07.12.2020, 01:11
(07.12.2020, 01:05)Gast schrieb:(07.12.2020, 01:02)Gast schrieb:(07.12.2020, 00:47)Gast schrieb:Hab mal irgendwo gelesen, dass der Durchschnitt bei knapp unter 13 liegt aus beiden. Deswegen fordern manche Behörden mindestens 13 aus zwei um dann immer noch behaupten zu können, sie hätten überdurchschnittliches Potential. Was dann ja rein nach den Zahlen auch korrekt wäre.(07.12.2020, 00:22)Gast schrieb:(07.12.2020, 00:03)Gast11223344 schrieb: Keine Notenanforderung, da es auf „hands on“ ankommt und Interesse sich einzuarbeiten, Gehalt je nachdem ob bereits Erfahrungen in dem Bereich (aber alles juristisch!) vorhanden, ansonsten Schulungen auf AG-Kosten, Ort egal, da Remote. Ich hätte vor 20 Jahren als ich anfing so einen Job nur gewünscht!!! Aber heute scheint das unterm Wert zu seinNennen Sie doch mal eine Gehaltsspanne. Durchschnittsbewerber, keine Vorerfahrung, so 13-14 Punkte aus 2 Examen.
Was, 13 P.? So viel hab ich gar nicht. Da hätte ich ja mit 2 x 6,5 2- bis einmal b und wäre der Star in der Zeitarbeitsfirma...
Und: Arbeite bitte mal an Deiner Zeichensetzung und dem Satzbau. So lange Du so mit Sprache umgehst wird es über Zeitarbeit nicht hinausgehen.
Du wird übrigens nur in Briefen groß geschrieben. Wer im Glashaus sitzt...
"Du" und "Sie" werden als Respektsbezeugung groß geschrieben, sobald man jemanden Direkt anspricht (bzw. schreibt). Vielleicht nicht (mehr) laut Duden, aber ansonsten ist es totaler Usus. Der Duden findet auch "Atlasse" richtig, aber wer das ernsthaft benutzt, dürfte sich in einer zivilisierten Gesellschaft einigermaßen disqualifiziert haben.
07.12.2020, 01:16
(07.12.2020, 01:07)Gast schrieb:(07.12.2020, 00:44)Gast schrieb:Also selbst in der Jobbörse der Arbeitsagentur sind im letzten Monat knapp 20 Jobs hier im Umkreis dazu gekommen, die keinerlei Mindestanforderung haben. Oft heißt es da "idealerweise ein Staatsexamen mit befriedigend" oder so. Was nichts anderes bedeutet als "2 x a ist auch okay".(07.12.2020, 00:39)Gast schrieb:(07.12.2020, 00:06)Gast schrieb: Bist du der, der in Nord NRW für eine Versicherung sucht?Ich bin in Nord-NRW und bei uns wurde immer gesagt, dass man als Volljurist nicht zur Versicherung geht, weil das die Jobs für Leute sind, die das Zweite Examen nicht packen...
Ich muss auch mal meckern über die Stellenanzeigen als Bewerber. Was da drin steht, was man alles haben und können muss, erfüllen einfach zu wenige.
Dann will man 5 Jahre Berufserfahrung als Volljurist, darf aber höchstens 25 beim Berufseinstieg sein, keine Frau und ohne Krankheiten.
Und 2 x b muss man auch noch haben, mindestens aber eins. Sorry, aber der Durchschnitt in beiden Examen liegt bei ausreichend. Es haben eben viele a und wenn die nicht genügen, kommt ab einem Gehalt von unter 50 k auch keiner mehr mit b, weil die gut in Zeitarbeit unterkommen für mindestens 60 k und da ein Projekt nach dem anderen machen können.
Ja, aber für 2 x a gibt es halt auch keine Nische. Dann gehen sie eben in Versicherungen und nehmen Jobs für Leute mit einem StE.
Nische gibt es unabhängig von Noten. Sozialrecht, Betreuungsrecht, Migrationsrecht, Strafrecht sind alles Bereiche, wo man sich um Noten nicht wirklich kümmert. Kollege aus dem Studium hat sich mit 2xa selbständig gemacht und mahnt jetzt für Pornoproduktionen und irgendwelche Fetischseiten durchgehend Leute ab. Der verdient sich wund. Die Leute zahlen schon aus Scham sofort.
Abmahnanwalt ist ja auch nicht gerade der Traumjob...hat sowas von alte Oma bei ebay abwarnen, weil sie ein paar gehäkelte Klamotten verkauft.
07.12.2020, 01:16
(07.12.2020, 01:11)Gast schrieb:(07.12.2020, 01:05)Gast schrieb:(07.12.2020, 01:02)Gast schrieb:(07.12.2020, 00:47)Gast schrieb:Hab mal irgendwo gelesen, dass der Durchschnitt bei knapp unter 13 liegt aus beiden. Deswegen fordern manche Behörden mindestens 13 aus zwei um dann immer noch behaupten zu können, sie hätten überdurchschnittliches Potential. Was dann ja rein nach den Zahlen auch korrekt wäre.(07.12.2020, 00:22)Gast schrieb: Nennen Sie doch mal eine Gehaltsspanne. Durchschnittsbewerber, keine Vorerfahrung, so 13-14 Punkte aus 2 Examen.
Was, 13 P.? So viel hab ich gar nicht. Da hätte ich ja mit 2 x 6,5 2- bis einmal b und wäre der Star in der Zeitarbeitsfirma...
Und: Arbeite bitte mal an Deiner Zeichensetzung und dem Satzbau. So lange Du so mit Sprache umgehst wird es über Zeitarbeit nicht hinausgehen.
Du wird übrigens nur in Briefen groß geschrieben. Wer im Glashaus sitzt...
"Du" und "Sie" werden als Respektsbezeugung groß geschrieben, sobald man jemanden Direkt anspricht (bzw. schreibt). Vielleicht nicht (mehr) laut Duden, aber ansonsten ist es totaler Usus. Der Duden findet auch "Atlasse" richtig, aber wer das ernsthaft benutzt, dürfte sich in einer zivilisierten Gesellschaft einigermaßen disqualifiziert haben.
Wir Juristen müssen uns an Regeln halten und du an den Duden...
07.12.2020, 01:25
(07.12.2020, 01:16)Gast schrieb:Ich muss überhaupt nichts. Wenn ich statt Paragraph 242 BGB in Zukunft immer Nr. 242 BGB schreiben will, kann ich das machen. Ist halt nur keine gute Idee, weil Sprache davon lebt, wie sie beim Gegenüber ankommt. Und das dürfte bei "du" oder "Atlasse" eben eher so medium sein.(07.12.2020, 01:11)Gast schrieb:(07.12.2020, 01:05)Gast schrieb:(07.12.2020, 01:02)Gast schrieb:(07.12.2020, 00:47)Gast schrieb: Was, 13 P.? So viel hab ich gar nicht. Da hätte ich ja mit 2 x 6,5 2- bis einmal b und wäre der Star in der Zeitarbeitsfirma...Hab mal irgendwo gelesen, dass der Durchschnitt bei knapp unter 13 liegt aus beiden. Deswegen fordern manche Behörden mindestens 13 aus zwei um dann immer noch behaupten zu können, sie hätten überdurchschnittliches Potential. Was dann ja rein nach den Zahlen auch korrekt wäre.
Und: Arbeite bitte mal an Deiner Zeichensetzung und dem Satzbau. So lange Du so mit Sprache umgehst wird es über Zeitarbeit nicht hinausgehen.
Du wird übrigens nur in Briefen groß geschrieben. Wer im Glashaus sitzt...
"Du" und "Sie" werden als Respektsbezeugung groß geschrieben, sobald man jemanden Direkt anspricht (bzw. schreibt). Vielleicht nicht (mehr) laut Duden, aber ansonsten ist es totaler Usus. Der Duden findet auch "Atlasse" richtig, aber wer das ernsthaft benutzt, dürfte sich in einer zivilisierten Gesellschaft einigermaßen disqualifiziert haben.
Wir Juristen müssen uns an Regeln halten und du an den Duden...
07.12.2020, 01:30
(07.12.2020, 01:16)Gast schrieb:Stimmt, da muss man halt Kompromisse machen. Aber dafür verdient der wirklich wirklich viel. Weit über dem was selbst GK's Associates mit ähnlicher Berufserfahrung zahlen würden. Und das für wesentlich weniger Arbeit, weil das ja alles relativ automatisiert abläuft und er da nur noch bei Ausnahmefällen selber ran muss. Moralisch ist es natürlich nicht für jeden was, aber finde ich persönlich immer noch besser als mir in einer GK zu überlegen, wie man bei einer Unternehmensfusion möglichst viele Arbeitsplätze einsparen kann. Die Abmahnung tut zwar weh, aber man nimmt den Leuten immerhin nicht die Perspektive.(07.12.2020, 01:07)Gast schrieb:(07.12.2020, 00:44)Gast schrieb:Also selbst in der Jobbörse der Arbeitsagentur sind im letzten Monat knapp 20 Jobs hier im Umkreis dazu gekommen, die keinerlei Mindestanforderung haben. Oft heißt es da "idealerweise ein Staatsexamen mit befriedigend" oder so. Was nichts anderes bedeutet als "2 x a ist auch okay".(07.12.2020, 00:39)Gast schrieb:(07.12.2020, 00:06)Gast schrieb: Bist du der, der in Nord NRW für eine Versicherung sucht?Ich bin in Nord-NRW und bei uns wurde immer gesagt, dass man als Volljurist nicht zur Versicherung geht, weil das die Jobs für Leute sind, die das Zweite Examen nicht packen...
Ich muss auch mal meckern über die Stellenanzeigen als Bewerber. Was da drin steht, was man alles haben und können muss, erfüllen einfach zu wenige.
Dann will man 5 Jahre Berufserfahrung als Volljurist, darf aber höchstens 25 beim Berufseinstieg sein, keine Frau und ohne Krankheiten.
Und 2 x b muss man auch noch haben, mindestens aber eins. Sorry, aber der Durchschnitt in beiden Examen liegt bei ausreichend. Es haben eben viele a und wenn die nicht genügen, kommt ab einem Gehalt von unter 50 k auch keiner mehr mit b, weil die gut in Zeitarbeit unterkommen für mindestens 60 k und da ein Projekt nach dem anderen machen können.
Ja, aber für 2 x a gibt es halt auch keine Nische. Dann gehen sie eben in Versicherungen und nehmen Jobs für Leute mit einem StE.
Nische gibt es unabhängig von Noten. Sozialrecht, Betreuungsrecht, Migrationsrecht, Strafrecht sind alles Bereiche, wo man sich um Noten nicht wirklich kümmert. Kollege aus dem Studium hat sich mit 2xa selbständig gemacht und mahnt jetzt für Pornoproduktionen und irgendwelche Fetischseiten durchgehend Leute ab. Der verdient sich wund. Die Leute zahlen schon aus Scham sofort.
Abmahnanwalt ist ja auch nicht gerade der Traumjob...hat sowas von alte Oma bei ebay abwarnen, weil sie ein paar gehäkelte Klamotten verkauft.
07.12.2020, 01:42
Hat hier jemand ein paar Atlasse? Ich suche nämlich einen neuen Ort zum leben, da ich mich in der zivilisierten Gesellschaft einigermaßen disqualifiziert habe.
07.12.2020, 01:43
(07.12.2020, 01:25)Gast schrieb:(07.12.2020, 01:16)Gast schrieb:Ich muss überhaupt nichts. Wenn ich statt Paragraph 242 BGB in Zukunft immer Nr. 242 BGB schreiben will, kann ich das machen. Ist halt nur keine gute Idee, weil Sprache davon lebt, wie sie beim Gegenüber ankommt. Und das dürfte bei "du" oder "Atlasse" eben eher so medium sein.(07.12.2020, 01:11)Gast schrieb:(07.12.2020, 01:05)Gast schrieb:(07.12.2020, 01:02)Gast schrieb: Hab mal irgendwo gelesen, dass der Durchschnitt bei knapp unter 13 liegt aus beiden. Deswegen fordern manche Behörden mindestens 13 aus zwei um dann immer noch behaupten zu können, sie hätten überdurchschnittliches Potential. Was dann ja rein nach den Zahlen auch korrekt wäre.
Und: Arbeite bitte mal an Deiner Zeichensetzung und dem Satzbau. So lange Du so mit Sprache umgehst wird es über Zeitarbeit nicht hinausgehen.
Du wird übrigens nur in Briefen groß geschrieben. Wer im Glashaus sitzt...
"Du" und "Sie" werden als Respektsbezeugung groß geschrieben, sobald man jemanden Direkt anspricht (bzw. schreibt). Vielleicht nicht (mehr) laut Duden, aber ansonsten ist es totaler Usus. Der Duden findet auch "Atlasse" richtig, aber wer das ernsthaft benutzt, dürfte sich in einer zivilisierten Gesellschaft einigermaßen disqualifiziert haben.
Wir Juristen müssen uns an Regeln halten und du an den Duden...
Du kannst auch Art. 242 BGB schreiben. Kommt halt drauf an, wie das beim Korrektor ankommt...
07.12.2020, 01:44
07.12.2020, 02:12
Ist es nun wirklich herrschend, dass man in Briefen den Adressaten (wenn man ihn schon nicht siezt) dann mit "Du" statt "du" und so weiter anspricht? Ich selber mache das nicht. Und ich sehe es nur überaus selten. So selten, dass es mir dann schon als befremdlich ins Auge stößt.
Ich habe es in der Schule oder anderswo nicht so gelernt. Und ich kann auch nicht erkenne, warum dies abseits des "das ist so Usus"-Argument so gemacht werden sollte. Einen Unterschied bei der Höflichkeit kann ich nicht erkennen. Wenn wir uns schon duzen, dann werden höchste Anforderungen an die Höflichkeit wohl auch gar nicht mehr gestellt. Und wohl kaum wird sich jemand in seiner Ehre herabgesetzt sehen, nur weil der bloß ein d statt einem D bekommen hat.
Der Vergleich mit "Atlasse" und so weiter kann auch nicht gemacht werden. Das ist eine sprachliche Frage. Die Groß- oder Kleinschreibung ist in diesem Sinne keine sprachliche Frage. Die Sprachverwendung ist identisch.
Schon gar nicht kann ich erkennen, warum dann ein Unterschied zwischen der schriftlichen Anrede in einem Brief und solcher etwa in einem Forum gemacht werden sollte.
Vielleicht ist das auch regional verschieden?
Ich habe es in der Schule oder anderswo nicht so gelernt. Und ich kann auch nicht erkenne, warum dies abseits des "das ist so Usus"-Argument so gemacht werden sollte. Einen Unterschied bei der Höflichkeit kann ich nicht erkennen. Wenn wir uns schon duzen, dann werden höchste Anforderungen an die Höflichkeit wohl auch gar nicht mehr gestellt. Und wohl kaum wird sich jemand in seiner Ehre herabgesetzt sehen, nur weil der bloß ein d statt einem D bekommen hat.
Der Vergleich mit "Atlasse" und so weiter kann auch nicht gemacht werden. Das ist eine sprachliche Frage. Die Groß- oder Kleinschreibung ist in diesem Sinne keine sprachliche Frage. Die Sprachverwendung ist identisch.
Schon gar nicht kann ich erkennen, warum dann ein Unterschied zwischen der schriftlichen Anrede in einem Brief und solcher etwa in einem Forum gemacht werden sollte.
Vielleicht ist das auch regional verschieden?
07.12.2020, 02:26
Von sekretaria.de:
"Unser Tipp: Bleiben Sie bei geschäftlichen Kontakten bei der Großschreibung und entscheiden Sie sich nur im Privaten für das kleine Anredepronomen „du“."
Das ist neue Rechtschreibung, deshalb hatten wir das früher in der Schule nicht. Ich kenne auch nur die Kleinschreibung.
"Unser Tipp: Bleiben Sie bei geschäftlichen Kontakten bei der Großschreibung und entscheiden Sie sich nur im Privaten für das kleine Anredepronomen „du“."
Das ist neue Rechtschreibung, deshalb hatten wir das früher in der Schule nicht. Ich kenne auch nur die Kleinschreibung.