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Justiz wieder verlassen
Gast
Unregistered
 
#21
03.03.2021, 11:55
(03.03.2021, 11:51)Gast schrieb:  
(02.03.2021, 23:58)Gast schrieb:  Vor allem im Arbeitsrecht kenne ich etliche Leute, die wochentags von 9:30 Uhr bis 19:30 Uhr arbeiten und am Wochenende nie. Schaff das erstmal am LG!


9:00 Uhr bis 18:00 Uhr in einer ZK am LG. Manchmal mehr, manchmal weniger, je nachdem was gerade ansteht. Am Wochenende nur, wenn ich unter der Woche ein Tag frei brauche. Wenn man erstmal drin ist, ist es echt easy Prost

Finde 9-18 Uhr täglich aber schon viel. Jedenfalls für das Geld, was man bekommt. Kommt natürlich nochmal drauf an wie viele (Kaffee-)Pausen man so zwischendurch macht.

Aber man findet ja durchaus auch eine GK wo man von 9-20 Uhr arbeitet (ohne Wochenende!) und dafür dann das doppelte bekommt...
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Gast
Unregistered
 
#22
03.03.2021, 12:04
(03.03.2021, 11:55)Gast schrieb:  
(03.03.2021, 11:51)Gast schrieb:  
(02.03.2021, 23:58)Gast schrieb:  Vor allem im Arbeitsrecht kenne ich etliche Leute, die wochentags von 9:30 Uhr bis 19:30 Uhr arbeiten und am Wochenende nie. Schaff das erstmal am LG!


9:00 Uhr bis 18:00 Uhr in einer ZK am LG. Manchmal mehr, manchmal weniger, je nachdem was gerade ansteht. Am Wochenende nur, wenn ich unter der Woche ein Tag frei brauche. Wenn man erstmal drin ist, ist es echt easy Prost

Finde 9-18 Uhr täglich aber schon viel. Jedenfalls für das Geld, was man bekommt. Kommt natürlich nochmal drauf an wie viele (Kaffee-)Pausen man so zwischendurch macht.

Aber man findet ja durchaus auch eine GK wo man von 9-20 Uhr arbeitet (ohne Wochenende!) und dafür dann das doppelte bekommt...

Warum fangt ihr alle so spät an? Beginnt halt schon um 7:30, dann habt ihr um 16:30 Feierabend
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Gast
Unregistered
 
#23
03.03.2021, 12:26
(03.03.2021, 11:55)Gast schrieb:  
(03.03.2021, 11:51)Gast schrieb:  
(02.03.2021, 23:58)Gast schrieb:  Vor allem im Arbeitsrecht kenne ich etliche Leute, die wochentags von 9:30 Uhr bis 19:30 Uhr arbeiten und am Wochenende nie. Schaff das erstmal am LG!


9:00 Uhr bis 18:00 Uhr in einer ZK am LG. Manchmal mehr, manchmal weniger, je nachdem was gerade ansteht. Am Wochenende nur, wenn ich unter der Woche ein Tag frei brauche. Wenn man erstmal drin ist, ist es echt easy Prost

Finde 9-18 Uhr täglich aber schon viel. Jedenfalls für das Geld, was man bekommt. Kommt natürlich nochmal drauf an wie viele (Kaffee-)Pausen man so zwischendurch macht.

Aber man findet ja durchaus auch eine GK wo man von 9-20 Uhr arbeitet (ohne Wochenende!) und dafür dann das doppelte bekommt...

Netto eher selten, auch wenn es das vereinzelt gibt. Und mir ist es wurscht, ob jemand brutto das doppelte, dreifache oder was auch immer bekommt, wenn es netto nur 2 oder 2,5 sind.

Abgesehen davon raffen manche Leute anscheinend nicht, dass es vielen Leuten nicht allein aufs Gehalt ankommt und die ständig Stundenlöhne vergleiche. Und auch GK wollen viele Leute einfach nicht! Was ist daran so schwer zu kapieren. Da muss doch nicht immer gefragt werden, warum nicht GK
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Gast
Unregistered
 
#24
03.03.2021, 12:30
Man darf auch nicht vergessen, dass gerade die Abendstunden von 18-20 Uhr die "wertvollsten" sind, da man hier Zeit mit Freunde/ Familie/ Sport verbringen kann und somit noch "was vom Tag hat".
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Gast
Unregistered
 
#25
03.03.2021, 13:29
3100 Euro netto (R1, Stufe 2, NRW, - PKV) vs 4400 Euro netto (LStk 1, 100.000 Euro brutto) ist für mich nicht doppelt.
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Gast
Unregistered
 
#26
03.03.2021, 13:38
(03.03.2021, 13:29)Gast schrieb:  3100 Euro netto (R1, Stufe 2, NRW, - PKV) vs 4400 Euro netto (LStk 1, 100.000 Euro brutto) ist für mich nicht doppelt.

Was möchtest Du mit diesem Beitrag sagen? Der Folgebeitrag hat doch verständlich gezeigt, dass es netto von doppelt weit entfernt ist und der Vorposter höchstens mit einem - je nach Land und Kanzlei - doppelten Brutto richtig liegt. Und dass ein doppeltes oder dreifaches Brutto wurscht ist, wenn die Netto Differenz nur zwischen 1-3k liegt.
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Gast
Unregistered
 
#27
03.03.2021, 13:49
(03.03.2021, 13:38)Gast schrieb:  
(03.03.2021, 13:29)Gast schrieb:  3100 Euro netto (R1, Stufe 2, NRW, - PKV) vs 4400 Euro netto (LStk 1, 100.000 Euro brutto) ist für mich nicht doppelt.

Was möchtest Du mit diesem Beitrag sagen? Der Folgebeitrag hat doch verständlich gezeigt, dass es netto von doppelt weit entfernt ist und der Vorposter höchstens mit einem - je nach Land und Kanzlei - doppelten Brutto richtig liegt. Und dass ein doppeltes oder dreifaches Brutto wurscht ist, wenn die Netto Differenz nur zwischen 1-3k liegt.

Seit wann sind 3k netto mehr wurscht?
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Gast
Unregistered
 
#28
03.03.2021, 13:53
(03.03.2021, 13:38)Gast schrieb:  
(03.03.2021, 13:29)Gast schrieb:  3100 Euro netto (R1, Stufe 2, NRW, - PKV) vs 4400 Euro netto (LStk 1, 100.000 Euro brutto) ist für mich nicht doppelt.

Was möchtest Du mit diesem Beitrag sagen? Der Folgebeitrag hat doch verständlich gezeigt, dass es netto von doppelt weit entfernt ist und der Vorposter höchstens mit einem - je nach Land und Kanzlei - doppelten Brutto richtig liegt. Und dass ein doppeltes oder dreifaches Brutto wurscht ist, wenn die Netto Differenz nur zwischen 1-3k liegt.

1. war es nicht der Folgebeitrag, 2. hat der Folgebeitrag von "2 bis 2,5" und du jetzt von "1 bis 3k" gesprochen. Beides unrealistisch.
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Gast
Unregistered
 
#29
03.03.2021, 13:54
(03.03.2021, 13:53)Gast schrieb:  
(03.03.2021, 13:38)Gast schrieb:  
(03.03.2021, 13:29)Gast schrieb:  3100 Euro netto (R1, Stufe 2, NRW, - PKV) vs 4400 Euro netto (LStk 1, 100.000 Euro brutto) ist für mich nicht doppelt.

Was möchtest Du mit diesem Beitrag sagen? Der Folgebeitrag hat doch verständlich gezeigt, dass es netto von doppelt weit entfernt ist und der Vorposter höchstens mit einem - je nach Land und Kanzlei - doppelten Brutto richtig liegt. Und dass ein doppeltes oder dreifaches Brutto wurscht ist, wenn die Netto Differenz nur zwischen 1-3k liegt.

1. war es nicht der Folgebeitrag, 2. hat der Folgebeitrag von "2 bis 2,5" und du jetzt von "1 bis 3k" gesprochen. Beides unrealistisch.

3.1 netto. Ich habe 5.8. Also fast 3. Ergo nicht unrealistisch.
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Gast-RA
Unregistered
 
#30
03.03.2021, 14:07
(03.03.2021, 13:29)Gast schrieb:  3100 Euro netto (R1, Stufe 2, NRW, - PKV) vs 4400 Euro netto (LStk 1, 100.000 Euro brutto) ist für mich nicht doppelt.

Richter: PKV tatsächlich in Abzug gebracht - 2.900 netto / Monat
RA: auch PKV und (Einstiegs-)Gehalt von 120.000 - 5.800 netto / Monat

Danach klafft die Gehaltslücke nur noch weiter auseinander. Das weißt du aber auch.
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