18.02.2021, 22:51
Für die Justiz gilt das auf jeden Fall. Hängt aber auch damit zusammen, dass die Note halt nie ganz unwichtig wird. Für Abordnungen an das JM bzw. Staatskanzlei (und das dürfte der schnellste Weg nach R2+ sein) sind meist besondere Noten erforderlich, in manchen Gerichtsbezirken gibt es die (sicherlich rechtswidrige) Praxis, dass Nebentätigkeiten nur den Assessoren mit weit überdurchschnittlichen Noten möglich sind. Und dann auch noch Ursache und Wirkung: Es gibt ja tatsächlich auch Juristen (auch wenn das hier im Forum kaum einer glaubt...), die gute Examina haben, einfach weil sie juristisch sehr begabt sind. Und dann liegt die gezielte Förderung dieser Juristen an der Begabung.
Ich würde es in der Justiz indes nicht rein auf die Note runterbrechen. Dass es manche junge Proberichter geht, bei denen nach dem ersten Monat klar ist, dass sie ihr ganzes schnödes Berufsleben lang nie eine besondere Förderung erfahren werden, liegt häufig auch an der Persönlichkeit.
Ich würde es in der Justiz indes nicht rein auf die Note runterbrechen. Dass es manche junge Proberichter geht, bei denen nach dem ersten Monat klar ist, dass sie ihr ganzes schnödes Berufsleben lang nie eine besondere Förderung erfahren werden, liegt häufig auch an der Persönlichkeit.
18.02.2021, 23:54
Aus dem Ref kann ich das bestätigen: AG-Leiter kannten zwar die Noten nicht, über das Auftreten (also insbesondere die Beiträge und Klausuren) hat sich aber bei einigen recht schnell herausgestellt, dass das potentielle Kollegen sein könnten. Da waren manche schon netter als zu den anderen.
Ansonsten habe ich keine Erfahrungen: hier wird die Förderung ja immer gerne behauptet - das würde ich aber mit Vorsicht geniessen. Wie der Vorposter schon angemerkt hat, gibt es ja durchaus eine gewisse Korrelation zwischen Examina und Fähigkeiten. Ob ein Aufstieg also wirklich an einer besonderen Förderung aufgrund der Noten lag, dürfte (insbesondere von Außen) schwer zu beurteilen sein.
Ansonsten habe ich keine Erfahrungen: hier wird die Förderung ja immer gerne behauptet - das würde ich aber mit Vorsicht geniessen. Wie der Vorposter schon angemerkt hat, gibt es ja durchaus eine gewisse Korrelation zwischen Examina und Fähigkeiten. Ob ein Aufstieg also wirklich an einer besonderen Förderung aufgrund der Noten lag, dürfte (insbesondere von Außen) schwer zu beurteilen sein.
19.02.2021, 08:07
(18.02.2021, 22:27)Gast schrieb:(18.02.2021, 22:13)Gast schrieb: Dein Ausbilder erkennt doch deine Note aus dem ersten Examen gar nicht
Klar, der kennt doch deine Akte. Steht auch in der Referendarzuweisung, die der Ausbilder im Vorfeld erhält. Bei mir wurde zudem gleich am ersten Tag danach gefragt. Der AG-Leiter hat ja auch in der Vorstellungsrunde um Nennung der Examensnote gebeten.
Ist in nrw nicht so.
19.02.2021, 09:08
(18.02.2021, 22:51)Gast schrieb: Für die Justiz gilt das auf jeden Fall. Hängt aber auch damit zusammen, dass die Note halt nie ganz unwichtig wird. Für Abordnungen an das JM bzw. Staatskanzlei (und das dürfte der schnellste Weg nach R2+ sein) sind meist besondere Noten erforderlich,
Da das offensichtlich rechtswidrig ist: wo soll das so gehandhabt werden? Hier zählt jedenfalls allein die dienstliche Beurteilung.
19.02.2021, 10:08
(19.02.2021, 09:08)Gast schrieb:Das ist Gebrabbel von Referendaren mit Halbwissen. Formal verlieren die Noten nach dem Einstieg jede Bedeutung. Sie wirken allenfalls noch bis zur ersten Beurteilung geringfügig nach. Danach spielen sie aber keine Rolle mehr. Alles andere wäre absurd und mit den Grundsätzen des Dienstrechts auch unvereinbar.(18.02.2021, 22:51)Gast schrieb: Für die Justiz gilt das auf jeden Fall. Hängt aber auch damit zusammen, dass die Note halt nie ganz unwichtig wird. Für Abordnungen an das JM bzw. Staatskanzlei (und das dürfte der schnellste Weg nach R2+ sein) sind meist besondere Noten erforderlich,
Da das offensichtlich rechtswidrig ist: wo soll das so gehandhabt werden? Hier zählt jedenfalls allein die dienstliche Beurteilung.
19.02.2021, 10:20
Beurteilungen spielen nur zu 1/3 eine Rolle, Art. 33 II GG lässt grüßen. Die Note spielt dann eine Rolle, wenn in der Ausschreibung eine Mindestnote festgesetzt ist. Nur, wenn das nicht der Fall ist, darf die Note nicht berücksichtigt werden.
19.02.2021, 11:15
(19.02.2021, 10:20)Gast schrieb: Beurteilungen spielen nur zu 1/3 eine Rolle, Art. 33 II GG lässt grüßen. Die Note spielt dann eine Rolle, wenn in der Ausschreibung eine Mindestnote festgesetzt ist. Nur, wenn das nicht der Fall ist, darf die Note nicht berücksichtigt werden.Eine Ausschreibung für eine Abordnung, die mit einer Mindestnote versehen wurde, habe ich noch nicht gesehen. Das mag in anderen Bundesländern anders sein, aber hier aus BaWü kenne ich das nicht. Wieso soll die Note aus den Staatsexamina mehr über die Eignung für ein bestimmtes Amt aussagen soll, als die Beurteilung der tatsächlichen Leistungen in der Tätigkeit als Richter/Beamter, die zudem den aktuellen Leistungsstand angibt? Das hätte wenig bis gar nichts mit Art. 33 II GG zu tun.....
19.02.2021, 11:36
Eure Beurteilung zu Art 33 teile ich nicht. Wieso sollte die Verwaltung gehindert sein, auf das Examen zurückzugreifen? Nur weil einer 3 Jahre bei der StA war und da soundso beurteilt wurde, heisst das ja nicht, dass das in allen Bereichen,die im Examen geprüft werden, überlagernd der Fall sein muss. Dass es in der Praxis so läuft denke ich aber auch, alleine um die eigenen Beurteilungen nicht überzubewerten.
19.02.2021, 12:24
Also ich kann das alles so nicht bestätigen. Ich denke immer, hier zählt vor allem auch Eigeninitiative und Arbeitswilligkeit. Bei uns kannte im Ref keiner der Ausbilder die Vornoten.
Ich selbst hatte im ersten kein VB, hab mich aktiv um eine Promotion bemüht und einen sehr guten DV gefunden, der mein Thema trotzdem betreut hat. Hab schon immer neben dem Studium und auch neben dem Ref gearbeitet.
Ich hab mich immer um Förderung selbst bemüht. Mein Chef aus dem Nebenjob in einer WP hat mich in meiner Promotion unterstützt, mir Kontakte vermittelt und auch im Ref selbst war ich praktisch immer weit besser als von den schriftlichen Noten her.
Ich hab trotzdem diverse Jobangebote bereits vor Abschluss des Zweiten Examens erhalten. Hier wurde mir auch von meinem Chef aus der WP mehrfach gesagt, dass viele andere Juristen (trotz super Noten) einfach zu theoretisch und tlw. zu ungenau arbeiten.
Förderung hängt m.E. vor allem von der Eigeninitiative ab. Ich kann nicht erwarten, dass der Arbeitgeber mir irgendwas aufdrückt. Wenn ich mich fortbilden will oder Kontakte knüpfen will, frage ich.
Kontakte bspw. zu DAX-Konzernen wg. meiner Promotion habe ich auch allein gesucht und hergestellt.
Ich selbst hatte im ersten kein VB, hab mich aktiv um eine Promotion bemüht und einen sehr guten DV gefunden, der mein Thema trotzdem betreut hat. Hab schon immer neben dem Studium und auch neben dem Ref gearbeitet.
Ich hab mich immer um Förderung selbst bemüht. Mein Chef aus dem Nebenjob in einer WP hat mich in meiner Promotion unterstützt, mir Kontakte vermittelt und auch im Ref selbst war ich praktisch immer weit besser als von den schriftlichen Noten her.
Ich hab trotzdem diverse Jobangebote bereits vor Abschluss des Zweiten Examens erhalten. Hier wurde mir auch von meinem Chef aus der WP mehrfach gesagt, dass viele andere Juristen (trotz super Noten) einfach zu theoretisch und tlw. zu ungenau arbeiten.
Förderung hängt m.E. vor allem von der Eigeninitiative ab. Ich kann nicht erwarten, dass der Arbeitgeber mir irgendwas aufdrückt. Wenn ich mich fortbilden will oder Kontakte knüpfen will, frage ich.
Kontakte bspw. zu DAX-Konzernen wg. meiner Promotion habe ich auch allein gesucht und hergestellt.
19.02.2021, 12:32
(19.02.2021, 12:24)Gast-Bln schrieb: Also ich kann das alles so nicht bestätigen. Ich denke immer, hier zählt vor allem auch Eigeninitiative und Arbeitswilligkeit. Bei uns kannte im Ref keiner der Ausbilder die Vornoten.
Ich selbst hatte im ersten kein VB, hab mich aktiv um eine Promotion bemüht und einen sehr guten DV gefunden, der mein Thema trotzdem betreut hat. Hab schon immer neben dem Studium und auch neben dem Ref gearbeitet.
Ich hab mich immer um Förderung selbst bemüht. Mein Chef aus dem Nebenjob in einer WP hat mich in meiner Promotion unterstützt, mir Kontakte vermittelt und auch im Ref selbst war ich praktisch immer weit besser als von den schriftlichen Noten her.
Ich hab trotzdem diverse Jobangebote bereits vor Abschluss des Zweiten Examens erhalten. Hier wurde mir auch von meinem Chef aus der WP mehrfach gesagt, dass viele andere Juristen (trotz super Noten) einfach zu theoretisch und tlw. zu ungenau arbeiten.
Förderung hängt m.E. vor allem von der Eigeninitiative ab. Ich kann nicht erwarten, dass der Arbeitgeber mir irgendwas aufdrückt. Wenn ich mich fortbilden will oder Kontakte knüpfen will, frage ich.
Kontakte bspw. zu DAX-Konzernen wg. meiner Promotion habe ich auch allein gesucht und hergestellt.
