13.03.2021, 16:51
Mein aufrichtiges Beileid für das Prekariat
14.03.2021, 00:38
Und mein aufrichtiges Mitleid für ein empathieloses Wesen wie dich. Dein Leben muss echt arm sein. :)
14.03.2021, 09:01
Für diejenigen aus KK, die eine Umsatzbeteiligung vereinbart haben:
Gilt diese Umsatzbeteiligung allgemein oder nur für von euch akquirierte Mandate? Und wie findet die Anrechnung auf das Grundgehalt statt (greift sie zB erst, wenn bestimmte Umsatzhöhe erreicht ist usw.)?
Gilt diese Umsatzbeteiligung allgemein oder nur für von euch akquirierte Mandate? Und wie findet die Anrechnung auf das Grundgehalt statt (greift sie zB erst, wenn bestimmte Umsatzhöhe erreicht ist usw.)?
15.03.2021, 19:15
(14.03.2021, 09:01)Gast schrieb: Für diejenigen aus KK, die eine Umsatzbeteiligung vereinbart haben:
Gilt diese Umsatzbeteiligung allgemein oder nur für von euch akquirierte Mandate? Und wie findet die Anrechnung auf das Grundgehalt statt (greift sie zB erst, wenn bestimmte Umsatzhöhe erreicht ist usw.)?
Eigentlich immer nur für selbst Akquirierte. Nur so bringst DU der Kanzlei etwas, was sie sonst nicht hätte (wenn du ein Mandat nicht bearbeitest, würde es ein anderer machen).
15.03.2021, 19:27
(15.03.2021, 19:15)Gast schrieb:(14.03.2021, 09:01)Gast schrieb: Für diejenigen aus KK, die eine Umsatzbeteiligung vereinbart haben:
Gilt diese Umsatzbeteiligung allgemein oder nur für von euch akquirierte Mandate? Und wie findet die Anrechnung auf das Grundgehalt statt (greift sie zB erst, wenn bestimmte Umsatzhöhe erreicht ist usw.)?
Eigentlich immer nur für selbst Akquirierte. Nur so bringst DU der Kanzlei etwas, was sie sonst nicht hätte (wenn du ein Mandat nicht bearbeitest, würde es ein anderer machen).
Das stimmt so pauschal nicht. Die Umsatzbeteiligung kann zB auch ein niedriges Fixum rechtfertigen. Sprich, wenn wenig reinkommt und man wenig arbeitet, ist man für die Kanzlei kein großes Risiko. Wenn aber einiges an Arbeit kommt und man für die Kanzlei Umsatz macht, kann man auch besser bezahlt werden.
15.03.2021, 19:57
15.03.2021, 21:27
15.03.2021, 22:31
(14.03.2021, 09:01)Gast schrieb: Für diejenigen aus KK, die eine Umsatzbeteiligung vereinbart haben:
Gilt diese Umsatzbeteiligung allgemein oder nur für von euch akquirierte Mandate? Und wie findet die Anrechnung auf das Grundgehalt statt (greift sie zB erst, wenn bestimmte Umsatzhöhe erreicht ist usw.)?
1) Allgemein.
2) Ab Erreichen eines Sockelumsatzes, der beim 2 bis 3-fachen des Fixums liegt.
16.03.2021, 09:57
(15.03.2021, 22:31)Gast schrieb:(14.03.2021, 09:01)Gast schrieb: Für diejenigen aus KK, die eine Umsatzbeteiligung vereinbart haben:
Gilt diese Umsatzbeteiligung allgemein oder nur für von euch akquirierte Mandate? Und wie findet die Anrechnung auf das Grundgehalt statt (greift sie zB erst, wenn bestimmte Umsatzhöhe erreicht ist usw.)?
1) Allgemein.
2) Ab Erreichen eines Sockelumsatzes, der beim 2 bis 3-fachen des Fixums liegt.
Als Berufseinsteiger ist das 2 bis 3-fache des Fixums vermutlich schwer bis unmöglich zu erreichen, oder? Bei 4k Einstiegsgehalt wären 12k Monatsumsatz schon ziemlich heftig. Und dann muss man ja noch darüber hinaus für eine Beteiligung.
16.03.2021, 10:42
(13.03.2021, 09:52)Gast schrieb: Metropolregion Rhein-Neckar. Was soll ich denn sonst machen, arbeitslos bleiben damit der Schnitt gewahrt bleibt? Zumal es ja mehrfach besprochen wurde, dass das Gehalt steigen wird nach der Probezeit, und wenn es der Arbeitgeber dann nicht will, dann bin ich halt nach 1 Jahr wieder weg. Ich kann es ja sogar verstehen warum er das so macht, am Anfang ist man unproduktiv und muss bezuschusst werden von den anderen. Erst wenn es dann später immer noch so mau aussieht, wäre ich skeptisch. Man muss halt nur erst jemanden finden in dieser Gegend der nen Berufsanfänger ohne Übernoten einstellen will, und der dann noch mehr zahlt als das.Hört sich für mich nach Genfer paygap an!








