05.12.2019, 19:43
wäre sicher auch nicht schlecht gewesen, heute mit §§ 570 iVm § 578 I, II BGB zu argumentieren...
05.12.2019, 19:43
Bin ich froh, dass ich mit dem ganzen Mist schon durch bin. Ich will grad echt nicht mit euch tauschen... :angel:
05.12.2019, 19:45
05.12.2019, 19:51
05.12.2019, 19:54
Morgen wird breit Berufung geprüft :exclamation: (Kaisertipp) :exclamation:
05.12.2019, 19:57
05.12.2019, 19:58
05.12.2019, 20:36
(05.12.2019, 18:44)Gast schrieb:Kann auch sein dass das mit dem Gewährleistungsausschluss einfach ne Falle war, die einen von der Anfechtung ablenken sollte. 123 passt ja eigentlich super und ich ärgere mich im Nachhinein dass ich den nicht statt des Rücktritts genommen habe. Wäre einfacher, schneller und vor allem, wegen dem angesprochenen Vorrang, auch richtiger gewesen. Man ist nur immer in diesem Modus, ALLES in der Vorlage zu verwerten. Total lebensfremd, aber häufig klausurenrettend.(05.12.2019, 18:34)nrw schrieb:(05.12.2019, 18:29)Gast schrieb: Meint ihr, dass es schlimm ist, wenn man den 123 geprüft und bejaht hat, ohne auf dem gewährleistungsausschluss einzugehen? Dass 123 vorrang hat ist doch absolut hM oder? Ich hätte dazu auch allenfalls einen Satz geschrieben...
Ich habe haargenau den einen Satz dazu geschrieben, sonst nichts ^^
Wird wahrscheinlich nicht 100%ig der amtlichen Skizze entsprechen aber wessen Klausur tut das schon...
Hab einfach vergessen in die Skizze zu schreiben und dann beim runterrattern nicht ergänzt... Echt ärgerlich. Hatte das Fett auf meinem Problemzettel stehen.
Andererseits: Wofür brauchte man dann die Aussage von dem Sachverständigen? Für die Täuschung hätten doch auch schon die Aussagen der Ehefrauen gereicht, oder?
Ich muss wirklich aufhören drüber nachzudenken :D
05.12.2019, 20:40
(05.12.2019, 20:36)Gast schrieb:(05.12.2019, 18:44)Gast schrieb:Kann auch sein dass das mit dem Gewährleistungsausschluss einfach ne Falle war, die einen von der Anfechtung ablenken sollte. 123 passt ja eigentlich super und ich ärgere mich im Nachhinein dass ich den nicht statt des Rücktritts genommen habe. Wäre einfacher, schneller und vor allem, wegen dem angesprochenen Vorrang, auch richtiger gewesen. Man ist nur immer in diesem Modus, ALLES in der Vorlage zu verwerten. Total lebensfremd, aber häufig klausurenrettend.(05.12.2019, 18:34)nrw schrieb:(05.12.2019, 18:29)Gast schrieb: Meint ihr, dass es schlimm ist, wenn man den 123 geprüft und bejaht hat, ohne auf dem gewährleistungsausschluss einzugehen? Dass 123 vorrang hat ist doch absolut hM oder? Ich hätte dazu auch allenfalls einen Satz geschrieben...
Ich habe haargenau den einen Satz dazu geschrieben, sonst nichts ^^
Wird wahrscheinlich nicht 100%ig der amtlichen Skizze entsprechen aber wessen Klausur tut das schon...
Hab einfach vergessen in die Skizze zu schreiben und dann beim runterrattern nicht ergänzt... Echt ärgerlich. Hatte das Fett auf meinem Problemzettel stehen.
Andererseits: Wofür brauchte man dann die Aussage von dem Sachverständigen? Für die Täuschung hätten doch auch schon die Aussagen der Ehefrauen gereicht, oder?
Ich muss wirklich aufhören drüber nachzudenken :D
Die Zeugen sagen dir nur, dass die Beklagte behauptet hat, die Küche sei für ganzjährige Nutzung geeignet. Der Sachverständige sagt dir, dass die Küche nicht ganzjährig genutzt werden kann.
05.12.2019, 20:46
(05.12.2019, 20:40)Gast schrieb:(05.12.2019, 20:36)Gast schrieb:(05.12.2019, 18:44)Gast schrieb:Kann auch sein dass das mit dem Gewährleistungsausschluss einfach ne Falle war, die einen von der Anfechtung ablenken sollte. 123 passt ja eigentlich super und ich ärgere mich im Nachhinein dass ich den nicht statt des Rücktritts genommen habe. Wäre einfacher, schneller und vor allem, wegen dem angesprochenen Vorrang, auch richtiger gewesen. Man ist nur immer in diesem Modus, ALLES in der Vorlage zu verwerten. Total lebensfremd, aber häufig klausurenrettend.(05.12.2019, 18:34)nrw schrieb:(05.12.2019, 18:29)Gast schrieb: Meint ihr, dass es schlimm ist, wenn man den 123 geprüft und bejaht hat, ohne auf dem gewährleistungsausschluss einzugehen? Dass 123 vorrang hat ist doch absolut hM oder? Ich hätte dazu auch allenfalls einen Satz geschrieben...
Ich habe haargenau den einen Satz dazu geschrieben, sonst nichts ^^
Wird wahrscheinlich nicht 100%ig der amtlichen Skizze entsprechen aber wessen Klausur tut das schon...
Hab einfach vergessen in die Skizze zu schreiben und dann beim runterrattern nicht ergänzt... Echt ärgerlich. Hatte das Fett auf meinem Problemzettel stehen.
Andererseits: Wofür brauchte man dann die Aussage von dem Sachverständigen? Für die Täuschung hätten doch auch schon die Aussagen der Ehefrauen gereicht, oder?
Ich muss wirklich aufhören drüber nachzudenken :D
Die Zeugen sagen dir nur, dass die Beklagte behauptet hat, die Küche sei für ganzjährige Nutzung geeignet. Der Sachverständige sagt dir, dass die Küche nicht ganzjährig genutzt werden kann.
Ich glaube ja inzwischen, dass die einfach nur zu faul waren, den Sachverhalt ordentlich anzupassen und deswegen der Sachverständige drin geblieben ist :dodgy: