10.05.2022, 19:20
Für Interessierte aus Hessen (keine Gewähr, extrem grob zusammengefasst, es fehlen noch viele Details)
Es ging los mit einem Vermerk der Staatsanwältin Kaiser, welche vertreten wurde durch die Staatsanwältin Grünwald, dass der Angeklagte Peter vom Landgericht Wiesbaden nicht wie ursprünglich anklagt wegen versuchten Totschlags, sondern mit Urteil des Landgerichts vom 12.04.2022 wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tatmehrheit mit unterlassener Hilfeleistung verurteilt wurde. Dagegen sollte natürlich Revision eingelegt werden.
Im Vermerk ging es weiter, dass der Verteidiger bei der Vernehmung des Zeugen sich eine Instant-Nudelsuppe mit heißen Wasser aus einer Thermoskanne kochte und ein Brötchen zu sich nahm. Auf Nachfrage des Vorsitzenden wünschte Unterbrechung er sich nicht, sondern übte weiterhin sein Fragerecht aus.
Weiterhin soll der Sachverständige seit der Vernehmung des Angeklagten mit Mobiltelefon und Laptop beschäftigt gewesen sein, statt sich auf die Hauptverhandlung zu konzentrieren.
Am 13.04.2022 wurde von der Staatsanwaltschaft Wiesbaden die Revision schriftlich eingelegt.
Es folgt das Protokoll der Hauptverhandlung. Besonders auffällig war hier natürlich das Berichtete über das Verhalten des Verteidigers und des Sachverständigen.
Das Verhalten des Verteidigers war noch mal wie oben ausgeführt.
Der Sachverständige räumte in dem Protokoll ein, dass er am Handy und Laptop war und so nicht aufgepasst hat. Er ist einen Tag zuvor aus dem Urlaub zurückgekehrt und musste seine E-Mails beantworten. Er entschuldigte sich für sein Verhalten.
Es folgte ein Antrag der Staatsanwältin auf Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit. Der Antrag wird durch das Gericht abgelehnt, weil der Sachverständige den überwiegenden Teil der Verhandlung mitverfolgt habe.
Weiterhin wurde ein Beweisantrag der Staatsanwältin durch Beschluss abgelehnt, weil die zu beweisende Tatsache laut Gericht bedeutungslos nach § 244 Abs. 3 Nr. 2 StPO war. Laut Gericht komme es nicht wie beantragt darauf an, ob das Motorrad des Zeugen/Geschädigten von der Unfallstelle vom Angeklagten Peter zu hören war, weil selbst dann nicht feststehe, dass er die sich annähernden Motorrad-Geräusch wirklich wahrgenommen hat. Es kann genauso gut sein, dass er durch die Geräuschkulisse seines Traktors abgelenkt war.
Es folgte das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 12.04.2022.
Die Feststellungen lauteten grob zusammengefasst:
Erfolgsaussichten der Revision aus staatsanwaltlicher Sicht begutachten
Bearbeitungszeitpunkt 10.05.2022
Anträge auszuformulieren
Diverse Delikte ausgeschlossen
Es ging los mit einem Vermerk der Staatsanwältin Kaiser, welche vertreten wurde durch die Staatsanwältin Grünwald, dass der Angeklagte Peter vom Landgericht Wiesbaden nicht wie ursprünglich anklagt wegen versuchten Totschlags, sondern mit Urteil des Landgerichts vom 12.04.2022 wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tatmehrheit mit unterlassener Hilfeleistung verurteilt wurde. Dagegen sollte natürlich Revision eingelegt werden.
Im Vermerk ging es weiter, dass der Verteidiger bei der Vernehmung des Zeugen sich eine Instant-Nudelsuppe mit heißen Wasser aus einer Thermoskanne kochte und ein Brötchen zu sich nahm. Auf Nachfrage des Vorsitzenden wünschte Unterbrechung er sich nicht, sondern übte weiterhin sein Fragerecht aus.
Weiterhin soll der Sachverständige seit der Vernehmung des Angeklagten mit Mobiltelefon und Laptop beschäftigt gewesen sein, statt sich auf die Hauptverhandlung zu konzentrieren.
Am 13.04.2022 wurde von der Staatsanwaltschaft Wiesbaden die Revision schriftlich eingelegt.
Es folgt das Protokoll der Hauptverhandlung. Besonders auffällig war hier natürlich das Berichtete über das Verhalten des Verteidigers und des Sachverständigen.
Das Verhalten des Verteidigers war noch mal wie oben ausgeführt.
Der Sachverständige räumte in dem Protokoll ein, dass er am Handy und Laptop war und so nicht aufgepasst hat. Er ist einen Tag zuvor aus dem Urlaub zurückgekehrt und musste seine E-Mails beantworten. Er entschuldigte sich für sein Verhalten.
Es folgte ein Antrag der Staatsanwältin auf Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit. Der Antrag wird durch das Gericht abgelehnt, weil der Sachverständige den überwiegenden Teil der Verhandlung mitverfolgt habe.
Weiterhin wurde ein Beweisantrag der Staatsanwältin durch Beschluss abgelehnt, weil die zu beweisende Tatsache laut Gericht bedeutungslos nach § 244 Abs. 3 Nr. 2 StPO war. Laut Gericht komme es nicht wie beantragt darauf an, ob das Motorrad des Zeugen/Geschädigten von der Unfallstelle vom Angeklagten Peter zu hören war, weil selbst dann nicht feststehe, dass er die sich annähernden Motorrad-Geräusch wirklich wahrgenommen hat. Es kann genauso gut sein, dass er durch die Geräuschkulisse seines Traktors abgelenkt war.
Es folgte das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 12.04.2022.
Die Feststellungen lauteten grob zusammengefasst:
- Angeklagter ist Landwirt, fährt Traktor, entlädt an jenem Tag Saatkartoffeln
- Zeuge Sauer ist Motorrad und fuhr an dem Feldweg zufällig lang, an dem auch der Anklagte unterwegs war
- Eine Schaufel ragte aus dem Fahrzeug (hier bin ich etwas unsicher im Detail) des Angeklagten Peter auf den Feldweg
- Kollision zwischen Schaufel und Geschädigten Sauer, es erwischte ihn im Kinnbereich seines Motorradhelmes
- Zeuge Sauer erlitt diverse Verletzungnen, Frakturen, Handgelenk etc., Sachschaden am Motorrad 1.800 Euro
- Es konnte nicht festgestellt werden, ob der Angeklagte den Zeugen mit seinem Motorrad gehört/gesehen hat
- Der Angeklagte war sich aber bewusst, dass an dem Feldweg viele Verkehrsteilnehmer entlang gehen/fahren
- Angeklagte Peter ging zum am Boden liegendenden Zeuge Sauer und murmelte "Stirb einfach, wird doch eh niemand merken, wenn du bist (oder so ähnlich)" und ließ ihn bei eisigen Außentemperaturen zurück in dem Bewusstsein, dass er den Gefriertod erleiden könnte
- Zufällig entdeckte der Zeuge Murat Senf den Zeugen Saure, rief Rettungswagen, Ärzte stellten Verfärbungen an Extremitäten usw fest.
- Ohne das Eingreifen des Zeugen Senf wäre der Zeuge Sauer mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit gestorben
Erfolgsaussichten der Revision aus staatsanwaltlicher Sicht begutachten
Bearbeitungszeitpunkt 10.05.2022
Anträge auszuformulieren
Diverse Delikte ausgeschlossen
10.05.2022, 20:11
(10.05.2022, 19:20)Gast schrieb: Für Interessierte aus Hessen (keine Gewähr, extrem grob zusammengefasst, es fehlen noch viele Details)
Es ging los mit einem Vermerk der Staatsanwältin Kaiser, welche vertreten wurde durch die Staatsanwältin Grünwald, dass der Angeklagte Peter vom Landgericht Wiesbaden nicht wie ursprünglich anklagt wegen versuchten Totschlags, sondern mit Urteil des Landgerichts vom 12.04.2022 wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tatmehrheit mit unterlassener Hilfeleistung verurteilt wurde. Dagegen sollte natürlich Revision eingelegt werden.
Im Vermerk ging es weiter, dass der Verteidiger bei der Vernehmung des Zeugen sich eine Instant-Nudelsuppe mit heißen Wasser aus einer Thermoskanne kochte und ein Brötchen zu sich nahm. Auf Nachfrage des Vorsitzenden wünschte Unterbrechung er sich nicht, sondern übte weiterhin sein Fragerecht aus.
Weiterhin soll der Sachverständige seit der Vernehmung des Angeklagten mit Mobiltelefon und Laptop beschäftigt gewesen sein, statt sich auf die Hauptverhandlung zu konzentrieren.
Am 13.04.2022 wurde von der Staatsanwaltschaft Wiesbaden die Revision schriftlich eingelegt.
Es folgt das Protokoll der Hauptverhandlung. Besonders auffällig war hier natürlich das Berichtete über das Verhalten des Verteidigers und des Sachverständigen.
Das Verhalten des Verteidigers war noch mal wie oben ausgeführt.
Der Sachverständige räumte in dem Protokoll ein, dass er am Handy und Laptop war und so nicht aufgepasst hat. Er ist einen Tag zuvor aus dem Urlaub zurückgekehrt und musste seine E-Mails beantworten. Er entschuldigte sich für sein Verhalten.
Es folgte ein Antrag der Staatsanwältin auf Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit. Der Antrag wird durch das Gericht abgelehnt, weil der Sachverständige den überwiegenden Teil der Verhandlung mitverfolgt habe.
Weiterhin wurde ein Beweisantrag der Staatsanwältin durch Beschluss abgelehnt, weil die zu beweisende Tatsache laut Gericht bedeutungslos nach § 244 Abs. 3 Nr. 2 StPO war. Laut Gericht komme es nicht wie beantragt darauf an, ob das Motorrad des Zeugen/Geschädigten von der Unfallstelle vom Angeklagten Peter zu hören war, weil selbst dann nicht feststehe, dass er die sich annähernden Motorrad-Geräusch wirklich wahrgenommen hat. Es kann genauso gut sein, dass er durch die Geräuschkulisse seines Traktors abgelenkt war.
Es folgte das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 12.04.2022.
Die Feststellungen lauteten grob zusammengefasst:
- Angeklagter ist Landwirt, fährt Traktor, entlädt an jenem Tag Saatkartoffeln
- Zeuge Sauer ist Motorrad und fuhr an dem Feldweg zufällig lang, an dem auch der Anklagte unterwegs war
- Eine Schaufel ragte aus dem Fahrzeug (hier bin ich etwas unsicher im Detail) des Angeklagten Peter auf den Feldweg
- Kollision zwischen Schaufel und Geschädigten Sauer, es erwischte ihn im Kinnbereich seines Motorradhelmes
- Zeuge Sauer erlitt diverse Verletzungnen, Frakturen, Handgelenk etc., Sachschaden am Motorrad 1.800 Euro
- Es konnte nicht festgestellt werden, ob der Angeklagte den Zeugen mit seinem Motorrad gehört/gesehen hat
- Der Angeklagte war sich aber bewusst, dass an dem Feldweg viele Verkehrsteilnehmer entlang gehen/fahren
Bearbeitervermerk:
- Angeklagte Peter ging zum am Boden liegendenden Zeuge Sauer und murmelte "Stirb einfach, wird doch eh niemand merken, wenn du bist (oder so ähnlich)" und ließ ihn bei eisigen Außentemperaturen zurück in dem Bewusstsein, dass er den Gefriertod erleiden könnte
- Zufällig entdeckte der Zeuge Murat Senf den Zeugen Saure, rief Rettungswagen, Ärzte stellten Verfärbungen an Extremitäten usw fest.
- Ohne das Eingreifen des Zeugen Senf wäre der Zeuge Sauer mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit gestorben
Erfolgsaussichten der Revision aus staatsanwaltlicher Sicht begutachten
Bearbeitungszeitpunkt 10.05.2022
Anträge auszuformulieren
Diverse Delikte ausgeschlossen
Toll zusammenfasst! Wahnsinn, dass du dir die Mühe gemacht hast! Ich war heute auch dabei, kann den Sachverhalt so bestätigen. Allerdings ragte die Schaufel nicht aus dem Fahrzeug heraus, sondern der Angeklagte schaufelte aktiv. Beim Schaufeln geriet die Schaufel immer wieder in den Fahrtweg hinein. Er hat sich nicht vergewissert vor seinen Bewegungen, ob ein anderer Verkehrsteilnehmer naht.
Oder habe ich dich / den Sachverhalt falsch verstanden?
10.05.2022, 20:57
(10.05.2022, 20:11)Gast schrieb:(10.05.2022, 19:20)Gast schrieb: Für Interessierte aus Hessen (keine Gewähr, extrem grob zusammengefasst, es fehlen noch viele Details)
Es ging los mit einem Vermerk der Staatsanwältin Kaiser, welche vertreten wurde durch die Staatsanwältin Grünwald, dass der Angeklagte Peter vom Landgericht Wiesbaden nicht wie ursprünglich anklagt wegen versuchten Totschlags, sondern mit Urteil des Landgerichts vom 12.04.2022 wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tatmehrheit mit unterlassener Hilfeleistung verurteilt wurde. Dagegen sollte natürlich Revision eingelegt werden.
Im Vermerk ging es weiter, dass der Verteidiger bei der Vernehmung des Zeugen sich eine Instant-Nudelsuppe mit heißen Wasser aus einer Thermoskanne kochte und ein Brötchen zu sich nahm. Auf Nachfrage des Vorsitzenden wünschte Unterbrechung er sich nicht, sondern übte weiterhin sein Fragerecht aus.
Weiterhin soll der Sachverständige seit der Vernehmung des Angeklagten mit Mobiltelefon und Laptop beschäftigt gewesen sein, statt sich auf die Hauptverhandlung zu konzentrieren.
Am 13.04.2022 wurde von der Staatsanwaltschaft Wiesbaden die Revision schriftlich eingelegt.
Es folgt das Protokoll der Hauptverhandlung. Besonders auffällig war hier natürlich das Berichtete über das Verhalten des Verteidigers und des Sachverständigen.
Das Verhalten des Verteidigers war noch mal wie oben ausgeführt.
Der Sachverständige räumte in dem Protokoll ein, dass er am Handy und Laptop war und so nicht aufgepasst hat. Er ist einen Tag zuvor aus dem Urlaub zurückgekehrt und musste seine E-Mails beantworten. Er entschuldigte sich für sein Verhalten.
Es folgte ein Antrag der Staatsanwältin auf Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit. Der Antrag wird durch das Gericht abgelehnt, weil der Sachverständige den überwiegenden Teil der Verhandlung mitverfolgt habe.
Weiterhin wurde ein Beweisantrag der Staatsanwältin durch Beschluss abgelehnt, weil die zu beweisende Tatsache laut Gericht bedeutungslos nach § 244 Abs. 3 Nr. 2 StPO war. Laut Gericht komme es nicht wie beantragt darauf an, ob das Motorrad des Zeugen/Geschädigten von der Unfallstelle vom Angeklagten Peter zu hören war, weil selbst dann nicht feststehe, dass er die sich annähernden Motorrad-Geräusch wirklich wahrgenommen hat. Es kann genauso gut sein, dass er durch die Geräuschkulisse seines Traktors abgelenkt war.
Es folgte das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 12.04.2022.
Die Feststellungen lauteten grob zusammengefasst:
- Angeklagter ist Landwirt, fährt Traktor, entlädt an jenem Tag Saatkartoffeln
- Zeuge Sauer ist Motorrad und fuhr an dem Feldweg zufällig lang, an dem auch der Anklagte unterwegs war
- Eine Schaufel ragte aus dem Fahrzeug (hier bin ich etwas unsicher im Detail) des Angeklagten Peter auf den Feldweg
- Kollision zwischen Schaufel und Geschädigten Sauer, es erwischte ihn im Kinnbereich seines Motorradhelmes
- Zeuge Sauer erlitt diverse Verletzungnen, Frakturen, Handgelenk etc., Sachschaden am Motorrad 1.800 Euro
- Es konnte nicht festgestellt werden, ob der Angeklagte den Zeugen mit seinem Motorrad gehört/gesehen hat
- Der Angeklagte war sich aber bewusst, dass an dem Feldweg viele Verkehrsteilnehmer entlang gehen/fahren
Bearbeitervermerk:
- Angeklagte Peter ging zum am Boden liegendenden Zeuge Sauer und murmelte "Stirb einfach, wird doch eh niemand merken, wenn du bist (oder so ähnlich)" und ließ ihn bei eisigen Außentemperaturen zurück in dem Bewusstsein, dass er den Gefriertod erleiden könnte
- Zufällig entdeckte der Zeuge Murat Senf den Zeugen Saure, rief Rettungswagen, Ärzte stellten Verfärbungen an Extremitäten usw fest.
- Ohne das Eingreifen des Zeugen Senf wäre der Zeuge Sauer mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit gestorben
Erfolgsaussichten der Revision aus staatsanwaltlicher Sicht begutachten
Bearbeitungszeitpunkt 10.05.2022
Anträge auszuformulieren
Diverse Delikte ausgeschlossen
Toll zusammenfasst! Wahnsinn, dass du dir die Mühe gemacht hast! Ich war heute auch dabei, kann den Sachverhalt so bestätigen. Allerdings ragte die Schaufel nicht aus dem Fahrzeug heraus, sondern der Angeklagte schaufelte aktiv. Beim Schaufeln geriet die Schaufel immer wieder in den Fahrtweg hinein. Er hat sich nicht vergewissert vor seinen Bewegungen, ob ein anderer Verkehrsteilnehmer naht.
Oder habe ich dich / den Sachverhalt falsch verstanden?
So habe ich das mit der Schaufel auch verstanden.
10.05.2022, 22:04
(10.05.2022, 18:14)Gast schrieb: Ist man eigentlich, wenn die Anklage gestern zu maximal 1/3 geschafft war, sicher durchgefallen? :(
Also ich kann dazu sagen (habe Ende letzten Jahres geschrieben), dass ich auch nur die Personalien und max. den Antrag hatte. Habe nur „[abstrakter anklagesatz §…]“ etc. und „[konkreter anklagesatz]“ geschrieben… war also wirklich eine komplett unbrauchbare Anklageschrift. Hab trotzdem 5,5 Punkte auf die Klausur bekommen. Also von „sicher durchfallen“ kann man da wohl wirklich nicht reden. Ist halt Korrektorabhängig.
Insgesamt bin ich glaube ich mit keiner einzigen Klausur fertig geworden und hab trotzdem bestanden ?♀️
10.05.2022, 22:16
(10.05.2022, 22:04)Lizzu schrieb:(10.05.2022, 18:14)Gast schrieb: Ist man eigentlich, wenn die Anklage gestern zu maximal 1/3 geschafft war, sicher durchgefallen? :(
Also ich kann dazu sagen (habe Ende letzten Jahres geschrieben), dass ich auch nur die Personalien und max. den Antrag hatte. Habe nur „[abstrakter anklagesatz §…]“ etc. und „[konkreter anklagesatz]“ geschrieben… war also wirklich eine komplett unbrauchbare Anklageschrift. Hab trotzdem 5,5 Punkte auf die Klausur bekommen. Also von „sicher durchfallen“ kann man da wohl wirklich nicht reden. Ist halt Korrektorabhängig.
Insgesamt bin ich glaube ich mit keiner einzigen Klausur fertig geworden und hab trotzdem bestanden ?♀️
Danke für deine Antwort <3
11.05.2022, 09:05
(10.05.2022, 18:14)Gast schrieb: Ist man eigentlich, wenn die Anklage gestern zu maximal 1/3 geschafft war, sicher durchgefallen? :(
ich habs nur bis „Dem Angeklagten wird folgendes zur Last gelegt“ geschafft und dann schon Ende der Bearbeitung geschrieben. Ich habe am Ende 5 Ptk bekommen. Ich bin mir auch sicher, dass mein Abstraktum schon nicht ganz richtig war. In der Eile konnte ich nicht mehr klar denken :D
Ich kann dir aber versichern, dass sehr viele nicht fertig werden.
11.05.2022, 09:06
(11.05.2022, 09:05)hi blume2000 schrieb:(10.05.2022, 18:14)Gast schrieb: Ist man eigentlich, wenn die Anklage gestern zu maximal 1/3 geschafft war, sicher durchgefallen? :(
ich habs nur bis „Dem Angeklagten wird folgendes zur Last gelegt“ geschafft und dann schon Ende der Bearbeitung geschrieben. Ich habe am Ende 5 Ptk bekommen. Ich bin mir auch sicher, dass mein Abstraktum schon nicht ganz richtig war. In der Eile konnte ich nicht mehr klar denken :D
Ich kann dir aber versichern, dass sehr viele nicht fertig werden.
ich meinte dem Angeschuldigten aber du weißt ja was ich meine
12.05.2022, 12:00
Was lief denn heute in NRW als V 1 Klausur?
12.05.2022, 14:05
12.05.2022, 14:17
Hessen Ö 1
18 Seiten, Gesetze als Anhang (Abgabenordnung, fiktiver 14 HStrG) Fristenkalender
Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für den Betrieb einer Außengastronomie auf den Grünflächen des öffentlichen Rheingartens mit Blick auf den Rhein
Hilfsweise Neubescheidung
Feststellungsantrag, dass für Werbemaßnahmen „Moving Boards“ (Leute, die mit Werbetafeln auf dem Rücken ohne Interaktion mit Passanten und schweigend durch die Stadt spazieren) keine Erteilung Sondererlaubnis notwendig ist
Die Klausur war noch gespickt mit mehreren Einzelproblemen.
Zeitlich war es für mich ein Ding der Unmöglichkeit auf alle aufgeworfenen Probleme einzugehen.
Das Gebiet Straßenrecht war natürlich echt mega eklig…
Die Vorlage war für die Verpflichtungsklage:
https://openjur.de/u/2143187.html
Vorlage für die Feststellungsklage:
https://openjur.de/u/707801.html
18 Seiten, Gesetze als Anhang (Abgabenordnung, fiktiver 14 HStrG) Fristenkalender
Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für den Betrieb einer Außengastronomie auf den Grünflächen des öffentlichen Rheingartens mit Blick auf den Rhein
Hilfsweise Neubescheidung
Feststellungsantrag, dass für Werbemaßnahmen „Moving Boards“ (Leute, die mit Werbetafeln auf dem Rücken ohne Interaktion mit Passanten und schweigend durch die Stadt spazieren) keine Erteilung Sondererlaubnis notwendig ist
Die Klausur war noch gespickt mit mehreren Einzelproblemen.
Zeitlich war es für mich ein Ding der Unmöglichkeit auf alle aufgeworfenen Probleme einzugehen.
Das Gebiet Straßenrecht war natürlich echt mega eklig…
Die Vorlage war für die Verpflichtungsklage:
https://openjur.de/u/2143187.html
Vorlage für die Feststellungsklage:
https://openjur.de/u/707801.html