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Klausuren September 2022
#TeamForum
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Beiträge: 439
Themen: 165
Registriert seit: Aug 2012
#1
19.04.2022, 13:51
Im September 2022 schreiben Referendare aus Hessen, NRW und dem GJPA-Bezirk (Berlin, Brandenburg) die Klausuren im 2. Staatsexamen.

Hessen:

05.09.: Z II
06.09.: Z III
08.09.: Z I
09.09.: AW
12.09.: S I
13.09.: S II
15.09.: Ö I
16.09.: Ö II

NRW:

05.09.: Z 1
06.09.: Z 2
08.09.: Z 3
09.09.: Z 4
12.09.: S 1
13.09.: S 2
15.09.: V 1
16.09.: V 2

GJPA-Bezirk (Berlin, Brandenburg):

05.09.: Z I
06.09.: Z II
08.09./09.09: Wahlklausur
12.09.: S I
13.09.: S II
15.09.: ÖR I
16.09.: ÖR II

Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:

Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.

Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.

Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.

Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(Hes), NoName(Berl).
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GastZVR
Unregistered
 
#2
02.08.2022, 09:48
Die Daten der Klausuren haben sich verschoben. 

NRW schreibt nun:
05.09. Z 3
06.09. Z 2
08.09. Z 1
09.09. Z 4

Berlin/Brandenburg:
06.09. Z 2
08.09. Z 1
09.09. Wahlfachklausur 

An die NRWler: Wann rechnet ihr mit ZVR? Am 05.09. oder am 08.09.? Alles verwirrend mit den verkehrten Zahlrenreihenfolgen.
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GastNrw672
Member
***
Beiträge: 100
Themen: 2
Registriert seit: Jan 2022
#3
03.08.2022, 13:37
Würde sagen dann gehts mit ZVR los
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NRW2123
Junior Member
**
Beiträge: 14
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2022
#4
21.08.2022, 10:29
Wie bereitet ihr euch jetzt in den letzten zwei Wochen vor? Habt ihr im Gefühl, dass irgendetwas Spezielles in einer der Klausuren drankommt? Wie steht ihr zum Kaufrecht?
Nach den letzten beiden Durchgängen habe ich gar keine Ahnung, was ich mir noch anschauen soll :D Ich weiß, dass man jetzt eh nicht mehr viel machen kann, aber Däumchen drehen will ich jetzt auch nicht.
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Baldgehtslos
Unregistered
 
#5
23.08.2022, 16:13
In NRW ist sind die zeitlich erste und dritte Klausur Klassischerweise aus staatlicher, die zeitlich zweite und vierte aus Anwaltssicht, richtig?
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NRW2123
Junior Member
**
Beiträge: 14
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2022
#6
23.08.2022, 18:24
(23.08.2022, 16:13)Baldgehtslos schrieb:  In NRW ist sind die zeitlich erste und dritte Klausur Klassischerweise aus staatlicher, die zeitlich zweite und vierte aus Anwaltssicht, richtig?


Typischerweise ja :)
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Gast
Unregistered
 
#7
30.08.2022, 22:22
Spannung steigt bei mir  Nervous
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Gast (Bln)
Unregistered
 
#8
05.09.2022, 14:22
Was lief heute in Z3?
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Gast Phibo
Unregistered
 
#9
05.09.2022, 15:35
Drittwiderspruchsklage in Gestalt einer einseitigen Erledigungserklärung. der in Luxemburg wohnhafte Kläger kaufte als er noch in Frankfurt wohnte ein Auto bei einem Autohaus er vereinbarte mit dem Autohaus eine Rückabwicklung wonach sich das Autohaus verpflichtete 18.500 € an den Kläger zu zahlen und erst wenn der Kläger 18.500 € auf dem Konto hat soll das Auto bei ihm wieder abgeholt werden in der Zwischenzeit wurde ihm auch ein kostenloses Leihfahrzeug zur Verfügung gestellt dafür nahm das Autohaus ein Kredit bei einer Bank auf, der Vollstreckungsschuldnerin, und das Autohaus trat an die Vollstreckung Schuldnerin das vermeintliche Eigentum an dem Fahrzeug ab. Grundlage dieser Vereinbarung war ein Kreditantrag und eine Rahmenvereinbarung aus dem Jahre 2021. in dieser Rahmenvereinbarung verpflichtet sich das Autohaus für jedes Darlehen was es von der Bank nimmt Eigentum oder anwartschaftsrechte an die Bank abzutreten dafür übersendete das Autohaus wie mit dem Kläger vereinbart die Zulassungsbescheinigung Teil 2 an die Vollstreckungsschuldnerin jedoch zahlte das Autohaus lediglich 8500 € an den Kläger, daraufhin begehrte der Kläger von der Vollstreckung Schuldnerin die Herausgabe des Fahrzeugscheins Teil 2 diese jedoch stellte sich auf dem Standpunkt dass, da sie ja die 18.500 € schon an den an das Autohaus bezahlt hat, dass sie nun Eigentümerin des Fahrzeugs sei kurz darauf wurde das Fahrzeug von einem Gerichtsvollzieher gepfändet auf Grundlage eines Vollstreckungsbescheides der Beklagten. diese hat ein Vollstreckungsbescheid gegen die Vollstreckungsschuldnerin in Höhe von 25.000 € aus einem Dienstleistungsvertrag. in der mündlichen Verhandlung Nach stellung der Anträge teilte der Kläger mit dass er gerade so eben festgestellt habe das Autohaus die restlichen 10.000 € auf sein Konto überwiesen haben und er somit den Rechtsstreit für in der Hauptsache für erledigt erklärt diesem hat die Beklagte widersprochen und Klageabweisung beantragt
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Gast
Unregistered
 
#10
05.09.2022, 16:03
Irgendwelche Ideen oder Lösungsskizzen zur Klausur in NRW?
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