25.03.2021, 23:57
Bitte ignorier die Äußerung meiner Vorredners/meiner Vorrednerin, denn er/sie scheint ein sehr armer Geist zu sein.
Ich wünsche dir von Herzen, dass du man dir eine Chance mit dem EVD gibt und du unter anderen „Vorzeichen“ dein Können zeigen kannst. Glaub an dich! Es ist sehr wichtig, auch Juristinnen und Juristen in der Berufswelt zu haben, die leider nicht nur „den einfachen Weg“ gehen konnten.
Ich wünsche dir von Herzen, dass du man dir eine Chance mit dem EVD gibt und du unter anderen „Vorzeichen“ dein Können zeigen kannst. Glaub an dich! Es ist sehr wichtig, auch Juristinnen und Juristen in der Berufswelt zu haben, die leider nicht nur „den einfachen Weg“ gehen konnten.
26.03.2021, 12:52
Nur so nebenbei, ein Freund von mir hatte 2,7 im Erstversuch und hat letztendlich mit Durchschnittsnote den Zweitversuch bestanden. Es hat sich herausgestellt, dass er die Sachen einfach nur falsch hingeschrieben hat und dass die Zeiteinteilung schlecht war, obwohl er den Stoff aber eigentlich konnte. Es ist also möglich.
Solltest du aber extreme Lücken haben, dann macht es vielleicht tatsächlich Sinn, nicht in den EVD zu gehen, sondern für dich selbst zu lernen, Klausurenkurse zu buchen und dann den Zweitversuch entsprechend nach hinten zu verschieben, bis du deine Lücken gefüllt hast und bereit bist. Natürlich falls das nach deiner Prüfungsordnung geht. Denn dieser Verbesserungsvorgang wird möglicherweise länger dauern.
Ich selbst weiß wovon ich rede, denn ich bin gerade im EVD und habe kurz vor dem Examen wegen eklatanter Lücken leider noch immer grausame Noten und werde wohl erneut durchfallen. In meinem Bundesland ist es so, dass man verpflichtend den Termin nach dem EVD mitschreiben muss. Also gibt es keinen Weg zurück. In meiner Gruppe haben sich einige Teilnehmer nach kurzer Zeit extrem verbessert, das waren die, die es nur schlecht hingeschrieben haben. Dann gibt es mich und noch eine andere. Wir fallen durch fast jede Klausur.
Das soll absolut kein Angriff sein, im Gegenteil. Keiner kennt deine Situation. Aber höre in dich selbst hinein, woran es gelegen hat. Ob es wirklich die privaten Probleme/Krankheit waren, du deine Sachen nur nicht aufs Papier bringst oder doch auch einfach zu viele Wissenslücken vorhanden sind. Es darf nicht zur Übersprungshandlung werden, dass du dich in den EVD kämpfst. So war es bei mir ein bisschen. Nachdem ich mein Ergebnis erfahren hatte, habe ich ernsthaft zehn Minuten später beim OLG angerufen und dort sofort die Anträge für den EVD angefordert. Das war echt dumm, im Nachhinein. Man sollte das erstmal sacken lassen.
Auch beim Zweitversuch hast du ja keine Garantie, dass privat und gesundheitlich alles gut ist. Deswegen müssen die Basics und das Prozessuale wirklich felsenfest sitzen. Wenn wirklich solche Lücken wie bei mir vorliegen, dann macht es keinen Sinn sich krampfhaft in den EVD zu klagen, zumindest nicht, wenn du danach direkt schreiben MUSST.
Ich will dir absolut nicht zu nahe treten oder dich entmutigen. Aber bei mir hatten die paar Monate jetzt leider nicht gereicht. Ich berichte nur von meiner Erfahrung.
Was das Geldthema angeht, kann ich bestätigen, dass die einen gerade echt gut in Ruhe lassen, ich hab letztens zwei Monate völlig anstandslos ALG 2 bekommen (zwischen Ergebnisbekanntgabe und EVD), ohne dass sich überhaupt jemand gemeldet hat. Aber sicher kann man sich natürlich nie sein. Die Notenverbesserer schreiben ja in der Zeit oft Pseudobewerbungen, damit das ALG nicht gekürzt wird.
Richtiger Mist alles, das kann man nicht leugnen.
Solltest du aber extreme Lücken haben, dann macht es vielleicht tatsächlich Sinn, nicht in den EVD zu gehen, sondern für dich selbst zu lernen, Klausurenkurse zu buchen und dann den Zweitversuch entsprechend nach hinten zu verschieben, bis du deine Lücken gefüllt hast und bereit bist. Natürlich falls das nach deiner Prüfungsordnung geht. Denn dieser Verbesserungsvorgang wird möglicherweise länger dauern.
Ich selbst weiß wovon ich rede, denn ich bin gerade im EVD und habe kurz vor dem Examen wegen eklatanter Lücken leider noch immer grausame Noten und werde wohl erneut durchfallen. In meinem Bundesland ist es so, dass man verpflichtend den Termin nach dem EVD mitschreiben muss. Also gibt es keinen Weg zurück. In meiner Gruppe haben sich einige Teilnehmer nach kurzer Zeit extrem verbessert, das waren die, die es nur schlecht hingeschrieben haben. Dann gibt es mich und noch eine andere. Wir fallen durch fast jede Klausur.
Das soll absolut kein Angriff sein, im Gegenteil. Keiner kennt deine Situation. Aber höre in dich selbst hinein, woran es gelegen hat. Ob es wirklich die privaten Probleme/Krankheit waren, du deine Sachen nur nicht aufs Papier bringst oder doch auch einfach zu viele Wissenslücken vorhanden sind. Es darf nicht zur Übersprungshandlung werden, dass du dich in den EVD kämpfst. So war es bei mir ein bisschen. Nachdem ich mein Ergebnis erfahren hatte, habe ich ernsthaft zehn Minuten später beim OLG angerufen und dort sofort die Anträge für den EVD angefordert. Das war echt dumm, im Nachhinein. Man sollte das erstmal sacken lassen.
Auch beim Zweitversuch hast du ja keine Garantie, dass privat und gesundheitlich alles gut ist. Deswegen müssen die Basics und das Prozessuale wirklich felsenfest sitzen. Wenn wirklich solche Lücken wie bei mir vorliegen, dann macht es keinen Sinn sich krampfhaft in den EVD zu klagen, zumindest nicht, wenn du danach direkt schreiben MUSST.
Ich will dir absolut nicht zu nahe treten oder dich entmutigen. Aber bei mir hatten die paar Monate jetzt leider nicht gereicht. Ich berichte nur von meiner Erfahrung.
Was das Geldthema angeht, kann ich bestätigen, dass die einen gerade echt gut in Ruhe lassen, ich hab letztens zwei Monate völlig anstandslos ALG 2 bekommen (zwischen Ergebnisbekanntgabe und EVD), ohne dass sich überhaupt jemand gemeldet hat. Aber sicher kann man sich natürlich nie sein. Die Notenverbesserer schreiben ja in der Zeit oft Pseudobewerbungen, damit das ALG nicht gekürzt wird.
Richtiger Mist alles, das kann man nicht leugnen.
26.03.2021, 13:05
(26.03.2021, 12:52)Gast schrieb: Nur so nebenbei, ein Freund von mir hatte 2,7 im Erstversuch und hat letztendlich mit Durchschnittsnote den Zweitversuch bestanden. Es hat sich herausgestellt, dass er die Sachen einfach nur falsch hingeschrieben hat und dass die Zeiteinteilung schlecht war, obwohl er den Stoff aber eigentlich konnte. Es ist also möglich.
Solltest du aber extreme Lücken haben, dann macht es vielleicht tatsächlich Sinn, nicht in den EVD zu gehen, sondern für dich selbst zu lernen, Klausurenkurse zu buchen und dann den Zweitversuch entsprechend nach hinten zu verschieben, bis du deine Lücken gefüllt hast und bereit bist. Natürlich falls das nach deiner Prüfungsordnung geht. Denn dieser Verbesserungsvorgang wird möglicherweise länger dauern.
Ich selbst weiß wovon ich rede, denn ich bin gerade im EVD und habe kurz vor dem Examen wegen eklatanter Lücken leider noch immer grausame Noten und werde wohl erneut durchfallen. In meinem Bundesland ist es so, dass man verpflichtend den Termin nach dem EVD mitschreiben muss. Also gibt es keinen Weg zurück. In meiner Gruppe haben sich einige Teilnehmer nach kurzer Zeit extrem verbessert, das waren die, die es nur schlecht hingeschrieben haben. Dann gibt es mich und noch eine andere. Wir fallen durch fast jede Klausur.
Das soll absolut kein Angriff sein, im Gegenteil. Keiner kennt deine Situation. Aber höre in dich selbst hinein, woran es gelegen hat. Ob es wirklich die privaten Probleme/Krankheit waren, du deine Sachen nur nicht aufs Papier bringst oder doch auch einfach zu viele Wissenslücken vorhanden sind. Es darf nicht zur Übersprungshandlung werden, dass du dich in den EVD kämpfst. So war es bei mir ein bisschen. Nachdem ich mein Ergebnis erfahren hatte, habe ich ernsthaft zehn Minuten später beim OLG angerufen und dort sofort die Anträge für den EVD angefordert. Das war echt dumm, im Nachhinein. Man sollte das erstmal sacken lassen.
Auch beim Zweitversuch hast du ja keine Garantie, dass privat und gesundheitlich alles gut ist. Deswegen müssen die Basics und das Prozessuale wirklich felsenfest sitzen. Wenn wirklich solche Lücken wie bei mir vorliegen, dann macht es keinen Sinn sich krampfhaft in den EVD zu klagen, zumindest nicht, wenn du danach direkt schreiben MUSST.
Ich will dir absolut nicht zu nahe treten oder dich entmutigen. Aber bei mir hatten die paar Monate jetzt leider nicht gereicht. Ich berichte nur von meiner Erfahrung.
Was das Geldthema angeht, kann ich bestätigen, dass die einen gerade echt gut in Ruhe lassen, ich hab letztens zwei Monate völlig anstandslos ALG 2 bekommen (zwischen Ergebnisbekanntgabe und EVD), ohne dass sich überhaupt jemand gemeldet hat. Aber sicher kann man sich natürlich nie sein. Die Notenverbesserer schreiben ja in der Zeit oft Pseudobewerbungen, damit das ALG nicht gekürzt wird.
Richtiger Mist alles, das kann man nicht leugnen.
Darf ich fragen, wie deine extremen Lücken entstanden sind? Du bist ja offensichtlich durch das 1. Examen gekommen, hattest also irgendwann mal ein nicht zu verachtendes Grundwissen.
26.03.2021, 13:21
(26.03.2021, 12:52)Gast schrieb: Nur so nebenbei, ein Freund von mir hatte 2,7 im Erstversuch und hat letztendlich mit Durchschnittsnote den Zweitversuch bestanden. Es hat sich herausgestellt, dass er die Sachen einfach nur falsch hingeschrieben hat und dass die Zeiteinteilung schlecht war, obwohl er den Stoff aber eigentlich konnte. Es ist also möglich.
Solltest du aber extreme Lücken haben, dann macht es vielleicht tatsächlich Sinn, nicht in den EVD zu gehen, sondern für dich selbst zu lernen, Klausurenkurse zu buchen und dann den Zweitversuch entsprechend nach hinten zu verschieben, bis du deine Lücken gefüllt hast und bereit bist. Natürlich falls das nach deiner Prüfungsordnung geht. Denn dieser Verbesserungsvorgang wird möglicherweise länger dauern.
Ich selbst weiß wovon ich rede, denn ich bin gerade im EVD und habe kurz vor dem Examen wegen eklatanter Lücken leider noch immer grausame Noten und werde wohl erneut durchfallen. In meinem Bundesland ist es so, dass man verpflichtend den Termin nach dem EVD mitschreiben muss. Also gibt es keinen Weg zurück. In meiner Gruppe haben sich einige Teilnehmer nach kurzer Zeit extrem verbessert, das waren die, die es nur schlecht hingeschrieben haben. Dann gibt es mich und noch eine andere. Wir fallen durch fast jede Klausur.
Das soll absolut kein Angriff sein, im Gegenteil. Keiner kennt deine Situation. Aber höre in dich selbst hinein, woran es gelegen hat. Ob es wirklich die privaten Probleme/Krankheit waren, du deine Sachen nur nicht aufs Papier bringst oder doch auch einfach zu viele Wissenslücken vorhanden sind. Es darf nicht zur Übersprungshandlung werden, dass du dich in den EVD kämpfst. So war es bei mir ein bisschen. Nachdem ich mein Ergebnis erfahren hatte, habe ich ernsthaft zehn Minuten später beim OLG angerufen und dort sofort die Anträge für den EVD angefordert. Das war echt dumm, im Nachhinein. Man sollte das erstmal sacken lassen.
Auch beim Zweitversuch hast du ja keine Garantie, dass privat und gesundheitlich alles gut ist. Deswegen müssen die Basics und das Prozessuale wirklich felsenfest sitzen. Wenn wirklich solche Lücken wie bei mir vorliegen, dann macht es keinen Sinn sich krampfhaft in den EVD zu klagen, zumindest nicht, wenn du danach direkt schreiben MUSST.
Ich will dir absolut nicht zu nahe treten oder dich entmutigen. Aber bei mir hatten die paar Monate jetzt leider nicht gereicht. Ich berichte nur von meiner Erfahrung.
Was das Geldthema angeht, kann ich bestätigen, dass die einen gerade echt gut in Ruhe lassen, ich hab letztens zwei Monate völlig anstandslos ALG 2 bekommen (zwischen Ergebnisbekanntgabe und EVD), ohne dass sich überhaupt jemand gemeldet hat. Aber sicher kann man sich natürlich nie sein. Die Notenverbesserer schreiben ja in der Zeit oft Pseudobewerbungen, damit das ALG nicht gekürzt wird.
Richtiger Mist alles, das kann man nicht leugnen.
Und eine weitere Folgefrage aus Interesse: Was meinst du mit "Sachen falsch hinschreiben"? Inhaltlich falsch oder lediglich die Punkte an den komplett falschen Stellen erörtert?
26.03.2021, 14:16
(26.03.2021, 13:21)Gast schrieb:(26.03.2021, 12:52)Gast schrieb: Nur so nebenbei, ein Freund von mir hatte 2,7 im Erstversuch und hat letztendlich mit Durchschnittsnote den Zweitversuch bestanden. Es hat sich herausgestellt, dass er die Sachen einfach nur falsch hingeschrieben hat und dass die Zeiteinteilung schlecht war, obwohl er den Stoff aber eigentlich konnte. Es ist also möglich.
Solltest du aber extreme Lücken haben, dann macht es vielleicht tatsächlich Sinn, nicht in den EVD zu gehen, sondern für dich selbst zu lernen, Klausurenkurse zu buchen und dann den Zweitversuch entsprechend nach hinten zu verschieben, bis du deine Lücken gefüllt hast und bereit bist. Natürlich falls das nach deiner Prüfungsordnung geht. Denn dieser Verbesserungsvorgang wird möglicherweise länger dauern.
Ich selbst weiß wovon ich rede, denn ich bin gerade im EVD und habe kurz vor dem Examen wegen eklatanter Lücken leider noch immer grausame Noten und werde wohl erneut durchfallen. In meinem Bundesland ist es so, dass man verpflichtend den Termin nach dem EVD mitschreiben muss. Also gibt es keinen Weg zurück. In meiner Gruppe haben sich einige Teilnehmer nach kurzer Zeit extrem verbessert, das waren die, die es nur schlecht hingeschrieben haben. Dann gibt es mich und noch eine andere. Wir fallen durch fast jede Klausur.
Das soll absolut kein Angriff sein, im Gegenteil. Keiner kennt deine Situation. Aber höre in dich selbst hinein, woran es gelegen hat. Ob es wirklich die privaten Probleme/Krankheit waren, du deine Sachen nur nicht aufs Papier bringst oder doch auch einfach zu viele Wissenslücken vorhanden sind. Es darf nicht zur Übersprungshandlung werden, dass du dich in den EVD kämpfst. So war es bei mir ein bisschen. Nachdem ich mein Ergebnis erfahren hatte, habe ich ernsthaft zehn Minuten später beim OLG angerufen und dort sofort die Anträge für den EVD angefordert. Das war echt dumm, im Nachhinein. Man sollte das erstmal sacken lassen.
Auch beim Zweitversuch hast du ja keine Garantie, dass privat und gesundheitlich alles gut ist. Deswegen müssen die Basics und das Prozessuale wirklich felsenfest sitzen. Wenn wirklich solche Lücken wie bei mir vorliegen, dann macht es keinen Sinn sich krampfhaft in den EVD zu klagen, zumindest nicht, wenn du danach direkt schreiben MUSST.
Ich will dir absolut nicht zu nahe treten oder dich entmutigen. Aber bei mir hatten die paar Monate jetzt leider nicht gereicht. Ich berichte nur von meiner Erfahrung.
Was das Geldthema angeht, kann ich bestätigen, dass die einen gerade echt gut in Ruhe lassen, ich hab letztens zwei Monate völlig anstandslos ALG 2 bekommen (zwischen Ergebnisbekanntgabe und EVD), ohne dass sich überhaupt jemand gemeldet hat. Aber sicher kann man sich natürlich nie sein. Die Notenverbesserer schreiben ja in der Zeit oft Pseudobewerbungen, damit das ALG nicht gekürzt wird.
Richtiger Mist alles, das kann man nicht leugnen.
Und eine weitere Folgefrage aus Interesse: Was meinst du mit "Sachen falsch hinschreiben"? Inhaltlich falsch oder lediglich die Punkte an den komplett falschen Stellen erörtert?
ich habe auch mal eine Frage. hat sich das bei euch anhand der AG Noten eigentlich angekündigt? ich befürchte nämlich bei mir auch nur Kuschelnote bekommen zu haben und dann die Überraschung im Examen kommt.
26.03.2021, 14:21
(26.03.2021, 13:05)Gast schrieb:(26.03.2021, 12:52)Gast schrieb: Nur so nebenbei, ein Freund von mir hatte 2,7 im Erstversuch und hat letztendlich mit Durchschnittsnote den Zweitversuch bestanden. Es hat sich herausgestellt, dass er die Sachen einfach nur falsch hingeschrieben hat und dass die Zeiteinteilung schlecht war, obwohl er den Stoff aber eigentlich konnte. Es ist also möglich.
Solltest du aber extreme Lücken haben, dann macht es vielleicht tatsächlich Sinn, nicht in den EVD zu gehen, sondern für dich selbst zu lernen, Klausurenkurse zu buchen und dann den Zweitversuch entsprechend nach hinten zu verschieben, bis du deine Lücken gefüllt hast und bereit bist. Natürlich falls das nach deiner Prüfungsordnung geht. Denn dieser Verbesserungsvorgang wird möglicherweise länger dauern.
Ich selbst weiß wovon ich rede, denn ich bin gerade im EVD und habe kurz vor dem Examen wegen eklatanter Lücken leider noch immer grausame Noten und werde wohl erneut durchfallen. In meinem Bundesland ist es so, dass man verpflichtend den Termin nach dem EVD mitschreiben muss. Also gibt es keinen Weg zurück. In meiner Gruppe haben sich einige Teilnehmer nach kurzer Zeit extrem verbessert, das waren die, die es nur schlecht hingeschrieben haben. Dann gibt es mich und noch eine andere. Wir fallen durch fast jede Klausur.
Das soll absolut kein Angriff sein, im Gegenteil. Keiner kennt deine Situation. Aber höre in dich selbst hinein, woran es gelegen hat. Ob es wirklich die privaten Probleme/Krankheit waren, du deine Sachen nur nicht aufs Papier bringst oder doch auch einfach zu viele Wissenslücken vorhanden sind. Es darf nicht zur Übersprungshandlung werden, dass du dich in den EVD kämpfst. So war es bei mir ein bisschen. Nachdem ich mein Ergebnis erfahren hatte, habe ich ernsthaft zehn Minuten später beim OLG angerufen und dort sofort die Anträge für den EVD angefordert. Das war echt dumm, im Nachhinein. Man sollte das erstmal sacken lassen.
Auch beim Zweitversuch hast du ja keine Garantie, dass privat und gesundheitlich alles gut ist. Deswegen müssen die Basics und das Prozessuale wirklich felsenfest sitzen. Wenn wirklich solche Lücken wie bei mir vorliegen, dann macht es keinen Sinn sich krampfhaft in den EVD zu klagen, zumindest nicht, wenn du danach direkt schreiben MUSST.
Ich will dir absolut nicht zu nahe treten oder dich entmutigen. Aber bei mir hatten die paar Monate jetzt leider nicht gereicht. Ich berichte nur von meiner Erfahrung.
Was das Geldthema angeht, kann ich bestätigen, dass die einen gerade echt gut in Ruhe lassen, ich hab letztens zwei Monate völlig anstandslos ALG 2 bekommen (zwischen Ergebnisbekanntgabe und EVD), ohne dass sich überhaupt jemand gemeldet hat. Aber sicher kann man sich natürlich nie sein. Die Notenverbesserer schreiben ja in der Zeit oft Pseudobewerbungen, damit das ALG nicht gekürzt wird.
Richtiger Mist alles, das kann man nicht leugnen.
Darf ich fragen, wie deine extremen Lücken entstanden sind? Du bist ja offensichtlich durch das 1. Examen gekommen, hattest also irgendwann mal ein nicht zu verachtendes Grundwissen.
Ganz ehrlich gesagt frage ich mich mittlerweile auch, wie ich das bestehen konnte. Es ist wirklich sehr frustrierend, weil es kommt einem vor, als ob das gesamte Studium samt erstem Examen für obsolet erklärt worden wäre. Insgesamt war es aber so, dass ich im Studium im Ö-Recht ziemlich gut war. Also immer zwischen 7 und 12 in etwa. So auch im ersten Examen. Das hatte damals die zwei Durchfallerklausuren im Zivilrecht ausgeglichen. Im Assessorexamen kam ich mit dem Öffentlichen Recht plötzlich nicht mehr klar. Das geht wohl vielen Referendaren so, dazu gab es letztens hier auch einen Thread. Naja, dann noch die insgesamt fünf Zivilrechtklausuren (von elf) killen mich dann so ziemlich. Also man sieht, man sollte echt erst Lücken füllen, bevor man ins Ref geht.
Viele im EVD hatten wohl einfach nur einen schlechten Urteilsstil. Also keinen gescheiten Obersatz, nicht richtig definiert und subsumiert. Solche Kleinigkeiten machen so viel aus, das glaubt man gar nicht. Dann haben sie auch viele Punkte nicht hingeschrieben, weil sie dachten, na das ist doch klar, das muss ich doch nicht extra ins Urteil schreiben (zum Beispiel: Wirksamer Kaufvertrag oder Zulässigkeit des Gericht usw.) Also die haben sozusagen die ganzen Rohpunkte liegen lassen. Das sind natürlich Fehler, die sind schnell und leicht auszumerzen. Das ist meiner Meinung nach auch der Grund, warum fast alle im Zweitversuch dann bestehen.
26.03.2021, 14:25
(26.03.2021, 14:16)Gast schrieb:(26.03.2021, 13:21)Gast schrieb:(26.03.2021, 12:52)Gast schrieb: Nur so nebenbei, ein Freund von mir hatte 2,7 im Erstversuch und hat letztendlich mit Durchschnittsnote den Zweitversuch bestanden. Es hat sich herausgestellt, dass er die Sachen einfach nur falsch hingeschrieben hat und dass die Zeiteinteilung schlecht war, obwohl er den Stoff aber eigentlich konnte. Es ist also möglich.
Solltest du aber extreme Lücken haben, dann macht es vielleicht tatsächlich Sinn, nicht in den EVD zu gehen, sondern für dich selbst zu lernen, Klausurenkurse zu buchen und dann den Zweitversuch entsprechend nach hinten zu verschieben, bis du deine Lücken gefüllt hast und bereit bist. Natürlich falls das nach deiner Prüfungsordnung geht. Denn dieser Verbesserungsvorgang wird möglicherweise länger dauern.
Ich selbst weiß wovon ich rede, denn ich bin gerade im EVD und habe kurz vor dem Examen wegen eklatanter Lücken leider noch immer grausame Noten und werde wohl erneut durchfallen. In meinem Bundesland ist es so, dass man verpflichtend den Termin nach dem EVD mitschreiben muss. Also gibt es keinen Weg zurück. In meiner Gruppe haben sich einige Teilnehmer nach kurzer Zeit extrem verbessert, das waren die, die es nur schlecht hingeschrieben haben. Dann gibt es mich und noch eine andere. Wir fallen durch fast jede Klausur.
Das soll absolut kein Angriff sein, im Gegenteil. Keiner kennt deine Situation. Aber höre in dich selbst hinein, woran es gelegen hat. Ob es wirklich die privaten Probleme/Krankheit waren, du deine Sachen nur nicht aufs Papier bringst oder doch auch einfach zu viele Wissenslücken vorhanden sind. Es darf nicht zur Übersprungshandlung werden, dass du dich in den EVD kämpfst. So war es bei mir ein bisschen. Nachdem ich mein Ergebnis erfahren hatte, habe ich ernsthaft zehn Minuten später beim OLG angerufen und dort sofort die Anträge für den EVD angefordert. Das war echt dumm, im Nachhinein. Man sollte das erstmal sacken lassen.
Auch beim Zweitversuch hast du ja keine Garantie, dass privat und gesundheitlich alles gut ist. Deswegen müssen die Basics und das Prozessuale wirklich felsenfest sitzen. Wenn wirklich solche Lücken wie bei mir vorliegen, dann macht es keinen Sinn sich krampfhaft in den EVD zu klagen, zumindest nicht, wenn du danach direkt schreiben MUSST.
Ich will dir absolut nicht zu nahe treten oder dich entmutigen. Aber bei mir hatten die paar Monate jetzt leider nicht gereicht. Ich berichte nur von meiner Erfahrung.
Was das Geldthema angeht, kann ich bestätigen, dass die einen gerade echt gut in Ruhe lassen, ich hab letztens zwei Monate völlig anstandslos ALG 2 bekommen (zwischen Ergebnisbekanntgabe und EVD), ohne dass sich überhaupt jemand gemeldet hat. Aber sicher kann man sich natürlich nie sein. Die Notenverbesserer schreiben ja in der Zeit oft Pseudobewerbungen, damit das ALG nicht gekürzt wird.
Richtiger Mist alles, das kann man nicht leugnen.
Und eine weitere Folgefrage aus Interesse: Was meinst du mit "Sachen falsch hinschreiben"? Inhaltlich falsch oder lediglich die Punkte an den komplett falschen Stellen erörtert?
ich habe auch mal eine Frage. hat sich das bei euch anhand der AG Noten eigentlich angekündigt? ich befürchte nämlich bei mir auch nur Kuschelnote bekommen zu haben und dann die Überraschung im Examen kommt.
Bei mir hat sich das sehr angekündigt. Auch bei den anderen beiden Durchfallern meiner Gruppe.
26.03.2021, 16:19
(26.03.2021, 14:21)Gast schrieb:(26.03.2021, 13:05)Gast schrieb:(26.03.2021, 12:52)Gast schrieb: Nur so nebenbei, ein Freund von mir hatte 2,7 im Erstversuch und hat letztendlich mit Durchschnittsnote den Zweitversuch bestanden. Es hat sich herausgestellt, dass er die Sachen einfach nur falsch hingeschrieben hat und dass die Zeiteinteilung schlecht war, obwohl er den Stoff aber eigentlich konnte. Es ist also möglich.
Solltest du aber extreme Lücken haben, dann macht es vielleicht tatsächlich Sinn, nicht in den EVD zu gehen, sondern für dich selbst zu lernen, Klausurenkurse zu buchen und dann den Zweitversuch entsprechend nach hinten zu verschieben, bis du deine Lücken gefüllt hast und bereit bist. Natürlich falls das nach deiner Prüfungsordnung geht. Denn dieser Verbesserungsvorgang wird möglicherweise länger dauern.
Ich selbst weiß wovon ich rede, denn ich bin gerade im EVD und habe kurz vor dem Examen wegen eklatanter Lücken leider noch immer grausame Noten und werde wohl erneut durchfallen. In meinem Bundesland ist es so, dass man verpflichtend den Termin nach dem EVD mitschreiben muss. Also gibt es keinen Weg zurück. In meiner Gruppe haben sich einige Teilnehmer nach kurzer Zeit extrem verbessert, das waren die, die es nur schlecht hingeschrieben haben. Dann gibt es mich und noch eine andere. Wir fallen durch fast jede Klausur.
Das soll absolut kein Angriff sein, im Gegenteil. Keiner kennt deine Situation. Aber höre in dich selbst hinein, woran es gelegen hat. Ob es wirklich die privaten Probleme/Krankheit waren, du deine Sachen nur nicht aufs Papier bringst oder doch auch einfach zu viele Wissenslücken vorhanden sind. Es darf nicht zur Übersprungshandlung werden, dass du dich in den EVD kämpfst. So war es bei mir ein bisschen. Nachdem ich mein Ergebnis erfahren hatte, habe ich ernsthaft zehn Minuten später beim OLG angerufen und dort sofort die Anträge für den EVD angefordert. Das war echt dumm, im Nachhinein. Man sollte das erstmal sacken lassen.
Auch beim Zweitversuch hast du ja keine Garantie, dass privat und gesundheitlich alles gut ist. Deswegen müssen die Basics und das Prozessuale wirklich felsenfest sitzen. Wenn wirklich solche Lücken wie bei mir vorliegen, dann macht es keinen Sinn sich krampfhaft in den EVD zu klagen, zumindest nicht, wenn du danach direkt schreiben MUSST.
Ich will dir absolut nicht zu nahe treten oder dich entmutigen. Aber bei mir hatten die paar Monate jetzt leider nicht gereicht. Ich berichte nur von meiner Erfahrung.
Was das Geldthema angeht, kann ich bestätigen, dass die einen gerade echt gut in Ruhe lassen, ich hab letztens zwei Monate völlig anstandslos ALG 2 bekommen (zwischen Ergebnisbekanntgabe und EVD), ohne dass sich überhaupt jemand gemeldet hat. Aber sicher kann man sich natürlich nie sein. Die Notenverbesserer schreiben ja in der Zeit oft Pseudobewerbungen, damit das ALG nicht gekürzt wird.
Richtiger Mist alles, das kann man nicht leugnen.
Darf ich fragen, wie deine extremen Lücken entstanden sind? Du bist ja offensichtlich durch das 1. Examen gekommen, hattest also irgendwann mal ein nicht zu verachtendes Grundwissen.
Ganz ehrlich gesagt frage ich mich mittlerweile auch, wie ich das bestehen konnte. Es ist wirklich sehr frustrierend, weil es kommt einem vor, als ob das gesamte Studium samt erstem Examen für obsolet erklärt worden wäre. Insgesamt war es aber so, dass ich im Studium im Ö-Recht ziemlich gut war. Also immer zwischen 7 und 12 in etwa. So auch im ersten Examen. Das hatte damals die zwei Durchfallerklausuren im Zivilrecht ausgeglichen. Im Assessorexamen kam ich mit dem Öffentlichen Recht plötzlich nicht mehr klar. Das geht wohl vielen Referendaren so, dazu gab es letztens hier auch einen Thread. Naja, dann noch die insgesamt fünf Zivilrechtklausuren (von elf) killen mich dann so ziemlich. Also man sieht, man sollte echt erst Lücken füllen, bevor man ins Ref geht.
Viele im EVD hatten wohl einfach nur einen schlechten Urteilsstil. Also keinen gescheiten Obersatz, nicht richtig definiert und subsumiert. Solche Kleinigkeiten machen so viel aus, das glaubt man gar nicht. Dann haben sie auch viele Punkte nicht hingeschrieben, weil sie dachten, na das ist doch klar, das muss ich doch nicht extra ins Urteil schreiben (zum Beispiel: Wirksamer Kaufvertrag oder Zulässigkeit des Gericht usw.) Also die haben sozusagen die ganzen Rohpunkte liegen lassen. Das sind natürlich Fehler, die sind schnell und leicht auszumerzen. Das ist meiner Meinung nach auch der Grund, warum fast alle im Zweitversuch dann bestehen.
Ich kann mir beim besten Willen irgendwie nicht vorstellen, wie groß die Lücken sein müssen, um im Referendariat wegen materiellem Recht durchzufallen. Mache wie du mein Ref in Bayern und bin jetzt auch nicht die größte Leuchte in Zivilrecht. Dennoch bin ich jetzt im konstanten befriedigend in den Klausuren, da ich allein durch eine saubere Tenorierung und einer dann konsequenten Entscheidung manche abweichenden Voten entgegen der Rspr. vertreten habe. Ich hab mir bei meinen nicht bestandenen Klausuren zunächst angeschaut und das, was mir dort das Genick gebrochen hat, war ein widersprüchlicher Tenor und/oder das Übersehen von Formalia. Diese kann man aber durch Klausurentraining (insb. dem Ausformulieren) sehr gut trainieren.
Außerdem gibt es durch die verpflichtende Arbeits- und Steuerrechtsklausur eine Möglichkeit, mit der erlernten Technik und vergleichsweise wenig Wissen gute Ergebnisse zu erzielen, da man ja weiß, dass diese Klausuren drankommen. Wer dann aber sich keinen Plan macht, ist selber schuld und ein Blick in die JAPO hat noch nie geschadet.
Ich wünsche dir dennoch viel Erfolg beim Verbesserungsversuch.
26.03.2021, 16:30
Ich schreibe zwar erst ab April, aber ich kann mir das gut vorstellen.
Manchmal ist es eben doch ein Problem, dass man nicht weiß wie man die Klausur lösen bzw. einkleiden soll. Klar ist es materiell-rechtlich nicht mehr so mit Theorien vollgekleistert wie im ersten Examen, aber dennoch muss man den Fall doch erstmal lösen können bzw. Dinge, die im Ref nicht wirklich gelehrt werden - zumindest bei uns - wie Berufung, einstweiliger Rechtsschutz (haben wir beides nur angesprochen, dass es das gibt) , erstmal ordentlich herunterprüfen im Examen. Wenn es dann noch etwas im EBV oder Immobiliar-Sachenrecht spielt oder ... oder ... dann findet man die Lösung evtl auch einfach nicht.
Ich kann das zumindest nachvollziehen. Das gilt natürlich auch für Öff-Recht (übrigens auch neue Rechtsgebiete im Ref) bzw. Strafrecht.
Manchmal ist es eben doch ein Problem, dass man nicht weiß wie man die Klausur lösen bzw. einkleiden soll. Klar ist es materiell-rechtlich nicht mehr so mit Theorien vollgekleistert wie im ersten Examen, aber dennoch muss man den Fall doch erstmal lösen können bzw. Dinge, die im Ref nicht wirklich gelehrt werden - zumindest bei uns - wie Berufung, einstweiliger Rechtsschutz (haben wir beides nur angesprochen, dass es das gibt) , erstmal ordentlich herunterprüfen im Examen. Wenn es dann noch etwas im EBV oder Immobiliar-Sachenrecht spielt oder ... oder ... dann findet man die Lösung evtl auch einfach nicht.
Ich kann das zumindest nachvollziehen. Das gilt natürlich auch für Öff-Recht (übrigens auch neue Rechtsgebiete im Ref) bzw. Strafrecht.
26.03.2021, 16:43
(26.03.2021, 16:30)Noch-Schreiber schrieb: Ich schreibe zwar erst ab April, aber ich kann mir das gut vorstellen.
Manchmal ist es eben doch ein Problem, dass man nicht weiß wie man die Klausur lösen bzw. einkleiden soll. Klar ist es materiell-rechtlich nicht mehr so mit Theorien vollgekleistert wie im ersten Examen, aber dennoch muss man den Fall doch erstmal lösen können bzw. Dinge, die im Ref nicht wirklich gelehrt werden - zumindest bei uns - wie Berufung, einstweiliger Rechtsschutz (haben wir beides nur angesprochen, dass es das gibt) , erstmal ordentlich herunterprüfen im Examen. Wenn es dann noch etwas im EBV oder Immobiliar-Sachenrecht spielt oder ... oder ... dann findet man die Lösung evtl auch einfach nicht.
Ich kann das zumindest nachvollziehen. Das gilt natürlich auch für Öff-Recht (übrigens auch neue Rechtsgebiete im Ref) bzw. Strafrecht.
Manchmal hilft da aber auch einfach das gute alte (und billige) Wortlautargument. Weil‘s im Gesetz steht.
Dass man die Berufung gar nicht bespricht finde ich aber schon krass. In unserer AG gab es dazu eine Einheit mit Klausurbesprechung und noch eine Einheit mit nem Rechtsanwalt








