07.12.2021, 17:49
Ich hab eher an den 779 ZPO und die Klauselgegenklage gedacht ? hat für mich mehr Sinn gemacht - die Uhr war ja im Nachlass;
Im Übrigen hab ich noch die Abliefernungspflicht ans Nachlassgericht diskutiert bzgl. des Testaments das noch beim neuen Freund verblieben ist ?
Im Übrigen hab ich noch die Abliefernungspflicht ans Nachlassgericht diskutiert bzgl. des Testaments das noch beim neuen Freund verblieben ist ?
07.12.2021, 17:55
(07.12.2021, 17:49)Gast schrieb: Ich hab eher an den 779 ZPO und die Klauselgegenklage gedacht ? hat für mich mehr Sinn gemacht - die Uhr war ja im Nachlass;
Im Übrigen hab ich noch die Abliefernungspflicht ans Nachlassgericht diskutiert bzgl. des Testaments das noch beim neuen Freund verblieben ist ?
Ich hatte gedacht, dass § 779 nur anwendbar ist, wenn die Vollstreckungsmaßnahme bereits begonnen hat. Hier wurde vor dem Tod ja aber nur die Klausel erteilt, was (dachte ich) für § 779 ZPO noch nicht reicht.
07.12.2021, 18:06
(07.12.2021, 17:55)Gast schrieb:(07.12.2021, 17:49)Gast schrieb: Ich hab eher an den 779 ZPO und die Klauselgegenklage gedacht ? hat für mich mehr Sinn gemacht - die Uhr war ja im Nachlass;
Im Übrigen hab ich noch die Abliefernungspflicht ans Nachlassgericht diskutiert bzgl. des Testaments das noch beim neuen Freund verblieben ist ?
Ich hatte gedacht, dass § 779 nur anwendbar ist, wenn die Vollstreckungsmaßnahme bereits begonnen hat. Hier wurde vor dem Tod ja aber nur die Klausel erteilt, was (dachte ich) für § 779 ZPO noch nicht reicht.
Ja genau, hab’s deshalb abgelehnt ??
07.12.2021, 18:10
(07.12.2021, 18:06)Gast schrieb:(07.12.2021, 17:55)Gast schrieb:(07.12.2021, 17:49)Gast schrieb: Ich hab eher an den 779 ZPO und die Klauselgegenklage gedacht ? hat für mich mehr Sinn gemacht - die Uhr war ja im Nachlass;
Im Übrigen hab ich noch die Abliefernungspflicht ans Nachlassgericht diskutiert bzgl. des Testaments das noch beim neuen Freund verblieben ist ?
Ich hatte gedacht, dass § 779 nur anwendbar ist, wenn die Vollstreckungsmaßnahme bereits begonnen hat. Hier wurde vor dem Tod ja aber nur die Klausel erteilt, was (dachte ich) für § 779 ZPO noch nicht reicht.
Ja genau, hab’s deshalb abgelehnt ??
Okay, ja. Hatte es in meinen Gedanken irgendwie drin, dann aber gedanklich verneint und in meiner Lösung einfach vergessen :D. Ansprechen wäre sicher sehr gut gewesen.
07.12.2021, 18:12
(07.12.2021, 17:27)Gast-NRW schrieb:(07.12.2021, 15:51)jojojo schrieb: Was lief heute in NRW?
Anwaltsklausur
Handels-/ Gesellschaftsrecht, BGB AT und Schuldrecht AT, Schweigen als Annahme, Abgrenzung absolutes und relatives Fixgeschäft, Rücktritt
Erfolgsaussichten der Klage, Möglichkeit PKH zu bekommen als GmbH, Gerichtsstandvereinbarung in AGB
Hast du ein Kaufmännisches Bestätigungsschreiben in der handschriftlichen Erklärung auf dem Angebot angenommen?
07.12.2021, 18:19
(07.12.2021, 18:12)Euskadi schrieb:(07.12.2021, 17:27)Gast-NRW schrieb:(07.12.2021, 15:51)jojojo schrieb: Was lief heute in NRW?
Anwaltsklausur
Handels-/ Gesellschaftsrecht, BGB AT und Schuldrecht AT, Schweigen als Annahme, Abgrenzung absolutes und relatives Fixgeschäft, Rücktritt
Erfolgsaussichten der Klage, Möglichkeit PKH zu bekommen als GmbH, Gerichtsstandvereinbarung in AGB
Hast du ein Kaufmännisches Bestätigungsschreiben in der handschriftlichen Erklärung auf dem Angebot angenommen?
Nein, ich dachte zunächst daran, aber es wäre an den weiteren Voraussetzungen gescheitert. Ein KBS geht m.E. von einem bereits geschlossenen Vertrages aus und will diesen nochmal bestätigen. Habe in dem Schreiben vom 24.03. ein neues Angebot des Kaufmanns gesehen, vergleiche 150 Abs. 2 BGB und dann gesagt, dass die Mandantin das Angebot durch Schweigen angenommenen hat (dazu stand im Palandt, dass auch Schweigen Annahme darstellen kann unter besonderen Umständen), habe da mit 362, 343, 346 HGB argumentiert usw.
07.12.2021, 18:24
(07.12.2021, 18:19)Gast-NRW schrieb:(07.12.2021, 18:12)Euskadi schrieb:(07.12.2021, 17:27)Gast-NRW schrieb:(07.12.2021, 15:51)jojojo schrieb: Was lief heute in NRW?
Anwaltsklausur
Handels-/ Gesellschaftsrecht, BGB AT und Schuldrecht AT, Schweigen als Annahme, Abgrenzung absolutes und relatives Fixgeschäft, Rücktritt
Erfolgsaussichten der Klage, Möglichkeit PKH zu bekommen als GmbH, Gerichtsstandvereinbarung in AGB
Hast du ein Kaufmännisches Bestätigungsschreiben in der handschriftlichen Erklärung auf dem Angebot angenommen?
Nein, ich dachte zunächst daran, aber es wäre an den weiteren Voraussetzungen gescheitert. Ein KBS geht m.E. von einem bereits geschlossenen Vertrages aus und will diesen nochmal bestätigen. Habe in dem Schreiben vom 24.03. ein neues Angebot des Kaufmanns gesehen, vergleiche 150 Abs. 2 BGB und dann gesagt, dass die Mandantin das Angebot durch Schweigen angenommenen hat (dazu stand im Palandt, dass auch Schweigen Annahme darstellen kann unter besonderen Umständen), habe da mit 362, 343, 346 HGB argumentiert usw.
Ist genau der Fall des KSB.
Es gibt ein konstitutives (Vertrag entsteht dadurch) & deklaratorisches (Vertrag wird bestätigt)
Kann man aber auch wie du argumentieren denk uch
07.12.2021, 18:26
Kann mal vielleicht nochmal jemand kurz die Aufträge des Mandanten in BW skizzieren?
1. Wer ist Erbe?
2. ????
3. Was kann man gegen die Pfändung des Motorrads und der Uhr tun?
1. Wer ist Erbe?
2. ????
3. Was kann man gegen die Pfändung des Motorrads und der Uhr tun?
07.12.2021, 18:29
(07.12.2021, 18:24)Euskadi schrieb:(07.12.2021, 18:19)Gast-NRW schrieb:(07.12.2021, 18:12)Euskadi schrieb:(07.12.2021, 17:27)Gast-NRW schrieb:(07.12.2021, 15:51)jojojo schrieb: Was lief heute in NRW?
Anwaltsklausur
Handels-/ Gesellschaftsrecht, BGB AT und Schuldrecht AT, Schweigen als Annahme, Abgrenzung absolutes und relatives Fixgeschäft, Rücktritt
Erfolgsaussichten der Klage, Möglichkeit PKH zu bekommen als GmbH, Gerichtsstandvereinbarung in AGB
Hast du ein Kaufmännisches Bestätigungsschreiben in der handschriftlichen Erklärung auf dem Angebot angenommen?
Nein, ich dachte zunächst daran, aber es wäre an den weiteren Voraussetzungen gescheitert. Ein KBS geht m.E. von einem bereits geschlossenen Vertrages aus und will diesen nochmal bestätigen. Habe in dem Schreiben vom 24.03. ein neues Angebot des Kaufmanns gesehen, vergleiche 150 Abs. 2 BGB und dann gesagt, dass die Mandantin das Angebot durch Schweigen angenommenen hat (dazu stand im Palandt, dass auch Schweigen Annahme darstellen kann unter besonderen Umständen), habe da mit 362, 343, 346 HGB argumentiert usw.
Ist genau der Fall des KSB.
Es gibt ein konstitutives (Vertrag entsteht dadurch) & deklaratorisches (Vertrag wird bestätigt)
Kann man aber auch wie du argumentieren denk uch
Wieso gab es nach deiner Lösung schon einen Vertrag? Ich habe den handschriftlichen Vermerk wegen der abweichenden Lieferzeit als abändernde Annahme iSd. 150 II BGB angesehen. Palandt sagt dazu auch, dass es keine wesentliche Änderung sein muss.
Und bei dem Erwerb des Unternehmens musste man ganz normal mit 25 I 1 HGB arbeiten, oder habe ich da etwas übersehen? Damit ging bei mir auch der Anspruch gegen Ö durch und die beiden sind Gesamtschuldner.
Außerdem habe ich noch Lagergeld bejaht nach 304 BGB, 354 HGB.
07.12.2021, 18:34
(07.12.2021, 18:26)Gast schrieb: Kann mal vielleicht nochmal jemand kurz die Aufträge des Mandanten in BW skizzieren?
1. Wer ist Erbe?
2. ????
3. Was kann man gegen die Pfändung des Motorrads und der Uhr tun?
1. Ja, das hat er zwar irgendwie nicht so direkt verlangt und man braucht es auch bei 2. + 3. und wollte nicht inzident prüfen.
2. Ansprüche gegen Robert Müller (oder wie auch immer der hieß, Sohn des Verkäufers) wegen dessen Aussagen bzgl. des Grundstückskaufs
3. genau