...
08.09.2022, 17:15
(08.09.2022, 17:13)Gast Berlin schrieb: ich hab' § 906 II S. 2 verneint, da die B2 und B3 zugegeben haben, nicht die Buche sondern die Erle (die auf dem klägerischen Grundstück wuchs) auf das Gebäude fiel, daher keine Grobimmission aus dem benachbarten Grundstück... ich vermute aber dass es falsch war...
B2 und B3 haften gesamtschuldnerisch aus § 823
habt ihr noch zusätzlich einen streitwertbeschluss am ende geschrieben? der war schon am Schluss der mündlichen Verhandlung verkündet, daher war ich verwirrt, ob er noch am ende der Entscheidung noch mal zu schreiben ist...
Ich hab es so verstanden, dass diese Erle auch noch auf dem Grundstück des Beklagten 1) steht. Dieser Sachverhalt hat mich gekillt


08.09.2022, 17:17
(08.09.2022, 17:15)RefHessen1234 schrieb:(08.09.2022, 17:13)Gast Berlin schrieb: ich hab' § 906 II S. 2 verneint, da die B2 und B3 zugegeben haben, nicht die Buche sondern die Erle (die auf dem klägerischen Grundstück wuchs) auf das Gebäude fiel, daher keine Grobimmission aus dem benachbarten Grundstück... ich vermute aber dass es falsch war...
B2 und B3 haften gesamtschuldnerisch aus § 823
habt ihr noch zusätzlich einen streitwertbeschluss am ende geschrieben? der war schon am Schluss der mündlichen Verhandlung verkündet, daher war ich verwirrt, ob er noch am ende der Entscheidung noch mal zu schreiben ist...
Ich hab es so verstanden, dass diese Erle auch noch auf dem Grundstück des Beklagten 1) steht. Dieser Sachverhalt hat mich gekillt![]()
So habe ich es auch verstanden! Im SV stand, dass das Grundstück des Klägers nicht bewaldet war.
08.09.2022, 17:19
Habe auch einen Anspruch gegen b2 verneint.
B3 habe ich aus 823 BGB und b1 aus 906 II analog.
Habe es auch so verstanden, dass die Erle auf dem Beklagtengrundstück stand.
Und einen streitwertbeschluss war laut Bearbeitervermerk erlassen.
Habe aber irgendwie den Feststellungsantrag übersehen ?fand die Klausur auch generell, wie die anderen beiden bisher auch nicht so super..
B3 habe ich aus 823 BGB und b1 aus 906 II analog.
Habe es auch so verstanden, dass die Erle auf dem Beklagtengrundstück stand.
Und einen streitwertbeschluss war laut Bearbeitervermerk erlassen.
Habe aber irgendwie den Feststellungsantrag übersehen ?fand die Klausur auch generell, wie die anderen beiden bisher auch nicht so super..
08.09.2022, 17:22
Kurz für mich... B1 war das Land Hessen, B2 der Unternehmer der den Baum gefällt hat (Seilwinde nicht stramm gespannt hatte) und B3 war der Arbeitnehmer des B2? Ich bin so lost gerade hahahahah

08.09.2022, 17:25
08.09.2022, 17:36
So hab ich’s auch gemacht. Hab 906 auch wegen der fehlenden Störereigenschaft abgelehnt. Deshalb die Klage bezüglich B1 abgewiesen. B2 und B3 hab ich aus 823 I, 840 stattgegeben und mich dabei darauf gestützt, dass gesehen wurde, dass der Baum wackelt und dann keine Sicherungsmaßnahmen von beiden ergriffen wurden, denn das hatte ja auch der B3 gesehen, dass die Kronen sich berührt hatten und der Sachverständige hatte ja gesagt, dass in diesem Fall die Arbeiten sofort hätten abgebrochen und Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden müssen.
In NRW hab ich keinen Feststellungsantrag gesehen
In NRW hab ich keinen Feststellungsantrag gesehen
08.09.2022, 17:41
(08.09.2022, 17:36)RefiNRW schrieb: So hab ich’s auch gemacht. Hab 906 auch wegen der fehlenden Störereigenschaft abgelehnt. Deshalb die Klage bezüglich B1 abgewiesen. B2 und B3 hab ich aus 823 I, 840 stattgegeben und mich dabei darauf gestützt, dass gesehen wurde, dass der Baum wackelt und dann keine Sicherungsmaßnahmen von beiden ergriffen wurden, denn das hatte ja auch der B3 gesehen, dass die Kronen sich berührt hatten und der Sachverständige hatte ja gesagt, dass in diesem Fall die Arbeiten sofort hätten abgebrochen und Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden müssen.
In NRW hab ich keinen Feststellungsantrag gesehen
In Hessen wurden mit der Klage gegen B1 direkt zwei Anträge (Zahlung + Feststellung) gestellt. Übersehen konnte man das nicht, also war’s wohl zusätzlich eingebaut.
08.09.2022, 17:43
(08.09.2022, 17:41)RefHessen361 schrieb:(08.09.2022, 17:36)RefiNRW schrieb: So hab ich’s auch gemacht. Hab 906 auch wegen der fehlenden Störereigenschaft abgelehnt. Deshalb die Klage bezüglich B1 abgewiesen. B2 und B3 hab ich aus 823 I, 840 stattgegeben und mich dabei darauf gestützt, dass gesehen wurde, dass der Baum wackelt und dann keine Sicherungsmaßnahmen von beiden ergriffen wurden, denn das hatte ja auch der B3 gesehen, dass die Kronen sich berührt hatten und der Sachverständige hatte ja gesagt, dass in diesem Fall die Arbeiten sofort hätten abgebrochen und Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden müssen.
In NRW hab ich keinen Feststellungsantrag gesehen
In Hessen wurden mit der Klage gegen B1 direkt zwei Anträge (Zahlung + Feststellung) gestellt. Übersehen konnte man das nicht, also war’s wohl zusätzlich eingebaut.
Als ob es nicht schon genug gewesen wäre

