09.12.2020, 17:47
(09.12.2020, 17:42)Gast schrieb: Von audimax.de:
"Wer als Jurastudent bei den Worten Arbeitsmarkt und Berufseinstieg Panik bekommt, darf gerne erstmal tief durchatmen. Denn die Chancen auf einen guten Job stehen gut: Die Arbeitslosigkeit unter Juristen ist 2017 weiter zurückgegangen und stellt mit einer Quote von 2,3 Prozent nur ein Randphänomen dar. Im Jahresdurchschnitt waren 4.600 Juristen arbeitslos gemeldet. Das waren drei Prozent weniger als im Vorjahr. Im Vergleich zu 2007 sank die Arbeitslosenzahl sogar um ein knappes Viertel."
4600 arbeitslose Juristen, wie kann das sein?
Ich finde das schon viel. Rechnet man noch die ganzen Einzelkämpfer dazu, die mehr schlecht als recht verdienen, dann kommt schon eine ordentlich Zahl zusammen.
09.12.2020, 17:52
Das sind wohl die mit 2 x a. :@
09.12.2020, 19:16
09.12.2020, 19:20
(09.12.2020, 16:39)Gast schrieb:(09.12.2020, 16:26)Gast schrieb:(09.12.2020, 16:03)Gast schrieb:(09.12.2020, 14:53)Gast schrieb:(09.12.2020, 14:24)Gast schrieb: Nach dieser Ansicht, würde ja folgendes gelten:
1. dürfte die Masse an Migranten, die vor ihrem Zuzug nach Deutschland lange (zT Jahre) in der Türkei, Libanon etc gelebt haben, weder nach dem GG (da durch sichere Drittstaaten die Einreise erfolgt) noch nach der GFK (da sie ja eine Schutzbedürftigkeit dann nichtvmehr vorliegt) ein Bleiberecht haben. Trotzdem sind sie alle hier. Auch die Iraker, obwohl der IS im Irak nur wenige Prozent an Wüstengebiet beherrscht und es demokratische Wahlen gibt etc.
2. würde nach meinem obigen Bsp also trotzdem der Mongole oder Indonesier unter den Schutz der GFK fallen, wenn er per Schiff, Zug, Flugzeug nach Deutschland durchreist, da ja durch die Reise noch keine verfestigte Position vorlag.
3. Frage: wenn ein Syrer illegal nach Griechenland kommt, dort 6-8 Wochen bleibt und sich gefälschte Dokumente organisiert um anschließend nach Deutschland zu reisen (was auch sein ursprüngliches Ziel war), unterfällt er dann dem Schutz der GFK?
Ok, ich räum als Migrationsrechtler mal auf...
1. So gut wie niemand bekommt Asyl nach dem GG, da kaum jemand per Flugzeug kommt.
Die meisten haben nur GFK Schutz. Du wirst im Fall der Fälle in das Land deiner Staatsbürgerschaft abgeschoben. Es ist egal wo du gelebt hast. Grade bei wie von dir beschriebenem Fällen können sich viele erst recht keine Lebensgrundlage in einem für sie fremden Land mehr aufbauen. Niemand kommt aus Spaß.
Irak hat nicht nur IS-Flüchtende. Das war freilich mal so, Stichwort Yeziden. Die Mehrzahl der Mandanten kommt im Moment aufgrund von Aposthasie, Homosrxualität und Frauenverfolgung. Ab und an gibt es ein paar jüngere, die sich dort nicht den Mund von der Regierung verbieten lassen wollen und westlicher Leben möchten. Studenten, die hier gut klar kommen. Beim letzten wurden seibe zwei Kollegen erschossen. Er kam grade so noch raus. Denk mal drüber nach.
Schlimmstes Land ist m.M. nach jedoch der Iran und die Republik Tschetschenien als Teil von Russland.
2. GFK beginnt dort, wo Flüchtlingsschutz oder Subsidiärer Schutz zuerkannt wird. Die Zuständigkeit für die Bearbeitung des Schutzgesuches richtet sich nach der Dublin III-VO. Was non refoulement angeht, so sind Fluchtweg und Herkunft egal. Jeder, der ein Schutzgesuch äußert hat ein Recht auf ein faires Verfahren in der EU und darf nicht zurückgeschoben werden. Schau dir mal den Film "Adú" an, dann siehst du realistisch wovon ich spreche. Wer meint es se o.k. Menschenrechte aus asozialen Interessen heraus einzuschränken hat sein Staatsexamen nicht verdient.
3. Ja, zudem gibt es kein illegales Betreten eines jeden, der Schutz begehrt. Kommt später raus, dass er zuerst in Griechenland war, dann wird er per Dublin III dort hingeschickt, zur Durchführung seines Verfahrens, was oft aufgrund systemischer Mängel, die auch übrigens in IT vorherrschen, nicht gewährleistet ist. Menschen werden dadurch zu Objekten staatlichen Handelns - jetzt müsste dir klar sein, wovon ich spreche.
Erst wenn es D nicht schaft dir Überstellung innerhalb von 6 Monaten hinzubekommen wird D zuständig, in der Regel.
Und was Duldung angeht, so wird diese oft ausgesprochen, weil z.B. eine Ausbildung begonnen wurde oder weil die HKL einer Rücknahme entgegentreten. Es kann auch nachträglich der Grund von Krankheit auftreten oder anderes.
Übeigens - legt man die Wirtschaftsleistung aller Ausländer, also nicht nur Schutzsuchender, zusammen, die in D arbeiten, so zahlt JEDER c.a. 3000€ an Steuern pro Jahr.
Völlig absurd also diejenigen, die für sich selber zahlen, für die lächerliche Unterbudgetierung der Justiz verantwortlich zu machen.
Man sollte sich nur zu themen äußern, von denen man auch etwas versteht.
Hört sich alles inkohärent an. Und sollte es tatsächlich rechtlich so gestellt sein, dann müssten die Gesetze bzw Verträge ganz schnell geändert und an die Realpolitik angeglichen werden.
Ja, weil du keine Ahnung davon hast. Hör ihm doch mal zu und lies dir erstmal Wissen an, bevor du so viel Mist schreibst.
Kann ja sein das es momentan rechtlich so ist. Wobei auch hier im Schriftum und Rspr viele Ansichten vertreten werden.
Aber das heißt doch nicht, dass dies nicht änderbar wäre. Ich darf doch die Meinung vertreten, dass dieses akademische Hochhalten vom Asylrecht in der heutigen Zeit gar keinen Sinn macht. Wie ich schon schrieb: Die Väter des GG waren mit einer ganz anderen Welt konfrontiert. Eine geteilte Welt, eine in keiner Weise globalisierte Welt. Nach den Vorstellungen unserer Gründerväter sollte das Asylrecht dem verfolgten Journalisten aus Argentinien Asyl gewähren, aber mit Sicherheit nicht Vehikel für eine millionenfache Masseneinwanderung von jungen Männern sein.
Du verstehst nichtmal, dass 99,99% kein Asyl, sondern einen Status nach der Genfer Flüchtlingskonvention bekommen. Was sich unsere GG Ersteller grdacht haben spielt da 0.0 Rolle bei.
Viel Spaß die GFK zu ändern.
Einzig Dublin (EU-Recht) war für die Krise nicht gedacht, doch wie gesagt scheitern Reformen. Bundeagesetze ändern daran auch nichts.
09.12.2020, 19:21
(09.12.2020, 19:16)Gast schrieb:(09.12.2020, 17:52)Gast schrieb: Das sind wohl die mit 2 x a. :@
Eher diejenigen, die nicht mobil sind.
Oder diejenigen, die sich nach dem Examen arbeitslos melden. Diese durchlaufenden Posten werden nämlich auch anteilig zu den Arbeitslosen gezählt bzw. verursachen natürlich ein ständiges Grundrauschen in der Statistik.
09.12.2020, 19:26
(09.12.2020, 19:20)Gast schrieb:(09.12.2020, 16:39)Gast schrieb:(09.12.2020, 16:26)Gast schrieb:(09.12.2020, 16:03)Gast schrieb:(09.12.2020, 14:53)Gast schrieb: Ok, ich räum als Migrationsrechtler mal auf...
1. So gut wie niemand bekommt Asyl nach dem GG, da kaum jemand per Flugzeug kommt.
Die meisten haben nur GFK Schutz. Du wirst im Fall der Fälle in das Land deiner Staatsbürgerschaft abgeschoben. Es ist egal wo du gelebt hast. Grade bei wie von dir beschriebenem Fällen können sich viele erst recht keine Lebensgrundlage in einem für sie fremden Land mehr aufbauen. Niemand kommt aus Spaß.
Irak hat nicht nur IS-Flüchtende. Das war freilich mal so, Stichwort Yeziden. Die Mehrzahl der Mandanten kommt im Moment aufgrund von Aposthasie, Homosrxualität und Frauenverfolgung. Ab und an gibt es ein paar jüngere, die sich dort nicht den Mund von der Regierung verbieten lassen wollen und westlicher Leben möchten. Studenten, die hier gut klar kommen. Beim letzten wurden seibe zwei Kollegen erschossen. Er kam grade so noch raus. Denk mal drüber nach.
Schlimmstes Land ist m.M. nach jedoch der Iran und die Republik Tschetschenien als Teil von Russland.
2. GFK beginnt dort, wo Flüchtlingsschutz oder Subsidiärer Schutz zuerkannt wird. Die Zuständigkeit für die Bearbeitung des Schutzgesuches richtet sich nach der Dublin III-VO. Was non refoulement angeht, so sind Fluchtweg und Herkunft egal. Jeder, der ein Schutzgesuch äußert hat ein Recht auf ein faires Verfahren in der EU und darf nicht zurückgeschoben werden. Schau dir mal den Film "Adú" an, dann siehst du realistisch wovon ich spreche. Wer meint es se o.k. Menschenrechte aus asozialen Interessen heraus einzuschränken hat sein Staatsexamen nicht verdient.
3. Ja, zudem gibt es kein illegales Betreten eines jeden, der Schutz begehrt. Kommt später raus, dass er zuerst in Griechenland war, dann wird er per Dublin III dort hingeschickt, zur Durchführung seines Verfahrens, was oft aufgrund systemischer Mängel, die auch übrigens in IT vorherrschen, nicht gewährleistet ist. Menschen werden dadurch zu Objekten staatlichen Handelns - jetzt müsste dir klar sein, wovon ich spreche.
Erst wenn es D nicht schaft dir Überstellung innerhalb von 6 Monaten hinzubekommen wird D zuständig, in der Regel.
Und was Duldung angeht, so wird diese oft ausgesprochen, weil z.B. eine Ausbildung begonnen wurde oder weil die HKL einer Rücknahme entgegentreten. Es kann auch nachträglich der Grund von Krankheit auftreten oder anderes.
Übeigens - legt man die Wirtschaftsleistung aller Ausländer, also nicht nur Schutzsuchender, zusammen, die in D arbeiten, so zahlt JEDER c.a. 3000€ an Steuern pro Jahr.
Völlig absurd also diejenigen, die für sich selber zahlen, für die lächerliche Unterbudgetierung der Justiz verantwortlich zu machen.
Man sollte sich nur zu themen äußern, von denen man auch etwas versteht.
Hört sich alles inkohärent an. Und sollte es tatsächlich rechtlich so gestellt sein, dann müssten die Gesetze bzw Verträge ganz schnell geändert und an die Realpolitik angeglichen werden.
Ja, weil du keine Ahnung davon hast. Hör ihm doch mal zu und lies dir erstmal Wissen an, bevor du so viel Mist schreibst.
Kann ja sein das es momentan rechtlich so ist. Wobei auch hier im Schriftum und Rspr viele Ansichten vertreten werden.
Aber das heißt doch nicht, dass dies nicht änderbar wäre. Ich darf doch die Meinung vertreten, dass dieses akademische Hochhalten vom Asylrecht in der heutigen Zeit gar keinen Sinn macht. Wie ich schon schrieb: Die Väter des GG waren mit einer ganz anderen Welt konfrontiert. Eine geteilte Welt, eine in keiner Weise globalisierte Welt. Nach den Vorstellungen unserer Gründerväter sollte das Asylrecht dem verfolgten Journalisten aus Argentinien Asyl gewähren, aber mit Sicherheit nicht Vehikel für eine millionenfache Masseneinwanderung von jungen Männern sein.
Du verstehst nichtmal, dass 99,99% kein Asyl, sondern einen Status nach der Genfer Flüchtlingskonvention bekommen. Was sich unsere GG Ersteller grdacht haben spielt da 0.0 Rolle bei.
Viel Spaß die GFK zu ändern.
Einzig Dublin (EU-Recht) war für die Krise nicht gedacht, doch wie gesagt scheitern Reformen. Bundeagesetze ändern daran auch nichts.
Wenn Änderung nicht möglich, kann DE eben austreten. Ist ja keine Naturgewalt, die wir nie wieder losbekommen.
09.12.2020, 19:56
(09.12.2020, 19:26)Gast schrieb:(09.12.2020, 19:20)Gast schrieb:(09.12.2020, 16:39)Gast schrieb:(09.12.2020, 16:26)Gast schrieb:(09.12.2020, 16:03)Gast schrieb: Hört sich alles inkohärent an. Und sollte es tatsächlich rechtlich so gestellt sein, dann müssten die Gesetze bzw Verträge ganz schnell geändert und an die Realpolitik angeglichen werden.
Ja, weil du keine Ahnung davon hast. Hör ihm doch mal zu und lies dir erstmal Wissen an, bevor du so viel Mist schreibst.
Kann ja sein das es momentan rechtlich so ist. Wobei auch hier im Schriftum und Rspr viele Ansichten vertreten werden.
Aber das heißt doch nicht, dass dies nicht änderbar wäre. Ich darf doch die Meinung vertreten, dass dieses akademische Hochhalten vom Asylrecht in der heutigen Zeit gar keinen Sinn macht. Wie ich schon schrieb: Die Väter des GG waren mit einer ganz anderen Welt konfrontiert. Eine geteilte Welt, eine in keiner Weise globalisierte Welt. Nach den Vorstellungen unserer Gründerväter sollte das Asylrecht dem verfolgten Journalisten aus Argentinien Asyl gewähren, aber mit Sicherheit nicht Vehikel für eine millionenfache Masseneinwanderung von jungen Männern sein.
Du verstehst nichtmal, dass 99,99% kein Asyl, sondern einen Status nach der Genfer Flüchtlingskonvention bekommen. Was sich unsere GG Ersteller grdacht haben spielt da 0.0 Rolle bei.
Viel Spaß die GFK zu ändern.
Einzig Dublin (EU-Recht) war für die Krise nicht gedacht, doch wie gesagt scheitern Reformen. Bundeagesetze ändern daran auch nichts.
Wenn Änderung nicht möglich, kann DE eben austreten. Ist ja keine Naturgewalt, die wir nie wieder losbekommen.
Können ja, aber leider wählen anscheinend zu viele Leute Parteien, die Deutschland als globalen Sozialdienstleister verstehen..
09.12.2020, 20:59
(09.12.2020, 19:20)Gast schrieb:(09.12.2020, 16:39)Gast schrieb:(09.12.2020, 16:26)Gast schrieb:(09.12.2020, 16:03)Gast schrieb:(09.12.2020, 14:53)Gast schrieb: Ok, ich räum als Migrationsrechtler mal auf...
1. So gut wie niemand bekommt Asyl nach dem GG, da kaum jemand per Flugzeug kommt.
Die meisten haben nur GFK Schutz. Du wirst im Fall der Fälle in das Land deiner Staatsbürgerschaft abgeschoben. Es ist egal wo du gelebt hast. Grade bei wie von dir beschriebenem Fällen können sich viele erst recht keine Lebensgrundlage in einem für sie fremden Land mehr aufbauen. Niemand kommt aus Spaß.
Irak hat nicht nur IS-Flüchtende. Das war freilich mal so, Stichwort Yeziden. Die Mehrzahl der Mandanten kommt im Moment aufgrund von Aposthasie, Homosrxualität und Frauenverfolgung. Ab und an gibt es ein paar jüngere, die sich dort nicht den Mund von der Regierung verbieten lassen wollen und westlicher Leben möchten. Studenten, die hier gut klar kommen. Beim letzten wurden seibe zwei Kollegen erschossen. Er kam grade so noch raus. Denk mal drüber nach.
Schlimmstes Land ist m.M. nach jedoch der Iran und die Republik Tschetschenien als Teil von Russland.
2. GFK beginnt dort, wo Flüchtlingsschutz oder Subsidiärer Schutz zuerkannt wird. Die Zuständigkeit für die Bearbeitung des Schutzgesuches richtet sich nach der Dublin III-VO. Was non refoulement angeht, so sind Fluchtweg und Herkunft egal. Jeder, der ein Schutzgesuch äußert hat ein Recht auf ein faires Verfahren in der EU und darf nicht zurückgeschoben werden. Schau dir mal den Film "Adú" an, dann siehst du realistisch wovon ich spreche. Wer meint es se o.k. Menschenrechte aus asozialen Interessen heraus einzuschränken hat sein Staatsexamen nicht verdient.
3. Ja, zudem gibt es kein illegales Betreten eines jeden, der Schutz begehrt. Kommt später raus, dass er zuerst in Griechenland war, dann wird er per Dublin III dort hingeschickt, zur Durchführung seines Verfahrens, was oft aufgrund systemischer Mängel, die auch übrigens in IT vorherrschen, nicht gewährleistet ist. Menschen werden dadurch zu Objekten staatlichen Handelns - jetzt müsste dir klar sein, wovon ich spreche.
Erst wenn es D nicht schaft dir Überstellung innerhalb von 6 Monaten hinzubekommen wird D zuständig, in der Regel.
Und was Duldung angeht, so wird diese oft ausgesprochen, weil z.B. eine Ausbildung begonnen wurde oder weil die HKL einer Rücknahme entgegentreten. Es kann auch nachträglich der Grund von Krankheit auftreten oder anderes.
Übeigens - legt man die Wirtschaftsleistung aller Ausländer, also nicht nur Schutzsuchender, zusammen, die in D arbeiten, so zahlt JEDER c.a. 3000€ an Steuern pro Jahr.
Völlig absurd also diejenigen, die für sich selber zahlen, für die lächerliche Unterbudgetierung der Justiz verantwortlich zu machen.
Man sollte sich nur zu themen äußern, von denen man auch etwas versteht.
Hört sich alles inkohärent an. Und sollte es tatsächlich rechtlich so gestellt sein, dann müssten die Gesetze bzw Verträge ganz schnell geändert und an die Realpolitik angeglichen werden.
Ja, weil du keine Ahnung davon hast. Hör ihm doch mal zu und lies dir erstmal Wissen an, bevor du so viel Mist schreibst.
Kann ja sein das es momentan rechtlich so ist. Wobei auch hier im Schriftum und Rspr viele Ansichten vertreten werden.
Aber das heißt doch nicht, dass dies nicht änderbar wäre. Ich darf doch die Meinung vertreten, dass dieses akademische Hochhalten vom Asylrecht in der heutigen Zeit gar keinen Sinn macht. Wie ich schon schrieb: Die Väter des GG waren mit einer ganz anderen Welt konfrontiert. Eine geteilte Welt, eine in keiner Weise globalisierte Welt. Nach den Vorstellungen unserer Gründerväter sollte das Asylrecht dem verfolgten Journalisten aus Argentinien Asyl gewähren, aber mit Sicherheit nicht Vehikel für eine millionenfache Masseneinwanderung von jungen Männern sein.
Du verstehst nichtmal, dass 99,99% kein Asyl, sondern einen Status nach der Genfer Flüchtlingskonvention bekommen. Was sich unsere GG Ersteller grdacht haben spielt da 0.0 Rolle bei.
Viel Spaß die GFK zu ändern.
Einzig Dublin (EU-Recht) war für die Krise nicht gedacht, doch wie gesagt scheitern Reformen. Bundeagesetze ändern daran auch nichts.
Wieso halten sich dann andere europäische Länder wie Ungarn etc. nicht so an die GFK? Da sind doch ständig irgendwelche Länder, meistens ärmere, die sich weigern welche zu nehmen oder nicht so viele wie wir. Da haben sie wohl irgendwelche Tricks in den nationalen Rechtsordnungen? Wer kennt sich da aus?
Würde auch lieber im Bamf arbeiten als Jurist als H4 zu bekommen. Insofern kann ich die Befürworter verstehen. Asylrecht boomt auch für Anwälte laut audimax.
10.12.2020, 16:54
(09.12.2020, 20:59)Gast schrieb:(09.12.2020, 19:20)Gast schrieb:(09.12.2020, 16:39)Gast schrieb:(09.12.2020, 16:26)Gast schrieb:(09.12.2020, 16:03)Gast schrieb: Hört sich alles inkohärent an. Und sollte es tatsächlich rechtlich so gestellt sein, dann müssten die Gesetze bzw Verträge ganz schnell geändert und an die Realpolitik angeglichen werden.
Ja, weil du keine Ahnung davon hast. Hör ihm doch mal zu und lies dir erstmal Wissen an, bevor du so viel Mist schreibst.
Kann ja sein das es momentan rechtlich so ist. Wobei auch hier im Schriftum und Rspr viele Ansichten vertreten werden.
Aber das heißt doch nicht, dass dies nicht änderbar wäre. Ich darf doch die Meinung vertreten, dass dieses akademische Hochhalten vom Asylrecht in der heutigen Zeit gar keinen Sinn macht. Wie ich schon schrieb: Die Väter des GG waren mit einer ganz anderen Welt konfrontiert. Eine geteilte Welt, eine in keiner Weise globalisierte Welt. Nach den Vorstellungen unserer Gründerväter sollte das Asylrecht dem verfolgten Journalisten aus Argentinien Asyl gewähren, aber mit Sicherheit nicht Vehikel für eine millionenfache Masseneinwanderung von jungen Männern sein.
Du verstehst nichtmal, dass 99,99% kein Asyl, sondern einen Status nach der Genfer Flüchtlingskonvention bekommen. Was sich unsere GG Ersteller grdacht haben spielt da 0.0 Rolle bei.
Viel Spaß die GFK zu ändern.
Einzig Dublin (EU-Recht) war für die Krise nicht gedacht, doch wie gesagt scheitern Reformen. Bundeagesetze ändern daran auch nichts.
Wieso halten sich dann andere europäische Länder wie Ungarn etc. nicht so an die GFK? Da sind doch ständig irgendwelche Länder, meistens ärmere, die sich weigern welche zu nehmen oder nicht so viele wie wir. Da haben sie wohl irgendwelche Tricks in den nationalen Rechtsordnungen? Wer kennt sich da aus?
Würde auch lieber im Bamf arbeiten als Jurist als H4 zu bekommen. Insofern kann ich die Befürworter verstehen. Asylrecht boomt auch für Anwälte laut audimax.
Ich bin ja auch Migrationsrechtler - allerdings in einer Kanzlei, die schon immer viele Mandanten hat. Die Kriese hat die Arbeit eher massiv überlastet.
Diese Länder brechen leider Menschenrechte, tricks im nationalen Recht gibt es nicht und die Länder haben einen derart schlechten Ruf, dass auch Geflüchtete nicht dort hin wollen. Vor einigen Jahren ging z.B. Spanien wegen illegaler Pushbacks in den Enklavenstädten durch die Mangel, doch wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn du dich dafür interessierst, dann kann ich dir die Arbeit von Human Rights Watch nahe legen. Meist kommt dergleichen durch NGOs raus.
10.12.2020, 16:56
(10.12.2020, 16:54)Gast schrieb:(09.12.2020, 20:59)Gast schrieb:(09.12.2020, 19:20)Gast schrieb:(09.12.2020, 16:39)Gast schrieb:(09.12.2020, 16:26)Gast schrieb: Ja, weil du keine Ahnung davon hast. Hör ihm doch mal zu und lies dir erstmal Wissen an, bevor du so viel Mist schreibst.
Kann ja sein das es momentan rechtlich so ist. Wobei auch hier im Schriftum und Rspr viele Ansichten vertreten werden.
Aber das heißt doch nicht, dass dies nicht änderbar wäre. Ich darf doch die Meinung vertreten, dass dieses akademische Hochhalten vom Asylrecht in der heutigen Zeit gar keinen Sinn macht. Wie ich schon schrieb: Die Väter des GG waren mit einer ganz anderen Welt konfrontiert. Eine geteilte Welt, eine in keiner Weise globalisierte Welt. Nach den Vorstellungen unserer Gründerväter sollte das Asylrecht dem verfolgten Journalisten aus Argentinien Asyl gewähren, aber mit Sicherheit nicht Vehikel für eine millionenfache Masseneinwanderung von jungen Männern sein.
Du verstehst nichtmal, dass 99,99% kein Asyl, sondern einen Status nach der Genfer Flüchtlingskonvention bekommen. Was sich unsere GG Ersteller grdacht haben spielt da 0.0 Rolle bei.
Viel Spaß die GFK zu ändern.
Einzig Dublin (EU-Recht) war für die Krise nicht gedacht, doch wie gesagt scheitern Reformen. Bundeagesetze ändern daran auch nichts.
Wieso halten sich dann andere europäische Länder wie Ungarn etc. nicht so an die GFK? Da sind doch ständig irgendwelche Länder, meistens ärmere, die sich weigern welche zu nehmen oder nicht so viele wie wir. Da haben sie wohl irgendwelche Tricks in den nationalen Rechtsordnungen? Wer kennt sich da aus?
Würde auch lieber im Bamf arbeiten als Jurist als H4 zu bekommen. Insofern kann ich die Befürworter verstehen. Asylrecht boomt auch für Anwälte laut audimax.
Ich bin ja auch Migrationsrechtler - allerdings in einer Kanzlei, die schon immer viele Mandanten hat. Die Kriese hat die Arbeit eher massiv überlastet.
Diese Länder brechen leider Menschenrechte, tricks im nationalen Recht gibt es nicht und die Länder haben einen derart schlechten Ruf, dass auch Geflüchtete nicht dort hin wollen. Vor einigen Jahren ging z.B. Spanien wegen illegaler Pushbacks in den Enklavenstädten durch die Mangel, doch wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn du dich dafür interessierst, dann kann ich dir die Arbeit von Human Rights Watch nahe legen. Meist kommt dergleichen durch NGOs raus.
Die "Geflüchteten" wollen wohl eher nicht nach Ungarn, weil es dort nicht so hohe Sozialleistungen gibt...