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  5. Klausuren September 2021
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Klausuren September 2021
Gast
Unregistered
 
#371
23.09.2021, 18:56
(23.09.2021, 18:43)Gast00 schrieb:  Ich frag mich echt, was sich das GJPA bei sowas denkt. Das war keine Rennfahrerklausur, sondern nicht mehr machbar. Ich hab 10 Klausuren vom KG und von Kaiser geschrieben und keine war im Umfang vergleichbar. 

Bei mir fehlt die Hälfte des A Gutachtens, weil ich mich der Anklageschrift begonnen habe, dann das B Gutachten und im A-Gutachten war nach dem 222 Schluss...

Hello 1-2 Punkte   Wütend  Ich will einfach nicht mehr weitermachen.


Hab etwa 150 Klausuren (davon etwa 30 StA) geschrieben, hab noch nie so etwas gesehen vom Umfang her.
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B-B
Unregistered
 
#372
23.09.2021, 18:57
Problem war, dass der T in seiner Vernehmung etwas von einem Fenster erzählt hat und die Zeugin Abach in der Anzeige angegeben hat, dass beide Terrassentüren offen standen. Hat mich mega verwirrt in der Klausur, wovon ich jetzt ausgehen soll.
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Gast
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#373
23.09.2021, 18:57
(23.09.2021, 18:49)Gast schrieb:  
(23.09.2021, 18:43)Gast00 schrieb:  Ich frag mich echt, was sich das GJPA bei sowas denkt. Das war keine Rennfahrerklausur, sondern nicht mehr machbar. Ich hab 10 Klausuren vom KG und von Kaiser geschrieben und keine war im Umfang vergleichbar. 

Bei mir fehlt die Hälfte des A Gutachtens, weil ich mich der Anklageschrift begonnen habe, dann das B Gutachten und im A-Gutachten war nach dem 222 Schluss...

Hello 1-2 Punkte   Wütend  Ich will einfach nicht mehr weitermachen.

Hey, mach dir da nicht soo einen Kopf. Ich schreibe gerade den Verbesserungsversuch. Beim ersten Mal hatte ich in der StA Klausur auch nur einen Teil des A Gutachtens und dort auch noch einen dicken Patzer, B Gutachten nur ganz rudimentär und keine Anklage. Trotzdem sind es zumindest 4 Pkte geworden. Es kommt also auf den Inhalt von dem an, was man geschafft hat. Ist das passabel, kann man auf jeden Fall bestehen. Natürlich gibt es Korrektoren die einen wegen sowas durchfallen lassen könnten, aber das ist die Ausnahme. 

Und ansonsten war die Zeitlich einfach übertrieben krank, da gebe ich dir absolut recht.

Danke für deine Worte.  Smile
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Gast
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#374
23.09.2021, 19:01
(23.09.2021, 18:57)B-B schrieb:  Problem war, dass der T in seiner Vernehmung etwas von einem Fenster erzählt hat und die Zeugin Abach in der Anzeige angegeben hat, dass beide Terrassentüren offen standen. Hat mich mega verwirrt in der Klausur, wovon ich jetzt ausgehen soll.



https://jura-online.de/blog/2016/03/23/o...eigen-vor/
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Gast
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#375
23.09.2021, 19:02
(23.09.2021, 18:56)Gast schrieb:  
(23.09.2021, 18:43)Gast00 schrieb:  Ich frag mich echt, was sich das GJPA bei sowas denkt. Das war keine Rennfahrerklausur, sondern nicht mehr machbar. Ich hab 10 Klausuren vom KG und von Kaiser geschrieben und keine war im Umfang vergleichbar. 

Bei mir fehlt die Hälfte des A Gutachtens, weil ich mich der Anklageschrift begonnen habe, dann das B Gutachten und im A-Gutachten war nach dem 222 Schluss...

Hello 1-2 Punkte   Wütend  Ich will einfach nicht mehr weitermachen.


Hab etwa 150 Klausuren (davon etwa 30 StA) geschrieben, hab noch nie so etwas gesehen vom Umfang her.

Also ich meinte auch 10 als Anklageklausur jetzt unmittelbar im August/September, nicht insgesamt (nur zu meiner Rettung) ;))
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Gast 71636
Unregistered
 
#376
23.09.2021, 19:20
(23.09.2021, 19:01)Gast schrieb:  
(23.09.2021, 18:57)B-B schrieb:  Problem war, dass der T in seiner Vernehmung etwas von einem Fenster erzählt hat und die Zeugin Abach in der Anzeige angegeben hat, dass beide Terrassentüren offen standen. Hat mich mega verwirrt in der Klausur, wovon ich jetzt ausgehen soll.



https://jura-online.de/blog/2016/03/23/o...eigen-vor/


Genau so war mE unser Fall also kein Einsteigen
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Gast
Unregistered
 
#377
23.09.2021, 20:51
(23.09.2021, 19:20)Gast 71636 schrieb:  
(23.09.2021, 19:01)Gast schrieb:  
(23.09.2021, 18:57)B-B schrieb:  Problem war, dass der T in seiner Vernehmung etwas von einem Fenster erzählt hat und die Zeugin Abach in der Anzeige angegeben hat, dass beide Terrassentüren offen standen. Hat mich mega verwirrt in der Klausur, wovon ich jetzt ausgehen soll.



https://jura-online.de/blog/2016/03/23/o...eigen-vor/


Genau so war mE unser Fall also kein Einsteigen


Hast du den Artikel zu Ende gelesen? An Ende steht doch da, dass gerade doch ein Einsteigen vorliegt oder kann ich jetzt nicht mal mehr Lesen  Fragezeichen
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Gast
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#378
23.09.2021, 20:53
Ich habe es so verstanden, dass er durch das Terrassenfenster eingestiegen ist und durch die Terrassentür rausgegangen ist. Nach Angaben der Geschädigten stand die Tür offen als der Täter ging. Die Türen hat sie sonst immer zu gemacht.
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Gast
Unregistered
 
#379
23.09.2021, 21:04
(23.09.2021, 20:51)Gast schrieb:  
(23.09.2021, 19:20)Gast 71636 schrieb:  
(23.09.2021, 19:01)Gast schrieb:  
(23.09.2021, 18:57)B-B schrieb:  Problem war, dass der T in seiner Vernehmung etwas von einem Fenster erzählt hat und die Zeugin Abach in der Anzeige angegeben hat, dass beide Terrassentüren offen standen. Hat mich mega verwirrt in der Klausur, wovon ich jetzt ausgehen soll.



https://jura-online.de/blog/2016/03/23/o...eigen-vor/


Genau so war mE unser Fall also kein Einsteigen


Hast du den Artikel zu Ende gelesen? An Ende steht doch da, dass gerade doch ein Einsteigen vorliegt oder kann ich jetzt nicht mal mehr Lesen  Fragezeichen

Der Fall ist nicht so wie unserer. In dem Fall hat er mechanisch das Fenster mit einer Stange manipuliert. In unserem Fall stand das Terassendings einfach nur auf Kipp.
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GastB
Junior Member
**
Beiträge: 42
Themen: 0
Registriert seit: Aug 2021
#380
23.09.2021, 21:57
(23.09.2021, 18:50)Gast00 schrieb:  
(23.09.2021, 18:13)GastB schrieb:  
(23.09.2021, 17:38)Gast schrieb:  
(23.09.2021, 17:34)Gast schrieb:  Durch Terrassendings rein steht unter 243 im Fischer, gilt als einsteigen.

Im Übrigen, um den ersten kommentierenden Kollegen von heute zu zitieren: rip

Wenn ich mich nicht völlig irre, steht im Fischer, dass TerrassenTÜR kein einsteigen ist. TerrassenFENSTER wäre einsteigen.

Laut eigener Aussage ist T doch durch das TerassenFenster in die Wohnung oder Fragezeichen



Ich hab 243 Nr.1 daran scheitern lassen, dass er nicht "zur Ausführung der Tat" eingestiegen ist, sondern den Diebstahlvorsatz erst später gefasst hat. So hatte ich seine Einlassung verstanden und mit in dubio argumentiert... Fragezeichen

Meine, dass T mit der Absicht was zu entnehmen in die Wohnung gegangen ist. Er meinte ja dass es eine reiche Gegend ist und man da durchaus mit einigen wertvollen Dingen rechnen könnte. Nur hatte er eben keinen Vorsatz hinsichtlich DJ er konkreten Sache. Das kam dann erst in der Wohnung…
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