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  5. 1. VB, 2. A - Aussichten?
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1. VB, 2. A - Aussichten?
Egal
Posting Freak
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Beiträge: 1.236
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#11
13.07.2022, 10:22
(13.07.2022, 09:11)Pathfinder97 schrieb:  Zeugt echt von großer Hilfsbereitschaft einiger Forumsmitglieder auf den Ausgangspost nur mit dem Hinweis zu antworten, der Threadersteller habe eigentlich gar kein echtes VB. Wow, sehr konstruktiv. Reibt Ihr das Euren Kolleginnen und Bekannten eigentlich auch immer unter die Nase. Momentmal Denkfehler meinerseits: So großartige Topjuristen und begnadete Klausurenschreiber wir ihr arbeiten wahrscheinlich auch nur mit Doppel VBler zusammen.

Das ist hier im Forum leider normal. Wer realistische Einblicke in die Arbeitswelt samt Gehältern jenseits der Großkanzleien haben will, sollte besser woanders nachlesen. Hier sind viele GKler anzutreffen, einige davon leider triefend vor Arroganz.

@TE: Mit den Noten kommst du nicht in die GK, aber ansonsten hast du fast überall Chancen. Probiere es aus und bewerbe dich auf die Stellen, die dich interessieren. Mehr als das kann dir im Forum sowieso keiner raten.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.07.2022, 10:23 von Egal.)
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Gast
Unregistered
 
#12
13.07.2022, 11:33
Versuch mal A13 in einer kleinen bis mittelgroßen Stadt.
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Gast008
Unregistered
 
#13
13.07.2022, 11:51
Verstehe diese absolute Schwarzmalerei des juristischen Arbeitsmarktes und die fortlaufende Herabsetzung von Kolleg:innen in diesem Forum nicht. Die Noten des TE sind sicherlich nicht absolute Spitze, aber durchaus solide, wobei das A im zweiten Examen natürlich ein Makel ist. Würde mich einfach mal überall bewerben, wo zumindest auf zwei befriedigende Examina abgestellt wird. Evtl. in einem Rechtsbereich in dem Du bereits Spezialisierungen oder Erfahrung vorweisen kannst. Solide mittelständische Kanzleien, oder auch die Rechtsberatungsarme der WP-Gesellschaften sollten nicht unrealistisch sein.

Ansonsten müssen viele Kolleg:innen in diesem Forum glaube ich Ihre Einstellung zum Leben mal dringend hinterfragen. Komplett unverständlich für mich ist, dass sich manche hier in den Thread einschalten, nur um den TE auf sein fehlendes staatliches VB hinzuweisen und Ihn auf die "niederen" juristischen Ränge zu verweisen. Entgegen der Erfahrungen vieler Kolleg:innen wird in manchen (nicht T1) Einheiten bei entsprechendem Profil durchaus auch mal die Gesamtnote bei der Erreichung der Notengrenze "VB" herangezogen. 

Viel Erfolg bei der Bewerbung!
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Gast
Unregistered
 
#14
13.07.2022, 12:18
(13.07.2022, 07:54)Gast schrieb:  
(13.07.2022, 07:51)Referendar123 schrieb:  
(13.07.2022, 02:10)Gast schrieb:  
(13.07.2022, 00:05)Die Spitze der Sozialkompetenz schrieb:  
(12.07.2022, 23:59)Semcool92 schrieb:  Es zählt in der Regel (richtigerweise) nur der Staatsteil im Ersten Examen. Das ist bei dir mit 7,8 ein etwas überdurchschnittliches Befriedigend. Dein zweites Examen ist durchschnittlich. Insgesamt sind die Noten nicht beeindruckend. 

Wie sieht es mit dem Lebenslauf aus? Hast du dort was Interessantes vorzuweisen (z.B. ehrenamtliches Engagement, Weltreise, Auslandserfahrungen)?

Wenn du kannst, dann würde ich nochmal schreiben. Falls nicht, so wirst du schon irgendwo unterkommen. Eine mittelständische Kanzlei ist durchaus möglich. Das wird aber kein Selbstläufer.


Ich kann aus der T1-GK berichten, es kommt dann nicht ausschließlich auf den Staatsteil an, wenn der Schwerpunkt offensichtlich nicht irgendein Quatsch-Schwerpunkt ist und der Staatsteil ansonsten in die Nähe des VB kommt.
Abseits dessen hat der Staatsteil natürlich mehr Gewicht.


Ich kann aus T1-US Kanzleien berichten: Es kommt glücklicherweise auf den Staatsteil an.



Wenn man es mit seiner selektiven Wahrnehmung wirklich erst meint, sollte man nur auf die Klausuren gucken und die willkürliche mündliche ebenfalls völlig ignorieren.

Stimme ich zu. Insbesondere in Bundesländern mit 40% Gewichtung kommen da teilweise völlig lächerliche Ergebnisse raus. Da wird aus dem 7 Punktler auf einmal jemand mit fast zweistellig.

soll ich dann meine 10,00 aus den Klausuren in Zukunft in den CV schreiben?
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Gast99
Unregistered
 
#15
13.07.2022, 12:49
(13.07.2022, 12:18)Gast schrieb:  
(13.07.2022, 07:54)Gast schrieb:  
(13.07.2022, 07:51)Referendar123 schrieb:  
(13.07.2022, 02:10)Gast schrieb:  
(13.07.2022, 00:05)Die Spitze der Sozialkompetenz schrieb:  Ich kann aus der T1-GK berichten, es kommt dann nicht ausschließlich auf den Staatsteil an, wenn der Schwerpunkt offensichtlich nicht irgendein Quatsch-Schwerpunkt ist und der Staatsteil ansonsten in die Nähe des VB kommt.
Abseits dessen hat der Staatsteil natürlich mehr Gewicht.


Ich kann aus T1-US Kanzleien berichten: Es kommt glücklicherweise auf den Staatsteil an.



Wenn man es mit seiner selektiven Wahrnehmung wirklich erst meint, sollte man nur auf die Klausuren gucken und die willkürliche mündliche ebenfalls völlig ignorieren.

Stimme ich zu. Insbesondere in Bundesländern mit 40% Gewichtung kommen da teilweise völlig lächerliche Ergebnisse raus. Da wird aus dem 7 Punktler auf einmal jemand mit fast zweistellig.

soll ich dann meine 10,00 aus den Klausuren in Zukunft in den CV schreiben?

Konsequenterweise wäre das für GK durchaus sinnvoll. Wie oft habe ich schon von Leuten gehört, dass sie in der GK völlig untergegangen sind und nur runtergeputzt wurden für ihre "nicht den Anforderungen entsprechende" Leistung. 
Die meisten GK verlangen 8 Punkte als Hürde im 2. Examen für den Abschluss des AV. Jetzt braucht in einem Bundesland wie Hessen oder Berlin jemand 6,5 Punkte und eine ordentliche mündliche Prüfung, schon hat er die 8. Aber bekommt die GK dann tatsächlich jemanden auf diesem Niveau oder vielleicht doch eher jemanden auf dem 6,5 Punkte-Niveau? Mit mündlicher Leistung wird man in der GK leider nichts reißen können, da nur die Arbeitsprodukte am Ende des Tages zählen.

Versteht mich hier nicht falsch: 6,5 ist eine ordentliche Leistung, keine Frage. Nur sollten sich einige GK mal hinterfragen, was sie eigentlich genau von ihren Bewerbern erwarten und nicht nur starre Notengrenzen vorgeben, ohne nachzuvollziehen, wie diese Note erreicht worden ist.
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promoviertesDoppelA
Unregistered
 
#16
13.07.2022, 13:03
(13.07.2022, 12:49)Gast99 schrieb:  
(13.07.2022, 12:18)Gast schrieb:  
(13.07.2022, 07:54)Gast schrieb:  
(13.07.2022, 07:51)Referendar123 schrieb:  
(13.07.2022, 02:10)Gast schrieb:  Ich kann aus T1-US Kanzleien berichten: Es kommt glücklicherweise auf den Staatsteil an.



Wenn man es mit seiner selektiven Wahrnehmung wirklich erst meint, sollte man nur auf die Klausuren gucken und die willkürliche mündliche ebenfalls völlig ignorieren.

Stimme ich zu. Insbesondere in Bundesländern mit 40% Gewichtung kommen da teilweise völlig lächerliche Ergebnisse raus. Da wird aus dem 7 Punktler auf einmal jemand mit fast zweistellig.

soll ich dann meine 10,00 aus den Klausuren in Zukunft in den CV schreiben?

Konsequenterweise wäre das für GK durchaus sinnvoll. Wie oft habe ich schon von Leuten gehört, dass sie in der GK völlig untergegangen sind und nur runtergeputzt wurden für ihre "nicht den Anforderungen entsprechende" Leistung. 
Die meisten GK verlangen 8 Punkte als Hürde im 2. Examen für den Abschluss des AV. Jetzt braucht in einem Bundesland wie Hessen oder Berlin jemand 6,5 Punkte und eine ordentliche mündliche Prüfung, schon hat er die 8. Aber bekommt die GK dann tatsächlich jemanden auf diesem Niveau oder vielleicht doch eher jemanden auf dem 6,5 Punkte-Niveau? Mit mündlicher Leistung wird man in der GK leider nichts reißen können, da nur die Arbeitsprodukte am Ende des Tages zählen.

Versteht mich hier nicht falsch: 6,5 ist eine ordentliche Leistung, keine Frage. Nur sollten sich einige GK mal hinterfragen, was sie eigentlich genau von ihren Bewerbern erwarten und nicht nur starre Notengrenzen vorgeben, ohne nachzuvollziehen, wie diese Note erreicht worden ist.


Selten so einen Quatsch gelesen. 

Nur weil man im zweiten Examen in einer erbrechtlichen Kautelarklausur und einem Strafurteil keine vollbefriedigenden Leistungen erbracht hat (und deshalb schriftlich bei "nur" 6.5 gelandet ist), soll man kein guter M&A Anwalt in der GK sein? 
Im Übrigen dürfte der durchschnittliche VBler schriftlich irgendwo 7.5-8.0 Punkte liegen. Ist der durchschnittliche Prädikatsjurist daher nur ein befriedigender Jurist, weil er schriftlich nicht im VB gelandet ist?
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Gast
Unregistered
 
#17
13.07.2022, 13:16
(13.07.2022, 13:03)promoviertesDoppelA schrieb:  
(13.07.2022, 12:49)Gast99 schrieb:  
(13.07.2022, 12:18)Gast schrieb:  
(13.07.2022, 07:54)Gast schrieb:  
(13.07.2022, 07:51)Referendar123 schrieb:  Wenn man es mit seiner selektiven Wahrnehmung wirklich erst meint, sollte man nur auf die Klausuren gucken und die willkürliche mündliche ebenfalls völlig ignorieren.

Stimme ich zu. Insbesondere in Bundesländern mit 40% Gewichtung kommen da teilweise völlig lächerliche Ergebnisse raus. Da wird aus dem 7 Punktler auf einmal jemand mit fast zweistellig.

soll ich dann meine 10,00 aus den Klausuren in Zukunft in den CV schreiben?

Konsequenterweise wäre das für GK durchaus sinnvoll. Wie oft habe ich schon von Leuten gehört, dass sie in der GK völlig untergegangen sind und nur runtergeputzt wurden für ihre "nicht den Anforderungen entsprechende" Leistung. 
Die meisten GK verlangen 8 Punkte als Hürde im 2. Examen für den Abschluss des AV. Jetzt braucht in einem Bundesland wie Hessen oder Berlin jemand 6,5 Punkte und eine ordentliche mündliche Prüfung, schon hat er die 8. Aber bekommt die GK dann tatsächlich jemanden auf diesem Niveau oder vielleicht doch eher jemanden auf dem 6,5 Punkte-Niveau? Mit mündlicher Leistung wird man in der GK leider nichts reißen können, da nur die Arbeitsprodukte am Ende des Tages zählen.

Versteht mich hier nicht falsch: 6,5 ist eine ordentliche Leistung, keine Frage. Nur sollten sich einige GK mal hinterfragen, was sie eigentlich genau von ihren Bewerbern erwarten und nicht nur starre Notengrenzen vorgeben, ohne nachzuvollziehen, wie diese Note erreicht worden ist.


Selten so einen Quatsch gelesen. 

Nur weil man im zweiten Examen in einer erbrechtlichen Kautelarklausur und einem Strafurteil keine vollbefriedigenden Leistungen erbracht hat (und deshalb schriftlich bei "nur" 6.5 gelandet ist), soll man kein guter M&A Anwalt in der GK sein? 
Im Übrigen dürfte der durchschnittliche VBler schriftlich irgendwo 7.5-8.0 Punkte liegen. Ist der durchschnittliche Prädikatsjurist daher nur ein befriedigender Jurist, weil er schriftlich nicht im VB gelandet ist?



Dem schließe ich mich an. Das zweite Examen ist eine reine Staatsprüfung. Wer sagt denn, dass die mündlichen Noten ausschließlich Willkür und "Geschenke" sind und nicht die tatsächliche (gute) Leistung widerspiegeln? Außerdem kann man durchaus diskutieren, ob nicht auch die Klausuren "willkürlich" z.T. bewertet werden.
Allein daher auf die Klausuren abzustellen, finde ich daher verfehlt.
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Gast99
Unregistered
 
#18
13.07.2022, 13:18
(13.07.2022, 13:03)promoviertesDoppelA schrieb:  
(13.07.2022, 12:49)Gast99 schrieb:  
(13.07.2022, 12:18)Gast schrieb:  
(13.07.2022, 07:54)Gast schrieb:  
(13.07.2022, 07:51)Referendar123 schrieb:  Wenn man es mit seiner selektiven Wahrnehmung wirklich erst meint, sollte man nur auf die Klausuren gucken und die willkürliche mündliche ebenfalls völlig ignorieren.

Stimme ich zu. Insbesondere in Bundesländern mit 40% Gewichtung kommen da teilweise völlig lächerliche Ergebnisse raus. Da wird aus dem 7 Punktler auf einmal jemand mit fast zweistellig.

soll ich dann meine 10,00 aus den Klausuren in Zukunft in den CV schreiben?

Konsequenterweise wäre das für GK durchaus sinnvoll. Wie oft habe ich schon von Leuten gehört, dass sie in der GK völlig untergegangen sind und nur runtergeputzt wurden für ihre "nicht den Anforderungen entsprechende" Leistung. 
Die meisten GK verlangen 8 Punkte als Hürde im 2. Examen für den Abschluss des AV. Jetzt braucht in einem Bundesland wie Hessen oder Berlin jemand 6,5 Punkte und eine ordentliche mündliche Prüfung, schon hat er die 8. Aber bekommt die GK dann tatsächlich jemanden auf diesem Niveau oder vielleicht doch eher jemanden auf dem 6,5 Punkte-Niveau? Mit mündlicher Leistung wird man in der GK leider nichts reißen können, da nur die Arbeitsprodukte am Ende des Tages zählen.

Versteht mich hier nicht falsch: 6,5 ist eine ordentliche Leistung, keine Frage. Nur sollten sich einige GK mal hinterfragen, was sie eigentlich genau von ihren Bewerbern erwarten und nicht nur starre Notengrenzen vorgeben, ohne nachzuvollziehen, wie diese Note erreicht worden ist.


Selten so einen Quatsch gelesen. 

Nur weil man im zweiten Examen in einer erbrechtlichen Kautelarklausur und einem Strafurteil keine vollbefriedigenden Leistungen erbracht hat (und deshalb schriftlich bei "nur" 6.5 gelandet ist), soll man kein guter M&A Anwalt in der GK sein? 
Im Übrigen dürfte der durchschnittliche VBler schriftlich irgendwo 7.5-8.0 Punkte liegen. Ist der durchschnittliche Prädikatsjurist daher nur ein befriedigender Jurist, weil er schriftlich nicht im VB gelandet ist?

Das, was du unsachlicherweise als Quatsch abtust, spiegelt sich oftmals in der Praxis wider.

Und ja, es gibt einen essentiellen Unterschied zwischen einem 6,5p-Juristen und einem 10p-Juristen. Das wird vielleicht nicht in der stupiden DD erkennbar, da diese jeder einigermaßen hinbekommt. Wenn es dann ans Memo oder Gutachten geht, wird der Unterschied am verwendeten Gutachten-/Urteilsstil extrem erkennbar. Mehrfach schon erlebt und den Partnern auch extrem sauer aufgestoßen, wenn unsauberer Gutachtenstil verwendet wird. 

Und zu deiner erbrechtlichen Kauterlarklausur oder deinem Strafurteil: Ja, natürlich darf man da schlechter sein, wenn es einem nicht liegt. Aber wenn man mit allen anderen Klausuren insgesamt bei nur 6,5 landet, was hat man denn dann da in den beiden Klausuren geschrieben? 2-3 Punkte oder auf was möchtest du hinaus? Das wäre ebenfalls schon bedenklich, da man mit sauberer juristischer Technik auch dort zumindest seine 4-5 Punkte reißen sollte. 

Und wenn du den durchschnittlichen Prädikatsjuristen auf 7,5-8 einschätzt, dann liegt dieser Annahme definitiv ein Bundesland mit hohem mündlichen Anteil zugrunde. In anderen Bundesländern wie BaWü oder Bayern hat der durchschnittliche Prädikatsjurist wohl eher 8,5-9 und liegt damit schon 2-2,5 Punkte über dem 6,5p-Juristen. 

Wer meint, dass sich da keine qualitativen Unterschiede bemerkbar machen, der soll bitte in dem Glauben bleiben.
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Gast99
Unregistered
 
#19
13.07.2022, 13:22
(13.07.2022, 13:16)Gast schrieb:  
(13.07.2022, 13:03)promoviertesDoppelA schrieb:  
(13.07.2022, 12:49)Gast99 schrieb:  
(13.07.2022, 12:18)Gast schrieb:  
(13.07.2022, 07:54)Gast schrieb:  Stimme ich zu. Insbesondere in Bundesländern mit 40% Gewichtung kommen da teilweise völlig lächerliche Ergebnisse raus. Da wird aus dem 7 Punktler auf einmal jemand mit fast zweistellig.

soll ich dann meine 10,00 aus den Klausuren in Zukunft in den CV schreiben?

Konsequenterweise wäre das für GK durchaus sinnvoll. Wie oft habe ich schon von Leuten gehört, dass sie in der GK völlig untergegangen sind und nur runtergeputzt wurden für ihre "nicht den Anforderungen entsprechende" Leistung. 
Die meisten GK verlangen 8 Punkte als Hürde im 2. Examen für den Abschluss des AV. Jetzt braucht in einem Bundesland wie Hessen oder Berlin jemand 6,5 Punkte und eine ordentliche mündliche Prüfung, schon hat er die 8. Aber bekommt die GK dann tatsächlich jemanden auf diesem Niveau oder vielleicht doch eher jemanden auf dem 6,5 Punkte-Niveau? Mit mündlicher Leistung wird man in der GK leider nichts reißen können, da nur die Arbeitsprodukte am Ende des Tages zählen.

Versteht mich hier nicht falsch: 6,5 ist eine ordentliche Leistung, keine Frage. Nur sollten sich einige GK mal hinterfragen, was sie eigentlich genau von ihren Bewerbern erwarten und nicht nur starre Notengrenzen vorgeben, ohne nachzuvollziehen, wie diese Note erreicht worden ist.


Selten so einen Quatsch gelesen. 

Nur weil man im zweiten Examen in einer erbrechtlichen Kautelarklausur und einem Strafurteil keine vollbefriedigenden Leistungen erbracht hat (und deshalb schriftlich bei "nur" 6.5 gelandet ist), soll man kein guter M&A Anwalt in der GK sein? 
Im Übrigen dürfte der durchschnittliche VBler schriftlich irgendwo 7.5-8.0 Punkte liegen. Ist der durchschnittliche Prädikatsjurist daher nur ein befriedigender Jurist, weil er schriftlich nicht im VB gelandet ist?



Dem schließe ich mich an. Das zweite Examen ist eine reine Staatsprüfung. Wer sagt denn, dass die mündlichen Noten ausschließlich Willkür und "Geschenke" sind und nicht die tatsächliche (gute) Leistung widerspiegeln? Außerdem kann man durchaus diskutieren, ob nicht auch die Klausuren "willkürlich" z.T. bewertet werden.
Allein daher auf die Klausuren abzustellen, finde ich daher verfehlt.

Also sorry, eine mündliche Prüfung mit in der Regel 15min pro Prüfling pro Rechtsgebiet soll also demnach aussagekräftiger sein hinsichtlich der tatsächlichen juristischen Leistung als 8 bzw. bis zuletzt 11 Klausuren in Bayern?

Das kann ja nicht euer Ernst sein?
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Gast
Unregistered
 
#20
13.07.2022, 13:30
(13.07.2022, 13:22)Gast99 schrieb:  
(13.07.2022, 13:16)Gast schrieb:  
(13.07.2022, 13:03)promoviertesDoppelA schrieb:  
(13.07.2022, 12:49)Gast99 schrieb:  
(13.07.2022, 12:18)Gast schrieb:  soll ich dann meine 10,00 aus den Klausuren in Zukunft in den CV schreiben?

Konsequenterweise wäre das für GK durchaus sinnvoll. Wie oft habe ich schon von Leuten gehört, dass sie in der GK völlig untergegangen sind und nur runtergeputzt wurden für ihre "nicht den Anforderungen entsprechende" Leistung. 
Die meisten GK verlangen 8 Punkte als Hürde im 2. Examen für den Abschluss des AV. Jetzt braucht in einem Bundesland wie Hessen oder Berlin jemand 6,5 Punkte und eine ordentliche mündliche Prüfung, schon hat er die 8. Aber bekommt die GK dann tatsächlich jemanden auf diesem Niveau oder vielleicht doch eher jemanden auf dem 6,5 Punkte-Niveau? Mit mündlicher Leistung wird man in der GK leider nichts reißen können, da nur die Arbeitsprodukte am Ende des Tages zählen.

Versteht mich hier nicht falsch: 6,5 ist eine ordentliche Leistung, keine Frage. Nur sollten sich einige GK mal hinterfragen, was sie eigentlich genau von ihren Bewerbern erwarten und nicht nur starre Notengrenzen vorgeben, ohne nachzuvollziehen, wie diese Note erreicht worden ist.


Selten so einen Quatsch gelesen. 

Nur weil man im zweiten Examen in einer erbrechtlichen Kautelarklausur und einem Strafurteil keine vollbefriedigenden Leistungen erbracht hat (und deshalb schriftlich bei "nur" 6.5 gelandet ist), soll man kein guter M&A Anwalt in der GK sein? 
Im Übrigen dürfte der durchschnittliche VBler schriftlich irgendwo 7.5-8.0 Punkte liegen. Ist der durchschnittliche Prädikatsjurist daher nur ein befriedigender Jurist, weil er schriftlich nicht im VB gelandet ist?



Dem schließe ich mich an. Das zweite Examen ist eine reine Staatsprüfung. Wer sagt denn, dass die mündlichen Noten ausschließlich Willkür und "Geschenke" sind und nicht die tatsächliche (gute) Leistung widerspiegeln? Außerdem kann man durchaus diskutieren, ob nicht auch die Klausuren "willkürlich" z.T. bewertet werden.
Allein daher auf die Klausuren abzustellen, finde ich daher verfehlt.

Also sorry, eine mündliche Prüfung mit in der Regel 15min pro Prüfling pro Rechtsgebiet soll also demnach aussagekräftiger sein hinsichtlich der tatsächlichen juristischen Leistung als 8 bzw. bis zuletzt 11 Klausuren in Bayern?

Das kann ja nicht euer Ernst sein?

Was heißt "aussagekräftiger"? Fakt ist doch, dass sich die Gesamtnote aus den schriftlichen und den mündlichen Noten zusammensetzt. Insofern ergänzen sich die schriftlichen und mündlichen Leistungen: Immerhin kommt man in der Mündlichen mit reiner "Laberei" auch nicht weit. Außerdem ist der Aktenvortrag wie eine "kleine Klausur", nur dass er mündlich vorgetragen wird.

Wenn wir schon über die Aussagekraft von Noten sprechen, dann müsste auch das gesamte Ref in die Gesamtnote des Examens einbezogen werden. Anders gesagt: Es kann doch nicht aussagekräftig sein, jemanden anstelle der Leistungen von 2 Jahren nur anhand von 1-2 Klausurwochen und 1 Tag mündlicher Prüfung zu bewerten.
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