12.03.2022, 08:39
Ich denke auch, dass es mit den Noten leider eher schwierig wird, zumal die bewerber-Lage seit zwei Jahren wieder besser aussieht.
Solltest du keinen Verbesserungsversuch machen wollen, sind Initiativ-Bewerbung als amtsanwalt tatsächlich eine Alternative! Es werden häufig volljuristen als amtsanwälte eingestellt und dafür brauchst du als volljurist natürlich nicht noch ein Rechtspfleger-Studium!
Solltest du keinen Verbesserungsversuch machen wollen, sind Initiativ-Bewerbung als amtsanwalt tatsächlich eine Alternative! Es werden häufig volljuristen als amtsanwälte eingestellt und dafür brauchst du als volljurist natürlich nicht noch ein Rechtspfleger-Studium!
12.03.2022, 12:24
Von mir ganz klar der Tipp: Bewirb dich in Brandenburg. Potsdam und Neuruppin werden mit den Noten erstmal nix, aber Cottbus zB ist absolut drin. Was hast du zu verlieren? Viel Glück!
12.03.2022, 18:23
(12.03.2022, 08:28)Gast schrieb:(11.03.2022, 23:10)Tanjiro schrieb:(11.03.2022, 21:05)Sky schrieb: Sagen wir es mal so. Ich bin mit oberem A im ersten rein gekommen, weil ich im zweiten solides VB rausgehauen habe - selbst das war nicht überall ein Selbstläufer.
Mit 2x unter 7, das ist nah am oberen A dran, oder 7 und 7.75 wird das eher nichts werden.
Die Justiz ist aber nicht alles. Es gibt gute Strafverteidiger, bei denen du eine ähnliche Arbeit findest und die keine bestimmten Notengrenzen setzen, jedenfalls bei einer passenden Vita.
Wann und wo genau bist du reingekommen?
Sicherlich nicht in den Bundesländern, in denen das erste Examen zählt.
Korrekt. Nur dort, wo im ersten keine Mindestgrenze gilt.
Versuch es mal in Nds und NRW
12.03.2022, 18:34
(12.03.2022, 12:24)Bbgerin schrieb: Von mir ganz klar der Tipp: Bewirb dich in Brandenburg. Potsdam und Neuruppin werden mit den Noten erstmal nix, aber Cottbus zB ist absolut drin. Was hast du zu verlieren? Viel Glück!
Sorry, aber das ist absoluter Unsinn. Der TE hat in beiden Examina unter 7 Punkten. Das klappt nirgendwo, auch nicht in Aurich oder Cottbus. Brandenburg schreibt für Richter explizit mind. 8 im zweiten Examen vor. Aber mit u7 soll es Chancen als StA geben-im Leben nicht. Ich verstehe nicht, warum man hier Leuten völlig unberechtigte Hoffnung macht, statt mit sinnvollen Tipps für Alternativen zu unterstützen
12.03.2022, 18:57
(12.03.2022, 18:34)Tipp schrieb:(12.03.2022, 12:24)Bbgerin schrieb: Von mir ganz klar der Tipp: Bewirb dich in Brandenburg. Potsdam und Neuruppin werden mit den Noten erstmal nix, aber Cottbus zB ist absolut drin. Was hast du zu verlieren? Viel Glück!
Sorry, aber das ist absoluter Unsinn. Der TE hat in beiden Examina unter 7 Punkten. Das klappt nirgendwo, auch nicht in Aurich oder Cottbus. Brandenburg schreibt für Richter explizit mind. 8 im zweiten Examen vor. Aber mit u7 soll es Chancen als StA geben-im Leben nicht. Ich verstehe nicht, warum man hier Leuten völlig unberechtigte Hoffnung macht, statt mit sinnvollen Tipps für Alternativen zu unterstützen
Das sehe ich genauso und verstehe nicht, warum dem TE hier Hoffnung gemacht wird wo keine Hoffnung ist. Das wird mit den Noten einfach nichts, nirgends. Punkt.
13.03.2022, 09:23
(12.03.2022, 18:23)Gast schrieb:(12.03.2022, 08:28)Gast schrieb:(11.03.2022, 23:10)Tanjiro schrieb:(11.03.2022, 21:05)Sky schrieb: Sagen wir es mal so. Ich bin mit oberem A im ersten rein gekommen, weil ich im zweiten solides VB rausgehauen habe - selbst das war nicht überall ein Selbstläufer.
Mit 2x unter 7, das ist nah am oberen A dran, oder 7 und 7.75 wird das eher nichts werden.
Die Justiz ist aber nicht alles. Es gibt gute Strafverteidiger, bei denen du eine ähnliche Arbeit findest und die keine bestimmten Notengrenzen setzen, jedenfalls bei einer passenden Vita.
Wann und wo genau bist du reingekommen?
Sicherlich nicht in den Bundesländern, in denen das erste Examen zählt.
Korrekt. Nur dort, wo im ersten keine Mindestgrenze gilt.
Versuch es mal in Nds und NRW
In nrw wird streng an 7.75 im 2. festgehalten
13.03.2022, 09:26
(11.03.2022, 12:18)Gast schrieb:(11.03.2022, 00:44)Gast schrieb: Ein Leben lang die Kleinkriminalität mit Textbausteinen für A12 abarbeiten, davon träumt doch jeder Volljurist.
Also mir kommt es schon so vor, dass - je nach Dezernat - die Arbeit eines StA auch zu 80 oder 90% Sachbearbeitertätigkeit darstellen kann. Anhand der Sitzungspläne konnte man sehen, dass viele StAe wöchentlich gar nicht eingeteilt waren. Und auch nicht in jeder Stadt kommen am laufenden Band HB-Anträge im Eildienst, Durchsungen mit StA, komplexe 63 stgb Anträge oder so vor. Und umfangreiche 223,224 Fälle landen häufig vor dem Strafrichter.
Man sollte die Arbeit eines AA nicht mit solch süffisantem Unterton wegwischen
Ganz genau .. Meine Arbeit in einer allgm. besteht quch aus Kleinarbeit und Textbausteinen - Ausnahmen bestätigen die Regel....thats Life
.. Unsere Amtsanwälte sind i.Ü. top - schätze mal der Kommentar hat noch keinen Tag selbst bei der StA gearbeitet
13.03.2022, 09:51
Ja hier wird - wie so häufig - viel Unwissen verbreitet.
13.03.2022, 13:08
(13.03.2022, 09:23)Gast schrieb:(12.03.2022, 18:23)Gast schrieb:(12.03.2022, 08:28)Gast schrieb:(11.03.2022, 23:10)Tanjiro schrieb:(11.03.2022, 21:05)Sky schrieb: Sagen wir es mal so. Ich bin mit oberem A im ersten rein gekommen, weil ich im zweiten solides VB rausgehauen habe - selbst das war nicht überall ein Selbstläufer.
Mit 2x unter 7, das ist nah am oberen A dran, oder 7 und 7.75 wird das eher nichts werden.
Die Justiz ist aber nicht alles. Es gibt gute Strafverteidiger, bei denen du eine ähnliche Arbeit findest und die keine bestimmten Notengrenzen setzen, jedenfalls bei einer passenden Vita.
Wann und wo genau bist du reingekommen?
Sicherlich nicht in den Bundesländern, in denen das erste Examen zählt.
Korrekt. Nur dort, wo im ersten keine Mindestgrenze gilt.
Versuch es mal in Nds und NRW
In nrw wird streng an 7.75 im 2. festgehalten
Bei Tanjiro steht das 2. doch noch aus.
Stimme den anderen übrigens zu. Grad das allgemeine Dez. hat kein Jura am Hochreck. Es ist selten, dass ich mal einen Kommentar zu Rate ziehen muss und als Anfänger kann man erstmal von jedem was lernen und muss das auch. Das VB ist nichts mehr wert, sondern Arbeitserfahrung.
Reine Sachbearbeitung ist es zwar nicht, doch 75% haben in der Tat erstmal nichts mit Jura zu tun, wie man es aus Uni und Ref kennt.
Die Schwierigkeit liegt dafür aber darin bei der Masse Qualität zu liefern und dafür muss man auch fit in Jura sein. Zudem muss man ein gutes Grundlagenwissen für die HV haben. Da kann man nicht mal eben umfangreich etwas nachschlagen.
13.03.2022, 14:16
Sollte man eine Tätigkeit bei der StA (sinnvollerweise) eigentlich nur in Betracht ziehen, wenn man richtiger „Strafrechts-Fan“ ist? Oder auch dann, wenn man Strafrecht im Studium ganz in Ordnung fand, aber viel Spaß an der StA-Station hatte?









