13.04.2021, 18:52
(13.04.2021, 18:50)Gast schrieb:(13.04.2021, 18:48)Gast schrieb:M/G vor § 42.(13.04.2021, 18:44)Gast schrieb: 42 ff und somit 43 ll StPO finden keine Anwendung bei 275 l 2 StPO, du hast recht ohaDoch die sind doch anwenbar
Keine Fristen im Sinne der §§ 42 ff. sind Fristen, ... zB. § 275 I 2 StPO...
MG § 275 Rn. 8 steht, dass 43 heranzuziehen ist bei der Berechnung
13.04.2021, 18:53
(13.04.2021, 18:52)NRW Gästin schrieb:(13.04.2021, 18:50)Gast schrieb:(13.04.2021, 18:48)Gast schrieb:M/G vor § 42.(13.04.2021, 18:44)Gast schrieb: 42 ff und somit 43 ll StPO finden keine Anwendung bei 275 l 2 StPO, du hast recht ohaDoch die sind doch anwenbar
Keine Fristen im Sinne der §§ 42 ff. sind Fristen, ... zB. § 275 I 2 StPO...
MG § 275 Rn. 8 steht, dass 43 heranzuziehen ist bei der Berechnung
Ja eben .. also alles andere wäre aber auch unendlich fies vom LJPA
13.04.2021, 19:01
krass mit der Kommentierung. Ich hab 43 II deshalb nicht herangezogen.... ich hoffe die drehen mir keinen Strick daraus. Naja, hab den Feiertag ja gesehen und es diskutiert... aber ohje,...
13.04.2021, 19:15
Ist das nicht eh vollkommen egal weil das Urteil darauf nicht beruhen kann?
13.04.2021, 19:15
Jemand ein Problem mit 243 V gehabt? Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnissen nach BZR Verlesung?
13.04.2021, 19:17
13.04.2021, 19:19
Ahh sry. Stimmt. War grad im Kopf irgendwie bei der fehlenden Unterschrift des Vorsitzenden.
13.04.2021, 19:23
Glaubt ihr eine Wiedereinsetzung ist trotzdem vertretbar?
13.04.2021, 19:24
13.04.2021, 19:25
(13.04.2021, 19:15)NRWNRW Gast schrieb: Jemand ein Problem mit 243 V gehabt? Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnissen nach BZR Verlesung?
Ja, das habe ich oben in meiner Lösungsskizze ganz vergessen!
Ich habe kurz geschrieben, dass die Mandantin erst nach den pers. Verhältnissen über sein Schweigerecht nach § 243 V 1 StPO belehrt wurde. Das Beruhen des Fehlers habe ich dann jedoch abgelehnt, weil der Schuldspruch "11 Jahre FS" und keine Geldstrafe lautete. Hier wollte ich aber Zeit gewinnen. Aus anw. Vorsicht hätte man das bestimmt auch anders sehen können.