04.11.2020, 21:13
(04.11.2020, 13:20)NRW schrieb: Hallo zusammen,
bei mir steht demnächst die amtsärztliche Untersuchung an und ich habe panische Angst davor.
Ich hoffe aber, dass die Angst unbegründet ist, denn ich habe in meiner Krankengeschichte keine Krankenhausaufenthalte (außer einer Magenspiegelung, die ohne Befund war und nach welcher ich am selben Tag wieder gehen konnte) oder diagnostizierte Krankheiten.
Allerdings bereitet mir meine sehr starke Kurzsichtigkeit (links -6.00 dpt) Sorgen. Andererseits kann man diese ja durch eine entsprechende Brille beheben.
Was meint ihr?
Grüße
(04.11.2020, 13:20)NRW schrieb: Hallo zusammen,
bei mir steht demnächst die amtsärztliche Untersuchung an und ich habe panische Angst davor.
Ich hoffe aber, dass die Angst unbegründet ist, denn ich habe in meiner Krankengeschichte keine Krankenhausaufenthalte (außer einer Magenspiegelung, die ohne Befund war und nach welcher ich am selben Tag wieder gehen konnte) oder diagnostizierte Krankheiten.
Allerdings bereitet mir meine sehr starke Kurzsichtigkeit (links -6.00 dpt) Sorgen. Andererseits kann man diese ja durch eine entsprechende Brille beheben.
Was meint ihr?
Grüße
Mach dir da mal gar keine Sorgen. Ich habe über -10 Dioptrien, war weder bei der pkv noch beim Amtsarzt ein Problem. Zahle deswegen nicht mal nen Risikozuschlag. Beim Amtsarzt machst du nen normalen Sehtest mit Sehhilfe. Habe mit meinen Kontaktlinsen ohne Probleme 100% gesehen.
04.11.2020, 21:47
(04.11.2020, 20:07)Gast schrieb:(04.11.2020, 20:03)Gast schrieb:(04.11.2020, 19:53)Gast23 schrieb: Also:
1. Amtsarzt Sehtest findet mit Brille statt, also keine Sorge.
2. Überlegt euch, in welchem Job ihr tätig werden wollt, wenn ein Termin beim Amtsarzt euch schon nervös macht.
3. Die Rspr. ist echt sehr großzügig, also generell bei Zweifeln, ist man eher geeignet.
4. Manche Sachen kann man halt auch einfach mal vergessen anzugeben.
5. Wenn man "Risiko" Patient ist, sollte man sich lieber intensiv mit der Wahl der Krankenkasse auseinandersetzen. Denn das kann ziemlich teuer werden und die forschen viel genauer nach als der Amtsarzt. Wenn man dann 400€ oder mehr für sie PKV zahlt, sinkt die Attraktivität von A13 / R1 mE schon erheblich.
Von dem Tipp mit dem vergessen würde ich mehr als abraten. Das kann echt böse enden.
Und zum Thema private kk. Mein Krankheitsbild kennt ihr jetzt ja. Mich hat die Debeka mit 30% Risikozuschlag genommen (kann es selbst noch nicht glauben).
Beim Thema Therapie ist es so: die letzten drei Jahre werden berücksichtigt. Medikamente oder stationärer Aufenthalt sind schlecht. Aber hier Achtung: öffnungsklausel. Die müssen einen nehmen...
Bei Operationen sind es die letzten 10 Jahre die berücksichtigt werden (deswegen sind bei mir die Knie weggefallen).
Schilddrüse und Haut waren nicht sonderlich schlimm, mein Rücken auch nicht weil Sport hilft.
Und der Vergleich mit 400€ ist aus meiner Sicht totaler Quatsch. Natürlich ist es wünschenswert nur 250€ zu zahlen. Im Vergleich zur gesetzlichen, die man zumindest in nrw alleine zahlen müsste, sind 400€ aber ein Scherz. Zudem hat man ja in der privaten jedenfalls mehr von seinem Geld. Und bei dem Gehalt (a13) sind 400€ (aus meiner Sicht auch noch mehr) wirklich gut zu verkraften. Die steuerlichen Abzüge sind geringer etc. Das gleicht sich dann schon alles aus.
Also ich will damit nur sagen: lasst euch im Falle von Vorerkrankungen nicht abschrecken. Habe aber auch über zwei Wochen gefühlt 5 Stunden/Tag mit Versicherungen gesprochen etc., war echt nervig. Aber jetzt am Ende des Tages bin ich sehr zufrieden.
P.s. und zu Punkt 2 kann ich nur sagen: noch größerer Quatsch als der Rest der dadrin steht. Das eine hat mit dem anderen einfach nichts zu tun.
Unterm Strich für alle „Angsthasen“ unter uns: bitte lest nur nr. 1 und nr. 3, der Rest regelt sich schon
Wieso ist das Quatsch? Man kann doch anhand von Beispielen mal seine psychische Belastbarkeit hinterfragen? Besser man tut es, bevor es zu spät ist. Das heißt ja nicht, das jeder der sich n paar Gedanken vor dem Amtsarzt macht ungeeignet ist. Aber wenn ich ne Woche vorher nicht schlafen kann, wird es wohl schwierig mal bei größeren Gerichtsverfahren in verantwortungsvoller Position teilzunehmen.
Arbeite in der Justiz und da haben (leider) schon mehrere Beteiligte hysterische Wochenenden hinter sich. Ich hätte da weder Lust und Kraft zu, wenn mich Stress so belasten würde.
04.11.2020, 22:13
Mein Erfahrungsbericht:
Ausgeheilte/austherapierte und medikamentös behandelte mittelgradige Depression (beim Amtsarzttermin schon seit mehreren Jahren beschwerdefrei): hat mich ne Extrarunde für ein psychiatrisches Zweitgutachten gekostet, aber ist letztlich mit guter Prognose positiv beschieden worden. Seit der Rechtsprechungsänderung des BVerwG 2013 kann der Amtsarzt nur noch in wirklich krassen Fällen ne negative Prognose abgeben (bei psychischen Erkrankungen zB wenn du unter was chronischem wie Schizophrenie oder Psychosen leidest).
-5 dpt waren bei mir auch kein Problem, Sehtest wurde mit Brille gemacht.
Ausgeheilte/austherapierte und medikamentös behandelte mittelgradige Depression (beim Amtsarzttermin schon seit mehreren Jahren beschwerdefrei): hat mich ne Extrarunde für ein psychiatrisches Zweitgutachten gekostet, aber ist letztlich mit guter Prognose positiv beschieden worden. Seit der Rechtsprechungsänderung des BVerwG 2013 kann der Amtsarzt nur noch in wirklich krassen Fällen ne negative Prognose abgeben (bei psychischen Erkrankungen zB wenn du unter was chronischem wie Schizophrenie oder Psychosen leidest).
-5 dpt waren bei mir auch kein Problem, Sehtest wurde mit Brille gemacht.
05.11.2020, 05:01
(04.11.2020, 19:43)Gast schrieb:(04.11.2020, 19:22)Gast schrieb: Was für Hautkrankheiten? Akne, Schuppenflechte oder Neurodermitis?
Neueodermitis und Ekzeme. Beides aber nicht schlimm..., schubweise. Nehme schon seit längerem kein cortison o.ä. mehr, setze auf pflanzliche Produkte.
Zwei Tage vor der Untersuchung habe ich zudem mal wieder auf iwas - vermutlich Farbstoffe - allergisch reagiert. Meine Oberschenkel (hat sie nicht gesehen), meine Arme und Hände waren mit Pusteln (nesselsucht) übersäht. War auch nicht schlimm.
Halicar Salbe (hömöopathisch) hat bei mir gut gegen ein Ekzem geholfen (statt Kortison).
Gegen Nesselsucht soll man Antiallergika nehmen, hatte ich auch mal.
Warum sind hier viele so stark kurzsichtig? Kommt das vom vielen Lesen?
05.11.2020, 05:04
(04.11.2020, 22:13)Gast schrieb: Mein Erfahrungsbericht:
Ausgeheilte/austherapierte und medikamentös behandelte mittelgradige Depression (beim Amtsarzttermin schon seit mehreren Jahren beschwerdefrei): hat mich ne Extrarunde für ein psychiatrisches Zweitgutachten gekostet, aber ist letztlich mit guter Prognose positiv beschieden worden. Seit der Rechtsprechungsänderung des BVerwG 2013 kann der Amtsarzt nur noch in wirklich krassen Fällen ne negative Prognose abgeben (bei psychischen Erkrankungen zB wenn du unter was chronischem wie Schizophrenie oder Psychosen leidest).
-5 dpt waren bei mir auch kein Problem, Sehtest wurde mit Brille gemacht.
Chronische Psychose ist wohl kein Problem, höchstens eine akute oder häufige Krankenhausaufenthalte während denen man um die 100 GdB hat.
05.11.2020, 07:27
Eine chronische Schizophrenie (über ein halbes Jahr) ist immer eine Schwerbehinderung, weil sie mit 50-100 GdB bewertet wird.
Der Zustand nach einer Schizophrenie (Psychose) kann mehr als 30-50 GdB einbringen, je nach sozialer Anpassungsstörung.
Dann braucht man nur noch beweisen, dass man innerhalb von 5 Jahren nicht dienstunfähig wird und nicht bis 67. Der Denkfehler hier ist, dass nicht bedacht wurde, dass das Beweismaß bei chronischen Psychosen (Schizophrenie über 6 Monate) vermindert ist, weil es dann immer eine Schwerbehinderung darstellt und eine Verbeamtung ist mit Behinderung leichter als nur mit Diagnose, aber ohne Behinderung.
Ich denke Persönlichkeitsstörungen, Manien und Depressionen, die nicht 50 GdB erreichen, sind hier problematischer.
Der Zustand nach einer Schizophrenie (Psychose) kann mehr als 30-50 GdB einbringen, je nach sozialer Anpassungsstörung.
Dann braucht man nur noch beweisen, dass man innerhalb von 5 Jahren nicht dienstunfähig wird und nicht bis 67. Der Denkfehler hier ist, dass nicht bedacht wurde, dass das Beweismaß bei chronischen Psychosen (Schizophrenie über 6 Monate) vermindert ist, weil es dann immer eine Schwerbehinderung darstellt und eine Verbeamtung ist mit Behinderung leichter als nur mit Diagnose, aber ohne Behinderung.
Ich denke Persönlichkeitsstörungen, Manien und Depressionen, die nicht 50 GdB erreichen, sind hier problematischer.
05.11.2020, 10:02
(04.11.2020, 21:47)Gast23 schrieb:(04.11.2020, 20:07)Gast schrieb:(04.11.2020, 20:03)Gast schrieb:(04.11.2020, 19:53)Gast23 schrieb: Also:
1. Amtsarzt Sehtest findet mit Brille statt, also keine Sorge.
2. Überlegt euch, in welchem Job ihr tätig werden wollt, wenn ein Termin beim Amtsarzt euch schon nervös macht.
3. Die Rspr. ist echt sehr großzügig, also generell bei Zweifeln, ist man eher geeignet.
4. Manche Sachen kann man halt auch einfach mal vergessen anzugeben.
5. Wenn man "Risiko" Patient ist, sollte man sich lieber intensiv mit der Wahl der Krankenkasse auseinandersetzen. Denn das kann ziemlich teuer werden und die forschen viel genauer nach als der Amtsarzt. Wenn man dann 400€ oder mehr für sie PKV zahlt, sinkt die Attraktivität von A13 / R1 mE schon erheblich.
Von dem Tipp mit dem vergessen würde ich mehr als abraten. Das kann echt böse enden.
Und zum Thema private kk. Mein Krankheitsbild kennt ihr jetzt ja. Mich hat die Debeka mit 30% Risikozuschlag genommen (kann es selbst noch nicht glauben).
Beim Thema Therapie ist es so: die letzten drei Jahre werden berücksichtigt. Medikamente oder stationärer Aufenthalt sind schlecht. Aber hier Achtung: öffnungsklausel. Die müssen einen nehmen...
Bei Operationen sind es die letzten 10 Jahre die berücksichtigt werden (deswegen sind bei mir die Knie weggefallen).
Schilddrüse und Haut waren nicht sonderlich schlimm, mein Rücken auch nicht weil Sport hilft.
Und der Vergleich mit 400€ ist aus meiner Sicht totaler Quatsch. Natürlich ist es wünschenswert nur 250€ zu zahlen. Im Vergleich zur gesetzlichen, die man zumindest in nrw alleine zahlen müsste, sind 400€ aber ein Scherz. Zudem hat man ja in der privaten jedenfalls mehr von seinem Geld. Und bei dem Gehalt (a13) sind 400€ (aus meiner Sicht auch noch mehr) wirklich gut zu verkraften. Die steuerlichen Abzüge sind geringer etc. Das gleicht sich dann schon alles aus.
Also ich will damit nur sagen: lasst euch im Falle von Vorerkrankungen nicht abschrecken. Habe aber auch über zwei Wochen gefühlt 5 Stunden/Tag mit Versicherungen gesprochen etc., war echt nervig. Aber jetzt am Ende des Tages bin ich sehr zufrieden.
P.s. und zu Punkt 2 kann ich nur sagen: noch größerer Quatsch als der Rest der dadrin steht. Das eine hat mit dem anderen einfach nichts zu tun.
Unterm Strich für alle „Angsthasen“ unter uns: bitte lest nur nr. 1 und nr. 3, der Rest regelt sich schon
Wieso ist das Quatsch? Man kann doch anhand von Beispielen mal seine psychische Belastbarkeit hinterfragen? Besser man tut es, bevor es zu spät ist. Das heißt ja nicht, das jeder der sich n paar Gedanken vor dem Amtsarzt macht ungeeignet ist. Aber wenn ich ne Woche vorher nicht schlafen kann, wird es wohl schwierig mal bei größeren Gerichtsverfahren in verantwortungsvoller Position teilzunehmen.
Arbeite in der Justiz und da haben (leider) schon mehrere Beteiligte hysterische Wochenenden hinter sich. Ich hätte da weder Lust und Kraft zu, wenn mich Stress so belasten würde.
Das ist doch überhaupt nicht vergleichbar. Das Ergebnis der amtsärztlichen Untersuchung entscheidet im Zweifel darüber, ob man den auf Lebenszeit angelegten Job ausüben darf, für den man 6-10 Jahre lang enormen Ausbildungs- und Prüfungsaufwand betrieben hat. Dem Amtsarzt ist man mehr oder weniger "ausgeliefert"; jedenfalls die körperliche Konstitution kann man je nach Krankheitsbild kaum bis gar nicht beeinflussen. Man muss also tatenlos dabei zusehen, wie ein anderer über die gesamte berufliche Zukunft entscheidet.
Das andere ist (in der Regel) temporäre Arbeitsbelastung, mit der man umzugehen lernen kann und die für sich genommen nicht "alles" in Frage stellt. Ein "hysterisches Wochenende" geht vorbei und wenn man reflektiert genug ist, schafft man es beim nächsten mal, den Druck besser zu kompensieren oder kommt mittelfristig eben zu dem Ergebnis, dass grundlegendere Veränderungen wie etwa ein Jobwechsel in Betracht gezogen werden sollten. Aber das ist keine punktuelle "Alles-oder-Nchts"-Situation.
05.11.2020, 10:27
Ein wahrer Kern ist schon drin. Hat man jetzt nicht nur Angst vorm Amtsarzt im Speziellen, sondern ist in Stresssituationen nicht so ganz zu Hause, sollte man sich vielleicht was lockereres suchen (Verwaltung..).
05.11.2020, 11:04
Seit der Änderung der BVerwG Rspr. zur gesundheitlichen Eignung darf die Bewerbung aus jenem Grund nur dann abgelehnt werden, wenn der Dienstherr vorzeitige Dienstunfähigkeit oder dauerhaft hohe Krankheitsausfallzeiten nachweisen kann. Die Entscheidung ist voll gerichtlich überprüfbar, der Dienstherr hat keinen Beurteilungsspielraum und ist beweisbelastet.
Für Schwerbehinderte bzw. gleichgestellte Bewerber galt dieser Maßstab schon früher.
Seitdem ist dürften nur bestimmte Krankheitsbilder zur genaueren Prüfung beim Amtsarzt führen (schwere orthopädische-, Herzkrankheiten, Psyche, schwere Adipositas). Bei mir gab's deswegen noch nicht mal mehr Blut- oder Urinuntersuchung. Geschweige denn Belastungs-EKG etc.
Für spezielle Laufbahnen, besonders Vollzug etc, darf der Dienstherr aber die Laufbahnanforderungen generalisierend bestimmen, so dass dort strengere Anforderungen gelten. Aber auch diese Eignungsbeurteilung ist juristisch überprüfbar durch die VG'e, der bloße Verweis auf eine Fehlerziffer der PDV 300 genügt nicht mehr. Die. Begründung muss sich an der neuen Rechtsprechung orientieren. Diabetes könnte da ggf. zum Ausschluss führen, den es ja auch bei Jüngeren gibt (Typ1).
Deswegen könnte z.B. der Einstieg in den Polizei-hD leichter leider ausscheiden. Ansonsten müssen sich die meisten von Euch, die in Verwaltung oder Justiz streben, da wenig sorgen.
Für Schwerbehinderte bzw. gleichgestellte Bewerber galt dieser Maßstab schon früher.
Seitdem ist dürften nur bestimmte Krankheitsbilder zur genaueren Prüfung beim Amtsarzt führen (schwere orthopädische-, Herzkrankheiten, Psyche, schwere Adipositas). Bei mir gab's deswegen noch nicht mal mehr Blut- oder Urinuntersuchung. Geschweige denn Belastungs-EKG etc.
Für spezielle Laufbahnen, besonders Vollzug etc, darf der Dienstherr aber die Laufbahnanforderungen generalisierend bestimmen, so dass dort strengere Anforderungen gelten. Aber auch diese Eignungsbeurteilung ist juristisch überprüfbar durch die VG'e, der bloße Verweis auf eine Fehlerziffer der PDV 300 genügt nicht mehr. Die. Begründung muss sich an der neuen Rechtsprechung orientieren. Diabetes könnte da ggf. zum Ausschluss führen, den es ja auch bei Jüngeren gibt (Typ1).
Deswegen könnte z.B. der Einstieg in den Polizei-hD leichter leider ausscheiden. Ansonsten müssen sich die meisten von Euch, die in Verwaltung oder Justiz streben, da wenig sorgen.
05.11.2020, 19:15
(05.11.2020, 05:01)Gast schrieb:(04.11.2020, 19:43)Gast schrieb:(04.11.2020, 19:22)Gast schrieb: Was für Hautkrankheiten? Akne, Schuppenflechte oder Neurodermitis?
Neueodermitis und Ekzeme. Beides aber nicht schlimm..., schubweise. Nehme schon seit längerem kein cortison o.ä. mehr, setze auf pflanzliche Produkte.
Zwei Tage vor der Untersuchung habe ich zudem mal wieder auf iwas - vermutlich Farbstoffe - allergisch reagiert. Meine Oberschenkel (hat sie nicht gesehen), meine Arme und Hände waren mit Pusteln (nesselsucht) übersäht. War auch nicht schlimm.
Halicar Salbe (hömöopathisch) hat bei mir gut gegen ein Ekzem geholfen (statt Kortison).
Gegen Nesselsucht soll man Antiallergika nehmen, hatte ich auch mal.
Warum sind hier viele so stark kurzsichtig? Kommt das vom vielen Lesen?
Danke für den Tipp mit der Salbe :-) und ja, die Tabletten nehme ich, dauert nur immer bis die anschlagen und manchmal hilft es einfach nicht. Aber auch danke dafür