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Antworten

 
Als Volljurist arbeitslos oder nicht-juristisch tätig und schlecht bezahlt?
Gast
Unregistered
 
#161
09.12.2020, 16:39
(09.12.2020, 16:39)Gast schrieb:  
(09.12.2020, 16:26)Gast schrieb:  
(09.12.2020, 16:03)Gast schrieb:  
(09.12.2020, 14:53)Gast schrieb:  
(09.12.2020, 14:24)Gast schrieb:  Nach dieser Ansicht, würde ja folgendes gelten:

1. dürfte die Masse an Migranten, die vor ihrem Zuzug nach Deutschland lange (zT Jahre) in der Türkei, Libanon etc gelebt haben, weder nach dem GG (da durch sichere Drittstaaten die Einreise erfolgt) noch nach der GFK (da sie ja eine Schutzbedürftigkeit dann nichtvmehr vorliegt) ein Bleiberecht haben. Trotzdem sind sie alle hier. Auch die Iraker, obwohl der IS im Irak nur wenige Prozent an Wüstengebiet beherrscht und es demokratische Wahlen gibt etc.

2. würde nach meinem obigen Bsp also trotzdem der Mongole oder Indonesier unter den Schutz der GFK fallen, wenn er per Schiff, Zug, Flugzeug nach Deutschland durchreist, da ja durch die Reise noch keine verfestigte Position vorlag.

3. Frage: wenn ein Syrer illegal nach Griechenland kommt, dort 6-8 Wochen bleibt und sich gefälschte Dokumente organisiert um anschließend nach Deutschland zu reisen (was auch sein ursprüngliches Ziel war), unterfällt er dann dem Schutz der GFK?

Ok, ich räum als Migrationsrechtler mal auf...

1. So gut wie niemand bekommt Asyl nach dem GG, da kaum jemand per Flugzeug kommt.

Die meisten haben nur GFK Schutz. Du wirst im Fall der Fälle in das Land deiner Staatsbürgerschaft abgeschoben. Es ist egal wo du gelebt hast. Grade bei wie von dir beschriebenem Fällen können sich viele erst recht keine Lebensgrundlage in einem für sie fremden Land mehr aufbauen. Niemand kommt aus Spaß.

Irak hat nicht nur IS-Flüchtende. Das war freilich mal so, Stichwort Yeziden. Die Mehrzahl der Mandanten kommt im Moment aufgrund von Aposthasie, Homosrxualität und Frauenverfolgung. Ab und an gibt es ein paar jüngere, die sich dort nicht den Mund von der Regierung verbieten lassen wollen und westlicher Leben möchten. Studenten, die hier gut klar kommen. Beim letzten wurden seibe zwei Kollegen erschossen. Er kam grade so noch raus. Denk mal drüber nach.

Schlimmstes Land ist m.M. nach jedoch der Iran und die Republik Tschetschenien als Teil von Russland. 

2. GFK beginnt dort, wo Flüchtlingsschutz oder Subsidiärer Schutz zuerkannt wird. Die Zuständigkeit für die Bearbeitung des Schutzgesuches richtet sich nach der Dublin III-VO. Was non refoulement angeht, so sind Fluchtweg und Herkunft egal. Jeder, der ein Schutzgesuch äußert hat ein Recht auf ein faires Verfahren in der EU und darf nicht zurückgeschoben werden. Schau dir mal den Film "Adú" an, dann siehst du realistisch wovon ich spreche. Wer meint es se o.k. Menschenrechte aus asozialen Interessen heraus einzuschränken hat sein Staatsexamen nicht verdient.

3. Ja, zudem gibt es kein illegales Betreten eines jeden, der Schutz begehrt. Kommt später raus, dass er zuerst in Griechenland war, dann wird er per Dublin III dort hingeschickt, zur Durchführung seines Verfahrens, was oft aufgrund systemischer Mängel, die auch übrigens in IT vorherrschen, nicht gewährleistet ist. Menschen werden dadurch zu Objekten staatlichen Handelns - jetzt müsste dir klar sein, wovon ich spreche.

Erst wenn es D nicht schaft dir Überstellung innerhalb von 6 Monaten hinzubekommen wird D zuständig, in der Regel.

Und was Duldung angeht, so wird diese oft ausgesprochen, weil z.B. eine Ausbildung begonnen wurde oder weil die HKL einer Rücknahme entgegentreten. Es kann auch nachträglich der Grund von Krankheit auftreten oder anderes. 

Übeigens - legt man die Wirtschaftsleistung aller Ausländer, also nicht nur Schutzsuchender, zusammen, die in D arbeiten, so zahlt JEDER c.a. 3000€ an Steuern pro Jahr.

Völlig absurd also diejenigen, die für sich selber zahlen, für die lächerliche Unterbudgetierung der Justiz verantwortlich zu machen.

Man sollte sich nur zu themen äußern, von denen man auch etwas versteht.


Hört sich alles inkohärent an. Und sollte es tatsächlich rechtlich so gestellt sein, dann müssten die Gesetze bzw Verträge ganz schnell geändert und an die Realpolitik angeglichen werden.

Ja, weil du keine Ahnung davon hast. Hör ihm doch mal zu und lies dir erstmal Wissen an, bevor du so viel Mist schreibst.

Kann ja sein das es momentan rechtlich so ist. Wobei auch hier im Schriftum und Rspr viele Ansichten vertreten werden.
Aber das heißt doch nicht, dass dies nicht änderbar wäre. Ich darf doch die Meinung vertreten, dass dieses akademische Hochhalten vom Asylrecht in der heutigen Zeit gar keinen Sinn macht. Wie ich schon schrieb: Die Väter des GG waren mit einer ganz anderen Welt konfrontiert. Eine geteilte Welt, eine in keiner Weise globalisierte Welt. Nach den Vorstellungen unserer Gründerväter sollte das Asylrecht dem verfolgten Journalisten aus Argentinien Asyl gewähren, aber mit Sicherheit nicht Vehikel für eine millionenfache Masseneinwanderung von jungen Männern sein.

+1
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Gast
Unregistered
 
#162
09.12.2020, 16:47
(09.12.2020, 16:39)Gast schrieb:  
(09.12.2020, 16:26)Gast schrieb:  
(09.12.2020, 16:03)Gast schrieb:  
(09.12.2020, 14:53)Gast schrieb:  
(09.12.2020, 14:24)Gast schrieb:  Nach dieser Ansicht, würde ja folgendes gelten:

1. dürfte die Masse an Migranten, die vor ihrem Zuzug nach Deutschland lange (zT Jahre) in der Türkei, Libanon etc gelebt haben, weder nach dem GG (da durch sichere Drittstaaten die Einreise erfolgt) noch nach der GFK (da sie ja eine Schutzbedürftigkeit dann nichtvmehr vorliegt) ein Bleiberecht haben. Trotzdem sind sie alle hier. Auch die Iraker, obwohl der IS im Irak nur wenige Prozent an Wüstengebiet beherrscht und es demokratische Wahlen gibt etc.

2. würde nach meinem obigen Bsp also trotzdem der Mongole oder Indonesier unter den Schutz der GFK fallen, wenn er per Schiff, Zug, Flugzeug nach Deutschland durchreist, da ja durch die Reise noch keine verfestigte Position vorlag.

3. Frage: wenn ein Syrer illegal nach Griechenland kommt, dort 6-8 Wochen bleibt und sich gefälschte Dokumente organisiert um anschließend nach Deutschland zu reisen (was auch sein ursprüngliches Ziel war), unterfällt er dann dem Schutz der GFK?

Ok, ich räum als Migrationsrechtler mal auf...

1. So gut wie niemand bekommt Asyl nach dem GG, da kaum jemand per Flugzeug kommt.

Die meisten haben nur GFK Schutz. Du wirst im Fall der Fälle in das Land deiner Staatsbürgerschaft abgeschoben. Es ist egal wo du gelebt hast. Grade bei wie von dir beschriebenem Fällen können sich viele erst recht keine Lebensgrundlage in einem für sie fremden Land mehr aufbauen. Niemand kommt aus Spaß.

Irak hat nicht nur IS-Flüchtende. Das war freilich mal so, Stichwort Yeziden. Die Mehrzahl der Mandanten kommt im Moment aufgrund von Aposthasie, Homosrxualität und Frauenverfolgung. Ab und an gibt es ein paar jüngere, die sich dort nicht den Mund von der Regierung verbieten lassen wollen und westlicher Leben möchten. Studenten, die hier gut klar kommen. Beim letzten wurden seibe zwei Kollegen erschossen. Er kam grade so noch raus. Denk mal drüber nach.

Schlimmstes Land ist m.M. nach jedoch der Iran und die Republik Tschetschenien als Teil von Russland. 

2. GFK beginnt dort, wo Flüchtlingsschutz oder Subsidiärer Schutz zuerkannt wird. Die Zuständigkeit für die Bearbeitung des Schutzgesuches richtet sich nach der Dublin III-VO. Was non refoulement angeht, so sind Fluchtweg und Herkunft egal. Jeder, der ein Schutzgesuch äußert hat ein Recht auf ein faires Verfahren in der EU und darf nicht zurückgeschoben werden. Schau dir mal den Film "Adú" an, dann siehst du realistisch wovon ich spreche. Wer meint es se o.k. Menschenrechte aus asozialen Interessen heraus einzuschränken hat sein Staatsexamen nicht verdient.

3. Ja, zudem gibt es kein illegales Betreten eines jeden, der Schutz begehrt. Kommt später raus, dass er zuerst in Griechenland war, dann wird er per Dublin III dort hingeschickt, zur Durchführung seines Verfahrens, was oft aufgrund systemischer Mängel, die auch übrigens in IT vorherrschen, nicht gewährleistet ist. Menschen werden dadurch zu Objekten staatlichen Handelns - jetzt müsste dir klar sein, wovon ich spreche.

Erst wenn es D nicht schaft dir Überstellung innerhalb von 6 Monaten hinzubekommen wird D zuständig, in der Regel.

Und was Duldung angeht, so wird diese oft ausgesprochen, weil z.B. eine Ausbildung begonnen wurde oder weil die HKL einer Rücknahme entgegentreten. Es kann auch nachträglich der Grund von Krankheit auftreten oder anderes. 

Übeigens - legt man die Wirtschaftsleistung aller Ausländer, also nicht nur Schutzsuchender, zusammen, die in D arbeiten, so zahlt JEDER c.a. 3000€ an Steuern pro Jahr.

Völlig absurd also diejenigen, die für sich selber zahlen, für die lächerliche Unterbudgetierung der Justiz verantwortlich zu machen.

Man sollte sich nur zu themen äußern, von denen man auch etwas versteht.


Hört sich alles inkohärent an. Und sollte es tatsächlich rechtlich so gestellt sein, dann müssten die Gesetze bzw Verträge ganz schnell geändert und an die Realpolitik angeglichen werden.

Ja, weil du keine Ahnung davon hast. Hör ihm doch mal zu und lies dir erstmal Wissen an, bevor du so viel Mist schreibst.

Kann ja sein das es momentan rechtlich so ist. Wobei auch hier im Schriftum und Rspr viele Ansichten vertreten werden.
Aber das heißt doch nicht, dass dies nicht änderbar wäre. Ich darf doch die Meinung vertreten, dass dieses akademische Hochhalten vom Asylrecht in der heutigen Zeit gar keinen Sinn macht. Wie ich schon schrieb: Die Väter des GG waren mit einer ganz anderen Welt konfrontiert. Eine geteilte Welt, eine in keiner Weise globalisierte Welt. Nach den Vorstellungen unserer Gründerväter sollte das Asylrecht dem verfolgten Journalisten aus Argentinien Asyl gewähren, aber mit Sicherheit nicht Vehikel für eine millionenfache Masseneinwanderung von jungen Männern sein.


This! Geltendes Recht ist immer ein schwaches Argument für politische Handlungsoptionen der Zukunft, denn Recht ist stets änderbar!
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Gast1111
Unregistered
 
#163
09.12.2020, 16:53
(09.12.2020, 16:39)Gast schrieb:  
(09.12.2020, 16:26)Gast schrieb:  
(09.12.2020, 16:03)Gast schrieb:  
(09.12.2020, 14:53)Gast schrieb:  
(09.12.2020, 14:24)Gast schrieb:  Nach dieser Ansicht, würde ja folgendes gelten:

1. dürfte die Masse an Migranten, die vor ihrem Zuzug nach Deutschland lange (zT Jahre) in der Türkei, Libanon etc gelebt haben, weder nach dem GG (da durch sichere Drittstaaten die Einreise erfolgt) noch nach der GFK (da sie ja eine Schutzbedürftigkeit dann nichtvmehr vorliegt) ein Bleiberecht haben. Trotzdem sind sie alle hier. Auch die Iraker, obwohl der IS im Irak nur wenige Prozent an Wüstengebiet beherrscht und es demokratische Wahlen gibt etc.

2. würde nach meinem obigen Bsp also trotzdem der Mongole oder Indonesier unter den Schutz der GFK fallen, wenn er per Schiff, Zug, Flugzeug nach Deutschland durchreist, da ja durch die Reise noch keine verfestigte Position vorlag.

3. Frage: wenn ein Syrer illegal nach Griechenland kommt, dort 6-8 Wochen bleibt und sich gefälschte Dokumente organisiert um anschließend nach Deutschland zu reisen (was auch sein ursprüngliches Ziel war), unterfällt er dann dem Schutz der GFK?

Ok, ich räum als Migrationsrechtler mal auf...

1. So gut wie niemand bekommt Asyl nach dem GG, da kaum jemand per Flugzeug kommt.

Die meisten haben nur GFK Schutz. Du wirst im Fall der Fälle in das Land deiner Staatsbürgerschaft abgeschoben. Es ist egal wo du gelebt hast. Grade bei wie von dir beschriebenem Fällen können sich viele erst recht keine Lebensgrundlage in einem für sie fremden Land mehr aufbauen. Niemand kommt aus Spaß.

Irak hat nicht nur IS-Flüchtende. Das war freilich mal so, Stichwort Yeziden. Die Mehrzahl der Mandanten kommt im Moment aufgrund von Aposthasie, Homosrxualität und Frauenverfolgung. Ab und an gibt es ein paar jüngere, die sich dort nicht den Mund von der Regierung verbieten lassen wollen und westlicher Leben möchten. Studenten, die hier gut klar kommen. Beim letzten wurden seibe zwei Kollegen erschossen. Er kam grade so noch raus. Denk mal drüber nach.

Schlimmstes Land ist m.M. nach jedoch der Iran und die Republik Tschetschenien als Teil von Russland. 

2. GFK beginnt dort, wo Flüchtlingsschutz oder Subsidiärer Schutz zuerkannt wird. Die Zuständigkeit für die Bearbeitung des Schutzgesuches richtet sich nach der Dublin III-VO. Was non refoulement angeht, so sind Fluchtweg und Herkunft egal. Jeder, der ein Schutzgesuch äußert hat ein Recht auf ein faires Verfahren in der EU und darf nicht zurückgeschoben werden. Schau dir mal den Film "Adú" an, dann siehst du realistisch wovon ich spreche. Wer meint es se o.k. Menschenrechte aus asozialen Interessen heraus einzuschränken hat sein Staatsexamen nicht verdient.

3. Ja, zudem gibt es kein illegales Betreten eines jeden, der Schutz begehrt. Kommt später raus, dass er zuerst in Griechenland war, dann wird er per Dublin III dort hingeschickt, zur Durchführung seines Verfahrens, was oft aufgrund systemischer Mängel, die auch übrigens in IT vorherrschen, nicht gewährleistet ist. Menschen werden dadurch zu Objekten staatlichen Handelns - jetzt müsste dir klar sein, wovon ich spreche.

Erst wenn es D nicht schaft dir Überstellung innerhalb von 6 Monaten hinzubekommen wird D zuständig, in der Regel.

Und was Duldung angeht, so wird diese oft ausgesprochen, weil z.B. eine Ausbildung begonnen wurde oder weil die HKL einer Rücknahme entgegentreten. Es kann auch nachträglich der Grund von Krankheit auftreten oder anderes. 

Übeigens - legt man die Wirtschaftsleistung aller Ausländer, also nicht nur Schutzsuchender, zusammen, die in D arbeiten, so zahlt JEDER c.a. 3000€ an Steuern pro Jahr.

Völlig absurd also diejenigen, die für sich selber zahlen, für die lächerliche Unterbudgetierung der Justiz verantwortlich zu machen.

Man sollte sich nur zu themen äußern, von denen man auch etwas versteht.


Hört sich alles inkohärent an. Und sollte es tatsächlich rechtlich so gestellt sein, dann müssten die Gesetze bzw Verträge ganz schnell geändert und an die Realpolitik angeglichen werden.

Ja, weil du keine Ahnung davon hast. Hör ihm doch mal zu und lies dir erstmal Wissen an, bevor du so viel Mist schreibst.

Kann ja sein das es momentan rechtlich so ist. Wobei auch hier im Schriftum und Rspr viele Ansichten vertreten werden.
Aber das heißt doch nicht, dass dies nicht änderbar wäre. Ich darf doch die Meinung vertreten, dass dieses akademische Hochhalten vom Asylrecht in der heutigen Zeit gar keinen Sinn macht. Wie ich schon schrieb: Die Väter des GG waren mit einer ganz anderen Welt konfrontiert. Eine geteilte Welt, eine in keiner Weise globalisierte Welt. Nach den Vorstellungen unserer Gründerväter sollte das Asylrecht dem verfolgten Journalisten aus Argentinien Asyl gewähren, aber mit Sicherheit nicht Vehikel für eine millionenfache Masseneinwanderung von jungen Männern sein.

Genau so ist es, nur will das natürlich jeder NGO-Aktivist oder eben auch Profiteur der Asylindustrie so nicht sehen. Wieso auch, da würde man sich ja die eigene Existenzgrundlage zerstören.

Fakt ist, dass das deutsche Rechtssystem sich über Dublin III an ein Konstrukt gekettet hat, das niemand für die aktuelle Situation geschaffen hat. Niemals hatte man vor Augen, dass es eine Massenmobilisierung auf dem Land- oder Mittelmeerweg geben könnte. Erst die Destabilisierung Gaddafis und danach Assads hat die politische Situation geschaffen, die ihrerseits diese Massenmigration möglich gemacht hat.

Hier wäre die Politik gefragt gewesen, den rechtlichen Rahmen an die Verhältnisse anzupassen. Solange das nicht geschieht, man der Jurist es eben andersherum. Daher fordert man, so viele Menschen wie möglich in das Land zu lassen und diese dann auf den Verwaltungsrechtsweg zu verweisen. Natürlich ist das völlig absurd, weil es für einen unerträglichen Rückstau sorgt, aber mit Art. 1 I GG kann man alles legitimieren und im Übrigen "ist das sonst nicht mehr mein Land". Wir werden sehen, in welche politischen Verhältnisse das führt, sobald ein größerer Teil der Bevölkerung erkennt, auf welchen dünnen argumentativen Grundlagen das aus der Zeit gefallene Regelwerk fußt.
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Gast
Unregistered
 
#164
09.12.2020, 17:14
Im BAMF arbeiten ca. 10.000 Leute, darunter viele Beamte. Die wären auch noch alle arbeitslos, wenn wir kein Asylrecht hätten...
Und wo sollte man dann die Beamte hin verschieben? Ins Jobcenter, um Kurzarbeit zu bearbeiten?
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Gast
Unregistered
 
#165
09.12.2020, 17:19
(09.12.2020, 17:14)Gast schrieb:  Im BAMF arbeiten ca. 10.000 Leute, darunter viele Beamte. Die wären auch noch alle arbeitslos, wenn wir kein Asylrecht hätten...
Und wo sollte man dann die Beamte hin verschieben? Ins Jobcenter, um Kurzarbeit zu bearbeiten?


Dorthin, wo sie den Wohlstand mehren und nicht aufzehren.
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Gast
Unregistered
 
#166
09.12.2020, 17:22
(09.12.2020, 17:19)Gast schrieb:  
(09.12.2020, 17:14)Gast schrieb:  Im BAMF arbeiten ca. 10.000 Leute, darunter viele Beamte. Die wären auch noch alle arbeitslos, wenn wir kein Asylrecht hätten...
Und wo sollte man dann die Beamte hin verschieben? Ins Jobcenter, um Kurzarbeit zu bearbeiten?


Dorthin, wo sie den Wohlstand mehren und nicht aufzehren.

Also zu Hartz4, da kosten sie nur 850 Euro im Monat, wenn sie nicht gerade in München wohnen...
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Gast
Unregistered
 
#167
09.12.2020, 17:36
Zurück zum Thema Arbeitslosigkeit:

In Brandenburg an der Havel wird zum 1. Januar eine neue Bundesoberbehörde eröffnet. Was meint ihr wie viele von den 6 Mio. Arbeitslosen wir da unterbringen können? Wie viele von den Arbeitslosen sind Volljuristen?

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Bundesam...egenheiten
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Gast
Unregistered
 
#168
09.12.2020, 17:42
Von audimax.de:

"Wer als Jurastudent bei den Worten Arbeitsmarkt und Berufseinstieg Panik bekommt, darf gerne erstmal tief durchatmen. Denn die Chancen auf einen guten Job stehen gut: Die Arbeitslosigkeit unter Juristen ist 2017 weiter zurückgegangen und stellt mit einer Quote von 2,3 Prozent nur ein Randphänomen dar. Im Jahresdurchschnitt waren 4.600 Juristen arbeitslos gemeldet. Das waren drei Prozent weniger als im Vorjahr. Im Vergleich zu 2007 sank die Arbeitslosenzahl sogar um ein knappes Viertel."

4600 arbeitslose Juristen, wie kann das sein?
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Gast
Unregistered
 
#169
09.12.2020, 17:45
(09.12.2020, 17:42)Gast schrieb:  Von audimax.de:

"Wer als Jurastudent bei den Worten Arbeitsmarkt und Berufseinstieg Panik bekommt, darf gerne erstmal tief durchatmen. Denn die Chancen auf einen guten Job stehen gut: Die Arbeitslosigkeit unter Juristen ist 2017 weiter zurückgegangen und stellt mit einer Quote von 2,3 Prozent nur ein Randphänomen dar. Im Jahresdurchschnitt waren 4.600 Juristen arbeitslos gemeldet. Das waren drei Prozent weniger als im Vorjahr. Im Vergleich zu 2007 sank die Arbeitslosenzahl sogar um ein knappes Viertel."

4600 arbeitslose Juristen, wie kann das sein?


ggf. weibliche Volljuristen, die fürs Kind zuhause bleiben und sich arbeitslos gemeldet haben; Personen mit einer ernsthaften Krankheit, die nicht in ein paar Wochen auskuriert ist; Berufseinsteiger zwischen 2. Examen und Arbeitsbeginn; Leute ohne Doppelprädikat  :D
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Gast321
Unregistered
 
#170
09.12.2020, 17:46
(09.12.2020, 17:42)Gast schrieb:  Von audimax.de:

"Wer als Jurastudent bei den Worten Arbeitsmarkt und Berufseinstieg Panik bekommt, darf gerne erstmal tief durchatmen. Denn die Chancen auf einen guten Job stehen gut: Die Arbeitslosigkeit unter Juristen ist 2017 weiter zurückgegangen und stellt mit einer Quote von 2,3 Prozent nur ein Randphänomen dar. Im Jahresdurchschnitt waren 4.600 Juristen arbeitslos gemeldet. Das waren drei Prozent weniger als im Vorjahr. Im Vergleich zu 2007 sank die Arbeitslosenzahl sogar um ein knappes Viertel."

4600 arbeitslose Juristen, wie kann das sein?

JEDER aus der AG meldet sich doch für die Zeit nach der mündlichen Prüfung pro forma arbeitslos. Die meisten ergattern dann direkt den Job, aber einige nehmen sich noch etwas Zeit oder schaffen es sogar, den gesamten Verbesserungsversuch mit ALG I zu überbrücken, man muss halt den Sachbearbeiter im Griff haben.

Das wird schon einen beträchtlichen Teil dieser Zahl ausmachen, weil gleichzeitig ja mehrere tausend Referendare in Deutschland im Dienst bleiben und nachrücken, sodass eine hohe Anzahl konstant bleiben dürfte.
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