27.08.2020, 09:06
(27.08.2020, 08:28)Auch Bln schrieb:(26.08.2020, 18:27)Gast schrieb: Oben wurde gerade geschrieben, dass man nur von 9-15 bzw 9-13 "erreichbar" sein müsse und es noch dazu Vertrauensarbeitzeit ist. Man ist also nahe an den richterlichen Freiheiten und bekommt volles R1, Top-Pension, billige PKV (inklusive ihrer besseren Leistungen) dank Beihilfe und trotzdem nur am Jammern![]()
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Ich glaube Deine Auslegung ist zu positiv. Natürlich muss man grundsätzlich im Büro sein während der Kernzeit - aber man kann seine Mittagspause flexibel gestalten und eben zwischendrin eine Kaffeepause machen, solange man innerhalb von 5-10 min schnell ins Büro oder zur Haftprüfung gehen kann.
Bei Ri*in und StA*in besteht ein umgekehrtes Regel-Ausnahme-Verhältnis: Ri*in ist grundsätzlich frei, muss idR nur für Sitzungen räumlich anwesend sein und kann diese (zumindest am AG) eigenständig terminieren und aufheben.
StA*in muss in der Kernzeit grundsätzlich räumlich anwesend sein.
Das ist mMn auch einer der Hauptnachteile, der die Personalgewinnung wesentlich erschweren dürfte
Aber die Kernzeit ist jetzt auch nicht unglaublich viel und ob es so positiv ist, dass Richter*innen (zumindest am AG) machen können, was sie wollen, darüber könnte man auch streiten.
Es wäre schön, wenn sie sich zumindest an die Gesetze gebunden fühlen würden und auch trotzdem sich Gedanken über die Auswirkungen ihres Handelns (sei es ein Urteil, sei es einfach mal den Termin aufheben) machen würden und sich nicht immer nur auf den Weg des geringsten Arbeitsaufwandes und des Vorteils für ihr eigenes Familienleben konzentrieren würden (sei es durch Ignorieren von Tatsachenvortrag, Vergleich um jeden Preis,...).
Ich möchte nicht behaupten, dass dies auf ALLE Richter*innen zutrifft, aber doch auf viele. Widersprüche im Sachverständigenurteil zum Verkehrsunfall werden ausgeblendet und in der Verhandlung wird der Partei patzig gesagt, ihr persönliches Erscheinen war ja nicht angeordnet, was sie denn hier überhaupt wolle und man müsse sich beeilen, weil man sein Kind aus der Kita abholen wolle. Das kann es nicht sein! Da steht man als RA sprachlos daneben.
Zu diesen durchweg positiven Arbeitsbedingungen und dem Fehlen jeglicher Konsequenzen bei wie auch immer geartetem Fehlverhalten passt v.a. das Streiten um eine immer höhere Besoldung nicht.
27.08.2020, 09:08
(27.08.2020, 09:06)Gast schrieb:(27.08.2020, 08:28)Auch Bln schrieb:(26.08.2020, 18:27)Gast schrieb: Oben wurde gerade geschrieben, dass man nur von 9-15 bzw 9-13 "erreichbar" sein müsse und es noch dazu Vertrauensarbeitzeit ist. Man ist also nahe an den richterlichen Freiheiten und bekommt volles R1, Top-Pension, billige PKV (inklusive ihrer besseren Leistungen) dank Beihilfe und trotzdem nur am Jammern![]()
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Ich glaube Deine Auslegung ist zu positiv. Natürlich muss man grundsätzlich im Büro sein während der Kernzeit - aber man kann seine Mittagspause flexibel gestalten und eben zwischendrin eine Kaffeepause machen, solange man innerhalb von 5-10 min schnell ins Büro oder zur Haftprüfung gehen kann.
Bei Ri*in und StA*in besteht ein umgekehrtes Regel-Ausnahme-Verhältnis: Ri*in ist grundsätzlich frei, muss idR nur für Sitzungen räumlich anwesend sein und kann diese (zumindest am AG) eigenständig terminieren und aufheben.
StA*in muss in der Kernzeit grundsätzlich räumlich anwesend sein.
Das ist mMn auch einer der Hauptnachteile, der die Personalgewinnung wesentlich erschweren dürfte
Aber die Kernzeit ist jetzt auch nicht unglaublich viel und ob es so positiv ist, dass Richter*innen (zumindest am AG) machen können, was sie wollen, darüber könnte man auch streiten.
Es wäre schön, wenn sie sich zumindest an die Gesetze gebunden fühlen würden und auch trotzdem sich Gedanken über die Auswirkungen ihres Handelns (sei es ein Urteil, sei es einfach mal den Termin aufheben) machen würden und sich nicht immer nur auf den Weg des geringsten Arbeitsaufwandes und des Vorteils für ihr eigenes Familienleben konzentrieren würden (sei es durch Ignorieren von Tatsachenvortrag, Vergleich um jeden Preis,...).
Ich möchte nicht behaupten, dass dies auf ALLE Richter*innen zutrifft, aber doch auf viele. Widersprüche im Sachverständigenurteil zum Verkehrsunfall werden ausgeblendet und in der Verhandlung wird der Partei patzig gesagt, ihr persönliches Erscheinen war ja nicht angeordnet, was sie denn hier überhaupt wolle und man müsse sich beeilen, weil man sein Kind aus der Kita abholen wolle. Das kann es nicht sein! Da steht man als RA sprachlos daneben.
Zu diesen durchweg positiven Arbeitsbedingungen und dem Fehlen jeglicher Konsequenzen bei wie auch immer geartetem Fehlverhalten passt v.a. das Streiten um eine immer höhere Besoldung nicht.
Dieser Neid... du bist RA und hast genügend Möglichkeiten die Rechte deines Mandanten durchzusetzen.
27.08.2020, 09:42
(27.08.2020, 09:08)Gast schrieb:(27.08.2020, 09:06)Gast schrieb:(27.08.2020, 08:28)Auch Bln schrieb:(26.08.2020, 18:27)Gast schrieb: Oben wurde gerade geschrieben, dass man nur von 9-15 bzw 9-13 "erreichbar" sein müsse und es noch dazu Vertrauensarbeitzeit ist. Man ist also nahe an den richterlichen Freiheiten und bekommt volles R1, Top-Pension, billige PKV (inklusive ihrer besseren Leistungen) dank Beihilfe und trotzdem nur am Jammern![]()
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Ich glaube Deine Auslegung ist zu positiv. Natürlich muss man grundsätzlich im Büro sein während der Kernzeit - aber man kann seine Mittagspause flexibel gestalten und eben zwischendrin eine Kaffeepause machen, solange man innerhalb von 5-10 min schnell ins Büro oder zur Haftprüfung gehen kann.
Bei Ri*in und StA*in besteht ein umgekehrtes Regel-Ausnahme-Verhältnis: Ri*in ist grundsätzlich frei, muss idR nur für Sitzungen räumlich anwesend sein und kann diese (zumindest am AG) eigenständig terminieren und aufheben.
StA*in muss in der Kernzeit grundsätzlich räumlich anwesend sein.
Das ist mMn auch einer der Hauptnachteile, der die Personalgewinnung wesentlich erschweren dürfte
Aber die Kernzeit ist jetzt auch nicht unglaublich viel und ob es so positiv ist, dass Richter*innen (zumindest am AG) machen können, was sie wollen, darüber könnte man auch streiten.
Es wäre schön, wenn sie sich zumindest an die Gesetze gebunden fühlen würden und auch trotzdem sich Gedanken über die Auswirkungen ihres Handelns (sei es ein Urteil, sei es einfach mal den Termin aufheben) machen würden und sich nicht immer nur auf den Weg des geringsten Arbeitsaufwandes und des Vorteils für ihr eigenes Familienleben konzentrieren würden (sei es durch Ignorieren von Tatsachenvortrag, Vergleich um jeden Preis,...).
Ich möchte nicht behaupten, dass dies auf ALLE Richter*innen zutrifft, aber doch auf viele. Widersprüche im Sachverständigenurteil zum Verkehrsunfall werden ausgeblendet und in der Verhandlung wird der Partei patzig gesagt, ihr persönliches Erscheinen war ja nicht angeordnet, was sie denn hier überhaupt wolle und man müsse sich beeilen, weil man sein Kind aus der Kita abholen wolle. Das kann es nicht sein! Da steht man als RA sprachlos daneben.
Zu diesen durchweg positiven Arbeitsbedingungen und dem Fehlen jeglicher Konsequenzen bei wie auch immer geartetem Fehlverhalten passt v.a. das Streiten um eine immer höhere Besoldung nicht.
Dieser Neid... du bist RA und hast genügend Möglichkeiten die Rechte deines Mandanten durchzusetzen.
Wie denn, wenn der Richter keinen Bock hat?!
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
27.08.2020, 09:51
(27.08.2020, 09:42)Gast schrieb:(27.08.2020, 09:08)Gast schrieb:(27.08.2020, 09:06)Gast schrieb:(27.08.2020, 08:28)Auch Bln schrieb:(26.08.2020, 18:27)Gast schrieb: Oben wurde gerade geschrieben, dass man nur von 9-15 bzw 9-13 "erreichbar" sein müsse und es noch dazu Vertrauensarbeitzeit ist. Man ist also nahe an den richterlichen Freiheiten und bekommt volles R1, Top-Pension, billige PKV (inklusive ihrer besseren Leistungen) dank Beihilfe und trotzdem nur am Jammern![]()
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Ich glaube Deine Auslegung ist zu positiv. Natürlich muss man grundsätzlich im Büro sein während der Kernzeit - aber man kann seine Mittagspause flexibel gestalten und eben zwischendrin eine Kaffeepause machen, solange man innerhalb von 5-10 min schnell ins Büro oder zur Haftprüfung gehen kann.
Bei Ri*in und StA*in besteht ein umgekehrtes Regel-Ausnahme-Verhältnis: Ri*in ist grundsätzlich frei, muss idR nur für Sitzungen räumlich anwesend sein und kann diese (zumindest am AG) eigenständig terminieren und aufheben.
StA*in muss in der Kernzeit grundsätzlich räumlich anwesend sein.
Das ist mMn auch einer der Hauptnachteile, der die Personalgewinnung wesentlich erschweren dürfte
Aber die Kernzeit ist jetzt auch nicht unglaublich viel und ob es so positiv ist, dass Richter*innen (zumindest am AG) machen können, was sie wollen, darüber könnte man auch streiten.
Es wäre schön, wenn sie sich zumindest an die Gesetze gebunden fühlen würden und auch trotzdem sich Gedanken über die Auswirkungen ihres Handelns (sei es ein Urteil, sei es einfach mal den Termin aufheben) machen würden und sich nicht immer nur auf den Weg des geringsten Arbeitsaufwandes und des Vorteils für ihr eigenes Familienleben konzentrieren würden (sei es durch Ignorieren von Tatsachenvortrag, Vergleich um jeden Preis,...).
Ich möchte nicht behaupten, dass dies auf ALLE Richter*innen zutrifft, aber doch auf viele. Widersprüche im Sachverständigenurteil zum Verkehrsunfall werden ausgeblendet und in der Verhandlung wird der Partei patzig gesagt, ihr persönliches Erscheinen war ja nicht angeordnet, was sie denn hier überhaupt wolle und man müsse sich beeilen, weil man sein Kind aus der Kita abholen wolle. Das kann es nicht sein! Da steht man als RA sprachlos daneben.
Zu diesen durchweg positiven Arbeitsbedingungen und dem Fehlen jeglicher Konsequenzen bei wie auch immer geartetem Fehlverhalten passt v.a. das Streiten um eine immer höhere Besoldung nicht.
Dieser Neid... du bist RA und hast genügend Möglichkeiten die Rechte deines Mandanten durchzusetzen.
Wie denn, wenn der Richter keinen Bock hat?!
Nicht jeder kann sich einen Instanzenzug leisten und so ein Verhalten lässt sich nicht "ahnden", ist aber dennoch nicht in Ordnung. Gerade vor den AGen sollen die Menschen auch selbst klagen können. Bei Richtern, die machen (können), was sie wollen, hilft dir auch der beste RA nichts.
27.08.2020, 09:53
(27.08.2020, 09:08)Gast schrieb:(27.08.2020, 09:06)Gast schrieb:(27.08.2020, 08:28)Auch Bln schrieb:(26.08.2020, 18:27)Gast schrieb: Oben wurde gerade geschrieben, dass man nur von 9-15 bzw 9-13 "erreichbar" sein müsse und es noch dazu Vertrauensarbeitzeit ist. Man ist also nahe an den richterlichen Freiheiten und bekommt volles R1, Top-Pension, billige PKV (inklusive ihrer besseren Leistungen) dank Beihilfe und trotzdem nur am Jammern![]()
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Ich glaube Deine Auslegung ist zu positiv. Natürlich muss man grundsätzlich im Büro sein während der Kernzeit - aber man kann seine Mittagspause flexibel gestalten und eben zwischendrin eine Kaffeepause machen, solange man innerhalb von 5-10 min schnell ins Büro oder zur Haftprüfung gehen kann.
Bei Ri*in und StA*in besteht ein umgekehrtes Regel-Ausnahme-Verhältnis: Ri*in ist grundsätzlich frei, muss idR nur für Sitzungen räumlich anwesend sein und kann diese (zumindest am AG) eigenständig terminieren und aufheben.
StA*in muss in der Kernzeit grundsätzlich räumlich anwesend sein.
Das ist mMn auch einer der Hauptnachteile, der die Personalgewinnung wesentlich erschweren dürfte
Aber die Kernzeit ist jetzt auch nicht unglaublich viel und ob es so positiv ist, dass Richter*innen (zumindest am AG) machen können, was sie wollen, darüber könnte man auch streiten.
Es wäre schön, wenn sie sich zumindest an die Gesetze gebunden fühlen würden und auch trotzdem sich Gedanken über die Auswirkungen ihres Handelns (sei es ein Urteil, sei es einfach mal den Termin aufheben) machen würden und sich nicht immer nur auf den Weg des geringsten Arbeitsaufwandes und des Vorteils für ihr eigenes Familienleben konzentrieren würden (sei es durch Ignorieren von Tatsachenvortrag, Vergleich um jeden Preis,...).
Ich möchte nicht behaupten, dass dies auf ALLE Richter*innen zutrifft, aber doch auf viele. Widersprüche im Sachverständigenurteil zum Verkehrsunfall werden ausgeblendet und in der Verhandlung wird der Partei patzig gesagt, ihr persönliches Erscheinen war ja nicht angeordnet, was sie denn hier überhaupt wolle und man müsse sich beeilen, weil man sein Kind aus der Kita abholen wolle. Das kann es nicht sein! Da steht man als RA sprachlos daneben.
Zu diesen durchweg positiven Arbeitsbedingungen und dem Fehlen jeglicher Konsequenzen bei wie auch immer geartetem Fehlverhalten passt v.a. das Streiten um eine immer höhere Besoldung nicht.
Dieser Neid... du bist RA und hast genügend Möglichkeiten die Rechte deines Mandanten durchzusetzen.
Und du? Bist Richter und hängst hier lieber im Forum ab, statt zu arbeiten. Kind heute schon im KiGa und deswegen nichts besseres zu tun?
27.08.2020, 10:39
Dieses Forum ist für viele (junge) Assessor*innen eine gute Anlaufstelle für Fragen und Einschätzungen. So peinliche und absolut unproduktive Aussagen schrecken nicht nur ab, sondern vermiesen jede gute Stimmung.
Dabei gibt es viele interessante Dinge zu erfragen. Beispielsweise wie die räumliche Ausstattung ist, welche Technik zur Verfügung steht, wie man auf einen Wechsel in eine Wünschabteilung hinwirken kann, wie die ersten Tage ausgestaltet sind und und und.
Nicht interessant in diesem Zusammenhang sind Fragen nach KiTa-Abholzeiten. Insbesondere weil es schon schwierig genug ist einen Platz zu bekommen.
Dabei gibt es viele interessante Dinge zu erfragen. Beispielsweise wie die räumliche Ausstattung ist, welche Technik zur Verfügung steht, wie man auf einen Wechsel in eine Wünschabteilung hinwirken kann, wie die ersten Tage ausgestaltet sind und und und.
Nicht interessant in diesem Zusammenhang sind Fragen nach KiTa-Abholzeiten. Insbesondere weil es schon schwierig genug ist einen Platz zu bekommen.
27.08.2020, 10:53
(27.08.2020, 10:39)Gast_Bln schrieb: Dieses Forum ist für viele (junge) Assessor*innen eine gute Anlaufstelle für Fragen und Einschätzungen. So peinliche und absolut unproduktive Aussagen schrecken nicht nur ab, sondern vermiesen jede gute Stimmung.
Dabei gibt es viele interessante Dinge zu erfragen. Beispielsweise wie die räumliche Ausstattung ist, welche Technik zur Verfügung steht, wie man auf einen Wechsel in eine Wünschabteilung hinwirken kann, wie die ersten Tage ausgestaltet sind und und und.
Nicht interessant in diesem Zusammenhang sind Fragen nach KiTa-Abholzeiten. Insbesondere weil es schon schwierig genug ist einen Platz zu bekommen.
Man könnte auch als Richter zumindest versuchen Empathie für andere, zB die Verfahrensbeteiligten aufzubringen, statt immer nur an sich und seinen eigenen Vorteil zu denken. Just my 2 cents.
27.08.2020, 11:24
(27.08.2020, 10:53)Gast schrieb:(27.08.2020, 10:39)Gast_Bln schrieb: Dieses Forum ist für viele (junge) Assessor*innen eine gute Anlaufstelle für Fragen und Einschätzungen. So peinliche und absolut unproduktive Aussagen schrecken nicht nur ab, sondern vermiesen jede gute Stimmung.
Dabei gibt es viele interessante Dinge zu erfragen. Beispielsweise wie die räumliche Ausstattung ist, welche Technik zur Verfügung steht, wie man auf einen Wechsel in eine Wünschabteilung hinwirken kann, wie die ersten Tage ausgestaltet sind und und und.
Nicht interessant in diesem Zusammenhang sind Fragen nach KiTa-Abholzeiten. Insbesondere weil es schon schwierig genug ist einen Platz zu bekommen.
Man könnte auch als Richter zumindest versuchen Empathie für andere, zB die Verfahrensbeteiligten aufzubringen, statt immer nur an sich und seinen eigenen Vorteil zu denken. Just my 2 cents.
Der Beruf des Richters fördert halt nicht gerade den Austausch. Der Richter hält sich für die letzte Instanz, der entscheidet wies gemacht wird. Das prägt.
27.08.2020, 12:44
Was gibt es hier denn für verquere Ansichten? Ein Richter kann sicher nicht entscheiden, wie er will. Da gab es mal sowas wie eine Bindung an irgend etwas... Ist mir eben entfallen, lässt sich aber sicher ergoogeln. Falls ihr der Meinung seid, er würde sich nicht dieser Bindung entsprechend verhalten, gab es da auch noch Möglichkeiten, sich zum Recht zu behelfen. Irgendwelche Mittel...
Vielleicht mal im Gesetz nachschauen. :angel:
Vielleicht mal im Gesetz nachschauen. :angel:
27.08.2020, 14:32
(27.08.2020, 12:44)Gast schrieb: Was gibt es hier denn für verquere Ansichten? Ein Richter kann sicher nicht entscheiden, wie er will. Da gab es mal sowas wie eine Bindung an irgend etwas... Ist mir eben entfallen, lässt sich aber sicher ergoogeln. Falls ihr der Meinung seid, er würde sich nicht dieser Bindung entsprechend verhalten, gab es da auch noch Möglichkeiten, sich zum Recht zu behelfen. Irgendwelche Mittel...
Vielleicht mal im Gesetz nachschauen. :angel:
Vielleicht schaust du mal in der Realität vorbei und dann vergleich das mal mit dem, was im Gesetz steht.
Das ist einfach nur traurig. Dein "Humor" ist hier absolut deplatziert.
Ich hoffe, du bist selbst mal auf Rechtsschutz angewiesen.