07.12.2021, 18:40
Ich hatte wegen des Motorrads die abstruse Idee einer Drittwiderspruchsklage, quasi mit dem Nachlass als "Schuldner" und dem nicht zum Nachlass gehörenden Eigentum am Motorrad als die Veräußerung hinderndes Recht.
Geht das? Weil eigentlich gefällt mir der Gedanke ganz gut. Hatte aber eh nur noch 2 Minuten, um schnell was dazu hinzurotzen. Schade.
Geht das? Weil eigentlich gefällt mir der Gedanke ganz gut. Hatte aber eh nur noch 2 Minuten, um schnell was dazu hinzurotzen. Schade.
07.12.2021, 18:45
(07.12.2021, 18:34)Gast schrieb:(07.12.2021, 18:26)Gast schrieb: Kann mal vielleicht nochmal jemand kurz die Aufträge des Mandanten in BW skizzieren?
1. Wer ist Erbe?
2. ????
3. Was kann man gegen die Pfändung des Motorrads und der Uhr tun?
1. Ja, das hat er zwar irgendwie nicht so direkt verlangt und man braucht es auch bei 2. + 3. und wollte nicht inzident prüfen.
2. Ansprüche gegen Robert Müller (oder wie auch immer der hieß, Sohn des Verkäufers) wegen dessen Aussagen bzgl. des Grundstückskaufs
3. genau
Bin zwar nicht der ursprünglich Fragende, aber:
War das tatsächlich gegen den Sohn ausdrücklich gefragt? Ich hab das irgendwie ein bisschen „allgemeiner“ gehalten im Kopf. So à la: „Kann man nicht noch etwas dagegen tun, dass die mich in Anspruch nehmen?“
Ich kann’s aber auch nicht mehr beschwören und bekomm wenn ich mir das überlege langsam Bedenken das richtige geprüft zu haben. Bin komplett durch ?
07.12.2021, 18:48
(07.12.2021, 18:45)Gast schrieb:(07.12.2021, 18:34)Gast schrieb:(07.12.2021, 18:26)Gast schrieb: Kann mal vielleicht nochmal jemand kurz die Aufträge des Mandanten in BW skizzieren?
1. Wer ist Erbe?
2. ????
3. Was kann man gegen die Pfändung des Motorrads und der Uhr tun?
1. Ja, das hat er zwar irgendwie nicht so direkt verlangt und man braucht es auch bei 2. + 3. und wollte nicht inzident prüfen.
2. Ansprüche gegen Robert Müller (oder wie auch immer der hieß, Sohn des Verkäufers) wegen dessen Aussagen bzgl. des Grundstückskaufs
3. genau
Bin zwar nicht der ursprünglich Fragende, aber:
War das tatsächlich gegen den Sohn ausdrücklich gefragt? Ich hab das irgendwie ein bisschen „allgemeiner“ gehalten im Kopf. So à la: „Kann man nicht noch etwas dagegen tun, dass die mich in Anspruch nehmen?“
Ich kann’s aber auch nicht mehr beschwören und bekomm wenn ich mir das überlege langsam Bedenken das richtige geprüft zu haben. Bin komplett durch ?
Ich fand es jedenfalls sehr verwirrend gefragt. Er meinte ja es könne sein, dass er auf das Urteil gegen seinen Vater zahlen muss (habe das als Hinweis verstanden, dass das der Schaden sein könnte - mehr oder weniger). Und dass der Robert ja ein "Betrüger" sei, und es ihm "vor allem ums Geld gehe". Da man gegen den Zahlungsanspruch ja glaube ich unstreitig nichts mehr machen kann (ist ja rechtskräftig - Titelerschleichung oder so ja fernliegend), kommen für mich nur noch Gegenansprüche gegen den Robert in Betracht? Oder was hast du da noch geprüft?
07.12.2021, 18:48
(07.12.2021, 18:24)Euskadi schrieb:Ich weiß was du meinst, aber dafür war mir die äußere Erscheinung zu wenig. Ein konstitutives KBS müsste den Vertragsinhalt in einer Auflistung wiedergeben. Man kann natürlich argumentieren, sei erfüllt, weil es direkt auf dem Angebot notiert war, aber habe mich dagegen entschieden.(07.12.2021, 18:19)Gast-NRW schrieb:(07.12.2021, 18:12)Euskadi schrieb:(07.12.2021, 17:27)Gast-NRW schrieb:(07.12.2021, 15:51)jojojo schrieb: Was lief heute in NRW?
Anwaltsklausur
Handels-/ Gesellschaftsrecht, BGB AT und Schuldrecht AT, Schweigen als Annahme, Abgrenzung absolutes und relatives Fixgeschäft, Rücktritt
Erfolgsaussichten der Klage, Möglichkeit PKH zu bekommen als GmbH, Gerichtsstandvereinbarung in AGB
Hast du ein Kaufmännisches Bestätigungsschreiben in der handschriftlichen Erklärung auf dem Angebot angenommen?
Nein, ich dachte zunächst daran, aber es wäre an den weiteren Voraussetzungen gescheitert. Ein KBS geht m.E. von einem bereits geschlossenen Vertrages aus und will diesen nochmal bestätigen. Habe in dem Schreiben vom 24.03. ein neues Angebot des Kaufmanns gesehen, vergleiche 150 Abs. 2 BGB und dann gesagt, dass die Mandantin das Angebot durch Schweigen angenommenen hat (dazu stand im Palandt, dass auch Schweigen Annahme darstellen kann unter besonderen Umständen), habe da mit 362, 343, 346 HGB argumentiert usw.
Ist genau der Fall des KSB.
Es gibt ein konstitutives (Vertrag entsteht dadurch) & deklaratorisches (Vertrag wird bestätigt)
Kann man aber auch wie du argumentieren denk uch
Denke es ist wie du schon schreibst, dass man beide Ansichten gut vertreten kann, wenn man ausreichend begründet

07.12.2021, 18:49
Also die Ansprüche gegen Sohn waren schon gewollt. Habe § 311 III BGB geprüft und noch einige kleinere Ansprüche.
Das mit der Drittwiderspruchsklage verstehe ich nicht. Das macht man ja im Prinzip mit der Erinnerung geltend (hier insbesondere Abgrenzung § 732, leider im T/P nicht gut kommentiert gewesen).
Das mit der Drittwiderspruchsklage verstehe ich nicht. Das macht man ja im Prinzip mit der Erinnerung geltend (hier insbesondere Abgrenzung § 732, leider im T/P nicht gut kommentiert gewesen).
07.12.2021, 18:49
(07.12.2021, 18:24)Euskadi schrieb:(07.12.2021, 18:19)Gast-NRW schrieb:(07.12.2021, 18:12)Euskadi schrieb:(07.12.2021, 17:27)Gast-NRW schrieb:(07.12.2021, 15:51)jojojo schrieb: Was lief heute in NRW?
Anwaltsklausur
Handels-/ Gesellschaftsrecht, BGB AT und Schuldrecht AT, Schweigen als Annahme, Abgrenzung absolutes und relatives Fixgeschäft, Rücktritt
Erfolgsaussichten der Klage, Möglichkeit PKH zu bekommen als GmbH, Gerichtsstandvereinbarung in AGB
Hast du ein Kaufmännisches Bestätigungsschreiben in der handschriftlichen Erklärung auf dem Angebot angenommen?
Nein, ich dachte zunächst daran, aber es wäre an den weiteren Voraussetzungen gescheitert. Ein KBS geht m.E. von einem bereits geschlossenen Vertrages aus und will diesen nochmal bestätigen. Habe in dem Schreiben vom 24.03. ein neues Angebot des Kaufmanns gesehen, vergleiche 150 Abs. 2 BGB und dann gesagt, dass die Mandantin das Angebot durch Schweigen angenommenen hat (dazu stand im Palandt, dass auch Schweigen Annahme darstellen kann unter besonderen Umständen), habe da mit 362, 343, 346 HGB argumentiert usw.
Ist genau der Fall des KSB.
Es gibt ein konstitutives (Vertrag entsteht dadurch) & deklaratorisches (Vertrag wird bestätigt)
Kann man aber auch wie du argumentieren denk uch
Auch das konstitutive KBS setzt aber voraus, dass der Absender von einem bereits erfolgten Vertragsschluss ausgeht - das war hier nicht der Fall. Habe deshalb auch § 362 I 2 HGB angenommen und noch § 151 S. 1 BGB diskutiert, wobei wohl der Annahmewille auch nicht konkludent hinreichend betätigt wurde. Fand da den Sachverhalt nicht so richtig klar. Aber § 362 I 2 HGB reichte ja.
07.12.2021, 18:50
(07.12.2021, 18:40)Doofus. schrieb: Ich hatte wegen des Motorrads die abstruse Idee einer Drittwiderspruchsklage, quasi mit dem Nachlass als "Schuldner" und dem nicht zum Nachlass gehörenden Eigentum am Motorrad als die Veräußerung hinderndes Recht.Also Erbrecht ist nicht meine größte Stärke, aber ich meine eine Trennung der beiden Vermögensmassen findet nach der Annahme der Erbschaft (die hier mE stattgefunden hat, Zeitablauf) nur noch bei der Nachlassverwaltung/Nachlassinsolvenz statt. Deshalb bin ich auf § 784 gekommen, der im Prinzip genau das regelt, was du bei § 771 ZPO geprüft hast (meinem Verständnis nach). Ohne Nachlassverwaltung haftet m.E. der Erbe mit seinem kompletten Vermögen, egal ob "seins" oder Nachlass.
Geht das? Weil eigentlich gefällt mir der Gedanke ganz gut. Hatte aber eh nur noch 2 Minuten, um schnell was dazu hinzurotzen. Schade.
Erbrechts-/Zwangsvollstreckungsexperten an die Front? :)
07.12.2021, 18:54
(07.12.2021, 18:49)HerrKules schrieb: Also die Ansprüche gegen Sohn waren schon gewollt. Habe § 311 III BGB geprüft und noch einige kleinere Ansprüche.
Das mit der Drittwiderspruchsklage verstehe ich nicht. Das macht man ja im Prinzip mit der Erinnerung geltend (hier insbesondere Abgrenzung § 732, leider im T/P nicht gut kommentiert gewesen).
07.12.2021, 18:54
https://www.rechtsprechung.niedersachsen...l&max=true
Scheint die Vorlage für die Wahlklausur ÖffR in Berlin gewesen zu sein.
Scheint die Vorlage für die Wahlklausur ÖffR in Berlin gewesen zu sein.
07.12.2021, 18:55
(07.12.2021, 18:49)HerrKules schrieb: Also die Ansprüche gegen Sohn waren schon gewollt. Habe § 311 III BGB geprüft und noch einige kleinere Ansprüche.
Das mit der Drittwiderspruchsklage verstehe ich nicht. Das macht man ja im Prinzip mit der Erinnerung geltend (hier insbesondere Abgrenzung § 732, leider im T/P nicht gut kommentiert gewesen).
War das mit der Abgrenzung zu § 732 wirklich so problematisch? Habe da nur einen Satz hingeknallt, weil es ja drum geht, dass gar keine Klausel gegen den Mandanten erteilt wurde, nicht dass die falsche Klausel erteilt wurde? Aber auch das nicht mein Spezialgebiet.