26.03.2021, 23:24
(26.03.2021, 22:14)Ref2021 schrieb:(26.03.2021, 17:05)Noch-Schreiber schrieb:(26.03.2021, 16:43)RefBay2020 schrieb: Manchmal hilft da aber auch einfach das gute alte (und billige) Wortlautargument. Weil‘s im Gesetz steht.
Dass man die Berufung gar nicht bespricht finde ich aber schon krass. In unserer AG gab es dazu eine Einheit mit Klausurbesprechung und noch eine Einheit mit nem Rechtsanwalt
Ja, das stimmt, aber das muss man sich auch trauen die Klausur allein mit dem Argument "Wortlaut" durchzuhauen. Gerade wenn man evtl weiß, dass da irgendwo irgendwie ein Problem versteckt war.
Zudem wird man eben auch nicht bestehen, wenn man die in Frage kommenden AGL, wenn man sie überhaupt alle findet, nur kurz "abhakt" und als einziges Argument kurz Wortlaut anführt. Gerade im ZVR führt das ja sowieso zu nix ^^
Ja, krass ist das, aber ich fand das Ref eh Müll. Kautelar wurde bei uns quasi auch 0 gelehrt ("Zweckmäßig ist es Klage zu erheben"; Vertrags- oder Schriftsatzklausuren gab es zur Besprechung nie) und unser Straf-AG-Rechtsanwalt hat uns immer auf Google verwiesen.
Mies.
Ich bringe das jetzt immer, seit die mir das als gut angestrichen haben. Des weiteren hilft in einer Klausur auch Logik und Zusammenhänge (z.B. Streitgenossen und Baumbach'sche Formel)
Wsl hab ich Glück gehabt mit unserer AG Leitern, die mit uns echt viele Tenorierungsübungen macht und super viele Klausuren echt tiefgehend bespricht.
Ich habe jetzt weit über 50 Klausuren geschrieben (allesamt alte Originalklausuren) und das Tenorieren war in den seltensten Fällen auch nur ansatzweise problematisch?
Das höchste der Gefühle ist mal ein VU aufzuheben oder einen einfachen Baumbach... Mit dem Knöringer sollte man doch eigentlich immer zu einem einigermaßen praxistauglichen Ergebnis kommen, dass man sich zumindest nicht schon auf der ersten Seite die Klausur verballert.
27.03.2021, 14:34
(26.03.2021, 23:24)IGast schrieb:(26.03.2021, 22:14)Ref2021 schrieb:(26.03.2021, 17:05)Noch-Schreiber schrieb:(26.03.2021, 16:43)RefBay2020 schrieb: Manchmal hilft da aber auch einfach das gute alte (und billige) Wortlautargument. Weil‘s im Gesetz steht.
Dass man die Berufung gar nicht bespricht finde ich aber schon krass. In unserer AG gab es dazu eine Einheit mit Klausurbesprechung und noch eine Einheit mit nem Rechtsanwalt
Ja, das stimmt, aber das muss man sich auch trauen die Klausur allein mit dem Argument "Wortlaut" durchzuhauen. Gerade wenn man evtl weiß, dass da irgendwo irgendwie ein Problem versteckt war.
Zudem wird man eben auch nicht bestehen, wenn man die in Frage kommenden AGL, wenn man sie überhaupt alle findet, nur kurz "abhakt" und als einziges Argument kurz Wortlaut anführt. Gerade im ZVR führt das ja sowieso zu nix ^^
Ja, krass ist das, aber ich fand das Ref eh Müll. Kautelar wurde bei uns quasi auch 0 gelehrt ("Zweckmäßig ist es Klage zu erheben"; Vertrags- oder Schriftsatzklausuren gab es zur Besprechung nie) und unser Straf-AG-Rechtsanwalt hat uns immer auf Google verwiesen.
Mies.
Ich bringe das jetzt immer, seit die mir das als gut angestrichen haben. Des weiteren hilft in einer Klausur auch Logik und Zusammenhänge (z.B. Streitgenossen und Baumbach'sche Formel)
Wsl hab ich Glück gehabt mit unserer AG Leitern, die mit uns echt viele Tenorierungsübungen macht und super viele Klausuren echt tiefgehend bespricht.
Ich habe jetzt weit über 50 Klausuren geschrieben (allesamt alte Originalklausuren) und das Tenorieren war in den seltensten Fällen auch nur ansatzweise problematisch?
Das höchste der Gefühle ist mal ein VU aufzuheben oder einen einfachen Baumbach... Mit dem Knöringer sollte man doch eigentlich immer zu einem einigermaßen praxistauglichen Ergebnis kommen, dass man sich zumindest nicht schon auf der ersten Seite die Klausur verballert.
Knöringer ist eh der Beste grad wenn man in Bayern Examen schreibt.
Ich finde dennoch, dass es einen Unterschied macht, ob sich die AG Leiterin wirklich Zeit nimmt und wir schon ab Tag 1 Tenorierungen mit uns übt, damit die halt auch echt sitzen. Weil abstrakt wissen Tun es wahrscheinlich alle, aber die Umsetzung ist dann schon was anderes. Durch nen guten Tenor und konsequente EGe kann man viel rausreißen aber auch viel verlieren
27.03.2021, 15:51
(26.03.2021, 20:13)Ella schrieb: ALG 1 plus Zuschuss mit ALG 2. Nebenjob wäre vielleicht auch möglich, würde mich aber eher doch auf das Examen konzentrieren.Habe auch über ALG 1 nachgedacht, habe aber Angst, dass ich dann super viel Verwaltungsaufwand (dauern Bewerbungen und so) habe und die mich nicht in Ruhe lernen lassen... Ja die Regelung ist eine absolute Katastrophe. On top kommt noch, dass ich zwei Monate noch Sitzungsvertretung für die StA machen muss. Mir wird also gesagt, dass ich unfähig und ungeeignet bin, ich werde rausgeschmissen, aber die Staatsanwaltschaft kann ich noch vertreten und Anklage erheben. Denkt eigentlich irgendjemand über diese Regelung nach?!?
Ist schon Wahnsinn, eine solche Regelung. In Berlin/Brandenburg gibt es sowas zum Glück nicht. Da werden alle Durchfaller durch möglichst gute AG-Leiter unterrichtet, sodass fast alle im Zweitversuch bestehen.
Einzig diejenigen, die Ihr Referendariat zeitlich sehr verlängern (über den Ergänzungsvorbereitungskurs hinaus) werden aus dem Dienst entlassen.
27.03.2021, 16:00
(25.03.2021, 09:35)Gast schrieb: Wie es sich anhört, wirst du mit diesem Schreiben zur Entscheidung gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 4 JAPrO angehört. Du solltest dieses Anhörungsverfahren nutzen und die Regelvermutung des § 51 Abs. 1 Nr. 4 JAPrO erschüttern, also darlegen, dass nach weiterer Ausbildung eine erfolgreiche Ablegung der Prüfung zu erwarten ist. Idealerweise anhand deiner bisherigen "Leistungen im Vorbereitungsdienst" (§ 59 Abs. 2 Satz 4 JAPrO), die auch in diesem Zusammenhang Berücksichtigung finden dürften.Es gibt in BaWÜ keinen Ergänzungsvorbereitungsdienst. Ich werde einfach wieder in eine AG gesteckt. Von den anderen Bundesländern habe ich auch schon gehört , dass es da extra "bootcamp-artige Unterstützung gibt" In BaWü nicht...
Sollte dennoch ein Entlassungsbescheid erlassen werden, legst du hiergegen Widerspruch ein, der aufschiebende Wirkung entfaltet. Sollte im Entlassungsbescheid die sofortige Vollziehung angeordnet sein, stellst du beim zuständigen Verwaltungsgericht den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (ggf. verbunden mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung auf Zuweisung zum Ergänzungsvorbereitungsdienst). Sollte das VG deinen Antrag ablehnen, gehst du hiergegen in Beschwerde vor dem OVG. Solange die Verfahren dauern, kann bzw. wird deine Entlassung nicht vollstreckt werden.
Dass du die Prüfung ohne Ergänzungsvorbereitungsdienst wiederholen kannst, halte ich für fraglich.
Danke dir für die ausführliche rechtliche Antwort. Ich habe große Lust, den Rechtsweg zu gehen, weil eine solche Regelung abgeschafft gehört. On top kommt noch, dass ich zwei Monate noch Sitzungsvertretung für die StA machen muss. Mir wird also gesagt, dass ich unfähig und ungeeignet bin, ich werde rausgeschmissen, aber die Staatsanwaltschaft kann ich noch vertreten und Anklage erheben.
27.03.2021, 16:12
Huhu, wie man am Namen erkennt war ich auch in Ba-Wü.
Wenn du magst kannst du mir mal eine PN schreiben an welchem LG du warst.
Bei uns am LG ist es so, dass man als Durchfaller zwar nicht in einen expliziten EVD kommt, allerdings bekommt man 1x pro Woche eine Einzelprivatstunde mit der Ausbildungsleiterin und schreibt Klausuren und analysiert diese auf Fehler. Also auch ein sehr gutes Angebot.
Wenn du magst kannst du mir mal eine PN schreiben an welchem LG du warst.
Bei uns am LG ist es so, dass man als Durchfaller zwar nicht in einen expliziten EVD kommt, allerdings bekommt man 1x pro Woche eine Einzelprivatstunde mit der Ausbildungsleiterin und schreibt Klausuren und analysiert diese auf Fehler. Also auch ein sehr gutes Angebot.
27.03.2021, 16:13
Achso und warum musst du denn Sitzungsvertretung machen? Die war bei uns nur in der Strafstation Pflicht und danach freiwillig gegen Entlohnung.
27.03.2021, 16:13
27.03.2021, 20:13
(25.03.2021, 09:41)Gast schrieb: Den Ausbildungsleiter anschreiben/anrufen und mit ihm darüber redenHabe ich gestern gemacht, danach war es noch schlimmer als vorher. Die hat mich echt zum heulen gebracht. Ich musste erklären, wieso ich glaube es beim nächsten Versuch schaffen zu können. außerdem wurde mir eröffnet, dass ich nicht nur rausgeschmissen werde, sondern auch noch 2 Monate (solange ich noch bezahlt werde) Sitzungsdienst bei der StA machen muss... ich bin fassungslos aus dem Gespräch gegangen. Ich würde gerne Lernen und mich auf den Wdh-Versuch vorbereiten, stattdessen habe ich diese Scheiße am Arsch..
27.03.2021, 20:14
(25.03.2021, 23:57)Gast schrieb: Bitte ignorier die Äußerung meiner Vorredners/meiner Vorrednerin, denn er/sie scheint ein sehr armer Geist zu sein.
Ich wünsche dir von Herzen, dass du man dir eine Chance mit dem EVD gibt und du unter anderen „Vorzeichen“ dein Können zeigen kannst. Glaub an dich! Es ist sehr wichtig, auch Juristinnen und Juristen in der Berufswelt zu haben, die leider nicht nur „den einfachen Weg“ gehen konnten.
Danke!!!!!!!!!!!!!!
27.03.2021, 20:20
(27.03.2021, 20:13)MariaS schrieb:(25.03.2021, 09:41)Gast schrieb: Den Ausbildungsleiter anschreiben/anrufen und mit ihm darüber redenHabe ich gestern gemacht, danach war es noch schlimmer als vorher. Die hat mich echt zum heulen gebracht. Ich musste erklären, wieso ich glaube es beim nächsten Versuch schaffen zu können. außerdem wurde mir eröffnet, dass ich nicht nur rausgeschmissen werde, sondern auch noch 2 Monate (solange ich noch bezahlt werde) Sitzungsdienst bei der StA machen muss... ich bin fassungslos aus dem Gespräch gegangen. Ich würde gerne Lernen und mich auf den Wdh-Versuch vorbereiten, stattdessen habe ich diese Scheiße am Arsch..
Also ohne jemanden sowas zu raten,
Es gibt immer einen Arzt....
Und du wirst auch noch Urlaub haben.
Mensch hol dir ne F Diagnose und gut ist.
Das versteht fast jeder Arzt..









