02.02.2021, 17:06
(02.02.2021, 16:55)Gast schrieb:(02.02.2021, 16:48)Gast schrieb: Wie schaut es für Kandidaten aus, die ihren Stationsschwerpunkt im Referendariat in Großkanzleien/Unternehmen gemacht haben und daher in Behörden bzw. im öffentlichen Recht noch keine großen Vorerfahrungen haben?
Hat man beim Vorliegen der anderen Voraussetzungen (1. VB, 2. gehobenes B) trotzdem Chancen?
Hä, wieso trotzdem? GK und generell Berufserfahrung als Anwalt sind sehr gerne gesehen und verbessern Deine Chancen.
So ein Blödsinn. Ich war selbst bei dem Auswahlverfahren vor 2 Jahren dabei. Komischerweise wurden genau ich und ein anderer Kollege (auch Berufserfahrung in GK) nicht genommen, sondern nur die 2 direkten Absolventen. Vllt auch nicht verwunderlich, da der Arbeitsalltag Behörde und GK nunmal schon sehr unterschiedlich ist und man vllt einfach zu flink für die Behörde wäre ;-)
02.02.2021, 17:18
Gibt es denn hier ein paar Erfahrungswerte wie viele Leute da so genommen werden?
02.02.2021, 17:21
(30.01.2021, 12:42)Gast9 schrieb: Na gut:
Bewerbungsverfahren
1. Unterlagen einreichen
2. Online Logik-KombinationTtest
3. Vorstellungsgespräch bei dem es ausschließlich um Motivation und Führung geht.
3. AC im Rathaus vor einer Kommission, die aus ehemaligen Mitgliedern des Führungskräfteprogramms besteht. Bei mir unter Leitung eines Staatsrats. Erst Selbstpräsentation, dann Fallaufgabe (nichtjuristisch) und anschließende Präsentation und am Ende das übliche Mitarbeitergespräch. Rückmeldung noch am selben Tag.
Einführungsphase
Sofort Verbeamtung und am Anfang hast du die erwähnte 1 1/2 jährige Einführungsphase. Als Jurist musst du einmal zum Bezirksamt, aber die anderen beiden Stationen sind frei auswählbar. Von mir und meinen Kollegen weiß ich, dass neben den üblichen Referentenstellen auch Dinge wie persönlicher Referent eines Senators, Brüssel, Berlin oder Elbphilharmonie möglich war.en
Planstelle
Danach Wechsel auf die erste Planstelle idR als Referent. Ich kenne aber auch zwei Kolleginnen, die direkt nach der Einführungsphase ihre erste Führungsaufgabe wahrgenommen haben. Wenn du Engagement in die Richtung zeigst, geht also auch das. Ansonsten bist du ca. 4 Jahre auf der Planstelle und musst dann nochmal die Behörde wechseln. Spätestens ab dann beginnt aber die Vorbereitung auf A15 durch spezielle Fortbildungsprogramme.
Netzwerk
Alle Leute, die dieses Programm absolvieren, sind Teil eines speziellen Netzwerks innerhalb der Verwaltung. Neben den üblichen Seminaren und Ausflügen gehören dazu auch Freizeitveranstaltungen oder Reisen dazu. Vor Corona ging es z.B. knapp 2 Wochen nach Südkorea. Generell ist dieses Netzwerk sehr hilfreich, da du in allen Behördenbereichen immer Leute kennst, die dir schnell und unbürokratisch weiterhelfen können und mit denen man sofort per du bist.
Wenn du also weißt, dass du in die Verwaltung möchtest - und das ist nicht unbedingt für jeden was - ist das eine der besten Möglichkeiten in Deutschland. Sofortige Verbeamtung mit Erwartung, dass du nach einiger Zeit A15 ausübst, die Vielfalt eines Stadtstaates mit 1,8 Millionen Einwohnern und ein Netzwerk mit gleichaltrigen Leuten, von denen einige - wie im Referendariat mit den AGs - tatsächlich Freunde geworden sind.
Auf der Hansestadt ihr Nacken oder was? Weil wenn nicht, dann kann ich meine Reise dahin ja auch privat machen oder mir ein kostengünstigeres Reiseziel aussuchen. Weil wenn ja, dann wundert es mich doch etwas, wofür man in Hamburg noch ein paar von des Steuerzahlers Gulden übrig hat.
Wie oft man macht eine Reise dieser Größenordnung denn da?
02.02.2021, 17:21
(02.02.2021, 17:06)Gast schrieb:(02.02.2021, 16:55)Gast schrieb:(02.02.2021, 16:48)Gast schrieb: Wie schaut es für Kandidaten aus, die ihren Stationsschwerpunkt im Referendariat in Großkanzleien/Unternehmen gemacht haben und daher in Behörden bzw. im öffentlichen Recht noch keine großen Vorerfahrungen haben?
Hat man beim Vorliegen der anderen Voraussetzungen (1. VB, 2. gehobenes B) trotzdem Chancen?
Hä, wieso trotzdem? GK und generell Berufserfahrung als Anwalt sind sehr gerne gesehen und verbessern Deine Chancen.
So ein Blödsinn. Ich war selbst bei dem Auswahlverfahren vor 2 Jahren dabei. Komischerweise wurden genau ich und ein anderer Kollege (auch Berufserfahrung in GK) nicht genommen, sondern nur die 2 direkten Absolventen. Vllt auch nicht verwunderlich, da der Arbeitsalltag Behörde und GK nunmal schon sehr unterschiedlich ist und man vllt einfach zu flink für die Behörde wäre ;-)
Und du weißt, dass es an der GK liegt weeeeil? Klar, ihr wart vermutlich einfach zu schnell und wahrscheinlich auch etwas zu hübsch. Oder die anderen haben einfach mehr überzeugt. Ich weiß jedenfalls auf direktem Wege, dass GK kein Problem ist, weil in den letzten 3 Jahren mehrere Kollegen aus meiner GK genau diesen Weg gegangen sind und zumindest bei einem im Nachgespräch ausdrücklich die GK Erfahrung äußerst positiv hervorgehoben wurde. Nebenbei steht auch auf der HP der Stadt, dass Berufserfahrung als Rechtsanwalt gern gesehen ist.
02.02.2021, 17:23
(02.02.2021, 17:21)Gast schrieb:(30.01.2021, 12:42)Gast9 schrieb: Na gut:
Bewerbungsverfahren
1. Unterlagen einreichen
2. Online Logik-KombinationTtest
3. Vorstellungsgespräch bei dem es ausschließlich um Motivation und Führung geht.
3. AC im Rathaus vor einer Kommission, die aus ehemaligen Mitgliedern des Führungskräfteprogramms besteht. Bei mir unter Leitung eines Staatsrats. Erst Selbstpräsentation, dann Fallaufgabe (nichtjuristisch) und anschließende Präsentation und am Ende das übliche Mitarbeitergespräch. Rückmeldung noch am selben Tag.
Einführungsphase
Sofort Verbeamtung und am Anfang hast du die erwähnte 1 1/2 jährige Einführungsphase. Als Jurist musst du einmal zum Bezirksamt, aber die anderen beiden Stationen sind frei auswählbar. Von mir und meinen Kollegen weiß ich, dass neben den üblichen Referentenstellen auch Dinge wie persönlicher Referent eines Senators, Brüssel, Berlin oder Elbphilharmonie möglich war.en
Planstelle
Danach Wechsel auf die erste Planstelle idR als Referent. Ich kenne aber auch zwei Kolleginnen, die direkt nach der Einführungsphase ihre erste Führungsaufgabe wahrgenommen haben. Wenn du Engagement in die Richtung zeigst, geht also auch das. Ansonsten bist du ca. 4 Jahre auf der Planstelle und musst dann nochmal die Behörde wechseln. Spätestens ab dann beginnt aber die Vorbereitung auf A15 durch spezielle Fortbildungsprogramme.
Netzwerk
Alle Leute, die dieses Programm absolvieren, sind Teil eines speziellen Netzwerks innerhalb der Verwaltung. Neben den üblichen Seminaren und Ausflügen gehören dazu auch Freizeitveranstaltungen oder Reisen dazu. Vor Corona ging es z.B. knapp 2 Wochen nach Südkorea. Generell ist dieses Netzwerk sehr hilfreich, da du in allen Behördenbereichen immer Leute kennst, die dir schnell und unbürokratisch weiterhelfen können und mit denen man sofort per du bist.
Wenn du also weißt, dass du in die Verwaltung möchtest - und das ist nicht unbedingt für jeden was - ist das eine der besten Möglichkeiten in Deutschland. Sofortige Verbeamtung mit Erwartung, dass du nach einiger Zeit A15 ausübst, die Vielfalt eines Stadtstaates mit 1,8 Millionen Einwohnern und ein Netzwerk mit gleichaltrigen Leuten, von denen einige - wie im Referendariat mit den AGs - tatsächlich Freunde geworden sind.
Auf der Hansestadt ihr Nacken oder was? Weil wenn nicht, dann kann ich meine Reise dahin ja auch privat machen oder mir ein kostengünstigeres Reiseziel aussuchen. Weil wenn ja, dann wundert es mich doch etwas, wofür man in Hamburg noch ein paar von des Steuerzahlers Gulden übrig hat.
Wie oft man macht eine Reise dieser Größenordnung denn da?
Oh man heul doch, als ob das jetzt die größte Steuerineffizienz wäre. Sowas macht jedes Bundesland und Hamburg ist ein vergleichsweise wohlhabender Staat.
02.02.2021, 17:28
(02.02.2021, 17:06)Gast schrieb:(02.02.2021, 16:55)Gast schrieb:(02.02.2021, 16:48)Gast schrieb: Wie schaut es für Kandidaten aus, die ihren Stationsschwerpunkt im Referendariat in Großkanzleien/Unternehmen gemacht haben und daher in Behörden bzw. im öffentlichen Recht noch keine großen Vorerfahrungen haben?
Hat man beim Vorliegen der anderen Voraussetzungen (1. VB, 2. gehobenes B) trotzdem Chancen?
Hä, wieso trotzdem? GK und generell Berufserfahrung als Anwalt sind sehr gerne gesehen und verbessern Deine Chancen.
So ein Blödsinn. Ich war selbst bei dem Auswahlverfahren vor 2 Jahren dabei. Komischerweise wurden genau ich und ein anderer Kollege (auch Berufserfahrung in GK) nicht genommen, sondern nur die 2 direkten Absolventen. Vllt auch nicht verwunderlich, da der Arbeitsalltag Behörde und GK nunmal schon sehr unterschiedlich ist und man vllt einfach zu flink für die Behörde wäre ;-)
Dass man zu flink ist, dürfte eher Deiner Einbildung geschuldet sein. Aber man hat in einer Kanzlei nun mal keine Führungsverantwortung, auch wenn man das vielleicht großspurig in einer Bewerbung so mitteilt, dass man ja Referendare, WissMit etc. "geführt" hätte. Und selbst ein RA mit Führungserfahrung hat grds. nicht die Art von Führungserfahrung, die in Behörden gewünscht ist. Zumindest unterstellen Behörden das. Wenn man dann im Kanzleiumfeld, das sich hinsichtlich Tonfall und Führungsstil doch deutlich von Behörden unterscheidet (zumindest in der Theorie), verdorben wurde, wird man wegen Vorliegen der Voraussetzungen, aber nicht wegen wirklicher Chancen eingeladen.
Insoweit hat nach meiner Erfahrung bei diesen Führungsjobs tatsächlich ein frischer Absolvent (u1Jahr Berufserfahrung) die besten Chancen, wohingegen man mit längerer Berufserfahrung ziemlich schlechte Karten hat. So meine auf nicht repräsentativen Erhebungen beruhende Erfahrung. Bei mir wurde jedenfalls auch nur der Frischling genommen und die mit Berufserfahrung, sogar Führungserfahrung, flogen raus. War bei einem Bekannten im Bewerberkreis an einem anderen Tag ebenso.
02.02.2021, 17:32
(02.02.2021, 17:06)Gast schrieb:(02.02.2021, 16:55)Gast schrieb:(02.02.2021, 16:48)Gast schrieb: Wie schaut es für Kandidaten aus, die ihren Stationsschwerpunkt im Referendariat in Großkanzleien/Unternehmen gemacht haben und daher in Behörden bzw. im öffentlichen Recht noch keine großen Vorerfahrungen haben?
Hat man beim Vorliegen der anderen Voraussetzungen (1. VB, 2. gehobenes B) trotzdem Chancen?
Hä, wieso trotzdem? GK und generell Berufserfahrung als Anwalt sind sehr gerne gesehen und verbessern Deine Chancen.
So ein Blödsinn. Ich war selbst bei dem Auswahlverfahren vor 2 Jahren dabei. Komischerweise wurden genau ich und ein anderer Kollege (auch Berufserfahrung in GK) nicht genommen, sondern nur die 2 direkten Absolventen. Vllt auch nicht verwunderlich, da der Arbeitsalltag Behörde und GK nunmal schon sehr unterschiedlich ist und man vllt einfach zu flink für die Behörde wäre ;-)
Besteht denn die Möglichkeit, sich ein Jahr später/im nächsten Durchgang/whatever erneut zu bewerben oder sind die Chancen nach einer Absage dann gleich Null? Wurde dir da eventuell etwas zu gesagt?
02.02.2021, 17:42
Ist das denn wirklich so elitär, dass die es sich leisten können Leute mit Berufserfahrung aus der GK abzulehnen. Ist halt am Ende des Tages auch nur Verwaltung oder ?
02.02.2021, 17:55
(02.02.2021, 17:42)Duisbedjis schrieb: Ist das denn wirklich so elitär, dass die es sich leisten können Leute mit Berufserfahrung aus der GK abzulehnen. Ist halt am Ende des Tages auch nur Verwaltung oder ?Was heißt den sich leisten können? GK-Anwälte sind jetzt nicht per se besonders gute Juristen bzw. die findet man auch außerhalb von GK, auch wenn die GK-Anwälte hier sich das meist nicht vorstellen können. Speziell in HH tummeln sich auch außerhalb der GK gute Anwälte. Entscheidend sind bei diesen Behördenstellen ohnehin weniger juristische Kenntnisse oder die Note, sondern die Erwartung, dass jemand als Führungskraft geeignet ist. Wichtig: Führungskraft nach Behördenverständnis! Daher kommen in den Verfahren durchaus oft Leute zum Zug, die jetzt nicht die besten Noten haben.
02.02.2021, 18:11
(02.02.2021, 17:55)Gast schrieb:(02.02.2021, 17:42)Duisbedjis schrieb: Ist das denn wirklich so elitär, dass die es sich leisten können Leute mit Berufserfahrung aus der GK abzulehnen. Ist halt am Ende des Tages auch nur Verwaltung oder ?Was heißt den sich leisten können? GK-Anwälte sind jetzt nicht per se besonders gute Juristen bzw. die findet man auch außerhalb von GK, auch wenn die GK-Anwälte hier sich das meist nicht vorstellen können. Speziell in HH tummeln sich auch außerhalb der GK gute Anwälte. Entscheidend sind bei diesen Behördenstellen ohnehin weniger juristische Kenntnisse oder die Note, sondern die Erwartung, dass jemand als Führungskraft geeignet ist. Wichtig: Führungskraft nach Behördenverständnis! Daher kommen in den Verfahren durchaus oft Leute zum Zug, die jetzt nicht die besten Noten haben.
Sehe irgendwie jetzt nicht gerade den Unterschied zu Führungskräften in der freien Wirtschaft. Gibt überall Trantüten und Leute mit Drive. Dass die Noten nur eins von mehren Auswahlkriterien sind ist ja klar und richtig. Dennoch erscheint mir auch die Erfahrung, die man in ner GK gesammelt hat als wertvolles Kriterium. Als Führungskraft hat man zu Beginn ja auch bei der FHH Leute unter und über sich. Also durchaus mit der Arbeit in der GK vergleichbar. Ist doch also nur von Vorteil, wenn man zumindest an paar Refs oder Wissmits lernen konnte, ob man sich für sowas eignet








