13.04.2021, 20:11
(13.04.2021, 19:55)Gast schrieb:(13.04.2021, 19:43)Gast schrieb:(13.04.2021, 19:37)Gast schrieb:(13.04.2021, 19:35)Rlp schrieb:Jap, § 32a war laut BV nicht auf die Mail anwendbar.(13.04.2021, 19:26)GPA schrieb: Hat noch jmd. die rechtzeitige Revisionseinlegung über §32a VI S.2 StPO laufen lassen?
Fand das passte irgendwie gut weil Scan vom Original mit Glaubhaftmachung/Erklärung per Email, Gericht Form nicht moniert und Original am nächsten Tag per Post bei Gericht eingegangen ist?
Die Wiedereinsetzung war mM im SV auch als Alternative angeboten aber vllt. kam man damit schon über die Verfristung hinweg?
Hieß es nicht, dass es kein sicherer Übermittlungsvorgang war (Bearbeiter Vermerk)? Hab das deswegen gar nicht weiter angeschaut weil ich dachte sie wollten auf die Wiedereinsetzung heraus.
GPA oder anderes LJPA? Falls das bei uns stand hab ich es hart überlesen.
Ich habe ehrlich gesagt bis heute nicht verstanden, welche Länder jetzt alles GPA sind. Google spuckt von BaWü über Berlin bis Hamburg alles aus. In NRW stand es jedenfalls explizit.
HH, HB und SWH

13.04.2021, 20:12
(13.04.2021, 20:02)Gast schrieb:(13.04.2021, 19:24)NDS12345 schrieb:(13.04.2021, 16:07)Gast schrieb: Was kam in Niedersachsen in WVR und Wahl-Straf?
Hat jemand eine sinnvolle Lösung/Aufbau zu NDS WVR? Ich war maximal verwirrt, wo das Prüfungsamt einen hinleiten wollte. :D
Ging um die Festsetzung eines Flohmarkts als Jahrmarkt für diverse Sonn-und Feiertage.
Nicht aus NDS, aber vielleicht kommt das hier in die Richtung: NVwZ-RR 2017, 532 (OVG Lüneburg, Beschl. v. 21.4.2017 – 7 ME 20/17)
Crazy - das ist es wohl! Vielen Dank!
13.04.2021, 20:17
(13.04.2021, 20:12)NDS12345 schrieb:(13.04.2021, 20:02)Gast schrieb:(13.04.2021, 19:24)NDS12345 schrieb:(13.04.2021, 16:07)Gast schrieb: Was kam in Niedersachsen in WVR und Wahl-Straf?
Hat jemand eine sinnvolle Lösung/Aufbau zu NDS WVR? Ich war maximal verwirrt, wo das Prüfungsamt einen hinleiten wollte. :D
Ging um die Festsetzung eines Flohmarkts als Jahrmarkt für diverse Sonn-und Feiertage.
Nicht aus NDS, aber vielleicht kommt das hier in die Richtung: NVwZ-RR 2017, 532 (OVG Lüneburg, Beschl. v. 21.4.2017 – 7 ME 20/17)
Crazy - das ist es wohl! Vielen Dank!
Gern


13.04.2021, 20:43
(13.04.2021, 19:26)GPA schrieb: Hat noch jmd. die rechtzeitige Revisionseinlegung über §32a VI S.2 StPO laufen lassen?
Fand das passte irgendwie gut weil Scan vom Original mit Glaubhaftmachung/Erklärung per Email, Gericht Form nicht moniert und Original am nächsten Tag per Post bei Gericht eingegangen ist?
Die Wiedereinsetzung war mM im SV auch als Alternative angeboten aber vllt. kam man damit schon über die Verfristung hinweg?
habe ich auch gemacht. dachte mir, wenn es keine sichere Übermittlung, dann ist der fehler durch direktes nachreichen geheilt. fand es einen wink mit dem Zaunpfahl, indem die das schreiben am nächsten Tag direkt nachgeschickt hat.
13.04.2021, 21:35
(13.04.2021, 19:37)Gast schrieb:(13.04.2021, 19:35)Rlp schrieb:Jap, § 32a war laut BV nicht auf die Mail anwendbar.(13.04.2021, 19:26)GPA schrieb: Hat noch jmd. die rechtzeitige Revisionseinlegung über §32a VI S.2 StPO laufen lassen?
Fand das passte irgendwie gut weil Scan vom Original mit Glaubhaftmachung/Erklärung per Email, Gericht Form nicht moniert und Original am nächsten Tag per Post bei Gericht eingegangen ist?
Die Wiedereinsetzung war mM im SV auch als Alternative angeboten aber vllt. kam man damit schon über die Verfristung hinweg?
Hieß es nicht, dass es kein sicherer Übermittlungsvorgang war (Bearbeiter Vermerk)? Hab das deswegen gar nicht weiter angeschaut weil ich dachte sie wollten auf die Wiedereinsetzung heraus.
Ich meine, da stand nicht nicht anwendbar, sondern die Mail ist keine sichere Übermittlungsform, daher greift die Fiktion aus 34a S.2, oder?
13.04.2021, 22:03
Nein, da der Ausdruck der email die Gedanken Erklärung verkörpert hat und somit formgerechte fristgemäße Einlegung (+)
13.04.2021, 22:05
13.04.2021, 22:35
Na,
habt ihr Tipps für Donnerstag wie man sich das materielle Recht merken kann?
Ich kann mir die ollen Definitionen nicht merken und insb. im Baurecht mir dieses Hin- und Her zwischen BauO - BauNVO - BauGB; 30 I zu 2 BauNVO zu 30 II - zu BauNVO zu 31 BauGB etc pp nicht im Kopf behalten.
Ähnlich wenn es um Beamtenstreitigkeiten geht (Dienstunfall was?).
Man hat ja auch einfach keinen Kommentar und soll das alles irgendwie aus dem Kopf können.
habt ihr Tipps für Donnerstag wie man sich das materielle Recht merken kann?
Ich kann mir die ollen Definitionen nicht merken und insb. im Baurecht mir dieses Hin- und Her zwischen BauO - BauNVO - BauGB; 30 I zu 2 BauNVO zu 30 II - zu BauNVO zu 31 BauGB etc pp nicht im Kopf behalten.
Ähnlich wenn es um Beamtenstreitigkeiten geht (Dienstunfall was?).
Man hat ja auch einfach keinen Kommentar und soll das alles irgendwie aus dem Kopf können.
14.04.2021, 08:25
(13.04.2021, 22:35)NRW. schrieb: Na,
habt ihr Tipps für Donnerstag wie man sich das materielle Recht merken kann?
Ich kann mir die ollen Definitionen nicht merken und insb. im Baurecht mir dieses Hin- und Her zwischen BauO - BauNVO - BauGB; 30 I zu 2 BauNVO zu 30 II - zu BauNVO zu 31 BauGB etc pp nicht im Kopf behalten.
Ähnlich wenn es um Beamtenstreitigkeiten geht (Dienstunfall was?).
Man hat ja auch einfach keinen Kommentar und soll das alles irgendwie aus dem Kopf können.
Verstehe deine Aussage schon rein sprachlich teilweise nicht. Geordnete Arbeit mit dem Gesetz und zur Not die Definitionen ausdenken, mehr wirst du jetzt nicht mehr anrichten können.
14.04.2021, 08:30
(13.04.2021, 22:35)NRW. schrieb: Na,
habt ihr Tipps für Donnerstag wie man sich das materielle Recht merken kann?
Ich kann mir die ollen Definitionen nicht merken und insb. im Baurecht mir dieses Hin- und Her zwischen BauO - BauNVO - BauGB; 30 I zu 2 BauNVO zu 30 II - zu BauNVO zu 31 BauGB etc pp nicht im Kopf behalten.
Ähnlich wenn es um Beamtenstreitigkeiten geht (Dienstunfall was?).
Man hat ja auch einfach keinen Kommentar und soll das alles irgendwie aus dem Kopf können.
für Baurecht braucht man nur die Definitionen für 34 BauGB. die stehen alle im Kaiser Skrip. so viel ist das nicht.