• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. 1. VB, 2. A - Aussichten?
« 1 2 3 4 5 ... 8 »
 
Antworten

 
1. VB, 2. A - Aussichten?
TEnochmal
Unregistered
 
#21
13.07.2022, 13:35
Also wollte mich noch mal zu Wort melden, ich hab den Post verfasst. 
Hab jetzt ne stelle mit 48.000 angeboten bekommen. Haltet ihr das für angemessen? Kann das gar nicht einschätzen iwie
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#22
13.07.2022, 13:35
"Well, that escalated quickly!"
Zitieren
TEnochmal
Unregistered
 
#23
13.07.2022, 13:38
Inwiefern ist das „escalated“ ?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#24
13.07.2022, 13:48
(13.07.2022, 13:35)TEnochmal schrieb:  Also wollte mich noch mal zu Wort melden, ich hab den Post verfasst. 
Hab jetzt ne stelle mit 48.000 angeboten bekommen. Haltet ihr das für angemessen? Kann das gar nicht einschätzen iwie

Viel zu wenig mE. 60k sollten bei deinen Noten drin sein.
Zitieren
Gast99
Unregistered
 
#25
13.07.2022, 13:49
(13.07.2022, 13:35)TEnochmal schrieb:  Also wollte mich noch mal zu Wort melden, ich hab den Post verfasst. 
Hab jetzt ne stelle mit 48.000 angeboten bekommen. Haltet ihr das für angemessen? Kann das gar nicht einschätzen iwie

Viel zu wenig mE. 60k sollten bei deinen Noten drin sein.
Zitieren
Gast 008
Unregistered
 
#26
13.07.2022, 13:50
Wie sieht denn der Rest des Angebotes aus? Sprich was für Benefits werden geboten (FA-Beteiligung oder Übernahme, Job-Ticket etc.) sind Gehaltserhöhungen oder Umsatzbeteiligungen in Aussicht gestellt worden? Von welcher Gegend in DE sprechen wir? 

Nennt mich ruhig naiv, aber ich wäre schon von zumindest über 50T als Einstiegsgehalt ausgegangen.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#27
13.07.2022, 13:57
(13.07.2022, 13:03)promoviertesDoppelA schrieb:  
(13.07.2022, 12:49)Gast99 schrieb:  
(13.07.2022, 12:18)Gast schrieb:  
(13.07.2022, 07:54)Gast schrieb:  
(13.07.2022, 07:51)Referendar123 schrieb:  Wenn man es mit seiner selektiven Wahrnehmung wirklich erst meint, sollte man nur auf die Klausuren gucken und die willkürliche mündliche ebenfalls völlig ignorieren.

Stimme ich zu. Insbesondere in Bundesländern mit 40% Gewichtung kommen da teilweise völlig lächerliche Ergebnisse raus. Da wird aus dem 7 Punktler auf einmal jemand mit fast zweistellig.

soll ich dann meine 10,00 aus den Klausuren in Zukunft in den CV schreiben?

Konsequenterweise wäre das für GK durchaus sinnvoll. Wie oft habe ich schon von Leuten gehört, dass sie in der GK völlig untergegangen sind und nur runtergeputzt wurden für ihre "nicht den Anforderungen entsprechende" Leistung. 
Die meisten GK verlangen 8 Punkte als Hürde im 2. Examen für den Abschluss des AV. Jetzt braucht in einem Bundesland wie Hessen oder Berlin jemand 6,5 Punkte und eine ordentliche mündliche Prüfung, schon hat er die 8. Aber bekommt die GK dann tatsächlich jemanden auf diesem Niveau oder vielleicht doch eher jemanden auf dem 6,5 Punkte-Niveau? Mit mündlicher Leistung wird man in der GK leider nichts reißen können, da nur die Arbeitsprodukte am Ende des Tages zählen.

Versteht mich hier nicht falsch: 6,5 ist eine ordentliche Leistung, keine Frage. Nur sollten sich einige GK mal hinterfragen, was sie eigentlich genau von ihren Bewerbern erwarten und nicht nur starre Notengrenzen vorgeben, ohne nachzuvollziehen, wie diese Note erreicht worden ist.


Selten so einen Quatsch gelesen. 

Nur weil man im zweiten Examen in einer erbrechtlichen Kautelarklausur und einem Strafurteil keine vollbefriedigenden Leistungen erbracht hat (und deshalb schriftlich bei "nur" 6.5 gelandet ist), soll man kein guter M&A Anwalt in der GK sein? 
Im Übrigen dürfte der durchschnittliche VBler schriftlich irgendwo 7.5-8.0 Punkte liegen. Ist der durchschnittliche Prädikatsjurist daher nur ein befriedigender Jurist, weil er schriftlich nicht im VB gelandet ist?

Also sorry, wenn Leute mit 6 Punkten einreichen und in der mündlichen dann auf einmal keine Note unter 12 Punkten ist, wirft das schon Fragen auf. Und das sind wirklich keine Einzelfälle.
Zitieren
promoviertesDoppelA
Unregistered
 
#28
13.07.2022, 13:58
(13.07.2022, 13:18)Gast99 schrieb:  
(13.07.2022, 13:03)promoviertesDoppelA schrieb:  
(13.07.2022, 12:49)Gast99 schrieb:  
(13.07.2022, 12:18)Gast schrieb:  
(13.07.2022, 07:54)Gast schrieb:  Stimme ich zu. Insbesondere in Bundesländern mit 40% Gewichtung kommen da teilweise völlig lächerliche Ergebnisse raus. Da wird aus dem 7 Punktler auf einmal jemand mit fast zweistellig.

soll ich dann meine 10,00 aus den Klausuren in Zukunft in den CV schreiben?

Konsequenterweise wäre das für GK durchaus sinnvoll. Wie oft habe ich schon von Leuten gehört, dass sie in der GK völlig untergegangen sind und nur runtergeputzt wurden für ihre "nicht den Anforderungen entsprechende" Leistung. 
Die meisten GK verlangen 8 Punkte als Hürde im 2. Examen für den Abschluss des AV. Jetzt braucht in einem Bundesland wie Hessen oder Berlin jemand 6,5 Punkte und eine ordentliche mündliche Prüfung, schon hat er die 8. Aber bekommt die GK dann tatsächlich jemanden auf diesem Niveau oder vielleicht doch eher jemanden auf dem 6,5 Punkte-Niveau? Mit mündlicher Leistung wird man in der GK leider nichts reißen können, da nur die Arbeitsprodukte am Ende des Tages zählen.

Versteht mich hier nicht falsch: 6,5 ist eine ordentliche Leistung, keine Frage. Nur sollten sich einige GK mal hinterfragen, was sie eigentlich genau von ihren Bewerbern erwarten und nicht nur starre Notengrenzen vorgeben, ohne nachzuvollziehen, wie diese Note erreicht worden ist.


Selten so einen Quatsch gelesen. 

Nur weil man im zweiten Examen in einer erbrechtlichen Kautelarklausur und einem Strafurteil keine vollbefriedigenden Leistungen erbracht hat (und deshalb schriftlich bei "nur" 6.5 gelandet ist), soll man kein guter M&A Anwalt in der GK sein? 
Im Übrigen dürfte der durchschnittliche VBler schriftlich irgendwo 7.5-8.0 Punkte liegen. Ist der durchschnittliche Prädikatsjurist daher nur ein befriedigender Jurist, weil er schriftlich nicht im VB gelandet ist?

Das, was du unsachlicherweise als Quatsch abtust, spiegelt sich oftmals in der Praxis wider.

Und ja, es gibt einen essentiellen Unterschied zwischen einem 6,5p-Juristen und einem 10p-Juristen. Das wird vielleicht nicht in der stupiden DD erkennbar, da diese jeder einigermaßen hinbekommt. Wenn es dann ans Memo oder Gutachten geht, wird der Unterschied am verwendeten Gutachten-/Urteilsstil extrem erkennbar. Mehrfach schon erlebt und den Partnern auch extrem sauer aufgestoßen, wenn unsauberer Gutachtenstil verwendet wird. 

Und zu deiner erbrechtlichen Kauterlarklausur oder deinem Strafurteil: Ja, natürlich darf man da schlechter sein, wenn es einem nicht liegt. Aber wenn man mit allen anderen Klausuren insgesamt bei nur 6,5 landet, was hat man denn dann da in den beiden Klausuren geschrieben? 2-3 Punkte oder auf was möchtest du hinaus? Das wäre ebenfalls schon bedenklich, da man mit sauberer juristischer Technik auch dort zumindest seine 4-5 Punkte reißen sollte. 

Und wenn du den durchschnittlichen Prädikatsjuristen auf 7,5-8 einschätzt, dann liegt dieser Annahme definitiv ein Bundesland mit hohem mündlichen Anteil zugrunde. In anderen Bundesländern wie BaWü oder Bayern hat der durchschnittliche Prädikatsjurist wohl eher 8,5-9 und liegt damit schon 2-2,5 Punkte über dem 6,5p-Juristen. 

Wer meint, dass sich da keine qualitativen Unterschiede bemerkbar machen, der soll bitte in dem Glauben bleiben.

Ich will damit sagen, dass es bei 8 Klausuren auch bei sehr ordentlichen Juristen immer mal 1-2 Ausreißer (4-5 Punkte) geben kann, die den Klausurschnitt bei sonst guten Klausuren auf 6.5 Punkte runterziehen. Da ist es nur fair, wenn diese Ausreißer durch eine mündliche Prüfung ausgeglichen werden können.

Ansonsten ist es auch mit Nichten so, dass 8 Punkte im Zweiten bei den meisten GK die Untergrenze sind. Das mag für den Magic Circle, HL und LW gelten, nicht jedoch für die 80% der Großkanzleien auf der Stufe darunter. Selbst bei den genannten Kanzleien gibt es mir bekannte Ausnahmen.
Zitieren
Pathfinder97
Junior Member
**
Beiträge: 20
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2022
#29
13.07.2022, 14:44
(13.07.2022, 13:35)TEnochmal schrieb:  Also wollte mich noch mal zu Wort melden, ich hab den Post verfasst. 
Hab jetzt ne stelle mit 48.000 angeboten bekommen. Haltet ihr das für angemessen? Kann das gar nicht einschätzen iwie

Auf gar keinen Fall annehmen. 60K wären auch nach meiner Auffassung das absolute Minimum mit den Noten. 48k ist eher der Bereich für zwei Mal ausreichend Kandidaten.  Was ist das für eine Stelle? RA oder Legal Counsel?
Suchen
Zitieren
Egal
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.236
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#30
13.07.2022, 14:47
(13.07.2022, 13:35)Gast schrieb:  "Well, that escalated quickly!"

Grins.

@TE: Wie ich oben schrieb, suche dir noch andere Informationsquellen. Ein reines Praktikerforum scheint es nicht zu geben, aber im Juraforum sind auch Berufseinsteiger anzutreffen. Dort herrscht ein anderer Tenor als hier.
Kununu und Glasdoor sind auch sehr hilfreich, wenn du deinen potentiellen Arbeitgeber dort findest.
48k allein ist eine nichtssagende Zahl. Handelt es sich dabei um eine Kanzlei? Welche Größe? FWW? Welche Mandanten hat sie (Privatleute oder Firmen?), Stadt/Dorf oder tiefste Provinz? Oder ist es ein Unternehmen, ein Verband oder anderes?
48k sind in kleineren Kanzleien, nicht mal nur FWW, kein übliches Einstiegsgehalt.

PS: Der Satz des Kollegen war nicht auf dich bezogen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.07.2022, 14:49 von Egal.)
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 2 3 4 5 ... 8 »
 
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus