06.09.2019, 17:20
09.09.2019, 16:28
Wie lief es denn heute in Hessen?
09.09.2019, 18:18
Es wäre klasse, wenn jemand grob sagen könnte, was in NRW dran kam!
09.09.2019, 19:03
In NRW heute:
Anzeigenerstatterin meldet, dass jemand ihren Laptop aus ihrer 2er WG geklaut hat. Sie konnte die Diebin bis zu einem Merhfamilienhaus verfolgen und kannte den Vornamen, da die Frau bereits ein zwei mal bei ihrer Mitbewohnerin war.
Daraufhin Durchsuchung telefonisch von der Richterin angeordnet, wobei es keinen Vermerk dazu gab, außer einen staatswantlichen Vermerk, der sehr spärlich war. Bei der Durchsuchung waren Hausmeister und Nachbarin zugegen und es wurde der Laptop sowie ein IPhone und Pfefferspray gefunden. Diebin erscheint, wird nach § 136 StPO belehrt und legt los: Die Mitbewohnerin der Anzeigenerstatterin schulde ihr 2000 EUR, die sie seit Juni nicht zurückzahlt. Daher war sie in der Wohnung. Als sie das Geld nicht bekam ist sie durchgedreht und hat die Mitbewohnerin mit Pfefferspray besprüht, um ihr das Handy aus der Hand reißen zu können. Dabei wollte sie das Handy nicht behalten, sondern als Druckmittel für die Rückzahlung benutzen. Auf dem Weg nach draußen hat sie den Laptp mitgenommen, weil sie immer schon so einen haben wollte.
Die Mitbewohnerin bleibt auf einem Auge blind, was eine Ärztin mitteilt. Nach einem Verkehrsunfall liegt die Mitbewohnerin jedoch erstmal auf unbestimmte Zeit im Koma. Die Ärztin ist nicht von der Schweigepflicht entbunden, will aber trotzdem aussagen.
Rechtsanwalt der Diebin rügt, dass die Einlassung mangels qualifizierter Belehrung wegen der rechtswidrigen Durchsuchung nicht verwertbar ist. Außerdem darf die Aussage der Ärztin nicht verwertet werden.
Denke das war es so im Groben.
Anzeigenerstatterin meldet, dass jemand ihren Laptop aus ihrer 2er WG geklaut hat. Sie konnte die Diebin bis zu einem Merhfamilienhaus verfolgen und kannte den Vornamen, da die Frau bereits ein zwei mal bei ihrer Mitbewohnerin war.
Daraufhin Durchsuchung telefonisch von der Richterin angeordnet, wobei es keinen Vermerk dazu gab, außer einen staatswantlichen Vermerk, der sehr spärlich war. Bei der Durchsuchung waren Hausmeister und Nachbarin zugegen und es wurde der Laptop sowie ein IPhone und Pfefferspray gefunden. Diebin erscheint, wird nach § 136 StPO belehrt und legt los: Die Mitbewohnerin der Anzeigenerstatterin schulde ihr 2000 EUR, die sie seit Juni nicht zurückzahlt. Daher war sie in der Wohnung. Als sie das Geld nicht bekam ist sie durchgedreht und hat die Mitbewohnerin mit Pfefferspray besprüht, um ihr das Handy aus der Hand reißen zu können. Dabei wollte sie das Handy nicht behalten, sondern als Druckmittel für die Rückzahlung benutzen. Auf dem Weg nach draußen hat sie den Laptp mitgenommen, weil sie immer schon so einen haben wollte.
Die Mitbewohnerin bleibt auf einem Auge blind, was eine Ärztin mitteilt. Nach einem Verkehrsunfall liegt die Mitbewohnerin jedoch erstmal auf unbestimmte Zeit im Koma. Die Ärztin ist nicht von der Schweigepflicht entbunden, will aber trotzdem aussagen.
Rechtsanwalt der Diebin rügt, dass die Einlassung mangels qualifizierter Belehrung wegen der rechtswidrigen Durchsuchung nicht verwertbar ist. Außerdem darf die Aussage der Ärztin nicht verwertet werden.
Denke das war es so im Groben.
09.09.2019, 19:18
Gleicher Sachverhalt in Hessen!
09.09.2019, 19:27
Lief auch so auch in Berlin/Brandenburg.
09.09.2019, 19:38
Und morgen? Revision oder Urteil?
Wie liegen die Quoten? :D
Wie liegen die Quoten? :D
09.09.2019, 19:43
Könnt ihr etwas mehr Sachverhalt geben, danke. Ist schon 19 Uhr, schreibe im Oktober
09.09.2019, 19:44
09.09.2019, 20:07
Also bei uns war es auch so nur, dass fast alle Personen männlich waren ?