11.03.2022, 10:10
Abgesehen von der eingeschränkten Verwendung und der Tatsache, dass man in der Hierarchie immer erst an zweiter Stelle kommt, ist der Weg sehr unsicher. Man konkurriert dann mit den besten und engagiertesten Rechtspflegern um die Stellen...
11.03.2022, 12:18
(11.03.2022, 00:44)Gast schrieb: Ein Leben lang die Kleinkriminalität mit Textbausteinen für A12 abarbeiten, davon träumt doch jeder Volljurist.
Also mir kommt es schon so vor, dass - je nach Dezernat - die Arbeit eines StA auch zu 80 oder 90% Sachbearbeitertätigkeit darstellen kann. Anhand der Sitzungspläne konnte man sehen, dass viele StAe wöchentlich gar nicht eingeteilt waren. Und auch nicht in jeder Stadt kommen am laufenden Band HB-Anträge im Eildienst, Durchsungen mit StA, komplexe 63 stgb Anträge oder so vor. Und umfangreiche 223,224 Fälle landen häufig vor dem Strafrichter.
Man sollte die Arbeit eines AA nicht mit solch süffisantem Unterton wegwischen
11.03.2022, 14:47
11.03.2022, 16:57
(10.03.2022, 23:47)Tanjiro schrieb: Das ist wirklich die Höhe! Ihr seid völlig überheblich! Alle die, die hier Sachen schreiben wie „keine Chance“ oder Ähnliches.
1. Du hast zwei mal befriedigend. Das sind Noten mit denen man momentan sehr schöne Berufschancen hat. Und du hast (vor allem in Bayern) eines der schwierigsten Prüfungen auf diesem Planeten erfolgreich abgeschlossen; lass dich von niemanden entwerten!
2. Die Justiz sucht gerade Nachwuchs; ich würde mich an deiner Stelle trotzdem bewerben.
3. Solltest du wirklich keinen Verbesserungsversuch haben, würde ich mich erst recht bewerben. Du hast nichts zu verlieren.
Das hat nichts mit Überheblichkeit zu tun, sondern es ist schlicht unrealistisch zu behaupten, dass man mit den genannten Noten eine Chance auf die StA hätte. Und das ist auch nicht abwertend gemeint oder so, sondern ledglich ein Fakt. Keiner stellt in Abrede, dass 2x befriedigend ein solides Ergebnis ist (und das hat auch nichts mit Bayern zu tun, sondern gilt in jedem Bundesland...). Aber weil die Examina 2x unter 7 Punkten sind, reicht das halt in keinem einzigen Bundesland aus, um eingestellt zu werden.
Aber klar: Bewerben kann man sich natürlich immer. Es ist nur die Frage, ob man sich die Mühe machen soll, wenn von vornherein klar ist, dass keine Erfolgsaussichten gegeben sind.
11.03.2022, 18:43
(10.03.2022, 11:14)Gast schrieb:(10.03.2022, 10:52)Gast schrieb:(09.03.2022, 23:59)Gast schrieb: Du könntest einen Umweg über die Amtsanwaltschaft gehen. Wenn du noch einen Rechtspfleger machst, kommst du in allen BL theoretisch rein.Das ist kein Umweg, sondern eine Endstation. Die Noten sind einfach zu schlecht. Wenn Du im 2. wenigstens 7,0 hättest, und im 1. auch, hättest Du mit totaler örterlicher Flexibilität und extrem viel Glück zumindest noch eine theoretische Chance - so gibt es aber nichtmal eine theoretische Chance. Du musst dich von diesem Traum also leider verabschieden, für immer. So hart das für dich ist.
Jup, so ist das leider. Ich wäre mit dem Berufswunsch aber auch nicht zum Ref nach Bayern gegangen...
Tatsächlich wäre das ein Bundesland, in dem die mündliche Prüfung höher gewichtet wird, taktisch klüger gewesen....
11.03.2022, 21:05
Sagen wir es mal so. Ich bin mit oberem A im ersten rein gekommen, weil ich im zweiten solides VB rausgehauen habe - selbst das war nicht überall ein Selbstläufer.
Mit 2x unter 7, das ist nah am oberen A dran, oder 7 und 7.75 wird das eher nichts werden.
Die Justiz ist aber nicht alles. Es gibt gute Strafverteidiger, bei denen du eine ähnliche Arbeit findest und die keine bestimmten Notengrenzen setzen, jedenfalls bei einer passenden Vita.
Mit 2x unter 7, das ist nah am oberen A dran, oder 7 und 7.75 wird das eher nichts werden.
Die Justiz ist aber nicht alles. Es gibt gute Strafverteidiger, bei denen du eine ähnliche Arbeit findest und die keine bestimmten Notengrenzen setzen, jedenfalls bei einer passenden Vita.
11.03.2022, 21:26
(11.03.2022, 18:43)Gast schrieb:(10.03.2022, 11:14)Gast schrieb:(10.03.2022, 10:52)Gast schrieb:(09.03.2022, 23:59)Gast schrieb: Du könntest einen Umweg über die Amtsanwaltschaft gehen. Wenn du noch einen Rechtspfleger machst, kommst du in allen BL theoretisch rein.Das ist kein Umweg, sondern eine Endstation. Die Noten sind einfach zu schlecht. Wenn Du im 2. wenigstens 7,0 hättest, und im 1. auch, hättest Du mit totaler örterlicher Flexibilität und extrem viel Glück zumindest noch eine theoretische Chance - so gibt es aber nichtmal eine theoretische Chance. Du musst dich von diesem Traum also leider verabschieden, für immer. So hart das für dich ist.
Jup, so ist das leider. Ich wäre mit dem Berufswunsch aber auch nicht zum Ref nach Bayern gegangen...
Tatsächlich wäre das ein Bundesland, in dem die mündliche Prüfung höher gewichtet wird, taktisch klüger gewesen....
Quatsch, in anderen BL werden die Klausuren häufig deutlich schlechter benotet, wer garantiert denn, dass derjenige dann nicht 1,5 p in den Klausuren schlechter gewesen wäre.
11.03.2022, 23:10
(11.03.2022, 21:05)Sky schrieb: Sagen wir es mal so. Ich bin mit oberem A im ersten rein gekommen, weil ich im zweiten solides VB rausgehauen habe - selbst das war nicht überall ein Selbstläufer.
Mit 2x unter 7, das ist nah am oberen A dran, oder 7 und 7.75 wird das eher nichts werden.
Die Justiz ist aber nicht alles. Es gibt gute Strafverteidiger, bei denen du eine ähnliche Arbeit findest und die keine bestimmten Notengrenzen setzen, jedenfalls bei einer passenden Vita.
Wann und wo genau bist du reingekommen?
12.03.2022, 00:35
Ist doch nicht schlimm, wenn ein Traum platzt, wenn es ein Albtraum ist
Jedem das seine
Jedem das seine
12.03.2022, 08:28
(11.03.2022, 23:10)Tanjiro schrieb:(11.03.2022, 21:05)Sky schrieb: Sagen wir es mal so. Ich bin mit oberem A im ersten rein gekommen, weil ich im zweiten solides VB rausgehauen habe - selbst das war nicht überall ein Selbstläufer.
Mit 2x unter 7, das ist nah am oberen A dran, oder 7 und 7.75 wird das eher nichts werden.
Die Justiz ist aber nicht alles. Es gibt gute Strafverteidiger, bei denen du eine ähnliche Arbeit findest und die keine bestimmten Notengrenzen setzen, jedenfalls bei einer passenden Vita.
Wann und wo genau bist du reingekommen?
Sicherlich nicht in den Bundesländern, in denen das erste Examen zählt.









