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  5. Klausuren September 2021
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Klausuren September 2021
Gast789
Unregistered
 
#361
23.09.2021, 18:05
(23.09.2021, 17:54)Gast schrieb:  
(23.09.2021, 17:46)Berlin287 schrieb:  
(23.09.2021, 17:37)GastB schrieb:  242 am IPhone (-), da nicht nachweisbar…inhalt Rucksack nicht verwertbar, da nicht binnen drei Tagen richterliche Anordnung nachgeholt…

Glaub 98 gilt nicht ex-tunc.

Zum Rucksack generell. Er wurde doch zur Identitätsfeststellung geöffnet, weil der Beschuldigte bewusstlos war und gerade besoffen den Unfall gebaut hat. Ich habe dafür als EGL § 163b, wonach auch mitgeführte Sachen durchsucht werden können. Für dabei gefundene Zufallsfunde soll laut MGS § 108 gelten. Also wäre der Inhalt doch vollumfänglich verwertbar oder habe ich was übersehen?


Habe ich ganz genauso!
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Berlin287
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Beiträge: 23
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2021
#362
23.09.2021, 18:06
(23.09.2021, 18:05)Gast789 schrieb:  
(23.09.2021, 17:54)Gast schrieb:  
(23.09.2021, 17:46)Berlin287 schrieb:  
(23.09.2021, 17:37)GastB schrieb:  242 am IPhone (-), da nicht nachweisbar…inhalt Rucksack nicht verwertbar, da nicht binnen drei Tagen richterliche Anordnung nachgeholt…

Glaub 98 gilt nicht ex-tunc.

Zum Rucksack generell. Er wurde doch zur Identitätsfeststellung geöffnet, weil der Beschuldigte bewusstlos war und gerade besoffen den Unfall gebaut hat. Ich habe dafür als EGL § 163b, wonach auch mitgeführte Sachen durchsucht werden können. Für dabei gefundene Zufallsfunde soll laut MGS § 108 gelten. Also wäre der Inhalt doch vollumfänglich verwertbar oder habe ich was übersehen?


Habe ich ganz genauso!

+1
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GastB
Junior Member
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Beiträge: 42
Themen: 0
Registriert seit: Aug 2021
#363
23.09.2021, 18:11
(23.09.2021, 17:54)OGast schrieb:  
(23.09.2021, 17:46)Berlin287 schrieb:  
(23.09.2021, 17:37)GastB schrieb:  242 am IPhone (-), da nicht nachweisbar…inhalt Rucksack nicht verwertbar, da nicht binnen drei Tagen richterliche Anordnung nachgeholt…

Glaub 98 gilt nicht ex-tunc.

Zum Rucksack generell. Er wurde doch zur Identitätsfeststellung geöffnet, weil der Beschuldigte bewusstlos war und gerade besoffen den Unfall gebaut hat. Ich habe dafür als EGL § 163b, wonach auch mitgeführte Sachen durchsucht werden können. Für dabei gefundene Zufallsfunde soll laut MGS § 108 gelten. Also wäre der Inhalt doch vollumfänglich verwertbar oder habe ich was übersehen?

Ich hatte da gesagt dass Durchsuchung ok weil zur Feststellung der Identität, aber die darauf basierende Beschlagnahme des „Zufallsfund“s im Nachhinein hätte richterlich bestätigt werden müssen. Keine Zeit gehabt, da nachzuschauen…
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GastB
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Beiträge: 42
Themen: 0
Registriert seit: Aug 2021
#364
23.09.2021, 18:13
(23.09.2021, 17:38)Gast schrieb:  
(23.09.2021, 17:34)Gast schrieb:  Durch Terrassendings rein steht unter 243 im Fischer, gilt als einsteigen.

Im Übrigen, um den ersten kommentierenden Kollegen von heute zu zitieren: rip

Wenn ich mich nicht völlig irre, steht im Fischer, dass TerrassenTÜR kein einsteigen ist. TerrassenFENSTER wäre einsteigen.

Laut eigener Aussage ist T doch durch das TerassenFenster in die Wohnung oder Fragezeichen
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Gast
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#365
23.09.2021, 18:17
(23.09.2021, 18:13)GastB schrieb:  
(23.09.2021, 17:38)Gast schrieb:  
(23.09.2021, 17:34)Gast schrieb:  Durch Terrassendings rein steht unter 243 im Fischer, gilt als einsteigen.

Im Übrigen, um den ersten kommentierenden Kollegen von heute zu zitieren: rip

Wenn ich mich nicht völlig irre, steht im Fischer, dass TerrassenTÜR kein einsteigen ist. TerrassenFENSTER wäre einsteigen.

Laut eigener Aussage ist T doch durch das TerassenFenster in die Wohnung oder Fragezeichen

Ich meine auch es war das Fenster, auch wenn ich dafür jetzt nicht meine Hand ins Feuer legen würde. Aber hatte zwischenzeitlich auch gedacht es ging um die Tür und dann nochmal nachgeschaut extra. Aber da alles sehr schnell ging kann ich mich natürlich auch irren.
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Gast
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#366
23.09.2021, 18:20
(23.09.2021, 18:13)GastB schrieb:  
(23.09.2021, 17:38)Gast schrieb:  
(23.09.2021, 17:34)Gast schrieb:  Durch Terrassendings rein steht unter 243 im Fischer, gilt als einsteigen.

Im Übrigen, um den ersten kommentierenden Kollegen von heute zu zitieren: rip

Wenn ich mich nicht völlig irre, steht im Fischer, dass TerrassenTÜR kein einsteigen ist. TerrassenFENSTER wäre einsteigen.

Laut eigener Aussage ist T doch durch das TerassenFenster in die Wohnung oder Fragezeichen

Mag sein. In meinem Kopf haben Terrassen grundsätzlich keine Fenster sondern nur Türen  Upside_down (ein Fenster, das auf die Terrasse raus geht ist für mich ein Wohnzimmer- oder ein Küchenfenster, je nach dem welcher Raum zur Terrasse zeigt). Deshalb habe ich meine Sachverhaltsinterpretation nicht weiter hinterfragt.

War halt als Antwort auf den Kommentar gedacht, der meinte wenn die Tür auf Kipp steht wäre es einsteigen. Das ist meiner Meinung nach halt nicht so.
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Gast00
Unregistered
 
#367
23.09.2021, 18:43
Ich frag mich echt, was sich das GJPA bei sowas denkt. Das war keine Rennfahrerklausur, sondern nicht mehr machbar. Ich hab 10 Klausuren vom KG und von Kaiser geschrieben und keine war im Umfang vergleichbar. 

Bei mir fehlt die Hälfte des A Gutachtens, weil ich mich der Anklageschrift begonnen habe, dann das B Gutachten und im A-Gutachten war nach dem 222 Schluss...

Hello 1-2 Punkte   Wütend  Ich will einfach nicht mehr weitermachen.
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Gast
Unregistered
 
#368
23.09.2021, 18:49
(23.09.2021, 18:43)Gast00 schrieb:  Ich frag mich echt, was sich das GJPA bei sowas denkt. Das war keine Rennfahrerklausur, sondern nicht mehr machbar. Ich hab 10 Klausuren vom KG und von Kaiser geschrieben und keine war im Umfang vergleichbar. 

Bei mir fehlt die Hälfte des A Gutachtens, weil ich mich der Anklageschrift begonnen habe, dann das B Gutachten und im A-Gutachten war nach dem 222 Schluss...

Hello 1-2 Punkte   Wütend  Ich will einfach nicht mehr weitermachen.

Hey, mach dir da nicht soo einen Kopf. Ich schreibe gerade den Verbesserungsversuch. Beim ersten Mal hatte ich in der StA Klausur auch nur einen Teil des A Gutachtens und dort auch noch einen dicken Patzer, B Gutachten nur ganz rudimentär und keine Anklage. Trotzdem sind es zumindest 4 Pkte geworden. Es kommt also auf den Inhalt von dem an, was man geschafft hat. Ist das passabel, kann man auf jeden Fall bestehen. Natürlich gibt es Korrektoren die einen wegen sowas durchfallen lassen könnten, aber das ist die Ausnahme. 

Und ansonsten war die Zeitlich einfach übertrieben krank, da gebe ich dir absolut recht.
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Gast00
Unregistered
 
#369
23.09.2021, 18:50
(23.09.2021, 18:13)GastB schrieb:  
(23.09.2021, 17:38)Gast schrieb:  
(23.09.2021, 17:34)Gast schrieb:  Durch Terrassendings rein steht unter 243 im Fischer, gilt als einsteigen.

Im Übrigen, um den ersten kommentierenden Kollegen von heute zu zitieren: rip

Wenn ich mich nicht völlig irre, steht im Fischer, dass TerrassenTÜR kein einsteigen ist. TerrassenFENSTER wäre einsteigen.

Laut eigener Aussage ist T doch durch das TerassenFenster in die Wohnung oder Fragezeichen



Ich hab 243 Nr.1 daran scheitern lassen, dass er nicht "zur Ausführung der Tat" eingestiegen ist, sondern den Diebstahlvorsatz erst später gefasst hat. So hatte ich seine Einlassung verstanden und mit in dubio argumentiert... Fragezeichen
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Gast
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#370
23.09.2021, 18:51
Das trauige daran ist vor allem, dass die meisten das Ganze ja checken..
Es ist halt schlicht menschlich unmöglich alles adäquat aufs Papier zu bringen.
Wir wären vermutlich besser dran mit dem E-Examen.
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