31.08.2021, 16:07
(31.08.2021, 16:02)Gast schrieb: Darf man bei einem Jobwechsel, der nicht nahtlos verläuft, also wenn bspw. 2 Monate Arbeitslosigkeit dazwischen liegen, seine Zulassung als RA behalten?
Nur wenn du in der Übergangszeit eine Berufshaftpflicht hast und dann offiziell in eigener Kanzlei tätig bist. Es ist sicher abhängig von der jeweiligen RAK aber bei mir wurde das innerhalb weniger Tage nach Ende der Angestelltentätigkeit "nett" angefragt. Ein "Parken" der Zulassung ist meines Wissens nicht möglich.
31.08.2021, 16:18
(31.08.2021, 16:07)Gasto schrieb:(31.08.2021, 16:02)Gast schrieb: Darf man bei einem Jobwechsel, der nicht nahtlos verläuft, also wenn bspw. 2 Monate Arbeitslosigkeit dazwischen liegen, seine Zulassung als RA behalten?
Nur wenn du in der Übergangszeit eine Berufshaftpflicht hast und dann offiziell in eigener Kanzlei tätig bist. Es ist sicher abhängig von der jeweiligen RAK aber bei mir wurde das innerhalb weniger Tage nach Ende der Angestelltentätigkeit "nett" angefragt. Ein "Parken" der Zulassung ist meines Wissens nicht möglich.
Also irgendwie kriege ich das nicht übereinander.
Wenn man arbeitslos ist, verliert man seine Zulassung als RA. Man kann dann aber trotzdem im Versorgungswerk bleiben und das Arbeitsamt zahlt dann dort ein, statt in die Rentenversicherung?
31.08.2021, 16:22
(31.08.2021, 15:46)Gasto schrieb:(31.08.2021, 15:38)Gast schrieb:(31.08.2021, 15:11)Gasto schrieb:(31.08.2021, 14:54)Nrw_123 schrieb: Die Arbeitsagentur übernimmt ggf die Beiträge. Ansonsten musst du sie selbst zahlen. Sind aber auch „nur“ 1/10 des Normalbeitrages, also meist machbar.
Ja, man muss nur dann in eigener Kanzlei tätig sein... zumindest offiziell. Wobei das, wenn man nicht tätig ist, wirklich keinen Aufwand macht. Man muss nur den Zettel ausfüllen, eine Berufshaftpflicht haben und fertig. beA und Co kann man ja etwas verschludern für ein paar Wochen bis man dann einen richtigen Job hat.
Dann wäre man doch selbstständig?! Hat man dann Anspruch auf ALG I?
Bei mir gab es damals kein Problem. Hatte das mit der Sachbearbeiterin abgesprochen und die meinte, solange man keinen Umsatz macht, sei es kein Problem. Habe es damals natürlich so verkauft, dass die Zulassung für den zügigen Jobeinstieg wichtig ist und die "eigene Kanzlei" eine reine Formalität ist, um die Zulassung zu behalten.
So hätte ich das auch jetzt gemacht. Teilt das Versorgungsamt dann, wenn ich meine private Anschrift als Kanzlei-Anschrift nenne, es der RA-Kammer mit ?
31.08.2021, 16:23
(31.08.2021, 16:18)Gast schrieb:(31.08.2021, 16:07)Gasto schrieb:(31.08.2021, 16:02)Gast schrieb: Darf man bei einem Jobwechsel, der nicht nahtlos verläuft, also wenn bspw. 2 Monate Arbeitslosigkeit dazwischen liegen, seine Zulassung als RA behalten?
Nur wenn du in der Übergangszeit eine Berufshaftpflicht hast und dann offiziell in eigener Kanzlei tätig bist. Es ist sicher abhängig von der jeweiligen RAK aber bei mir wurde das innerhalb weniger Tage nach Ende der Angestelltentätigkeit "nett" angefragt. Ein "Parken" der Zulassung ist meines Wissens nicht möglich.
Also irgendwie kriege ich das nicht übereinander.
Wenn man arbeitslos ist, verliert man seine Zulassung als RA. Man kann dann aber trotzdem im Versorgungswerk bleiben und das Arbeitsamt zahlt dann dort ein, statt in die Rentenversicherung?
Man verliert die Zulassung erst dann, wenn man 3 Monate keine Kanzlei-Anschrift bei der RA-Kammer angibt. Man kann also trotzdem arbeitslos sein.
31.08.2021, 16:25
(31.08.2021, 16:23)Gast schrieb:(31.08.2021, 16:18)Gast schrieb:(31.08.2021, 16:07)Gasto schrieb:(31.08.2021, 16:02)Gast schrieb: Darf man bei einem Jobwechsel, der nicht nahtlos verläuft, also wenn bspw. 2 Monate Arbeitslosigkeit dazwischen liegen, seine Zulassung als RA behalten?
Nur wenn du in der Übergangszeit eine Berufshaftpflicht hast und dann offiziell in eigener Kanzlei tätig bist. Es ist sicher abhängig von der jeweiligen RAK aber bei mir wurde das innerhalb weniger Tage nach Ende der Angestelltentätigkeit "nett" angefragt. Ein "Parken" der Zulassung ist meines Wissens nicht möglich.
Also irgendwie kriege ich das nicht übereinander.
Wenn man arbeitslos ist, verliert man seine Zulassung als RA. Man kann dann aber trotzdem im Versorgungswerk bleiben und das Arbeitsamt zahlt dann dort ein, statt in die Rentenversicherung?
Man verliert die Zulassung erst dann, wenn man 3 Monate keine Kanzlei-Anschrift bei der RA-Kammer angibt. Man kann also trotzdem arbeitslos sein.
Also kann man 3 Monate "parken"?!
31.08.2021, 16:30
(31.08.2021, 16:25)Gast schrieb:(31.08.2021, 16:23)Gast schrieb:(31.08.2021, 16:18)Gast schrieb:(31.08.2021, 16:07)Gasto schrieb:(31.08.2021, 16:02)Gast schrieb: Darf man bei einem Jobwechsel, der nicht nahtlos verläuft, also wenn bspw. 2 Monate Arbeitslosigkeit dazwischen liegen, seine Zulassung als RA behalten?
Nur wenn du in der Übergangszeit eine Berufshaftpflicht hast und dann offiziell in eigener Kanzlei tätig bist. Es ist sicher abhängig von der jeweiligen RAK aber bei mir wurde das innerhalb weniger Tage nach Ende der Angestelltentätigkeit "nett" angefragt. Ein "Parken" der Zulassung ist meines Wissens nicht möglich.
Also irgendwie kriege ich das nicht übereinander.
Wenn man arbeitslos ist, verliert man seine Zulassung als RA. Man kann dann aber trotzdem im Versorgungswerk bleiben und das Arbeitsamt zahlt dann dort ein, statt in die Rentenversicherung?
Man verliert die Zulassung erst dann, wenn man 3 Monate keine Kanzlei-Anschrift bei der RA-Kammer angibt. Man kann also trotzdem arbeitslos sein.
Also kann man 3 Monate "parken"?!
Die Kanzleianschrift ist weniger das Problem als die Berufshaftpflicht. Wie gesagt, ich wurde in der ersten Woche meiner "Arbeitslosigkeit" von der RAK angeschrieben mit der Aufforderung, umgehend eine Haftpflicht nachzuweisen. Seine private Adresse als Kanzlei mitzuteilen, ist daneben nicht das Problem. Das VV will natürlich auch weiter Geld sehen.
31.08.2021, 16:42
(31.08.2021, 16:30)Gasto schrieb:(31.08.2021, 16:25)Gast schrieb:(31.08.2021, 16:23)Gast schrieb:(31.08.2021, 16:18)Gast schrieb:(31.08.2021, 16:07)Gasto schrieb: Nur wenn du in der Übergangszeit eine Berufshaftpflicht hast und dann offiziell in eigener Kanzlei tätig bist. Es ist sicher abhängig von der jeweiligen RAK aber bei mir wurde das innerhalb weniger Tage nach Ende der Angestelltentätigkeit "nett" angefragt. Ein "Parken" der Zulassung ist meines Wissens nicht möglich.
Also irgendwie kriege ich das nicht übereinander.
Wenn man arbeitslos ist, verliert man seine Zulassung als RA. Man kann dann aber trotzdem im Versorgungswerk bleiben und das Arbeitsamt zahlt dann dort ein, statt in die Rentenversicherung?
Man verliert die Zulassung erst dann, wenn man 3 Monate keine Kanzlei-Anschrift bei der RA-Kammer angibt. Man kann also trotzdem arbeitslos sein.
Also kann man 3 Monate "parken"?!
Die Kanzleianschrift ist weniger das Problem als die Berufshaftpflicht. Wie gesagt, ich wurde in der ersten Woche meiner "Arbeitslosigkeit" von der RAK angeschrieben mit der Aufforderung, umgehend eine Haftpflicht nachzuweisen. Seine private Adresse als Kanzlei mitzuteilen, ist daneben nicht das Problem. Das VV will natürlich auch weiter Geld sehen.
Ja eine Berufshaftpflichtversicherung hab ich ja bereits für die Zulassung mitgeteilt.
31.08.2021, 16:47
(31.08.2021, 16:30)Gasto schrieb:(31.08.2021, 16:25)Gast schrieb:(31.08.2021, 16:23)Gast schrieb:(31.08.2021, 16:18)Gast schrieb:(31.08.2021, 16:07)Gasto schrieb: Nur wenn du in der Übergangszeit eine Berufshaftpflicht hast und dann offiziell in eigener Kanzlei tätig bist. Es ist sicher abhängig von der jeweiligen RAK aber bei mir wurde das innerhalb weniger Tage nach Ende der Angestelltentätigkeit "nett" angefragt. Ein "Parken" der Zulassung ist meines Wissens nicht möglich.
Also irgendwie kriege ich das nicht übereinander.
Wenn man arbeitslos ist, verliert man seine Zulassung als RA. Man kann dann aber trotzdem im Versorgungswerk bleiben und das Arbeitsamt zahlt dann dort ein, statt in die Rentenversicherung?
Man verliert die Zulassung erst dann, wenn man 3 Monate keine Kanzlei-Anschrift bei der RA-Kammer angibt. Man kann also trotzdem arbeitslos sein.
Also kann man 3 Monate "parken"?!
Die Kanzleianschrift ist weniger das Problem als die Berufshaftpflicht. Wie gesagt, ich wurde in der ersten Woche meiner "Arbeitslosigkeit" von der RAK angeschrieben mit der Aufforderung, umgehend eine Haftpflicht nachzuweisen. Seine private Adresse als Kanzlei mitzuteilen, ist daneben nicht das Problem. Das VV will natürlich auch weiter Geld sehen.
Für passt das nicht zusammen. Ins Versorgungswerk zahlen Rechtsanwälte ein. Um Rechtsanwalt zu sein, brauche ich eine Zulassung. Diese gibt es nur mit entsprechender Kanzleianschrift. Wenn ich aber eine Kanzleianschrift habe, bin ich nicht arbeitslos.
Wie kann man also auf legalem Weg ALG I kassieren, als RA zugelassen sein und somit gleichzeitig weiter im Versorgungswerk einzahlen?
31.08.2021, 16:48
(31.08.2021, 16:42)Gast schrieb:(31.08.2021, 16:30)Gasto schrieb:(31.08.2021, 16:25)Gast schrieb:(31.08.2021, 16:23)Gast schrieb:(31.08.2021, 16:18)Gast schrieb: Also irgendwie kriege ich das nicht übereinander.
Wenn man arbeitslos ist, verliert man seine Zulassung als RA. Man kann dann aber trotzdem im Versorgungswerk bleiben und das Arbeitsamt zahlt dann dort ein, statt in die Rentenversicherung?
Man verliert die Zulassung erst dann, wenn man 3 Monate keine Kanzlei-Anschrift bei der RA-Kammer angibt. Man kann also trotzdem arbeitslos sein.
Also kann man 3 Monate "parken"?!
Die Kanzleianschrift ist weniger das Problem als die Berufshaftpflicht. Wie gesagt, ich wurde in der ersten Woche meiner "Arbeitslosigkeit" von der RAK angeschrieben mit der Aufforderung, umgehend eine Haftpflicht nachzuweisen. Seine private Adresse als Kanzlei mitzuteilen, ist daneben nicht das Problem. Das VV will natürlich auch weiter Geld sehen.
Ja eine Berufshaftpflichtversicherung hab ich ja bereits für die Zulassung mitgeteilt.
Ja... nur besteht die bei einem Arbeitgeberwechsel oft nicht fort, da dein alter Arbeitgeber die Versicherung kündigt. Dachte, wir schreiben jetzt über den Wechsel zwischen zwei Stellen mit einer Pause hierzwischen.
31.08.2021, 16:57
(31.08.2021, 16:48)Gasto schrieb:(31.08.2021, 16:42)Gast schrieb:(31.08.2021, 16:30)Gasto schrieb:(31.08.2021, 16:25)Gast schrieb:(31.08.2021, 16:23)Gast schrieb: Man verliert die Zulassung erst dann, wenn man 3 Monate keine Kanzlei-Anschrift bei der RA-Kammer angibt. Man kann also trotzdem arbeitslos sein.
Also kann man 3 Monate "parken"?!
Die Kanzleianschrift ist weniger das Problem als die Berufshaftpflicht. Wie gesagt, ich wurde in der ersten Woche meiner "Arbeitslosigkeit" von der RAK angeschrieben mit der Aufforderung, umgehend eine Haftpflicht nachzuweisen. Seine private Adresse als Kanzlei mitzuteilen, ist daneben nicht das Problem. Das VV will natürlich auch weiter Geld sehen.
Ja eine Berufshaftpflichtversicherung hab ich ja bereits für die Zulassung mitgeteilt.
Ja... nur besteht die bei einem Arbeitgeberwechsel oft nicht fort, da dein alter Arbeitgeber die Versicherung kündigt. Dachte, wir schreiben jetzt über den Wechsel zwischen zwei Stellen mit einer Pause hierzwischen.
Ach so, okay ich bin der Thread-Ersteller. :D dann hab ich das missverstanden.








