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Neuorientierung
versagt
Unregistered
 
#1
27.02.2021, 16:58
Hallo zusammen,  

Nachdem mir die Zulassung zur Anwaltschaft (Vorstrafe) versagt wurde, muss ich mich wohl jenseits der Juristerei neu orientieren. Hat jemand von euch Erfahrungen oder geht es jemandem ähnlich? Ich kann wohl keinen juristischen Beruf ergreifen, würde aber die Qualifikation als Volljurist irgendwie verwerten. 

Viele Grüße
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Gast
Unregistered
 
#2
27.02.2021, 17:21
Du könntest als Jurist in einem Unternehmen arbeiten. Zulassung ist dafür ja nicht notwendig.
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Gast
Unregistered
 
#3
27.02.2021, 17:23
Welche Vorstrafe?
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Gast
Unregistered
 
#4
27.02.2021, 18:31
Je nach Vorstrafe ggf. als V-Mann
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Gast
Unregistered
 
#5
27.02.2021, 19:13
Die Anwaltszulassung ist ja die lascheste Prüfung der Vorstrafen. Justiz und Beamtentum sind damit erst recht weg. Bleiben also nur noch Jobs ohne Zulassung. Unternehmen oder als Assessor in ein Notariat.
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Gast
Unregistered
 
#6
27.02.2021, 19:19
(27.02.2021, 19:13)Gast schrieb:  Die Anwaltszulassung ist ja die lascheste Prüfung der Vorstrafen. Justiz und Beamtentum sind damit erst recht weg. Bleiben also nur noch Jobs ohne Zulassung. Unternehmen oder als Assessor in ein Notariat.
Oh Mann, hier hat einer Ahnung.

Bei der Bewerbung als Notarassessor ist ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Wenn’s schon nicht für die bucklig buckelnde Anwaltschaft reicht, dann erst recht nicht für den klar höherwertigen Notarberuf.
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Gast
Unregistered
 
#7
27.02.2021, 19:25
(27.02.2021, 19:19)Gast schrieb:  
(27.02.2021, 19:13)Gast schrieb:  Die Anwaltszulassung ist ja die lascheste Prüfung der Vorstrafen. Justiz und Beamtentum sind damit erst recht weg. Bleiben also nur noch Jobs ohne Zulassung. Unternehmen oder als Assessor in ein Notariat.
Oh Mann, hier hat einer Ahnung.

Bei der Bewerbung als Notarassessor ist ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Wenn’s schon nicht für die bucklig buckelnde Anwaltschaft reicht, dann erst recht nicht für den klar höherwertigen Notarberuf.

Leseverständnis. Als Assessor, nicht Notar selbst. Zuarbeiter für den Notar scheint gemeint zu sein
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Gast
Unregistered
 
#8
27.02.2021, 19:42
Das muss aber eine heftige Strafe gewesen sein.
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GastRLP
Unregistered
 
#9
27.02.2021, 19:44
Klage auf Zulassung. Die Anforderungen sind recht hoch. Straftat gegen die Rechtspflege?
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Gast BLN
Unregistered
 
#10
27.02.2021, 19:46
Unternehmen dürfte wohl auch ausscheiden, weil hier zumeist eine Zulassung als Syndikus (ebenfalls bei der RAK) notwendig sein wird. 
Vielleicht einen LLM dran hängen?
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