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  5. Versorgungswerk bei Arbeitslosigkeit
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Versorgungswerk bei Arbeitslosigkeit
Gast
Unregistered
 
#21
31.08.2021, 17:02
(31.08.2021, 16:47)Gast schrieb:  
(31.08.2021, 16:30)Gasto schrieb:  
(31.08.2021, 16:25)Gast schrieb:  
(31.08.2021, 16:23)Gast schrieb:  
(31.08.2021, 16:18)Gast schrieb:  Also irgendwie kriege ich das nicht übereinander. 

Wenn man arbeitslos ist, verliert man seine Zulassung als RA. Man kann dann aber trotzdem im Versorgungswerk bleiben und das Arbeitsamt zahlt dann dort ein, statt in die Rentenversicherung?

Man verliert die Zulassung erst dann, wenn man 3 Monate keine Kanzlei-Anschrift bei der RA-Kammer angibt. Man kann also trotzdem arbeitslos sein.


Also kann man 3 Monate "parken"?!

Die Kanzleianschrift ist weniger das Problem als die Berufshaftpflicht. Wie gesagt, ich wurde in der ersten Woche meiner "Arbeitslosigkeit" von der RAK angeschrieben mit der Aufforderung, umgehend eine Haftpflicht nachzuweisen. Seine private Adresse als Kanzlei mitzuteilen, ist daneben nicht das Problem. Das VV will natürlich auch weiter Geld sehen.

Für passt das nicht zusammen. Ins Versorgungswerk zahlen Rechtsanwälte ein. Um Rechtsanwalt zu sein, brauche ich eine Zulassung. Diese gibt es nur mit entsprechender Kanzleianschrift. Wenn ich aber eine Kanzleianschrift habe, bin ich nicht arbeitslos. 

Wie kann man also auf legalem Weg ALG I kassieren, als RA zugelassen sein und somit gleichzeitig weiter im Versorgungswerk einzahlen?

Wohnzimmerkanzlei
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Gasto
Unregistered
 
#22
31.08.2021, 17:05
(31.08.2021, 17:02)Gast schrieb:  
(31.08.2021, 16:47)Gast schrieb:  
(31.08.2021, 16:30)Gasto schrieb:  
(31.08.2021, 16:25)Gast schrieb:  
(31.08.2021, 16:23)Gast schrieb:  Man verliert die Zulassung erst dann, wenn man 3 Monate keine Kanzlei-Anschrift bei der RA-Kammer angibt. Man kann also trotzdem arbeitslos sein.


Also kann man 3 Monate "parken"?!

Die Kanzleianschrift ist weniger das Problem als die Berufshaftpflicht. Wie gesagt, ich wurde in der ersten Woche meiner "Arbeitslosigkeit" von der RAK angeschrieben mit der Aufforderung, umgehend eine Haftpflicht nachzuweisen. Seine private Adresse als Kanzlei mitzuteilen, ist daneben nicht das Problem. Das VV will natürlich auch weiter Geld sehen.

Für passt das nicht zusammen. Ins Versorgungswerk zahlen Rechtsanwälte ein. Um Rechtsanwalt zu sein, brauche ich eine Zulassung. Diese gibt es nur mit entsprechender Kanzleianschrift. Wenn ich aber eine Kanzleianschrift habe, bin ich nicht arbeitslos. 

Wie kann man also auf legalem Weg ALG I kassieren, als RA zugelassen sein und somit gleichzeitig weiter im Versorgungswerk einzahlen?

Wohnzimmerkanzlei

Nochmal: Das Arbeitsamt hatte jedenfalls bei mir kein Problem mit einer pro-forma Zulassung, solange ich keinen Umsatz gemacht habe. Meine Begründung für die Zulassung: Eine bestehende Zulassung ist hilfreich bei der erfolgreichen Jobsuche, um direkt als Anwalt anfangen zu können.
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Gast
Unregistered
 
#23
31.08.2021, 17:27
(31.08.2021, 17:05)Gasto schrieb:  
(31.08.2021, 17:02)Gast schrieb:  
(31.08.2021, 16:47)Gast schrieb:  
(31.08.2021, 16:30)Gasto schrieb:  
(31.08.2021, 16:25)Gast schrieb:  Also kann man 3 Monate "parken"?!

Die Kanzleianschrift ist weniger das Problem als die Berufshaftpflicht. Wie gesagt, ich wurde in der ersten Woche meiner "Arbeitslosigkeit" von der RAK angeschrieben mit der Aufforderung, umgehend eine Haftpflicht nachzuweisen. Seine private Adresse als Kanzlei mitzuteilen, ist daneben nicht das Problem. Das VV will natürlich auch weiter Geld sehen.

Für passt das nicht zusammen. Ins Versorgungswerk zahlen Rechtsanwälte ein. Um Rechtsanwalt zu sein, brauche ich eine Zulassung. Diese gibt es nur mit entsprechender Kanzleianschrift. Wenn ich aber eine Kanzleianschrift habe, bin ich nicht arbeitslos. 

Wie kann man also auf legalem Weg ALG I kassieren, als RA zugelassen sein und somit gleichzeitig weiter im Versorgungswerk einzahlen?

Wohnzimmerkanzlei

Nochmal: Das Arbeitsamt hatte jedenfalls bei mir kein Problem mit einer pro-forma Zulassung, solange ich keinen Umsatz gemacht habe. Meine Begründung für die Zulassung: Eine bestehende Zulassung ist hilfreich bei der erfolgreichen Jobsuche, um direkt als Anwalt anfangen zu können.


Kann meiner Meinung nach nicht legal sein. Einen musst Du ja verarschen, das Arbeitsamt oder die RAK.
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Gasto
Unregistered
 
#24
31.08.2021, 17:28
(31.08.2021, 17:27)Gast schrieb:  
(31.08.2021, 17:05)Gasto schrieb:  
(31.08.2021, 17:02)Gast schrieb:  
(31.08.2021, 16:47)Gast schrieb:  
(31.08.2021, 16:30)Gasto schrieb:  Die Kanzleianschrift ist weniger das Problem als die Berufshaftpflicht. Wie gesagt, ich wurde in der ersten Woche meiner "Arbeitslosigkeit" von der RAK angeschrieben mit der Aufforderung, umgehend eine Haftpflicht nachzuweisen. Seine private Adresse als Kanzlei mitzuteilen, ist daneben nicht das Problem. Das VV will natürlich auch weiter Geld sehen.

Für passt das nicht zusammen. Ins Versorgungswerk zahlen Rechtsanwälte ein. Um Rechtsanwalt zu sein, brauche ich eine Zulassung. Diese gibt es nur mit entsprechender Kanzleianschrift. Wenn ich aber eine Kanzleianschrift habe, bin ich nicht arbeitslos. 

Wie kann man also auf legalem Weg ALG I kassieren, als RA zugelassen sein und somit gleichzeitig weiter im Versorgungswerk einzahlen?

Wohnzimmerkanzlei

Nochmal: Das Arbeitsamt hatte jedenfalls bei mir kein Problem mit einer pro-forma Zulassung, solange ich keinen Umsatz gemacht habe. Meine Begründung für die Zulassung: Eine bestehende Zulassung ist hilfreich bei der erfolgreichen Jobsuche, um direkt als Anwalt anfangen zu können.


Kann meiner Meinung nach nicht legal sein. Einen musst Du ja verarschen, das Arbeitsamt oder die RAK.

Wieso die RAK verarschen? Ich muss doch keinen Umsatz als Anwalt machen...
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Gast
Unregistered
 
#25
31.08.2021, 18:13
(31.08.2021, 17:28)Gasto schrieb:  
(31.08.2021, 17:27)Gast schrieb:  
(31.08.2021, 17:05)Gasto schrieb:  
(31.08.2021, 17:02)Gast schrieb:  
(31.08.2021, 16:47)Gast schrieb:  Für passt das nicht zusammen. Ins Versorgungswerk zahlen Rechtsanwälte ein. Um Rechtsanwalt zu sein, brauche ich eine Zulassung. Diese gibt es nur mit entsprechender Kanzleianschrift. Wenn ich aber eine Kanzleianschrift habe, bin ich nicht arbeitslos. 

Wie kann man also auf legalem Weg ALG I kassieren, als RA zugelassen sein und somit gleichzeitig weiter im Versorgungswerk einzahlen?

Wohnzimmerkanzlei

Nochmal: Das Arbeitsamt hatte jedenfalls bei mir kein Problem mit einer pro-forma Zulassung, solange ich keinen Umsatz gemacht habe. Meine Begründung für die Zulassung: Eine bestehende Zulassung ist hilfreich bei der erfolgreichen Jobsuche, um direkt als Anwalt anfangen zu können.


Kann meiner Meinung nach nicht legal sein. Einen musst Du ja verarschen, das Arbeitsamt oder die RAK.

Wieso die RAK verarschen? Ich muss doch keinen Umsatz als Anwalt machen...

Du hast doch faktisch gar keine Kanzlei. Ist doch nur zum Schein.
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guga
Unregistered
 
#26
31.08.2021, 18:15
Weißt du überhaupt was eine Kanzlei ist?
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Gast
Unregistered
 
#27
31.08.2021, 19:22
(31.08.2021, 18:15)guga schrieb:  Weißt du überhaupt was eine Kanzlei ist?


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