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Klausuren September 2021
Gast100
Unregistered
 
#351
23.09.2021, 17:30
(23.09.2021, 17:19)Gast345 schrieb:  mein Vorschlag etwas anders:

Tk 1:
+ § 252, 250 II StGB: Beutesicherung (+) ("keine Faxen machen"), Problem: keine Wahrnehmbarkeit des Messers im Dunkeln bei der Drohung, Aussage des T verwertbar, weil 36 WÜK nur bei Festnahme greift, nicht aber bei Vernehmung
+ § 244 I Nr. 1 StGB
+ § 123 StGB
- § 249 StGB: weil hier Finalzusammenhang (-)
- § 244 I Nr. 3, IV StGB: weil Terassentür zum Eintreten bestimmt, Durchgreifen und Öffnen ≠ Einbrechen

Tk 2:
+ § 251 StGB: tatbestandsspezifischer Gefahrzusammenhang (+), weil Patientenverfügung keine eigene Gefahr schafft, sondern nur auf der bereits gesetzten Gefahr aufbaut
+ § 222 StGB

Tk 3:
+ §§ 223, 226 I Nr. 2 StGB
- § 242 / § 249 StGB: weil Wegnahmehandlung nicht nachweisbar

Tk 4:
+ § 316 I StGB: Problem Beschlagnahme der Blutprobe trotz § 97 I StPO; nach BGH aber zulässig, wenn hypothetisch § 81a StPO möglich gewesen wäre
- § 315c I StGB: weil Scooter als vom T geführtes Fahrzeug keine andere Sache

ZME:
- Schwurgericht wegen § 251
- Haftbefehl: Fluchtgefahr wegen doppelter Staatsbürgerschaft; vorher aber jetzt Belehrung anch Art. 36 WÜK
- § 111a StPO


Ist er nicht durch TerrassenFENSTER? ?
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Gast
Unregistered
 
#352
23.09.2021, 17:34
Durch Terrassendings rein steht unter 243 im Fischer, gilt als einsteigen.

Im Übrigen, um den ersten kommentierenden Kollegen von heute zu zitieren: rip
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GastB
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Beiträge: 42
Themen: 0
Registriert seit: Aug 2021
#353
23.09.2021, 17:37
Bei mir sieht’s etwas anders aus: 

1.Tatkomplex:
315c (-), da Schaden unter 750 Euro.
316 (+), Einführung durch Vernehmung PKe

Bzgl. A
A = 244 (+), da Diebstahl (+)Wohnung (+)      Einsteigen (+)
A= 252, 250 II (+), Diebstahl beendet, danach Drohung mit Messer (+), Beutesicherungsabsicht vergessen, aber nach Fischer war glaube (+)
Taten nachweisbar, da Aussage T verwertbar (Kein Verstoß gg Wkü, da nur Vernehmung, kein Freiheitsentzug, sonst ordnungsgemäß belehrt, BKA-Wert auch verwertbar) Und Aussage A (+)

Bzgl. D:
223 (+), 
224 (-)
226 (-), weil hier zum Bearbeitungszeitpunkt noch nicht eingetreten (hoffe habe hier nicht gesponnen), 242 am IPhone (-), da nicht nachweisbar…inhalt Rucksack nicht verwertbar, da nicht binnen drei Tagen richterliche Anordnung nachgeholt…

Bzgl. G
249 (+), verminderte Schuldfähigkeit (+)
251 (-), weil Tod nicht durch 249 
223, 224 (-) mangels Vorsatz 
229 (+) 
Nachweisbar, da Videoaufnahme verwertbar, aber nicht Inhalt des Rucksacks

Prozessuales Gutachten:
Einstellung bzgl. D
Keine Pflichtverteidigung, da wahlverteidiger (+)
Kein Haftbefehl
Entzug Fahrerlaubnis (+)
AG, Schöffengericht 
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Gast
Unregistered
 
#354
23.09.2021, 17:38
(23.09.2021, 17:34)Gast schrieb:  Durch Terrassendings rein steht unter 243 im Fischer, gilt als einsteigen.

Im Übrigen, um den ersten kommentierenden Kollegen von heute zu zitieren: rip

Wenn ich mich nicht völlig irre, steht im Fischer, dass TerrassenTÜR kein einsteigen ist. TerrassenFENSTER wäre einsteigen.
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Berlin287
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Beiträge: 23
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Registriert seit: Sep 2021
#355
23.09.2021, 17:40
Entweder richtig abgefuckte Klausuren oder Rennfahrer, wenn der SV einigermaßen übersichtlich ist...
Cheese
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Gast
Unregistered
 
#356
23.09.2021, 17:41
(23.09.2021, 17:38)Gast schrieb:  
(23.09.2021, 17:34)Gast schrieb:  Durch Terrassendings rein steht unter 243 im Fischer, gilt als einsteigen.

Im Übrigen, um den ersten kommentierenden Kollegen von heute zu zitieren: rip

Wenn ich mich nicht völlig irre, steht im Fischer, dass TerrassenTÜR kein einsteigen ist. TerrassenFENSTER wäre einsteigen.



Boah für solche Genauigkeiten hatte ich nun wirklich keine Zeit mehr  Verrueckt
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Berlin287
Junior Member
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Beiträge: 23
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2021
#357
23.09.2021, 17:46
(23.09.2021, 17:37)GastB schrieb:  242 am IPhone (-), da nicht nachweisbar…inhalt Rucksack nicht verwertbar, da nicht binnen drei Tagen richterliche Anordnung nachgeholt…

Glaub 98 gilt nicht ex-tunc.
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Gast
Unregistered
 
#358
23.09.2021, 17:49
(23.09.2021, 17:41)Gast schrieb:  
(23.09.2021, 17:38)Gast schrieb:  
(23.09.2021, 17:34)Gast schrieb:  Durch Terrassendings rein steht unter 243 im Fischer, gilt als einsteigen.

Im Übrigen, um den ersten kommentierenden Kollegen von heute zu zitieren: rip

Wenn ich mich nicht völlig irre, steht im Fischer, dass TerrassenTÜR kein einsteigen ist. TerrassenFENSTER wäre einsteigen.



Boah für solche Genauigkeiten hatte ich nun wirklich keine Zeit mehr  Verrueckt

Ich dachte das war "der Clou", dass Terrassentür zu war und nur Fenster angekippt...
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Gast
Unregistered
 
#359
23.09.2021, 17:54
(23.09.2021, 17:46)Berlin287 schrieb:  
(23.09.2021, 17:37)GastB schrieb:  242 am IPhone (-), da nicht nachweisbar…inhalt Rucksack nicht verwertbar, da nicht binnen drei Tagen richterliche Anordnung nachgeholt…

Glaub 98 gilt nicht ex-tunc.

Zum Rucksack generell. Er wurde doch zur Identitätsfeststellung geöffnet, weil der Beschuldigte bewusstlos war und gerade besoffen den Unfall gebaut hat. Ich habe dafür als EGL § 163b, wonach auch mitgeführte Sachen durchsucht werden können. Für dabei gefundene Zufallsfunde soll laut MGS § 108 gelten. Also wäre der Inhalt doch vollumfänglich verwertbar oder habe ich was übersehen?
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Gast
Unregistered
 
#360
23.09.2021, 17:58
(23.09.2021, 17:49)Gast schrieb:  
(23.09.2021, 17:41)Gast schrieb:  
(23.09.2021, 17:38)Gast schrieb:  
(23.09.2021, 17:34)Gast schrieb:  Durch Terrassendings rein steht unter 243 im Fischer, gilt als einsteigen.

Im Übrigen, um den ersten kommentierenden Kollegen von heute zu zitieren: rip

Wenn ich mich nicht völlig irre, steht im Fischer, dass TerrassenTÜR kein einsteigen ist. TerrassenFENSTER wäre einsteigen.



Boah für solche Genauigkeiten hatte ich nun wirklich keine Zeit mehr  Verrueckt

Ich dachte das war "der Clou", dass Terrassentür zu war und nur Fenster angekippt...

Mag sein, dass es so war, ich war jedenfalls nach dem Lesen der festen Überzeugung er sei durch die Tür rein. Hatte aber auch nicht die Zeit noch mal nachzulesen  Wink
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