10.07.2018, 17:23
(10.07.2018, 17:03)Gast schrieb: huch, ist das normal, dass ihr heute in NDS schon ÖR geschrieben habt? Wann schreibt ihr die zweite Strafrecht?
Je nach Wahl hast du nur eine Strafrecht. War für mich aber eine Wahl zwischen Pest und Cholera, finde sowohl stA Klausuren als auch Behördenklausuren furchtbar und insb vom Aufbau eine Katastrophe. Hasse Behörden alle Art und Farbe. Klausur heute war natürluch auch furchtbar, konnte nichts damit anfangen, denke bis jetzt war es die schlechteste Klausur diesen Durchgang für mich. Besteht im Geunde aus einem langen Aufsatz warum Frau B besser ist als Frau K, ende.
10.07.2018, 17:27
Hat jemand die problematik mit der fehlenden zustellung bei der neuen anwältin angesprochen? Oder habe ich mir nur ein problem daraus gemacht in der frist??
10.07.2018, 17:45
(10.07.2018, 17:23)Hessen schrieb:Gar nicht. Die Urteile sind doch bei einer Revisionsklausur nie unterschrieben, weil nur eine Ausfertigung an dien RA zugestellt wird. Das unterschriebene Urteil liegt in der Gerichtsakte.(10.07.2018, 17:07)Gast schrieb: in hessen: Revision
P: fehlende/ fehelerhafte Unterschrift unter Urteil
P: Abwesenheit Angeklagter in HV
P: fehlendes letztes Wort
Materiell rechtlich in meinen Augen schwierig: Pfandmarke einer Pfandflache auf andere Flasche geklebt und in Pfandautomaten gesteckt;Delikte: 267, 263a, 242
Stimme ich zu... was meint ihr wie schlimm es ist, das mit der Unterschrift nicht erörtert zu haben?
10.07.2018, 17:54
(10.07.2018, 17:45)Gast NRW schrieb:(10.07.2018, 17:23)Hessen schrieb:Gar nicht. Die Urteile sind doch bei einer Revisionsklausur nie unterschrieben, weil nur eine Ausfertigung an dien RA zugestellt wird. Das unterschriebene Urteil liegt in der Gerichtsakte.(10.07.2018, 17:07)Gast schrieb: in hessen: Revision
P: fehlende/ fehelerhafte Unterschrift unter Urteil
P: Abwesenheit Angeklagter in HV
P: fehlendes letztes Wort
Materiell rechtlich in meinen Augen schwierig: Pfandmarke einer Pfandflache auf andere Flasche geklebt und in Pfandautomaten gesteckt;Delikte: 267, 263a, 242
Stimme ich zu... was meint ihr wie schlimm es ist, das mit der Unterschrift nicht erörtert zu haben?
Meistens ist das so. Aber habe er hatte die Anwältin die Akte bei der Geschäftsstelle selbst kopiert. Also gerade nicht nur eine Abschrift erhalten. Also denke ich, was das zu erörtern.
10.07.2018, 17:54
Ok, aber auf die fehlende Unterschrift wurde doch mehrfach hingewiesen? Nebelkerze?
10.07.2018, 17:56
(10.07.2018, 17:54)Nrw schrieb:(10.07.2018, 17:45)Gast NRW schrieb:(10.07.2018, 17:23)Hessen schrieb:Gar nicht. Die Urteile sind doch bei einer Revisionsklausur nie unterschrieben, weil nur eine Ausfertigung an dien RA zugestellt wird. Das unterschriebene Urteil liegt in der Gerichtsakte.(10.07.2018, 17:07)Gast schrieb: in hessen: Revision
P: fehlende/ fehelerhafte Unterschrift unter Urteil
P: Abwesenheit Angeklagter in HV
P: fehlendes letztes Wort
Materiell rechtlich in meinen Augen schwierig: Pfandmarke einer Pfandflache auf andere Flasche geklebt und in Pfandautomaten gesteckt;Delikte: 267, 263a, 242
Stimme ich zu... was meint ihr wie schlimm es ist, das mit der Unterschrift nicht erörtert zu haben?
Meistens ist das so. Aber habe er hatte die Anwältin die Akte bei der Geschäftsstelle selbst kopiert. Also gerade nicht nur eine Abschrift erhalten. Also denke ich, was das zu erörtern.
Ich kann anscheinend kein Deutsch und die Autokorrektur ist auch nicht hilfreich. Die Anwältin hatte die selbst auf der Geschäftsstelle kopiert.
10.07.2018, 17:58
(10.07.2018, 17:56)Nrw schrieb:(10.07.2018, 17:54)Nrw schrieb:(10.07.2018, 17:45)Gast NRW schrieb:(10.07.2018, 17:23)Hessen schrieb:Gar nicht. Die Urteile sind doch bei einer Revisionsklausur nie unterschrieben, weil nur eine Ausfertigung an dien RA zugestellt wird. Das unterschriebene Urteil liegt in der Gerichtsakte.(10.07.2018, 17:07)Gast schrieb: in hessen: Revision
P: fehlende/ fehelerhafte Unterschrift unter Urteil
P: Abwesenheit Angeklagter in HV
P: fehlendes letztes Wort
Materiell rechtlich in meinen Augen schwierig: Pfandmarke einer Pfandflache auf andere Flasche geklebt und in Pfandautomaten gesteckt;Delikte: 267, 263a, 242
Stimme ich zu... was meint ihr wie schlimm es ist, das mit der Unterschrift nicht erörtert zu haben?
Meistens ist das so. Aber habe er hatte die Anwältin die Akte bei der Geschäftsstelle selbst kopiert. Also gerade nicht nur eine Abschrift erhalten. Also denke ich, was das zu erörtern.
Ich kann anscheinend kein Deutsch und die Autokorrektur ist auch nicht hilfreich. Die Anwältin hatte die selbst auf der Geschäftsstelle kopiert.
Auch wenn ich es nicht gemacht habe (daher die Frage, wie schlimm es wohl ist, ich ärgere mich zu Tode), glaube ich, dass das hier zu erörtern war...
10.07.2018, 17:59
10.07.2018, 17:59
(10.07.2018, 17:54)Nrw schrieb:(10.07.2018, 17:45)Gast NRW schrieb:(10.07.2018, 17:23)Hessen schrieb:Gar nicht. Die Urteile sind doch bei einer Revisionsklausur nie unterschrieben, weil nur eine Ausfertigung an dien RA zugestellt wird. Das unterschriebene Urteil liegt in der Gerichtsakte.(10.07.2018, 17:07)Gast schrieb: in hessen: Revision
P: fehlende/ fehelerhafte Unterschrift unter Urteil
P: Abwesenheit Angeklagter in HV
P: fehlendes letztes Wort
Materiell rechtlich in meinen Augen schwierig: Pfandmarke einer Pfandflache auf andere Flasche geklebt und in Pfandautomaten gesteckt;Delikte: 267, 263a, 242
Stimme ich zu... was meint ihr wie schlimm es ist, das mit der Unterschrift nicht erörtert zu haben?
Meistens ist das so. Aber habe er hatte die Anwältin die Akte bei der Geschäftsstelle selbst kopiert. Also gerade nicht nur eine Abschrift erhalten. Also denke ich, was das zu erörtern.
Das tut mir Leid, dann hast du recht. Es macht Sinn, wenn man sich als Gastleser nicht an der Diskussion beteiligt und beim Mitlesen bleibt.
10.07.2018, 18:01
(10.07.2018, 17:58)Hessen schrieb:(10.07.2018, 17:56)Nrw schrieb:(10.07.2018, 17:54)Nrw schrieb:(10.07.2018, 17:45)Gast NRW schrieb:(10.07.2018, 17:23)Hessen schrieb: Stimme ich zu... was meint ihr wie schlimm es ist, das mit der Unterschrift nicht erörtert zu haben?Gar nicht. Die Urteile sind doch bei einer Revisionsklausur nie unterschrieben, weil nur eine Ausfertigung an dien RA zugestellt wird. Das unterschriebene Urteil liegt in der Gerichtsakte.
Meistens ist das so. Aber habe er hatte die Anwältin die Akte bei der Geschäftsstelle selbst kopiert. Also gerade nicht nur eine Abschrift erhalten. Also denke ich, was das zu erörtern.
Ich kann anscheinend kein Deutsch und die Autokorrektur ist auch nicht hilfreich. Die Anwältin hatte die selbst auf der Geschäftsstelle kopiert.
Auch wenn ich es nicht gemacht habe (daher die Frage, wie schlimm es wohl ist, ich ärgere mich zu Tode), glaube ich, dass das hier zu erörtern war...
Das denke ich auch. Ich wusste nur nicht ob das zu §338 (Nummer weis ich gerade nicht, da wo es ums Urteil geht) gehört oder als relativer RG anzusprechen ist.