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  5. BaWü: Durchgefallen mit 2,05 - Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst droht!
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BaWü: Durchgefallen mit 2,05 - Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst droht!
MariaS
Junior Member
**
Beiträge: 6
Themen: 2
Registriert seit: Mar 2021
#1
25.03.2021, 00:39
Hallo Zusammen,
ich bin mit 2,05 durch mein zweites Examen gefallen. Ich bin absolut geschockt.Aber, als wäre dass nicht schlimm genug, soll ich jetzt auch noch aus dem Vorbereitungsdienst entlassen werden..
Nach der Prüfungsordnung in BaWü, § 51 I Nr. 4 JAPrO soll man bei unter 2,5 Punkten aus dem Vorbereitungsdienst entlassen werden. D.h.kein Geld mehr, keine AG, kein Klausurenkurs etc. (Wer denkt sich so eine sch... Regelung aus? Soviel ich weiß, gibt es diese Regelung nur in BaWÜ ?!)
Es handelt sich um eine "Soll" Vorschrift, das heißt wenn ich geltend machen kann, dass ich ein Ausnahmefall bin, könnte ich Glück haben und kann doch weiter im Vorbereitungsdienst bleiben.. (Ich hatte extrem schwierige Bedingungen, Krankheit in der Familie..)

Ist jemandem gleiches widerfahren?  Ich wäre so dankbar über Erfahrungsberichte! Lohnt es sich zu kämpfen? Sogar den Rechtsweg zu nehmen? Oder ist es auch möglich ohne Vorbereitungsdienst, einen Wiederholungsversuch zu starten mit Hartz IV und/oder Nebenjob?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten! 
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Resi
Unregistered
 
#2
25.03.2021, 00:54
Lieber Maria, 
ich bin selber durchgefallen (aber anderes Bundesland) und kann Dich gut verstehen.
Halte durch, das kann jedem passieren. Lass Deine Klausuren am Besten von einem Profi durchsehen und mache einen Plan für die Wiederholung.
Ich gehe davon aus, dass Du die Entlassung schon schriftlich erhalten hast?
Ich würde dort vielleicht anrufen und vorfühlen. In der Regel sind die Sachbearbeiter hilfsbereit. In jedem Fall würde ich Deine Ausnahmesituation verdeutlichen und eine Ausnahme beantragen, was der Wortlaut der Japro hergibt. 
Probieren würde ich es auf jeden Fall! 
Falls Du keinen EVD bekommst, kannst Du überlegen, was Alternativen sind.
Halte durch, Du bist wirklich nicht alleine!!
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guga
Unregistered
 
#3
25.03.2021, 00:57
Geh zum Anwalt
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Gast
Unregistered
 
#4
25.03.2021, 07:42
(25.03.2021, 00:39)MariaS schrieb:  Hallo Zusammen,
ich bin mit 2,05 durch mein zweites Examen gefallen. Ich bin absolut geschockt.Aber, als wäre dass nicht schlimm genug, soll ich jetzt auch noch aus dem Vorbereitungsdienst entlassen werden..
Nach der Prüfungsordnung in BaWü, § 51 I Nr. 4 JAPrO soll man bei unter 2,5 Punkten aus dem Vorbereitungsdienst entlassen werden. D.h.kein Geld mehr, keine AG, kein Klausurenkurs etc. (Wer denkt sich so eine sch... Regelung aus? Soviel ich weiß, gibt es diese Regelung nur in BaWÜ ?!)
Es handelt sich um eine "Soll" Vorschrift, das heißt wenn ich geltend machen kann, dass ich ein Ausnahmefall bin, könnte ich Glück haben und kann doch weiter im Vorbereitungsdienst bleiben.. (Ich hatte extrem schwierige Bedingungen, Krankheit in der Familie..)

Ist jemandem gleiches widerfahren?  Ich wäre so dankbar über Erfahrungsberichte! Lohnt es sich zu kämpfen? Sogar den Rechtsweg zu nehmen? Oder ist es auch möglich ohne Vorbereitungsdienst, einen Wiederholungsversuch zu starten mit Hartz IV und/oder Nebenjob?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten! 

Wer sich so etwas ausdenkt?

Da du aus Bawü kommst, würde ich sagen ein Schwabe.

Die Finanzierung mit Alg2 dürfte kein Problem darstellen, zur Zeit lassen die dich auch in Ruhe. 

Schade wäre es nur um die AG und den Klausurenkurs.

Es ist mit viel Fleiß sicher auch so möglich, in der Wiederholung zu bestehen. 

Hänge dir den § 51I Nr. 4 JAPrO einfach zur Motivation über den Schreibtisch und zeige ihnen, dass es doch geht.

Viel Erfolg!
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Gast
Unregistered
 
#5
25.03.2021, 09:35
Wie es sich anhört, wirst du mit diesem Schreiben zur Entscheidung gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 4 JAPrO angehört. Du solltest dieses Anhörungsverfahren nutzen und die Regelvermutung des § 51 Abs. 1 Nr. 4 JAPrO erschüttern, also darlegen, dass nach weiterer Ausbildung eine erfolgreiche Ablegung der Prüfung zu erwarten ist. Idealerweise anhand deiner bisherigen "Leistungen im Vorbereitungsdienst" (§ 59 Abs. 2 Satz 4 JAPrO), die auch in diesem Zusammenhang Berücksichtigung finden dürften.

Sollte dennoch ein Entlassungsbescheid erlassen werden, legst du hiergegen Widerspruch ein, der aufschiebende Wirkung entfaltet. Sollte im Entlassungsbescheid die sofortige Vollziehung angeordnet sein, stellst du beim zuständigen Verwaltungsgericht den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (ggf. verbunden mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung auf Zuweisung zum Ergänzungsvorbereitungsdienst). Sollte das VG deinen Antrag ablehnen, gehst du hiergegen in Beschwerde vor dem OVG. Solange die Verfahren dauern, kann bzw. wird deine Entlassung nicht vollstreckt werden.

Dass du die Prüfung ohne Ergänzungsvorbereitungsdienst wiederholen kannst, halte ich für fraglich.
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Gast
Unregistered
 
#6
25.03.2021, 09:41
Den Ausbildungsleiter anschreiben/anrufen und mit ihm darüber reden
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Gastbml
Unregistered
 
#7
25.03.2021, 10:05
Ich empfehle dir mache ein Schreiben fertig, indem du die Krankheit etc. Darlegst. 
Sprich mit deinem AG Leiter, der wird nämlich einbezogen und nach ihm wird auch die Entscheidung maßgeblich gerichtet.
Ich kenne auch jemanden dem das passiert ist, also hab Zuversicht. So einfach kanten die dich nicht raus.
Atme durch und mach das Schreiben fertig. 
Gib auch an, dass dir die Klausurpraxis gefehlt hat, da du eingebunden warst.
Viel Glück
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Gast
Unregistered
 
#8
25.03.2021, 10:21
(25.03.2021, 09:35)Gast schrieb:  Sollte dennoch ein Entlassungsbescheid erlassen werden, legst du hiergegen Widerspruch ein, der aufschiebende Wirkung entfaltet. Sollte im Entlassungsbescheid die sofortige Vollziehung angeordnet sein, stellst du beim zuständigen Verwaltungsgericht den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (ggf. verbunden mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung auf Zuweisung zum Ergänzungsvorbereitungsdienst). Sollte das VG deinen Antrag ablehnen, gehst du hiergegen in Beschwerde vor dem OVG. Solange die Verfahren dauern, kann bzw. wird deine Entlassung nicht vollstreckt werden.

Dass du die Prüfung ohne Ergänzungsvorbereitungsdienst wiederholen kannst, halte ich für fraglich.

Das ist schon alles richtig, aber die Zeit, die der Fragensteller damit aufwendet, gegen die Entlassung vorzugehen, sollte er/sie vielleicht lieber mit Lernen verbringen.

Sich mit ALG I und Wohngeld über Wasser zu halten ist ja erstmal kein Problem, ggf. kann man noch Eltern/Verwandte fragen oder einen kleinen Kredit aufnehmen. Und natürlich kann man den Wiederholungsversuch auch ohne Ergänzungsvorbereitungsdienst packen. Es gibt genug kommerzielle Klausurenkurse, Kaiser Seminare und ggf. Freunde, die einem helfen können.

Auf jeden Fall ist es besser, man bleibt im Vorbereitungsdienst, ich würde daher auch im Rahmen der Anhörung versuchen die Gegenseite zu überzeugen - aberWiderspruch, Klage, einstweilige Anordnung, Beschwerde vor dem OVG? Heavy.
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Gast
Unregistered
 
#9
25.03.2021, 10:34
Ggf. auch Widerspruch gegen die Examensbewertung einlegen? Könnte man vielleicht auch i.R.d. Entlassung einwenden..
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Gast99
Unregistered
 
#10
25.03.2021, 23:47
Akzeptieren! 2.05 sind extrem wenig!
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