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  5. Klausuren Juli 2018
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Klausuren Juli 2018
NdsDNS
Unregistered
 
#291
10.07.2018, 17:23
(10.07.2018, 17:03)Gast schrieb:  huch, ist das normal, dass ihr heute in NDS schon ÖR geschrieben habt? Wann schreibt ihr die zweite Strafrecht?

Je nach Wahl hast du nur eine Strafrecht. War für mich aber eine Wahl zwischen Pest und Cholera, finde sowohl stA Klausuren als auch Behördenklausuren furchtbar und insb vom Aufbau eine Katastrophe. Hasse Behörden alle Art und Farbe. Klausur heute war natürluch auch furchtbar, konnte nichts damit anfangen, denke bis jetzt war es die schlechteste Klausur diesen Durchgang für mich. Besteht im Geunde aus einem langen Aufsatz warum Frau B besser ist als Frau K, ende.
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Asli89
Unregistered
 
#292
10.07.2018, 17:27
Hat jemand die problematik mit der fehlenden zustellung bei der neuen anwältin angesprochen? Oder habe ich mir nur ein problem daraus gemacht in der frist??
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Gast NRW
Unregistered
 
#293
10.07.2018, 17:45
(10.07.2018, 17:23)Hessen schrieb:  
(10.07.2018, 17:07)Gast schrieb:  in hessen: Revision

P: fehlende/ fehelerhafte Unterschrift unter Urteil
P: Abwesenheit Angeklagter in HV
P: fehlendes letztes Wort

Materiell rechtlich in meinen Augen schwierig: Pfandmarke einer Pfandflache auf andere Flasche geklebt und in Pfandautomaten gesteckt;Delikte: 267, 263a, 242

Stimme ich zu... was meint ihr wie schlimm es ist, das mit der Unterschrift nicht erörtert zu haben?
Gar nicht. Die Urteile sind doch bei einer Revisionsklausur nie unterschrieben, weil nur eine Ausfertigung an dien RA zugestellt wird. Das unterschriebene Urteil liegt in der Gerichtsakte.
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Nrw
Unregistered
 
#294
10.07.2018, 17:54
(10.07.2018, 17:45)Gast NRW schrieb:  
(10.07.2018, 17:23)Hessen schrieb:  
(10.07.2018, 17:07)Gast schrieb:  in hessen: Revision

P: fehlende/ fehelerhafte Unterschrift unter Urteil
P: Abwesenheit Angeklagter in HV
P: fehlendes letztes Wort

Materiell rechtlich in meinen Augen schwierig: Pfandmarke einer Pfandflache auf andere Flasche geklebt und in Pfandautomaten gesteckt;Delikte: 267, 263a, 242

Stimme ich zu... was meint ihr wie schlimm es ist, das mit der Unterschrift nicht erörtert zu haben?
Gar nicht. Die Urteile sind doch bei einer Revisionsklausur nie unterschrieben, weil nur eine Ausfertigung an dien RA zugestellt wird. Das unterschriebene Urteil liegt in der Gerichtsakte.

Meistens ist das so. Aber habe er hatte die Anwältin die Akte bei der Geschäftsstelle selbst kopiert. Also gerade nicht nur eine Abschrift erhalten. Also denke ich, was das zu erörtern.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#295
10.07.2018, 17:54
Ok, aber auf die fehlende Unterschrift wurde doch mehrfach hingewiesen? Nebelkerze?
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Nrw
Unregistered
 
#296
10.07.2018, 17:56
(10.07.2018, 17:54)Nrw schrieb:  
(10.07.2018, 17:45)Gast NRW schrieb:  
(10.07.2018, 17:23)Hessen schrieb:  
(10.07.2018, 17:07)Gast schrieb:  in hessen: Revision

P: fehlende/ fehelerhafte Unterschrift unter Urteil
P: Abwesenheit Angeklagter in HV
P: fehlendes letztes Wort

Materiell rechtlich in meinen Augen schwierig: Pfandmarke einer Pfandflache auf andere Flasche geklebt und in Pfandautomaten gesteckt;Delikte: 267, 263a, 242

Stimme ich zu... was meint ihr wie schlimm es ist, das mit der Unterschrift nicht erörtert zu haben?
Gar nicht. Die Urteile sind doch bei einer Revisionsklausur nie unterschrieben, weil nur eine Ausfertigung an dien RA zugestellt wird. Das unterschriebene Urteil liegt in der Gerichtsakte.

Meistens ist das so. Aber habe er hatte die Anwältin die Akte bei der Geschäftsstelle selbst kopiert. Also gerade nicht nur eine Abschrift erhalten. Also denke ich, was das zu erörtern.

Ich kann anscheinend kein Deutsch und die Autokorrektur ist auch nicht hilfreich. Die Anwältin hatte die selbst auf der Geschäftsstelle kopiert.
Zitieren
Hessen
Unregistered
 
#297
10.07.2018, 17:58
(10.07.2018, 17:56)Nrw schrieb:  
(10.07.2018, 17:54)Nrw schrieb:  
(10.07.2018, 17:45)Gast NRW schrieb:  
(10.07.2018, 17:23)Hessen schrieb:  
(10.07.2018, 17:07)Gast schrieb:  in hessen: Revision

P: fehlende/ fehelerhafte Unterschrift unter Urteil
P: Abwesenheit Angeklagter in HV
P: fehlendes letztes Wort

Materiell rechtlich in meinen Augen schwierig: Pfandmarke einer Pfandflache auf andere Flasche geklebt und in Pfandautomaten gesteckt;Delikte: 267, 263a, 242

Stimme ich zu... was meint ihr wie schlimm es ist, das mit der Unterschrift nicht erörtert zu haben?
Gar nicht. Die Urteile sind doch bei einer Revisionsklausur nie unterschrieben, weil nur eine Ausfertigung an dien RA zugestellt wird. Das unterschriebene Urteil liegt in der Gerichtsakte.

Meistens ist das so. Aber habe er hatte die Anwältin die Akte bei der Geschäftsstelle selbst kopiert. Also gerade nicht nur eine Abschrift erhalten. Also denke ich, was das zu erörtern.

Ich kann anscheinend kein Deutsch und die Autokorrektur ist auch nicht hilfreich. Die Anwältin hatte die selbst auf der Geschäftsstelle kopiert.

Auch wenn ich es nicht gemacht habe (daher die Frage, wie schlimm es wohl ist, ich ärgere mich zu Tode), glaube ich, dass das hier zu erörtern war...
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Nrw
Unregistered
 
#298
10.07.2018, 17:59
(10.07.2018, 17:54)Gast schrieb:  Ok, aber auf die fehlende Unterschrift wurde doch mehrfach hingewiesen? Nebelkerze?

Das Urteil muss tatchlich lesbar und identifizierbar unterschrieben werden. Stand im M/S
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Gast NRW
Unregistered
 
#299
10.07.2018, 17:59
(10.07.2018, 17:54)Nrw schrieb:  
(10.07.2018, 17:45)Gast NRW schrieb:  
(10.07.2018, 17:23)Hessen schrieb:  
(10.07.2018, 17:07)Gast schrieb:  in hessen: Revision

P: fehlende/ fehelerhafte Unterschrift unter Urteil
P: Abwesenheit Angeklagter in HV
P: fehlendes letztes Wort

Materiell rechtlich in meinen Augen schwierig: Pfandmarke einer Pfandflache auf andere Flasche geklebt und in Pfandautomaten gesteckt;Delikte: 267, 263a, 242

Stimme ich zu... was meint ihr wie schlimm es ist, das mit der Unterschrift nicht erörtert zu haben?
Gar nicht. Die Urteile sind doch bei einer Revisionsklausur nie unterschrieben, weil nur eine Ausfertigung an dien RA zugestellt wird. Das unterschriebene Urteil liegt in der Gerichtsakte.

Meistens ist das so. Aber habe er hatte die Anwältin die Akte bei der Geschäftsstelle selbst kopiert. Also gerade nicht nur eine Abschrift erhalten. Also denke ich, was das zu erörtern.

Das tut mir Leid, dann hast du recht. Es macht Sinn, wenn man sich als Gastleser nicht an der Diskussion beteiligt und beim Mitlesen bleibt.
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Nrw
Unregistered
 
#300
10.07.2018, 18:01
(10.07.2018, 17:58)Hessen schrieb:  
(10.07.2018, 17:56)Nrw schrieb:  
(10.07.2018, 17:54)Nrw schrieb:  
(10.07.2018, 17:45)Gast NRW schrieb:  
(10.07.2018, 17:23)Hessen schrieb:  Stimme ich zu... was meint ihr wie schlimm es ist, das mit der Unterschrift nicht erörtert zu haben?
Gar nicht. Die Urteile sind doch bei einer Revisionsklausur nie unterschrieben, weil nur eine Ausfertigung an dien RA zugestellt wird. Das unterschriebene Urteil liegt in der Gerichtsakte.

Meistens ist das so. Aber habe er hatte die Anwältin die Akte bei der Geschäftsstelle selbst kopiert. Also gerade nicht nur eine Abschrift erhalten. Also denke ich, was das zu erörtern.

Ich kann anscheinend kein Deutsch und die Autokorrektur ist auch nicht hilfreich. Die Anwältin hatte die selbst auf der Geschäftsstelle kopiert.

Auch wenn ich es nicht gemacht habe (daher die Frage, wie schlimm es wohl ist, ich ärgere mich zu Tode), glaube ich, dass das hier zu erörtern war...

Das denke ich auch. Ich wusste nur nicht ob das zu §338 (Nummer weis ich gerade nicht, da wo es ums Urteil geht) gehört oder als relativer RG anzusprechen ist.
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