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Neuorientierung
Gast
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#11
27.02.2021, 20:44
Wäre in der Tat wäre es interessant, zu wissen, welcher Straftaten des TE im Raum stehen.

Man muss sich schon Schlimmes erlaubt haben, damit die Zulassung versagt wird.

Nach der Rspr. von BVerfG und BGH sind die Hürden angesichts Art. 12 GG hoch. Auch Zeitablauf ist zu berücksichtigen. Problematisch sind vor allem Delikte mit unmittelbarem Bezug zur Rechtspflege.

Kann mir nicht vorstellen, dass hier tatsächlich solche Straftaten vorliegen. Glaube eher, es handelt sich um einen Troll.
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Gast
Unregistered
 
#12
27.02.2021, 21:17
Oder es handelt sich um diesen Rechtsradikalen aus Sachsen.
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Gast
Unregistered
 
#13
27.02.2021, 21:24
(27.02.2021, 19:19)ja Gast schrieb:  
(27.02.2021, 19:13)Gast schrieb:  Die Anwaltszulassung ist ja die lascheste Prüfung der Vorstrafen. Justiz und Beamtentum sind damit erst recht weg. Bleiben also nur noch Jobs ohne Zulassung. Unternehmen oder als Assessor in ein Notariat.
Oh Mann, hier hat einer Ahnung.

Bei der Bewerbung als Notarassessor ist ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Wenn’s schon nicht für die bucklig buckelnde Anwaltschaft reicht, dann erst recht nicht für den klar höherwertigen Notarberuf.

Wie kann man so eine große Klappe haben und so unfähig sein? Ich habe Assessor geschrieben und nichts von Notarassessor. Manche Leute ey
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Gast
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#14
27.02.2021, 22:56
(27.02.2021, 19:46)Gast BLN schrieb:  Unternehmen dürfte wohl auch ausscheiden, weil hier zumeist eine Zulassung als Syndikus (ebenfalls bei der RAK) notwendig sein wird. 
Vielleicht einen LLM dran hängen?

In recht vielen Unternehmen ist man auch „nur“ Legal Counsel und nicht direkt Syndikusanwalt. Also kämen da durchaus einige Unternehmen in Betracht.
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Gast
Unregistered
 
#15
28.02.2021, 00:08
(27.02.2021, 20:44)Gast schrieb:  Wäre in der Tat wäre es interessant, zu wissen, welcher Straftaten des TE im Raum stehen.

Man muss sich schon Schlimmes erlaubt haben, damit die Zulassung versagt wird.

Nach der Rspr. von BVerfG und BGH sind die Hürden angesichts Art. 12 GG hoch. Auch Zeitablauf ist zu berücksichtigen. Problematisch sind vor allem Delikte mit unmittelbarem Bezug zur Rechtspflege.

Kann mir nicht vorstellen, dass hier tatsächlich solche Straftaten vorliegen. Glaube eher, es handelt sich um einen Troll.


Meine ich auch. Also auch wenn das nicht die Frage ist, würde ich mich nicht unbedingt mit der Ablehnung der Kammer zufrieden geben. Neben der Art des Deliktes und dem Zeitablauf könnte man auch die Strafhöhe und den Zeitpunkt berücksichtigen. Insbesondere, ob das vor dem Ref oder sogar vor dem Studium war, auch ob U21 oder nicht.

Wenn das schon vor dem Ref war, dann wäre das ein kleiner Jackpot. Denn dann kann man sagen, dass einem das Ref die Bedeutung des Rechtstaats vor Augen geführt hat und sowas. Außerdem wurde man dann doch (zumindest wenn auch die Verurteilung schon so alt ist) schon zu Ref-Beginn durchleuchtet.

Ob es sich um einen Troll handelt? Kann sein, aber das Thema hat gar nicht so viel Trollpotential. Eine Kommilitonin hatte tatsächlich das Problem, dass sie wegen dem Versuch eines Verbrechens (Freiheitsstrafe über 1 Jahr zur Bewährung) vorbestraft war und sich daher schon nicht sicher war, ob sie überhaupt das Ref machen darf. Hatte mich daher damals ein wenig in das Thema eingelesen.

Wenn ich persönlich betroffen wäre und gerne RA wäre, dann würde ich mich vertieft einlesen und notfalls einen damit befassten RA hinzuziehen. Soweit ich mich erinnern kann, sind nur Urteile veröffentlicht, bei denen der Zugang zu Ref oder Rechtsanwaltschaft am Ende versagt blieb. Dieses Entscheidungen kann man trotzdem entnehmen, was taugliche Argumente sein könnten und wie so der Prüfungsmaßstab wäre. Die Betroffenen waren dort jeweils auch nicht gerade wegen Ladendiebstahls vorbestraft.

Und dann gibt es da noch den (weiterhin aktuellen?) Fall mit der Referendarin, die den Ref-Ausbilder beleidigt hat...
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Gast
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#16
28.02.2021, 00:18
(27.02.2021, 21:17)Gast schrieb:  Oder es handelt sich um diesen Rechtsradikalen aus Sachsen.

der wurde doch bereits zum ref nicht zugelassen
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Gast
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#17
28.02.2021, 00:20
(28.02.2021, 00:08)Gast schrieb:  
(27.02.2021, 20:44)Gast schrieb:  Wäre in der Tat wäre es interessant, zu wissen, welcher Straftaten des TE im Raum stehen.

Man muss sich schon Schlimmes erlaubt haben, damit die Zulassung versagt wird.

Nach der Rspr. von BVerfG und BGH sind die Hürden angesichts Art. 12 GG hoch. Auch Zeitablauf ist zu berücksichtigen. Problematisch sind vor allem Delikte mit unmittelbarem Bezug zur Rechtspflege.

Kann mir nicht vorstellen, dass hier tatsächlich solche Straftaten vorliegen. Glaube eher, es handelt sich um einen Troll.


(...)

Und dann gibt es da noch den (weiterhin aktuellen?) Fall mit der Referendarin, die den Ref-Ausbilder beleidigt hat...

Sie ist mittlerweile zugelassen.
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Gast
Unregistered
 
#18
28.02.2021, 00:30
(28.02.2021, 00:18)Gast schrieb:  
(27.02.2021, 21:17)Gast schrieb:  Oder es handelt sich um diesen Rechtsradikalen aus Sachsen.

der wurde doch bereits zum ref nicht zugelassen


denkst du. 
Der durfte sogar nach erfolglosem Instanzenzug sein Ref beenden, trotz Bewährungsstrafe über einem Jahr. Müsste mittlerweile fertig geworden sein, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
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Gast
Unregistered
 
#19
28.02.2021, 00:46
(28.02.2021, 00:20)Gast schrieb:  
(28.02.2021, 00:08)Gast schrieb:  
(27.02.2021, 20:44)Gast schrieb:  Wäre in der Tat wäre es interessant, zu wissen, welcher Straftaten des TE im Raum stehen.

Man muss sich schon Schlimmes erlaubt haben, damit die Zulassung versagt wird.

Nach der Rspr. von BVerfG und BGH sind die Hürden angesichts Art. 12 GG hoch. Auch Zeitablauf ist zu berücksichtigen. Problematisch sind vor allem Delikte mit unmittelbarem Bezug zur Rechtspflege.

Kann mir nicht vorstellen, dass hier tatsächlich solche Straftaten vorliegen. Glaube eher, es handelt sich um einen Troll.


(...)

Und dann gibt es da noch den (weiterhin aktuellen?) Fall mit der Referendarin, die den Ref-Ausbilder beleidigt hat...

Sie ist mittlerweile zugelassen.

Und das völlig zu Recht.
Erschreckend, dass das erst das BVerfG klargestellt hat.
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Gast
Unregistered
 
#20
28.02.2021, 00:53
(27.02.2021, 16:58)versagt schrieb:  Hallo zusammen,  

Nachdem mir die Zulassung zur Anwaltschaft (Vorstrafe) versagt wurde, muss ich mich wohl jenseits der Juristerei neu orientieren. Hat jemand von euch Erfahrungen oder geht es jemandem ähnlich? Ich kann wohl keinen juristischen Beruf ergreifen, würde aber die Qualifikation als Volljurist irgendwie verwerten. 

Viele Grüße

Versuch es bei so vielen Unternehmen wie möglich, aber nicht auf Syndikus Stellen.
Justiziar, Legal Counsel etc. musst du probieren, ist der Praxis so ziemlich dasselbe, der Syndikusrechtsanwalt braucht aber die Zulassung
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