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  5. Klausuren September 2020
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Antworten

 
Klausuren September 2020
GastHE
Unregistered
 
#451
08.09.2020, 15:27
(08.09.2020, 15:26)Gast schrieb:  
(08.09.2020, 15:14)Gast schrieb:  
(08.09.2020, 15:02)Gast Hessen schrieb:  
(08.09.2020, 14:15)Gast schrieb:  Was war das bitte in Hessen? Ich breche im Strahl

Fand es nicht mega schlimm, aber auch nicht schön. Habe nicht das Problem gefunden, wo man wusste, hier liegt der Schwerpunkt. Man musste halt den 25 hgb kennen, aber den findet man ja schnell beim Blättern im hgb. Wusste halt nur echt nicht, was im praktischen Teil gewollt war. 

Und ganz ehrlich, das war die erste klausur, wo ich mal einen Kalender gebraucht hätte und es keinen gab! Ich dachte die wollen mich verarschen, nach den ganzen sinnlosen Kalendern in den laetzrn Klausuren!


Ich weiß auch nicht was die im praktischen Teil wollten. Ich habe nur ein Mandantenschreiben verfasst weil bei mir der Widerspruch gegen den Mahnbescheid keinen Erfolg hätte. Den Kalender fand ich bei ZVR schon sinnvoller. Wozu hast du heute einen benötigt?

Um zu gucken, ob eine Zahlung auf den Mahnbescheid innerhalb der zwei-Wochen Frist noch möglich ist (oder ob man Gefahr läuft, dass der gläubiger schon einen Vollstreckungsbescheid beantragt hat). Wusste nicht mehr, ob der August 30 oder 31 Tage hat. ? Kam auch zum Ergebnis, dass er den Kaufpreis zahlen muss.


Oh nein, das kann man doch an den Knöcheln an der Hand abzählen..  :D  bringe das auch immer durcheinander
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Gast
Unregistered
 
#452
08.09.2020, 15:27
(08.09.2020, 13:25)Gast schrieb:  
(08.09.2020, 12:27)Gast schrieb:  
(07.09.2020, 19:13)Gast schrieb:  
(07.09.2020, 18:41)Gast schrieb:  
(07.09.2020, 18:34)GJPAGast schrieb:  In Berlin lief übrigens komischerweise kein ZVR (da hat sich das Lernen wieder gelohnt!) sondern BGB AT / Sachenrecht Klausur und nem Antrag nach 510b ZPO und Widerklage. Eigentlich alles altbekannt denkt man aber dann doch alles in sehr seltsamen Gewand. Stichwort Katzenherausgabe nach "Pflegevertrag".

War das eine Anwaltsklausur?

Nein Gerichtsklausur.
ME musste man quasi 2 Verträge so auslegen, dass genau das Gegenteil rauskam was auf den ersten Blick drinstand.
Ja zum Teil war das wie eine Klausur, die schonmal in Berlin geschrieben wurde (Ansprüche aus Verwahrungsvertrag und nach dessen Kündigung Sachenrecht) aber die Vertragsauslegung fiel mir super schwer - was war euer Ergebnis? Ich hab Herausgabe einer Katze und für die andere SE wegen Unmöglichkeit und dann die Anträge gem. § 510, Widerlege nur erfolgreich hinsichtlich der 50 € Impfkosten



Hört sich an wie die Z2 aus mai 2017 in nrw. Damals war es glaub ich ein Hund und der Ersatz von Fütterungosten, TA und ein kaputtes Sofa...

Ich habe für beide Katzen die Herausgabe in 1 Woche, ZuZ gegen 50 Euro, WK abgewiesen, yolo!
(ME war die Übereignung der 2. Katze an den mysteriösen Dritten unwirksam, deswegen ist die Herausgabe nicht möglich, und ZuZ habe ich bei der Katze mal angenommen, weil im TP auch ein obergerichtliches Urteil dazu zitiert war). Habe aber am Ende überlegt ob das überhaupt geht ZuZ und Frist, aber im TP stand, dass auch in der Konstellation bedingt verurteilt werden kann.
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Gast Hessen
Unregistered
 
#453
08.09.2020, 15:28
(08.09.2020, 15:16)Gast schrieb:  
(08.09.2020, 15:14)Gast schrieb:  
(08.09.2020, 15:02)Gast Hessen schrieb:  
(08.09.2020, 14:15)Gast schrieb:  Was war das bitte in Hessen? Ich breche im Strahl

Fand es nicht mega schlimm, aber auch nicht schön. Habe nicht das Problem gefunden, wo man wusste, hier liegt der Schwerpunkt. Man musste halt den 25 hgb kennen, aber den findet man ja schnell beim Blättern im hgb. Wusste halt nur echt nicht, was im praktischen Teil gewollt war. 

Und ganz ehrlich, das war die erste klausur, wo ich mal einen Kalender gebraucht hätte und es keinen gab! Ich dachte die wollen mich verarschen, nach den ganzen sinnlosen Kalendern in den laetzrn Klausuren!


Ich weiß auch nicht was die im praktischen Teil wollten. Ich habe nur ein Mandantenschreiben verfasst weil bei mir der Widerspruch gegen den Mahnbescheid keinen Erfolg hätte. Den Kalender fand ich bei ZVR schon sinnvoller. Wozu hast du heute einen benötigt?


Hinsichtlich Aufgabe a) war gutachterliche Prüfung und Zweckmäßigkeit gefordert und b) eine praktische Ausfertigung (bei mir ne Widerrufsbelehrung) und die Begründung zu den aufgenommen Punkten. Bei a) habe ich im Zweck nur gesagt das ein Widerspruch keinen Sinn hat und nur zusätzliche Kosten verursacht

Bei a sollte man ja auch etwaige Schreiben verfassen, meine ich. 
Hast du eine vollständige Widerrufsbelehrung oder nur hinsichtlich des Teils der Rücksendekosten?
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Gast
Unregistered
 
#454
08.09.2020, 15:33
(08.09.2020, 15:27)GastHE schrieb:  
(08.09.2020, 15:26)Gast schrieb:  
(08.09.2020, 15:14)Gast schrieb:  
(08.09.2020, 15:02)Gast Hessen schrieb:  
(08.09.2020, 14:15)Gast schrieb:  Was war das bitte in Hessen? Ich breche im Strahl

Fand es nicht mega schlimm, aber auch nicht schön. Habe nicht das Problem gefunden, wo man wusste, hier liegt der Schwerpunkt. Man musste halt den 25 hgb kennen, aber den findet man ja schnell beim Blättern im hgb. Wusste halt nur echt nicht, was im praktischen Teil gewollt war. 

Und ganz ehrlich, das war die erste klausur, wo ich mal einen Kalender gebraucht hätte und es keinen gab! Ich dachte die wollen mich verarschen, nach den ganzen sinnlosen Kalendern in den laetzrn Klausuren!


Ich weiß auch nicht was die im praktischen Teil wollten. Ich habe nur ein Mandantenschreiben verfasst weil bei mir der Widerspruch gegen den Mahnbescheid keinen Erfolg hätte. Den Kalender fand ich bei ZVR schon sinnvoller. Wozu hast du heute einen benötigt?

Um zu gucken, ob eine Zahlung auf den Mahnbescheid innerhalb der zwei-Wochen Frist noch möglich ist (oder ob man Gefahr läuft, dass der gläubiger schon einen Vollstreckungsbescheid beantragt hat). Wusste nicht mehr, ob der August 30 oder 31 Tage hat. ? Kam auch zum Ergebnis, dass er den Kaufpreis zahlen muss.


Oh nein, das kann man doch an den Knöcheln an der Hand abzählen..  :D  bringe das auch immer durcheinander

Haha ja, irgendwie stand  ich in dem Moment komplett aufm Schlauch.
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Gast
Unregistered
 
#455
08.09.2020, 15:33
(08.09.2020, 15:28)Gast Hessen schrieb:  
(08.09.2020, 15:16)Gast schrieb:  
(08.09.2020, 15:14)Gast schrieb:  
(08.09.2020, 15:02)Gast Hessen schrieb:  
(08.09.2020, 14:15)Gast schrieb:  Was war das bitte in Hessen? Ich breche im Strahl

Fand es nicht mega schlimm, aber auch nicht schön. Habe nicht das Problem gefunden, wo man wusste, hier liegt der Schwerpunkt. Man musste halt den 25 hgb kennen, aber den findet man ja schnell beim Blättern im hgb. Wusste halt nur echt nicht, was im praktischen Teil gewollt war. 

Und ganz ehrlich, das war die erste klausur, wo ich mal einen Kalender gebraucht hätte und es keinen gab! Ich dachte die wollen mich verarschen, nach den ganzen sinnlosen Kalendern in den laetzrn Klausuren!


Ich weiß auch nicht was die im praktischen Teil wollten. Ich habe nur ein Mandantenschreiben verfasst weil bei mir der Widerspruch gegen den Mahnbescheid keinen Erfolg hätte. Den Kalender fand ich bei ZVR schon sinnvoller. Wozu hast du heute einen benötigt?


Hinsichtlich Aufgabe a) war gutachterliche Prüfung und Zweckmäßigkeit gefordert und b) eine praktische Ausfertigung (bei mir ne Widerrufsbelehrung) und die Begründung zu den aufgenommen Punkten. Bei a) habe ich im Zweck nur gesagt das ein Widerspruch keinen Sinn hat und nur zusätzliche Kosten verursacht

Bei a sollte man ja auch etwaige Schreiben verfassen, meine ich. 
Hast du eine vollständige Widerrufsbelehrung oder nur hinsichtlich des Teils der Rücksendekosten?



bei a) hab ich das schreiben jedenfalls nicht gemacht, sondern alles im Zweck angesprochen. Kann mich nicht mehr erinnern ob das über das gutachterliche hinaus ging. 
Habe dann eine komplette Belehrung verfasst. Stand alles in der Anlage zum Egbgb
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Gast
Unregistered
 
#456
08.09.2020, 15:35
(08.09.2020, 15:33)Gast schrieb:  
(08.09.2020, 15:28)Gast Hessen schrieb:  
(08.09.2020, 15:16)Gast schrieb:  
(08.09.2020, 15:14)Gast schrieb:  
(08.09.2020, 15:02)Gast Hessen schrieb:  Fand es nicht mega schlimm, aber auch nicht schön. Habe nicht das Problem gefunden, wo man wusste, hier liegt der Schwerpunkt. Man musste halt den 25 hgb kennen, aber den findet man ja schnell beim Blättern im hgb. Wusste halt nur echt nicht, was im praktischen Teil gewollt war. 

Und ganz ehrlich, das war die erste klausur, wo ich mal einen Kalender gebraucht hätte und es keinen gab! Ich dachte die wollen mich verarschen, nach den ganzen sinnlosen Kalendern in den laetzrn Klausuren!


Ich weiß auch nicht was die im praktischen Teil wollten. Ich habe nur ein Mandantenschreiben verfasst weil bei mir der Widerspruch gegen den Mahnbescheid keinen Erfolg hätte. Den Kalender fand ich bei ZVR schon sinnvoller. Wozu hast du heute einen benötigt?


Hinsichtlich Aufgabe a) war gutachterliche Prüfung und Zweckmäßigkeit gefordert und b) eine praktische Ausfertigung (bei mir ne Widerrufsbelehrung) und die Begründung zu den aufgenommen Punkten. Bei a) habe ich im Zweck nur gesagt das ein Widerspruch keinen Sinn hat und nur zusätzliche Kosten verursacht

Bei a sollte man ja auch etwaige Schreiben verfassen, meine ich. 
Hast du eine vollständige Widerrufsbelehrung oder nur hinsichtlich des Teils der Rücksendekosten?



bei a) hab ich das schreiben jedenfalls nicht gemacht, sondern alles im Zweck angesprochen. Kann mich nicht mehr erinnern ob das über das gutachterliche hinaus ging. 
Habe dann eine komplette Belehrung verfasst. Stand alles in der Anlage zum Egbgb


Achso...und es ging ja nicht nur um die Rücksendekosten (war aber das Hauptanliegen), sondern auch um die generellen Versendungskosten.
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hessen
Unregistered
 
#457
08.09.2020, 15:42
Was hatte es denn mit dem Mietvertrag auf sich? Hatte keine Ahnung wo man das hätte verwerten sollen
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Gast
Unregistered
 
#458
08.09.2020, 15:44
(08.09.2020, 15:42)hessen schrieb:  Was hatte es denn mit dem Mietvertrag auf sich? Hatte keine Ahnung wo man das hätte verwerten sollen

Ich hab ihn genutzt um mit dessen Inhalt das Handelsgewerbe zu begründen.
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GastHe
Unregistered
 
#459
08.09.2020, 15:46
(08.09.2020, 15:44)Gast schrieb:  
(08.09.2020, 15:42)hessen schrieb:  Was hatte es denn mit dem Mietvertrag auf sich? Hatte keine Ahnung wo man das hätte verwerten sollen

Ich hab ihn genutzt um mit dessen Inhalt das Handelsgewerbe zu begründen.


Ich habe ihn nur für die Adresse für die Rücksendung der Waren im Rahmen der Widerrufsbelehrung genutzt...
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Gast
Unregistered
 
#460
08.09.2020, 15:46
(08.09.2020, 15:42)hessen schrieb:  Was hatte es denn mit dem Mietvertrag auf sich? Hatte keine Ahnung wo man das hätte verwerten sollen
Glaube für die Firmenfortführung. Wenn man mehrere Verbindlichkeiten aus der alten Firma mitnimmt spricht das für eine Fortführung. Und er hatte ja einen eigenen Vertrag vereinbart und ist nicht in den alten eingestiegen. Aber weshalb von 5 Seiten 2 der Mietvertrag samt sovielen details verstehe ich auch nicht. Die Klausur war komisch. Wo war der Schwerpunkt? 
Was habt ihr für AGLs?
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