15.03.2022, 19:43
(15.03.2022, 19:38)Hope04 schrieb:(15.03.2022, 18:32)Hessin22 schrieb:(15.03.2022, 18:29)Gast schrieb:(15.03.2022, 18:27)Hessin22 schrieb:(15.03.2022, 17:32)BerlinerMädel schrieb: ärgerlich....habs auch nicht gesehn. sowohl begründung als auch einlegung damit unwirksam. ich gratuliere mir schonmal selber
Ist der überhaupt schon in der 186. EGL drinnen?
Yes Mit dem Hinweis, dass er erst ab 01.01.22 gültig ist.
Naja, wette den haben über 50 Prozent nicht gesehen. Wahrscheinlich kennen den die meisten alten Korrekoren nicht mal selbst :D
In den Ö-Klausuren an 55d Vwgo denken !! (:
Nachdem elektronische Form jetzt sowohl in Z als auch S kam, kommt es bestimmt auch im Örecht.
Vielen lieben Dank!
15.03.2022, 22:27
(15.03.2022, 19:38)Hope04 schrieb:(15.03.2022, 18:32)Hessin22 schrieb:(15.03.2022, 18:29)Gast schrieb:(15.03.2022, 18:27)Hessin22 schrieb:(15.03.2022, 17:32)BerlinerMädel schrieb: ärgerlich....habs auch nicht gesehn. sowohl begründung als auch einlegung damit unwirksam. ich gratuliere mir schonmal selber
Ist der überhaupt schon in der 186. EGL drinnen?
Yes Mit dem Hinweis, dass er erst ab 01.01.22 gültig ist.
Naja, wette den haben über 50 Prozent nicht gesehen. Wahrscheinlich kennen den die meisten alten Korrekoren nicht mal selbst :D
In den Ö-Klausuren an 55d Vwgo denken !! (:
Nachdem elektronische Form jetzt sowohl in Z als auch S kam, kommt es bestimmt auch im Örecht.
Super, Danke Dir! Hatte den 55d nicht wirklich aufm Schirm.
Das dürfte die bisher üblichen Zweckmäßigkeitserwägungen
- angefochtenen Bescheide in Abschrift (§ 82 I 3 VwGO) beifügen sowie
- beglaubigte Abschrift der Klage als Anlage (§ 81 II VwGO) beifügen
obsolet machen?!
(81 II --> 55a V 3)
16.03.2022, 11:02
Hey, war das Urteil in Berlin von den Richtern unterschrieben?
16.03.2022, 11:34
16.03.2022, 11:57
(16.03.2022, 11:34)Gast schrieb:(16.03.2022, 11:02)Bln schrieb: Hey, war das Urteil in Berlin von den Richtern unterschrieben?
gute frage...damn garnicht drauf geachtet. dabei hat kaiser extra den fall noch im kurs gebracht
Ich nämlich auch nicht und ich bin gerade leicht gestresst. Wäre ein so unnötiger Fehler.
16.03.2022, 12:01
In Hessen bin ich mir ziemlich sicher, dass das Urteil unterschrieben war.
Da stand "gezeichnet" und dann die Namen der Berufsrichter.
Da stand "gezeichnet" und dann die Namen der Berufsrichter.
16.03.2022, 12:02
16.03.2022, 12:10
(16.03.2022, 12:02)Gast schrieb:Freut mich, dass ich etwas Ruhe schenken kann.(16.03.2022, 12:01)Wiederholungstäterin schrieb: In Hessen bin ich mir ziemlich sicher, dass das Urteil unterschrieben war.
Da stand "gezeichnet" und dann die Namen der Berufsrichter.
das erleichtert ungemein :)
Tief durchatmen! Wir haben es bald geschafft!
16.03.2022, 12:13
Was habt ihr eigentlich mit dem Protokoll der zweiten Verhandlung gemacht? Dort stand "anwesend sind die im Protokoll zur letzten Verhandlung als "gegenwärtig" Aufgeführten"
Hab das noch nie gesehn und fands etwas weird. Weil eigentlich wird ja durch das Protokoll selber nicht ersichtlich wer da war. Nur wenn man das erste Protokoll hinzunimmt.
Habe leider im Kommentar garnichts dazu gefunden und bin auch kein Protokollprofi. Reicht das in der Form aus oder müssen in jedem Protokoll die Anwesenden einzeln aufgeführt werden?
Hab das noch nie gesehn und fands etwas weird. Weil eigentlich wird ja durch das Protokoll selber nicht ersichtlich wer da war. Nur wenn man das erste Protokoll hinzunimmt.
Habe leider im Kommentar garnichts dazu gefunden und bin auch kein Protokollprofi. Reicht das in der Form aus oder müssen in jedem Protokoll die Anwesenden einzeln aufgeführt werden?
16.03.2022, 12:40