13.07.2022, 15:23
(13.07.2022, 13:58)promoviertesDoppelA schrieb:(13.07.2022, 13:18)Gast99 schrieb:(13.07.2022, 13:03)promoviertesDoppelA schrieb:(13.07.2022, 12:49)Gast99 schrieb:(13.07.2022, 12:18)Gast schrieb: soll ich dann meine 10,00 aus den Klausuren in Zukunft in den CV schreiben?
Konsequenterweise wäre das für GK durchaus sinnvoll. Wie oft habe ich schon von Leuten gehört, dass sie in der GK völlig untergegangen sind und nur runtergeputzt wurden für ihre "nicht den Anforderungen entsprechende" Leistung.
Die meisten GK verlangen 8 Punkte als Hürde im 2. Examen für den Abschluss des AV. Jetzt braucht in einem Bundesland wie Hessen oder Berlin jemand 6,5 Punkte und eine ordentliche mündliche Prüfung, schon hat er die 8. Aber bekommt die GK dann tatsächlich jemanden auf diesem Niveau oder vielleicht doch eher jemanden auf dem 6,5 Punkte-Niveau? Mit mündlicher Leistung wird man in der GK leider nichts reißen können, da nur die Arbeitsprodukte am Ende des Tages zählen.
Versteht mich hier nicht falsch: 6,5 ist eine ordentliche Leistung, keine Frage. Nur sollten sich einige GK mal hinterfragen, was sie eigentlich genau von ihren Bewerbern erwarten und nicht nur starre Notengrenzen vorgeben, ohne nachzuvollziehen, wie diese Note erreicht worden ist.
Selten so einen Quatsch gelesen.
Nur weil man im zweiten Examen in einer erbrechtlichen Kautelarklausur und einem Strafurteil keine vollbefriedigenden Leistungen erbracht hat (und deshalb schriftlich bei "nur" 6.5 gelandet ist), soll man kein guter M&A Anwalt in der GK sein?
Im Übrigen dürfte der durchschnittliche VBler schriftlich irgendwo 7.5-8.0 Punkte liegen. Ist der durchschnittliche Prädikatsjurist daher nur ein befriedigender Jurist, weil er schriftlich nicht im VB gelandet ist?
Das, was du unsachlicherweise als Quatsch abtust, spiegelt sich oftmals in der Praxis wider.
Und ja, es gibt einen essentiellen Unterschied zwischen einem 6,5p-Juristen und einem 10p-Juristen. Das wird vielleicht nicht in der stupiden DD erkennbar, da diese jeder einigermaßen hinbekommt. Wenn es dann ans Memo oder Gutachten geht, wird der Unterschied am verwendeten Gutachten-/Urteilsstil extrem erkennbar. Mehrfach schon erlebt und den Partnern auch extrem sauer aufgestoßen, wenn unsauberer Gutachtenstil verwendet wird.
Und zu deiner erbrechtlichen Kauterlarklausur oder deinem Strafurteil: Ja, natürlich darf man da schlechter sein, wenn es einem nicht liegt. Aber wenn man mit allen anderen Klausuren insgesamt bei nur 6,5 landet, was hat man denn dann da in den beiden Klausuren geschrieben? 2-3 Punkte oder auf was möchtest du hinaus? Das wäre ebenfalls schon bedenklich, da man mit sauberer juristischer Technik auch dort zumindest seine 4-5 Punkte reißen sollte.
Und wenn du den durchschnittlichen Prädikatsjuristen auf 7,5-8 einschätzt, dann liegt dieser Annahme definitiv ein Bundesland mit hohem mündlichen Anteil zugrunde. In anderen Bundesländern wie BaWü oder Bayern hat der durchschnittliche Prädikatsjurist wohl eher 8,5-9 und liegt damit schon 2-2,5 Punkte über dem 6,5p-Juristen.
Wer meint, dass sich da keine qualitativen Unterschiede bemerkbar machen, der soll bitte in dem Glauben bleiben.
Ich will damit sagen, dass es bei 8 Klausuren auch bei sehr ordentlichen Juristen immer mal 1-2 Ausreißer (4-5 Punkte) geben kann, die den Klausurschnitt bei sonst guten Klausuren auf 6.5 Punkte runterziehen. Da ist es nur fair, wenn diese Ausreißer durch eine mündliche Prüfung ausgeglichen werden können.
Ansonsten ist es auch mit Nichten so, dass 8 Punkte im Zweiten bei den meisten GK die Untergrenze sind. Das mag für den Magic Circle, HL und LW gelten, nicht jedoch für die 80% der Großkanzleien auf der Stufe darunter. Selbst bei den genannten Kanzleien gibt es mir bekannte Ausnahmen.
Im Regelfall werden bei sehr ordentlichen Juristen solche Ausreißer nach unten durch starke Klausuren in anderen Bereichen ausgeglichen. Selbst jemand, der 6 x 8 Punkte und zwei mal 4 schreibt, geht mit glatt 7 raus. Bei 6,5 und drunter waren auch einige der anderen Klausuren mäßig und es liegt nicht nur an vereinzelten „Ausreißern“.
13.07.2022, 17:17
(13.07.2022, 13:35)TEnochmal schrieb: Also wollte mich noch mal zu Wort melden, ich hab den Post verfasst.
Hab jetzt ne stelle mit 48.000 angeboten bekommen. Haltet ihr das für angemessen? Kann das gar nicht einschätzen iwie
Viel wichtiger als das Gehalt sind doch:
- Arbeitsinhalt
- Aufstiegschancen oder Möglichkeit der Spezialisierung
- Work-Life Balance
13.07.2022, 19:19
(13.07.2022, 13:18)Gast99 schrieb:(13.07.2022, 13:03)promoviertesDoppelA schrieb:(13.07.2022, 12:49)Gast99 schrieb:(13.07.2022, 12:18)Gast schrieb:(13.07.2022, 07:54)Gast schrieb: Stimme ich zu. Insbesondere in Bundesländern mit 40% Gewichtung kommen da teilweise völlig lächerliche Ergebnisse raus. Da wird aus dem 7 Punktler auf einmal jemand mit fast zweistellig.
soll ich dann meine 10,00 aus den Klausuren in Zukunft in den CV schreiben?
Konsequenterweise wäre das für GK durchaus sinnvoll. Wie oft habe ich schon von Leuten gehört, dass sie in der GK völlig untergegangen sind und nur runtergeputzt wurden für ihre "nicht den Anforderungen entsprechende" Leistung.
Die meisten GK verlangen 8 Punkte als Hürde im 2. Examen für den Abschluss des AV. Jetzt braucht in einem Bundesland wie Hessen oder Berlin jemand 6,5 Punkte und eine ordentliche mündliche Prüfung, schon hat er die 8. Aber bekommt die GK dann tatsächlich jemanden auf diesem Niveau oder vielleicht doch eher jemanden auf dem 6,5 Punkte-Niveau? Mit mündlicher Leistung wird man in der GK leider nichts reißen können, da nur die Arbeitsprodukte am Ende des Tages zählen.
Versteht mich hier nicht falsch: 6,5 ist eine ordentliche Leistung, keine Frage. Nur sollten sich einige GK mal hinterfragen, was sie eigentlich genau von ihren Bewerbern erwarten und nicht nur starre Notengrenzen vorgeben, ohne nachzuvollziehen, wie diese Note erreicht worden ist.
Selten so einen Quatsch gelesen.
Nur weil man im zweiten Examen in einer erbrechtlichen Kautelarklausur und einem Strafurteil keine vollbefriedigenden Leistungen erbracht hat (und deshalb schriftlich bei "nur" 6.5 gelandet ist), soll man kein guter M&A Anwalt in der GK sein?
Im Übrigen dürfte der durchschnittliche VBler schriftlich irgendwo 7.5-8.0 Punkte liegen. Ist der durchschnittliche Prädikatsjurist daher nur ein befriedigender Jurist, weil er schriftlich nicht im VB gelandet ist?
Das, was du unsachlicherweise als Quatsch abtust, spiegelt sich oftmals in der Praxis wider.
Und ja, es gibt einen essentiellen Unterschied zwischen einem 6,5p-Juristen und einem 10p-Juristen. Das wird vielleicht nicht in der stupiden DD erkennbar, da diese jeder einigermaßen hinbekommt. Wenn es dann ans Memo oder Gutachten geht, wird der Unterschied am verwendeten Gutachten-/Urteilsstil extrem erkennbar. Mehrfach schon erlebt und den Partnern auch extrem sauer aufgestoßen, wenn unsauberer Gutachtenstil verwendet wird.
Und zu deiner erbrechtlichen Kauterlarklausur oder deinem Strafurteil: Ja, natürlich darf man da schlechter sein, wenn es einem nicht liegt. Aber wenn man mit allen anderen Klausuren insgesamt bei nur 6,5 landet, was hat man denn dann da in den beiden Klausuren geschrieben? 2-3 Punkte oder auf was möchtest du hinaus? Das wäre ebenfalls schon bedenklich, da man mit sauberer juristischer Technik auch dort zumindest seine 4-5 Punkte reißen sollte.
Und wenn du den durchschnittlichen Prädikatsjuristen auf 7,5-8 einschätzt, dann liegt dieser Annahme definitiv ein Bundesland mit hohem mündlichen Anteil zugrunde. In anderen Bundesländern wie BaWü oder Bayern hat der durchschnittliche Prädikatsjurist wohl eher 8,5-9 und liegt damit schon 2-2,5 Punkte über dem 6,5p-Juristen.
Wer meint, dass sich da keine qualitativen Unterschiede bemerkbar machen, der soll bitte in dem Glauben bleiben.
Wir halten fest: der(!) essentielle(!!) Unterschied zwischen 6,5p-Jurist und 10p-Jurist ist der Gutachten-/Urteilsstil.
aha.
13.07.2022, 19:39
Ist eine öffentliche Stelle, aber kein Amt selbst. Ist eher im Norden von Deutschland, etwas größere Stadt
13.07.2022, 19:41
Immer das gleiche Gelaber hier. Jemand stellt ne Frage und es endet off topic in einer Notendiskussion.
13.07.2022, 20:17
(13.07.2022, 19:19)associate schrieb:(13.07.2022, 13:18)Gast99 schrieb:(13.07.2022, 13:03)promoviertesDoppelA schrieb:(13.07.2022, 12:49)Gast99 schrieb:(13.07.2022, 12:18)Gast schrieb: soll ich dann meine 10,00 aus den Klausuren in Zukunft in den CV schreiben?
Konsequenterweise wäre das für GK durchaus sinnvoll. Wie oft habe ich schon von Leuten gehört, dass sie in der GK völlig untergegangen sind und nur runtergeputzt wurden für ihre "nicht den Anforderungen entsprechende" Leistung.
Die meisten GK verlangen 8 Punkte als Hürde im 2. Examen für den Abschluss des AV. Jetzt braucht in einem Bundesland wie Hessen oder Berlin jemand 6,5 Punkte und eine ordentliche mündliche Prüfung, schon hat er die 8. Aber bekommt die GK dann tatsächlich jemanden auf diesem Niveau oder vielleicht doch eher jemanden auf dem 6,5 Punkte-Niveau? Mit mündlicher Leistung wird man in der GK leider nichts reißen können, da nur die Arbeitsprodukte am Ende des Tages zählen.
Versteht mich hier nicht falsch: 6,5 ist eine ordentliche Leistung, keine Frage. Nur sollten sich einige GK mal hinterfragen, was sie eigentlich genau von ihren Bewerbern erwarten und nicht nur starre Notengrenzen vorgeben, ohne nachzuvollziehen, wie diese Note erreicht worden ist.
Selten so einen Quatsch gelesen.
Nur weil man im zweiten Examen in einer erbrechtlichen Kautelarklausur und einem Strafurteil keine vollbefriedigenden Leistungen erbracht hat (und deshalb schriftlich bei "nur" 6.5 gelandet ist), soll man kein guter M&A Anwalt in der GK sein?
Im Übrigen dürfte der durchschnittliche VBler schriftlich irgendwo 7.5-8.0 Punkte liegen. Ist der durchschnittliche Prädikatsjurist daher nur ein befriedigender Jurist, weil er schriftlich nicht im VB gelandet ist?
Das, was du unsachlicherweise als Quatsch abtust, spiegelt sich oftmals in der Praxis wider.
Und ja, es gibt einen essentiellen Unterschied zwischen einem 6,5p-Juristen und einem 10p-Juristen. Das wird vielleicht nicht in der stupiden DD erkennbar, da diese jeder einigermaßen hinbekommt. Wenn es dann ans Memo oder Gutachten geht, wird der Unterschied am verwendeten Gutachten-/Urteilsstil extrem erkennbar. Mehrfach schon erlebt und den Partnern auch extrem sauer aufgestoßen, wenn unsauberer Gutachtenstil verwendet wird.
Und zu deiner erbrechtlichen Kauterlarklausur oder deinem Strafurteil: Ja, natürlich darf man da schlechter sein, wenn es einem nicht liegt. Aber wenn man mit allen anderen Klausuren insgesamt bei nur 6,5 landet, was hat man denn dann da in den beiden Klausuren geschrieben? 2-3 Punkte oder auf was möchtest du hinaus? Das wäre ebenfalls schon bedenklich, da man mit sauberer juristischer Technik auch dort zumindest seine 4-5 Punkte reißen sollte.
Und wenn du den durchschnittlichen Prädikatsjuristen auf 7,5-8 einschätzt, dann liegt dieser Annahme definitiv ein Bundesland mit hohem mündlichen Anteil zugrunde. In anderen Bundesländern wie BaWü oder Bayern hat der durchschnittliche Prädikatsjurist wohl eher 8,5-9 und liegt damit schon 2-2,5 Punkte über dem 6,5p-Juristen.
Wer meint, dass sich da keine qualitativen Unterschiede bemerkbar machen, der soll bitte in dem Glauben bleiben.
Wir halten fest: der(!) essentielle(!!) Unterschied zwischen 6,5p-Jurist und 10p-Jurist ist der Gutachten-/Urteilsstil.
aha.
Ich habe heute sehr viel gelernt:
1. Man ist nur dann richtiger Prädikatsjurist, wenn man bereits nach den Klausuren mindestens 8,5-9 Punkte hat;
2. In Bayern und BaWü haben die (echten) VBler alle bereits aus den Klausuren mindestens 9 Punkte;
3. In Hessen, NRW und Berlin gleicht das Zweite Staatsexamen aufgrund der hohen Gewichtung der mündlichen Prüfung eher einer Gesellenprüfung;
4. Wenn man mit spöttischen 6.5 Punkten im Zweiten Staatsexamen in die Mündliche geht und man es dann noch auf > 8 schafft, sollte man mangels fachlicher Eignung eigentlich nicht in die GK gehen oder - besser - die juristische Karriere am besten ganz sein lassen.
So. Ich bringe jetzt meine Examensurkunde aus NRW zur Rechtsanwaltskammer zurück und trete aus der Anwaltschaft aus. Den Gutachtenstil habe ich nie beherrscht.
Peace.
13.07.2022, 20:19
(13.07.2022, 13:18)Gast99 schrieb:(13.07.2022, 13:03)promoviertesDoppelA schrieb:(13.07.2022, 12:49)Gast99 schrieb:(13.07.2022, 12:18)Gast schrieb:(13.07.2022, 07:54)Gast schrieb: Stimme ich zu. Insbesondere in Bundesländern mit 40% Gewichtung kommen da teilweise völlig lächerliche Ergebnisse raus. Da wird aus dem 7 Punktler auf einmal jemand mit fast zweistellig.
soll ich dann meine 10,00 aus den Klausuren in Zukunft in den CV schreiben?
Konsequenterweise wäre das für GK durchaus sinnvoll. Wie oft habe ich schon von Leuten gehört, dass sie in der GK völlig untergegangen sind und nur runtergeputzt wurden für ihre "nicht den Anforderungen entsprechende" Leistung.
Die meisten GK verlangen 8 Punkte als Hürde im 2. Examen für den Abschluss des AV. Jetzt braucht in einem Bundesland wie Hessen oder Berlin jemand 6,5 Punkte und eine ordentliche mündliche Prüfung, schon hat er die 8. Aber bekommt die GK dann tatsächlich jemanden auf diesem Niveau oder vielleicht doch eher jemanden auf dem 6,5 Punkte-Niveau? Mit mündlicher Leistung wird man in der GK leider nichts reißen können, da nur die Arbeitsprodukte am Ende des Tages zählen.
Versteht mich hier nicht falsch: 6,5 ist eine ordentliche Leistung, keine Frage. Nur sollten sich einige GK mal hinterfragen, was sie eigentlich genau von ihren Bewerbern erwarten und nicht nur starre Notengrenzen vorgeben, ohne nachzuvollziehen, wie diese Note erreicht worden ist.
Selten so einen Quatsch gelesen.
Nur weil man im zweiten Examen in einer erbrechtlichen Kautelarklausur und einem Strafurteil keine vollbefriedigenden Leistungen erbracht hat (und deshalb schriftlich bei "nur" 6.5 gelandet ist), soll man kein guter M&A Anwalt in der GK sein?
Im Übrigen dürfte der durchschnittliche VBler schriftlich irgendwo 7.5-8.0 Punkte liegen. Ist der durchschnittliche Prädikatsjurist daher nur ein befriedigender Jurist, weil er schriftlich nicht im VB gelandet ist?
Das, was du unsachlicherweise als Quatsch abtust, spiegelt sich oftmals in der Praxis wider.
Und ja, es gibt einen essentiellen Unterschied zwischen einem 6,5p-Juristen und einem 10p-Juristen. Das wird vielleicht nicht in der stupiden DD erkennbar, da diese jeder einigermaßen hinbekommt. Wenn es dann ans Memo oder Gutachten geht, wird der Unterschied am verwendeten Gutachten-/Urteilsstil extrem erkennbar. Mehrfach schon erlebt und den Partnern auch extrem sauer aufgestoßen, wenn unsauberer Gutachtenstil verwendet wird.
Und zu deiner erbrechtlichen Kauterlarklausur oder deinem Strafurteil: Ja, natürlich darf man da schlechter sein, wenn es einem nicht liegt. Aber wenn man mit allen anderen Klausuren insgesamt bei nur 6,5 landet, was hat man denn dann da in den beiden Klausuren geschrieben? 2-3 Punkte oder auf was möchtest du hinaus? Das wäre ebenfalls schon bedenklich, da man mit sauberer juristischer Technik auch dort zumindest seine 4-5 Punkte reißen sollte.
Und wenn du den durchschnittlichen Prädikatsjuristen auf 7,5-8 einschätzt, dann liegt dieser Annahme definitiv ein Bundesland mit hohem mündlichen Anteil zugrunde. In anderen Bundesländern wie BaWü oder Bayern hat der durchschnittliche Prädikatsjurist wohl eher 8,5-9 und liegt damit schon 2-2,5 Punkte über dem 6,5p-Juristen.
Wer meint, dass sich da keine qualitativen Unterschiede bemerkbar machen, der soll bitte in dem Glauben bleiben.
Du unterliegst der Fehlannahme, dass die schriftliche Bewertung überall gleich ist. Wenn deine schriftliche Gewichtigung für Bayern und Bawü stimmt, müsste ja ca 15% der Schreiber 8,5 Punkte und mehr erreichen, was dann im Ergebnis zum Prädikat kommt.
Ich kann dir aber sagen, dass beim gjpa (Berlin und Brandenburg) mit bekannten extrem hohen Anteil an promovierten etc aus allen Bundesländern man mit 9 Punkten schriftlich schon zu den top 5% gehört und mit 7 Punkten noch immer zu den top 25%.
Ergo wird in Bayern in den Klausuren einfach wohl nicht so streng benotet, dafür wenig Ausgleich in der mündlichen.
13.07.2022, 21:39
(13.07.2022, 20:17)NRWbleibtstabil schrieb:(13.07.2022, 19:19)associate schrieb:(13.07.2022, 13:18)Gast99 schrieb:(13.07.2022, 13:03)promoviertesDoppelA schrieb:(13.07.2022, 12:49)Gast99 schrieb: Konsequenterweise wäre das für GK durchaus sinnvoll. Wie oft habe ich schon von Leuten gehört, dass sie in der GK völlig untergegangen sind und nur runtergeputzt wurden für ihre "nicht den Anforderungen entsprechende" Leistung.
Die meisten GK verlangen 8 Punkte als Hürde im 2. Examen für den Abschluss des AV. Jetzt braucht in einem Bundesland wie Hessen oder Berlin jemand 6,5 Punkte und eine ordentliche mündliche Prüfung, schon hat er die 8. Aber bekommt die GK dann tatsächlich jemanden auf diesem Niveau oder vielleicht doch eher jemanden auf dem 6,5 Punkte-Niveau? Mit mündlicher Leistung wird man in der GK leider nichts reißen können, da nur die Arbeitsprodukte am Ende des Tages zählen.
Versteht mich hier nicht falsch: 6,5 ist eine ordentliche Leistung, keine Frage. Nur sollten sich einige GK mal hinterfragen, was sie eigentlich genau von ihren Bewerbern erwarten und nicht nur starre Notengrenzen vorgeben, ohne nachzuvollziehen, wie diese Note erreicht worden ist.
Selten so einen Quatsch gelesen.
Nur weil man im zweiten Examen in einer erbrechtlichen Kautelarklausur und einem Strafurteil keine vollbefriedigenden Leistungen erbracht hat (und deshalb schriftlich bei "nur" 6.5 gelandet ist), soll man kein guter M&A Anwalt in der GK sein?
Im Übrigen dürfte der durchschnittliche VBler schriftlich irgendwo 7.5-8.0 Punkte liegen. Ist der durchschnittliche Prädikatsjurist daher nur ein befriedigender Jurist, weil er schriftlich nicht im VB gelandet ist?
Das, was du unsachlicherweise als Quatsch abtust, spiegelt sich oftmals in der Praxis wider.
Und ja, es gibt einen essentiellen Unterschied zwischen einem 6,5p-Juristen und einem 10p-Juristen. Das wird vielleicht nicht in der stupiden DD erkennbar, da diese jeder einigermaßen hinbekommt. Wenn es dann ans Memo oder Gutachten geht, wird der Unterschied am verwendeten Gutachten-/Urteilsstil extrem erkennbar. Mehrfach schon erlebt und den Partnern auch extrem sauer aufgestoßen, wenn unsauberer Gutachtenstil verwendet wird.
Und zu deiner erbrechtlichen Kauterlarklausur oder deinem Strafurteil: Ja, natürlich darf man da schlechter sein, wenn es einem nicht liegt. Aber wenn man mit allen anderen Klausuren insgesamt bei nur 6,5 landet, was hat man denn dann da in den beiden Klausuren geschrieben? 2-3 Punkte oder auf was möchtest du hinaus? Das wäre ebenfalls schon bedenklich, da man mit sauberer juristischer Technik auch dort zumindest seine 4-5 Punkte reißen sollte.
Und wenn du den durchschnittlichen Prädikatsjuristen auf 7,5-8 einschätzt, dann liegt dieser Annahme definitiv ein Bundesland mit hohem mündlichen Anteil zugrunde. In anderen Bundesländern wie BaWü oder Bayern hat der durchschnittliche Prädikatsjurist wohl eher 8,5-9 und liegt damit schon 2-2,5 Punkte über dem 6,5p-Juristen.
Wer meint, dass sich da keine qualitativen Unterschiede bemerkbar machen, der soll bitte in dem Glauben bleiben.
Wir halten fest: der(!) essentielle(!!) Unterschied zwischen 6,5p-Jurist und 10p-Jurist ist der Gutachten-/Urteilsstil.
aha.
Ich habe heute sehr viel gelernt:
1. Man ist nur dann richtiger Prädikatsjurist, wenn man bereits nach den Klausuren mindestens 8,5-9 Punkte hat;
2. In Bayern und BaWü haben die (echten) VBler alle bereits aus den Klausuren mindestens 9 Punkte;
3. In Hessen, NRW und Berlin gleicht das Zweite Staatsexamen aufgrund der hohen Gewichtung der mündlichen Prüfung eher einer Gesellenprüfung;
4. Wenn man mit spöttischen 6.5 Punkten im Zweiten Staatsexamen in die Mündliche geht und man es dann noch auf > 8 schafft, sollte man mangels fachlicher Eignung eigentlich nicht in die GK gehen oder - besser - die juristische Karriere am besten ganz sein lassen.
So. Ich bringe jetzt meine Examensurkunde aus NRW zur Rechtsanwaltskammer zurück und trete aus der Anwaltschaft aus. Den Gutachtenstil habe ich nie beherrscht.
Peace.
Habe krasses Imposter-Syndrom nach diesem Thread hier :D
13.07.2022, 21:39
(13.07.2022, 20:17)NRWbleibtstabil schrieb:(13.07.2022, 19:19)associate schrieb:(13.07.2022, 13:18)Gast99 schrieb:(13.07.2022, 13:03)promoviertesDoppelA schrieb:(13.07.2022, 12:49)Gast99 schrieb: Konsequenterweise wäre das für GK durchaus sinnvoll. Wie oft habe ich schon von Leuten gehört, dass sie in der GK völlig untergegangen sind und nur runtergeputzt wurden für ihre "nicht den Anforderungen entsprechende" Leistung.
Die meisten GK verlangen 8 Punkte als Hürde im 2. Examen für den Abschluss des AV. Jetzt braucht in einem Bundesland wie Hessen oder Berlin jemand 6,5 Punkte und eine ordentliche mündliche Prüfung, schon hat er die 8. Aber bekommt die GK dann tatsächlich jemanden auf diesem Niveau oder vielleicht doch eher jemanden auf dem 6,5 Punkte-Niveau? Mit mündlicher Leistung wird man in der GK leider nichts reißen können, da nur die Arbeitsprodukte am Ende des Tages zählen.
Versteht mich hier nicht falsch: 6,5 ist eine ordentliche Leistung, keine Frage. Nur sollten sich einige GK mal hinterfragen, was sie eigentlich genau von ihren Bewerbern erwarten und nicht nur starre Notengrenzen vorgeben, ohne nachzuvollziehen, wie diese Note erreicht worden ist.
Selten so einen Quatsch gelesen.
Nur weil man im zweiten Examen in einer erbrechtlichen Kautelarklausur und einem Strafurteil keine vollbefriedigenden Leistungen erbracht hat (und deshalb schriftlich bei "nur" 6.5 gelandet ist), soll man kein guter M&A Anwalt in der GK sein?
Im Übrigen dürfte der durchschnittliche VBler schriftlich irgendwo 7.5-8.0 Punkte liegen. Ist der durchschnittliche Prädikatsjurist daher nur ein befriedigender Jurist, weil er schriftlich nicht im VB gelandet ist?
Das, was du unsachlicherweise als Quatsch abtust, spiegelt sich oftmals in der Praxis wider.
Und ja, es gibt einen essentiellen Unterschied zwischen einem 6,5p-Juristen und einem 10p-Juristen. Das wird vielleicht nicht in der stupiden DD erkennbar, da diese jeder einigermaßen hinbekommt. Wenn es dann ans Memo oder Gutachten geht, wird der Unterschied am verwendeten Gutachten-/Urteilsstil extrem erkennbar. Mehrfach schon erlebt und den Partnern auch extrem sauer aufgestoßen, wenn unsauberer Gutachtenstil verwendet wird.
Und zu deiner erbrechtlichen Kauterlarklausur oder deinem Strafurteil: Ja, natürlich darf man da schlechter sein, wenn es einem nicht liegt. Aber wenn man mit allen anderen Klausuren insgesamt bei nur 6,5 landet, was hat man denn dann da in den beiden Klausuren geschrieben? 2-3 Punkte oder auf was möchtest du hinaus? Das wäre ebenfalls schon bedenklich, da man mit sauberer juristischer Technik auch dort zumindest seine 4-5 Punkte reißen sollte.
Und wenn du den durchschnittlichen Prädikatsjuristen auf 7,5-8 einschätzt, dann liegt dieser Annahme definitiv ein Bundesland mit hohem mündlichen Anteil zugrunde. In anderen Bundesländern wie BaWü oder Bayern hat der durchschnittliche Prädikatsjurist wohl eher 8,5-9 und liegt damit schon 2-2,5 Punkte über dem 6,5p-Juristen.
Wer meint, dass sich da keine qualitativen Unterschiede bemerkbar machen, der soll bitte in dem Glauben bleiben.
Wir halten fest: der(!) essentielle(!!) Unterschied zwischen 6,5p-Jurist und 10p-Jurist ist der Gutachten-/Urteilsstil.
aha.
Ich habe heute sehr viel gelernt:
1. Man ist nur dann richtiger Prädikatsjurist, wenn man bereits nach den Klausuren mindestens 8,5-9 Punkte hat;
2. In Bayern und BaWü haben die (echten) VBler alle bereits aus den Klausuren mindestens 9 Punkte;
3. In Hessen, NRW und Berlin gleicht das Zweite Staatsexamen aufgrund der hohen Gewichtung der mündlichen Prüfung eher einer Gesellenprüfung;
4. Wenn man mit spöttischen 6.5 Punkten im Zweiten Staatsexamen in die Mündliche geht und man es dann noch auf > 8 schafft, sollte man mangels fachlicher Eignung eigentlich nicht in die GK gehen oder - besser - die juristische Karriere am besten ganz sein lassen.
So. Ich bringe jetzt meine Examensurkunde aus NRW zur Rechtsanwaltskammer zurück und trete aus der Anwaltschaft aus. Den Gutachtenstil habe ich nie beherrscht.
Peace.
Bin da völlig bei dir. Habe mein ersten Examen in BaWü gemacht (12,xx). Mein zweites in NRW (9,xx). Auf Verbesserung hatte ich dann keinen Bock mehr.
Insgesamt fand ich das NRW-Examen mindestens so anspruchsvoll wie das BaWü-Examen, wenn nicht sogar anspruchsvoller. Schließlich muss man in BaWü häufig nicht mal Rubrum oder Tatbestand schreiben. Man "verliert" also keine Zeit und Kraft in der Hand beim Schreiben von Textbausteinen für die man am Ende eigentlich keine Punkte bekommt, sondern "darf" direkt in die Lösung einsteigen. Die BaWüler behaupten dann natürlich, dass ihre Klausuren auch rechtlich so viel schwerer wären... Als ob die NRW-Klausuren mit Baby-Jura inhaltlich angereichert wären.
In meiner mündlichen Prüfung im zweiten Examen wurden auch keine Punkte verschenkt. Ich musste da richtig reinhauen, was ich aber auch gemacht habe. Aus den Protokollen war auch ersichtlich, dass viele beim AV (10 % der Gesamtnote) mit 4-6 Punkten rausgehen. Dankbar fand ich den Aktenvortrag deshalb nie.
Lächerlich finde ich hingegen Fälle, wo sich Leute von 4,xx auf 7,xx in der Mündlichen verbessern. Das sind die Klausuren doch aussagekräftiger. Das passiert aber ziemlich selten.
13.07.2022, 22:07
Und dass die gleichen Klausuren in BW dafür gern mal 2-3 Fragen/Aufgaben mehr haben, ignorieren wir einfach? ;)